Forumadmin
07.07.2005, 19:59
http://www.bmvbw.de/images/bmv/structure/logo.gif
Rechtsanspruch und Antragstellung
Wohngeld ist kein Almosen des Staates.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört,
hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Die für Sie zutreffende Einkommensgrenze können Sie den PDF-Files entnehmen.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Wohngeld 2005 Ratschläge und Hinweis (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916577/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf) (223KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916578/Tabelle-Wohngeld-fuer-ein-zum-Haushalt-rechnendes-Familienmitglied.pdf) (109KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für zwei zum Haushalt rechnende Familienmitglieder (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916582/Tabelle-Wohngeld-fuer-zwei-zum-Haushalt-rechnende-Familienmitglieder.pdf) (115KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für drei zum Haushalt rechnende Familienmitglieder (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916583/Tabelle-Wohngeld-fuer-drei-zum-Haushalt-rechnende-Familienmitglieder.pdf) (114KB PDF-File)
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm)
Rechtsanspruch und Antragstellung
Wohngeld ist kein Almosen des Staates.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört,
hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Die für Sie zutreffende Einkommensgrenze können Sie den PDF-Files entnehmen.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Wohngeld 2005 Ratschläge und Hinweis (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916577/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf) (223KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für ein zum Haushalt rechnendes Familienmitglied (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916578/Tabelle-Wohngeld-fuer-ein-zum-Haushalt-rechnendes-Familienmitglied.pdf) (109KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für zwei zum Haushalt rechnende Familienmitglieder (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916582/Tabelle-Wohngeld-fuer-zwei-zum-Haushalt-rechnende-Familienmitglieder.pdf) (115KB PDF-File)
Tabelle: Wohngeld für drei zum Haushalt rechnende Familienmitglieder (http://www.bmvbw.de/Anlage/original_916583/Tabelle-Wohngeld-fuer-drei-zum-Haushalt-rechnende-Familienmitglieder.pdf) (114KB PDF-File)
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (http://www.bmvbw.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm)