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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II + schwanger, Wohnung mit dem Vater des Kindes


Superschatz_
14.07.2008, 16:05
Hallo,

ich bin nun schwanger, wohne derzeit aber noch alleine. Ich bin leider arbeitslos und echt nicht glücklich mit dieser Situation, die (nicht geplante) Schwangerschaft macht das Ganze nun nicht einfacher. Der Vater des Kindes, mein bald-Ehemann wohnt noch in einer anderen Stadt und sucht sich derzeit bei mir in der Gegend Arbeit. Er arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht Unmengen.(ich würde laut einem ALG II-Rechner noch einen kleinen Betrag bekommen) Wir wollten uns zusammen eine Wohnung suchen, ich bekomme dann ja Elterngeld und habe gelesen, dass ich nebenbei weiterhin noch ALG II beziehen kann. Wie ist das nun, sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag angerechnet, das ist mir klar und das ist auch okay so.
Was ist nun mit der Wohnungsgrösse, er ist ja nicht arbeitslos, gibt es da trotzdem Vorschriften? Ich weiß, dass die Grenze sonst bei 65 qm für zwei Personen liegt. Aber er ist wie gesagt nicht arbeitslos. Ich habe eine schöne Wohnung gesehen, die nicht mal teuer ist und die er auch finanzieren könnte.
Er würde für die Miete ja aufkommen, es geht letztendlich nur um ALG II damit die finanzielle Belastung nicht so enorm ist und wir unsere Rechnungen ordentlich bezahlen können und auch genug zu essen haben. es geht nicht um Luxus.
Müsste ich der Arge auch Nachweise über diese Wohnung vorlegen, wenn er alleine als Mieter drinsteht und ich also nur dort mitwohne?
Ich wollte versuchen nach der Geburt des Kindes wenigstens einen Minijob anzunehmen, dass mir dieser angerechnet wird und ich dann vielleicht gar kein ALG II mehr bekomme ist mir klar. Das Elterngeld werde ich ja weiterhin bekommen. Interessant ist halt nur, in wie weit es eine Rolle spielt, dass er normal arbeitet.
Ich überleg derzeit hin und her wie wir am besten über die Runden kommen. Ich möchte den Staat nicht ausnutzen, aber auch nicht jeden Monat sorgenvoll den Kontoauszug angucken müssen.

Vielen Dank für eure Antworten. :danke:

LG
Superschatz

Marsleuchte
14.07.2008, 16:48
Hallo,

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft, egal wie blöd es klingt Ihr müßt den Umzug beantragen wenn Ihr weiterhin auch den von Euch errechneten geringen Anteil ALG II erhalten wollt.
Dabei ist es egal ob er Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, der Knacktpunkt ist und bleibt das ALG II.
Bei 3 Personen ist der Richtwert so 75 qm oder halt eine 3 Zimmerwohnung.

Eine andere Möglichkeit wäre über das Wohngeld, aber dazu wäre es ratsamer wenn Ihr Euch mal einen Termin bei der Wohngeldstelle holt und es einfach rechnen lasst.

Darf man fragen in welcher SSW Du bist?

MfG
Marslicht

Superschatz_
14.07.2008, 17:07
Hallo Marslicht,

danke für deine Antwort!

Ich bin nun fast in der 11. Woche. Ich habe mal ein wenig hin und hergerechnet, wir würden fast besser wegkommen wenn ich versuche direkt nach der Geburt auf 400 Euro-Basis zu arbeiten. Laut einem ALG II stehen mir 455 Euro zu inkl. Miete, bei einem 400 Euro-Job hätte ich zwar etwas weniger, aber uns würde niemand so auf die Finger schaun. Zusätzlich gibt es ja noch das Kindergeld und das Elterngeld und wenn ich kein geld mehr von der Arge bekomme gibts auch nicht diese Auflagen und mir wird nichts angerechnet. Die Frage ist, ob uns diese 55 Euro wirklich wert sind, dass wir für alles Rechenschaft ablegen müssen. *schmunzel* So könnte ich wenigstens 854 Euro beisteuern.

Die Wohnung die ich gesehen habe ist grösser und demnach wohl auch teurer, als der angemessene Satz, aber immernoch für diese Wohnung sehr,sehr günstig und sie gefällt uns beiden.

Letztendlich könnte ich dem Arbeitsamt demnach doch einfach mitteilen, dass ich kein weiteres Geld beantrage und dann können sie mir auch nichts mehr?

Da werde ich mir wohl nochmal meinen Freund schnappen und mit ihm reden.

LG
Superschatz

ela1953
14.07.2008, 17:12
Hast du bei deiner Rechnerei auch berücksichtigt, dass nach einer Heirat dein Exfreund eine andere Steuerklasse bekommt und ihr dadurch auch mehr netto zur Verfügung habt?

Marsleuchte
14.07.2008, 17:34
Die Frage ist ja auch wann wollt Ihr zusammen ziehen und heiraten?

Denn ab der 13 SSW stehen Dir im ALG II noch einige Sachen zu.
Das könntest aber gut nachlesen wenn Du mal ein wenig im Forum über die Suchfunktion stöberst.

Solltest Du/Ihr kein ALG II mehr wollen, dann solltest Du den Weiterbewilligungsantrag einfach sein lassen, aber da kommen noch Faktoren wie Krankenversicherung ect pp hinzu was man beachten sollte.
Der Schritt sollte wohl überlegt sein und was die ALG II Rechner im Internet angeht, so sieht man einfach immer das diese doch recht ungenau sind.

Am besten mal das ganze selber nachrechnen, ist kein Hexenwerk.

MfG
Marslicht