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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen mit ICH-AG


Schneida
23.03.2005, 19:52
Hai Leute!

Mich würde einfach mal interessieren, wieviele von den ICH-AGs wieder aufgeben mußten und vor allem, welche negativen Folgen das hatte.

Ich befürchte, daß einige mit den ICH-AGs in die private Insolvenz getrieben worden sind.

LG MaxO

Betroffener
24.03.2005, 00:23
Nach den aktuell vorliegenden Zahlen dürften das wohl knapp 50 % sein, die da gescheitert sind - irgendwo hatte ich da vor kurzem eine Auswertung zu gelesen, finde aber nicht mehr wo.

Aus dem Gedächtnis:
Ein großer Teil hat die Sozialabgaben und Nebenkosten total unterschätzt (dafür sollten eigentlich die monatlichen Zahlungen der Arbeitsagenturen dienen), ein anderer großer Teil, das das selbständig sein doch nicht so einfach ist, die falsche Lage, die falsche Geschäftsidee - aber nur ganz wenige meinten, daß es an Ihnen lag.

Aber wenn von den "normalen" Geschäftsgründern auch fast ein Drittel bis die Hälfte wieder aufgeben muß, weil deren Ansatz oder die Durchführung doch nicht so tragfähig war, wie sie glaubten, so finde ich die Werte der ICH AGler so schlimm nun wieder nicht.

Wenn es denen die gescheitert sind, nun sicher noch schlechter geht als vor der ICH AG, so war und ist das trotzdem deren eigenes Risiko gewesen und bei hoffentlich vollem und klaren Bewußtsein, auf was sie sich da einlassen, entschieden worden. Da reden sich die Leute manchmal sehr viel schön.

Wie gut es der anderen Häfte geht, die noch die Ich AG betreiben, wurde nicht geschrieben.

Hier aber von in die Ich AG "getrieben" zu schreiben, finde ich schon ein wenig übertrieben. Ich habe mir auch etliche der diesbezüglichen Veranstaltungen angetan und auch einige der begleitenden Berater und Arbeitsamtsbetreuer näher kennen lernen dürfen, von denen die meisten echt bemüht waren zu helfen.

Auf der anderen Seite ist es einfach vermessen, davon auszugehen, daß die Vielzahl der doch recht "einfach" gestrickten Leute (trotz teilweise interessanter Titel und Berufsbezeichnungen), die ich da z.B. bei diesen Seminaren erleben durfte, jemals eine reale Chance am Markt gehabt hätten, da diese nach oft jahrzehntelanger abhängiger Beschäftigung in den neuen Bundesländern in keiner Weise auch nur einen Hauch unternehmerische Fähigkeiten hatten oder auch jemals entwickeln könnten. Dieser Personenkreis war und ist mit der Idee der Ich AG schlicht überfordert und das konnte bei den meisten leider nur in die Hose gehen.

Hier mache ich sowohl den Arbeitsagenturen, den Beratern und auch den Politikern ebenso wie Herrn Hartz einen großen Vorwurf, die da weitgehend mit der Gießkanne gerade in grundsätzlich sozialschwachen und mit Arbeit nicht gerade gesegneten Regionen versuchten winzige Inselchen subventioniert zu setzen, die bei jeder kleinen Welle einfach überspült werden müssen.
Die Gelder für diese Teil der ICH AG Gründer wären mit einer zweijährigen Weiterzahlung des Arbeistlosengeldes an die Betroffenen sicher besser angelegt gewesen, weil damit zumindest der Konsum leicht angeregt worden wäre, statt den noch zu reduzieren und Schuldenberge zu produzieren.

Forumadmin
24.03.2005, 00:34
Drei Gründe kann es für
Doch es gibt auch die ersten Abbrecher.
Bundesweit fiel bisher jede sechste Ich-AG wieder aus der Förderung heraus.
Warum das so ist, weiß niemand so genau - weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht nachfragt, was zu den Abmeldungen geführt hat.

Drei Gründe kann es für das Ende einer Ich-AG geben:
Die Geschäftsidee ist gescheitert,
der Betreiber hat einen Job in abhängiger Beschäftigung gefunden,

die Ich-AG macht mehr als 25.000 Euro Jahresgewinn und bekommt deshalb keine Förderung mehr.

