Superschatz_
14.07.2008, 16:05
Hallo,
ich bin nun schwanger, wohne derzeit aber noch alleine. Ich bin leider arbeitslos und echt nicht glücklich mit dieser Situation, die (nicht geplante) Schwangerschaft macht das Ganze nun nicht einfacher. Der Vater des Kindes, mein bald-Ehemann wohnt noch in einer anderen Stadt und sucht sich derzeit bei mir in der Gegend Arbeit. Er arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht Unmengen.(ich würde laut einem ALG II-Rechner noch einen kleinen Betrag bekommen) Wir wollten uns zusammen eine Wohnung suchen, ich bekomme dann ja Elterngeld und habe gelesen, dass ich nebenbei weiterhin noch ALG II beziehen kann. Wie ist das nun, sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag angerechnet, das ist mir klar und das ist auch okay so.
Was ist nun mit der Wohnungsgrösse, er ist ja nicht arbeitslos, gibt es da trotzdem Vorschriften? Ich weiß, dass die Grenze sonst bei 65 qm für zwei Personen liegt. Aber er ist wie gesagt nicht arbeitslos. Ich habe eine schöne Wohnung gesehen, die nicht mal teuer ist und die er auch finanzieren könnte.
Er würde für die Miete ja aufkommen, es geht letztendlich nur um ALG II damit die finanzielle Belastung nicht so enorm ist und wir unsere Rechnungen ordentlich bezahlen können und auch genug zu essen haben. es geht nicht um Luxus.
Müsste ich der Arge auch Nachweise über diese Wohnung vorlegen, wenn er alleine als Mieter drinsteht und ich also nur dort mitwohne?
Ich wollte versuchen nach der Geburt des Kindes wenigstens einen Minijob anzunehmen, dass mir dieser angerechnet wird und ich dann vielleicht gar kein ALG II mehr bekomme ist mir klar. Das Elterngeld werde ich ja weiterhin bekommen. Interessant ist halt nur, in wie weit es eine Rolle spielt, dass er normal arbeitet.
Ich überleg derzeit hin und her wie wir am besten über die Runden kommen. Ich möchte den Staat nicht ausnutzen, aber auch nicht jeden Monat sorgenvoll den Kontoauszug angucken müssen.
Vielen Dank für eure Antworten. :danke:
LG
Superschatz
ich bin nun schwanger, wohne derzeit aber noch alleine. Ich bin leider arbeitslos und echt nicht glücklich mit dieser Situation, die (nicht geplante) Schwangerschaft macht das Ganze nun nicht einfacher. Der Vater des Kindes, mein bald-Ehemann wohnt noch in einer anderen Stadt und sucht sich derzeit bei mir in der Gegend Arbeit. Er arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht Unmengen.(ich würde laut einem ALG II-Rechner noch einen kleinen Betrag bekommen) Wir wollten uns zusammen eine Wohnung suchen, ich bekomme dann ja Elterngeld und habe gelesen, dass ich nebenbei weiterhin noch ALG II beziehen kann. Wie ist das nun, sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag angerechnet, das ist mir klar und das ist auch okay so.
Was ist nun mit der Wohnungsgrösse, er ist ja nicht arbeitslos, gibt es da trotzdem Vorschriften? Ich weiß, dass die Grenze sonst bei 65 qm für zwei Personen liegt. Aber er ist wie gesagt nicht arbeitslos. Ich habe eine schöne Wohnung gesehen, die nicht mal teuer ist und die er auch finanzieren könnte.
Er würde für die Miete ja aufkommen, es geht letztendlich nur um ALG II damit die finanzielle Belastung nicht so enorm ist und wir unsere Rechnungen ordentlich bezahlen können und auch genug zu essen haben. es geht nicht um Luxus.
Müsste ich der Arge auch Nachweise über diese Wohnung vorlegen, wenn er alleine als Mieter drinsteht und ich also nur dort mitwohne?
Ich wollte versuchen nach der Geburt des Kindes wenigstens einen Minijob anzunehmen, dass mir dieser angerechnet wird und ich dann vielleicht gar kein ALG II mehr bekomme ist mir klar. Das Elterngeld werde ich ja weiterhin bekommen. Interessant ist halt nur, in wie weit es eine Rolle spielt, dass er normal arbeitet.
Ich überleg derzeit hin und her wie wir am besten über die Runden kommen. Ich möchte den Staat nicht ausnutzen, aber auch nicht jeden Monat sorgenvoll den Kontoauszug angucken müssen.
Vielen Dank für eure Antworten. :danke:
LG
Superschatz