Codeman
14.07.2008, 17:39
Ja Ja,die Umfaller-SPD hat wieder nachgegeben
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben sich heute auf einer Sonderkonferenz unter dem Vorsitz von Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich zur Neuorganisation des SGB II klar positioniert.
In Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bietet nur das Modell der Mischverwaltung und der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung die Chance, den Grundgedanken des SGB II, Hilfen aus einer Hand zu leisten, wirkungsvoll zu erfüllen. Deswegen hat sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) heute mehrheitlich für das Modell der Mischverwaltung mit entsprechender Änderung des Grundgesetztes ausgesprochen.
„Ein zentraler Vorteil der HartzIV-Reform ist, Arbeitslosen Hilfe aus einer Hand zu ermöglichen. Dieser Grundgedanke ist nur mit dem Modell der Mischverwaltung auch in Zukunft zu erfüllen“, sagt Hamburgs Sozialsenator und Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Dietrich Wersich. „Die Entscheidung für eine verfassungsrechtliche Absicherung der an der Arge orientierten Organisationsform ermöglicht es, die bewährte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur weiter fortzusetzen.
Für die Hilfebedürftigen hat dies zur Folge, dass sie auch künftig die gleichen Ansprechpartner am gleichen Ort haben. Damit wird den Bürgern, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jetzigen Argen ein Stück Verunsicherung genommen.“ Details der Regelungen sollen jetzt in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft kurzfristig geklärt werden.
„Ich erwarte von Bundesminister Scholz nunmehr eine konstruktive Mitarbeit zur Umsetzung des Beschlusses. Wenn der politische Wille zur Verfassungsregelung da ist, findet sich auch ein Weg“, sagt Senator Wersich.
Das Modell der Mischverwaltung
Bei dem Modell der Mischverwaltung handelt es sich um eine an der bisherigen Arge-Struktur orientierte, verfassungsrechtlich zu legitimierende Lösung. Die bisherige Struktur der Finanzierungs- und Trägerverantwortung zwischen den drei maßgeblichen Akteuren Bund, Länder und Kommunen bleibt bestehen, ebenso die Aufgabenverteilung: Der Bund besitzt die Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und wirkt auf die Tätigkeit der BA-Vertreter in der Trägerversammlung ein (z.B. mit Zielvereinbarungen, Weisungen). Die BA nimmt ihre Verantwortung als Leistungsträger wahr. Die Kommunen behalten wie bisher die Aufgaben- und Finanzverantwortung im Rahmen des SGB II (Kosten der Unterkunft, flankierende Eingliederungsleistungen). Die Länder indes verfügen über die entsprechenden Einwirkungsinstrumente des Landesrechts.
Die Mischverwaltung muss grundgesetzlich abgesichert werden. Damit werden verfassungsrechtliche Risiken einer Mischverwaltung ausgeschlossen.
Senator und ASMK-Vorsitzender Dietrich Wersich: „Der heutige Beschluss ist ein Durchbruch, mit dem wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben, um die künftige Organisation des SGB II auf ein zukunftssicheres Fundament zu stellen und auch in Zukunft Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.“
http://www.bsg.hamburg.de/
Was nicht passt (votum des Bundesverfassungsgerichtes) wird passend gemacht (einfach verfassung ändern).Ja so regiert es sich einfach.Am Besten gleich noch Wahlen abschaffen und Opposition ,ganz besonders die Linke,verbieten.
Berlin (AP) Bund und Länder wollen das Grundgesetz ändern, um das jetzige Modell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu retten. Darauf einigten sich die Sozialminister am Montag bei einer Sonderkonferenz in Berlin. Damit bleibe es bei der «Hilfe aus einer Hand» für Hartz-IV-Empfänger, sagte Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Bundesminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem «großen Durchbruch».
Zuvor hatten Bund und Länder monatelang gestritten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das jetzige Modell zur Verwaltung der Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoße. Statt die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auseinander zu dividieren, soll nun die Verfassung angepasst werden. «Die Trennung der Aufgaben ist vom Tisch», sagte Wersich.
Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sei nur die Mischverwaltung sinnvoll, sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). «Das ist die günstigste Konstruktion für den Bürger.» Die Länderminister stimmten mit 16 zu null Stimmen für den Kompromiss. Nun sind in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Scholz sagte, das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Der Bundesminister hatte eine Verfassungsänderung bisher abgelehnt. Nun zeigte er sich aber zufrieden. «Ich bin sehr begeistert», sagte er. Er sei nur deswegen dagegen gewesen, weil er befürchtet habe, dass auf eine Verfassungsänderung Sonderwünsche draufgesattelt würden. Nun hätten aber alle Länder bestätigt, dass sie nur den Status Quo erhalten wollten. Damit soll auch das Optionsmodell erhalten bleiben, wonach einige Kommunen die Betreuung der Arbeitslosen alleine in die Hand nehmen.
Arbeit soll besser werden
In den ARGEn soll die Zusammenarbeit der Partner verbessert werden, wie der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte. Sie sei bisher nicht besonders erfolgreich. Künftig sollten sich die Kompetenzen von Bundesagentur und kommunaler Sozialverwaltung besser ergänzen. Noch am Wochenende hatte BA-Chef Frank-Jürgen Weise beklagt, die Zusammenarbeit sei eine Katastrophe.
Die Minister wollen den Beschluss auch als Signal an die Beschäftigten in den Jobcentern verstanden wissen. Denn wegen der Rechtsunsicherheit nach dem Urteil Ende letzten Jahres seien bereits gute Kräfte abgewandert, hieß es. Scholz sagte, er werde in Verhandlungen mit den Haushaltspolitikern versuchen, für die 11.000 bislang befristeten Beschäftigungsverhältnisse «Verbesserungen» zu erzielen.
Insgesamt gibt es rund 5,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger.
http://de.news.yahoo.com/ap/20080714/tde-zur-rettung-der-jobcenter-soll-das-g-3fc80be.html
MfG
Codeman
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben sich heute auf einer Sonderkonferenz unter dem Vorsitz von Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich zur Neuorganisation des SGB II klar positioniert.
In Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bietet nur das Modell der Mischverwaltung und der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung die Chance, den Grundgedanken des SGB II, Hilfen aus einer Hand zu leisten, wirkungsvoll zu erfüllen. Deswegen hat sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) heute mehrheitlich für das Modell der Mischverwaltung mit entsprechender Änderung des Grundgesetztes ausgesprochen.
„Ein zentraler Vorteil der HartzIV-Reform ist, Arbeitslosen Hilfe aus einer Hand zu ermöglichen. Dieser Grundgedanke ist nur mit dem Modell der Mischverwaltung auch in Zukunft zu erfüllen“, sagt Hamburgs Sozialsenator und Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Dietrich Wersich. „Die Entscheidung für eine verfassungsrechtliche Absicherung der an der Arge orientierten Organisationsform ermöglicht es, die bewährte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur weiter fortzusetzen.
Für die Hilfebedürftigen hat dies zur Folge, dass sie auch künftig die gleichen Ansprechpartner am gleichen Ort haben. Damit wird den Bürgern, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jetzigen Argen ein Stück Verunsicherung genommen.“ Details der Regelungen sollen jetzt in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft kurzfristig geklärt werden.
„Ich erwarte von Bundesminister Scholz nunmehr eine konstruktive Mitarbeit zur Umsetzung des Beschlusses. Wenn der politische Wille zur Verfassungsregelung da ist, findet sich auch ein Weg“, sagt Senator Wersich.
Das Modell der Mischverwaltung
Bei dem Modell der Mischverwaltung handelt es sich um eine an der bisherigen Arge-Struktur orientierte, verfassungsrechtlich zu legitimierende Lösung. Die bisherige Struktur der Finanzierungs- und Trägerverantwortung zwischen den drei maßgeblichen Akteuren Bund, Länder und Kommunen bleibt bestehen, ebenso die Aufgabenverteilung: Der Bund besitzt die Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und wirkt auf die Tätigkeit der BA-Vertreter in der Trägerversammlung ein (z.B. mit Zielvereinbarungen, Weisungen). Die BA nimmt ihre Verantwortung als Leistungsträger wahr. Die Kommunen behalten wie bisher die Aufgaben- und Finanzverantwortung im Rahmen des SGB II (Kosten der Unterkunft, flankierende Eingliederungsleistungen). Die Länder indes verfügen über die entsprechenden Einwirkungsinstrumente des Landesrechts.
Die Mischverwaltung muss grundgesetzlich abgesichert werden. Damit werden verfassungsrechtliche Risiken einer Mischverwaltung ausgeschlossen.
Senator und ASMK-Vorsitzender Dietrich Wersich: „Der heutige Beschluss ist ein Durchbruch, mit dem wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben, um die künftige Organisation des SGB II auf ein zukunftssicheres Fundament zu stellen und auch in Zukunft Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.“
http://www.bsg.hamburg.de/
Was nicht passt (votum des Bundesverfassungsgerichtes) wird passend gemacht (einfach verfassung ändern).Ja so regiert es sich einfach.Am Besten gleich noch Wahlen abschaffen und Opposition ,ganz besonders die Linke,verbieten.
Berlin (AP) Bund und Länder wollen das Grundgesetz ändern, um das jetzige Modell zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu retten. Darauf einigten sich die Sozialminister am Montag bei einer Sonderkonferenz in Berlin. Damit bleibe es bei der «Hilfe aus einer Hand» für Hartz-IV-Empfänger, sagte Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU). Bundesminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem «großen Durchbruch».
Zuvor hatten Bund und Länder monatelang gestritten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das jetzige Modell zur Verwaltung der Jobcenter gegen das Grundgesetz verstoße. Statt die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auseinander zu dividieren, soll nun die Verfassung angepasst werden. «Die Trennung der Aufgaben ist vom Tisch», sagte Wersich.
Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sei nur die Mischverwaltung sinnvoll, sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD). «Das ist die günstigste Konstruktion für den Bürger.» Die Länderminister stimmten mit 16 zu null Stimmen für den Kompromiss. Nun sind in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Scholz sagte, das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Der Bundesminister hatte eine Verfassungsänderung bisher abgelehnt. Nun zeigte er sich aber zufrieden. «Ich bin sehr begeistert», sagte er. Er sei nur deswegen dagegen gewesen, weil er befürchtet habe, dass auf eine Verfassungsänderung Sonderwünsche draufgesattelt würden. Nun hätten aber alle Länder bestätigt, dass sie nur den Status Quo erhalten wollten. Damit soll auch das Optionsmodell erhalten bleiben, wonach einige Kommunen die Betreuung der Arbeitslosen alleine in die Hand nehmen.
Arbeit soll besser werden
In den ARGEn soll die Zusammenarbeit der Partner verbessert werden, wie der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte. Sie sei bisher nicht besonders erfolgreich. Künftig sollten sich die Kompetenzen von Bundesagentur und kommunaler Sozialverwaltung besser ergänzen. Noch am Wochenende hatte BA-Chef Frank-Jürgen Weise beklagt, die Zusammenarbeit sei eine Katastrophe.
Die Minister wollen den Beschluss auch als Signal an die Beschäftigten in den Jobcentern verstanden wissen. Denn wegen der Rechtsunsicherheit nach dem Urteil Ende letzten Jahres seien bereits gute Kräfte abgewandert, hieß es. Scholz sagte, er werde in Verhandlungen mit den Haushaltspolitikern versuchen, für die 11.000 bislang befristeten Beschäftigungsverhältnisse «Verbesserungen» zu erzielen.
Insgesamt gibt es rund 5,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger.
http://de.news.yahoo.com/ap/20080714/tde-zur-rettung-der-jobcenter-soll-das-g-3fc80be.html
MfG
Codeman