Im Oktober 2004 wollte die Bundesagentur eine erste Statistik vorlegen. Leider konnte ich diese bis dato nigends finden.

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass alle bisherigen Abmeldungen durch Pleiten verursacht wurden, läge die Quote mit rund 15 Prozent nicht höher als bei anderen Unternehmensgründungen.

Eine aktuelle interne Auswertung der Bundesagentur liefert wenigstens etwas mehr Aufschluss über den Verbleib einiger Ich-AG-Gründer.

Von den 45.000 Personen, die sich in der ersten Jahreshälfte 2003 selbstständig machten, werden 22.800 noch heute gefördert
(stand Sept 2004).
Rund zehn Prozent, schätzt die BA, seien "echte Austritte", also Pleiten. Über den Rest seien noch keine Aussagen möglich.

andyhh
11.04.2005, 14:46
hallo !
was viele auch vergessen das man seid 1.1.2005 in die grv lva/bfa einzahlen muss ! immerhin mindestes 75 € das heisst spetestens im 2 jahr muss mann genug umsatz machen um die kosten zu tragen .
gruss
andyhh

Betroffener
11.04.2005, 15:00
Das musste man vor 2005 auch schon.

Genau dafür sind die bis zu 3 Jahren ICH-AG Zuschüsse ja auch gedacht, damit der geförderte seine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen kann. So stand es jedenfalls in den Unterlagen.

Das sind ja immerhin 14.400 Euro für die 3 Jahre

FXS64
11.04.2005, 15:29
Richtig, nur muss man die teuren Pflichtversicherungen wählen und hat nicht wie ein normaler Selbstständiger die Wahl zwischen den Versicherungen.

Aber noch ein Vorteil der Förderung: Man ist während der Förderung und darüber hinaus, AV und kann somit bei Scheitern wieder ALG bekommen - was ein normaler Selbstständiger auch nicht kann.

Betroffener
11.04.2005, 16:49
@FXS64

Ok - das betrifft aber nur die ICH-AG. Bei Bezug des Überbrückungsgeldes konntest (kannst) Du wählen.

Aber noch ein Vorteil der Förderung: Man ist während der Förderung und darüber hinaus, AV und kann somit bei Scheitern wieder ALG bekommen - was ein normaler Selbstständiger auch nicht kann.

?? Sicher ??
Nach meinem Kenntnisstand ist man/frau nicht arbeitslosenversichert, aber der bestehende Restanspuch ruht für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren. Das gilt nach meinem Kenntnisstand auch für die Empfänger von Überbrückungsgeld.

Hieraus ergeben sich aktuell folgende Fragen:

Wo kann man das nachlesen?
Haben sich hierzu Änderungen durch ALG-I / ALG-II seit dem 01.01.05 ergeben?
Wenn sich Änderungen ergeben haben - gibt es Bestandsschutz für Bewilligungs-/Maßnahmenbescheide vor 2005?
Wie kann man sich das vorstellen?
Beispiel: Arbeitslos in 2003, Alter 55 und Anspuch 565 Tage, davon verbraucht 6 Tage bei Bewilligung der Maßnahme (Rest also 559 Tage).
Muß der Restanspruch von 559 Tagen nun innerhalb der 4 Jahresfrist aufgebraucht werden oder könnte dieser Restanspruch bei Scheitern der Selbständigkeit im 47. Monat - also vor Ablauf der 4-jährigen Frist in 2007 - angemeldet werden und die BA zahlt ab dann noch für die restlichen 559 Tage bzw. knapp 20 Monate bis 2009 Arbeitslosengeld nach den alten Regelungen und erst danach kommt ALG-II zum Einsatz?

Wobei dann möglicherweise auch noch die berühmte 58iger-Regelung bei einem früheren scheitern der Selbständigkeit noch einbezogen werden könnte.

FXS64
12.04.2005, 09:58
Richtig, bei Überbrückungsgeld kannst du wählen, aber der Prozess zur Bewilligung des Überbrückungsgeldes ist um ein Vielfaches schwieriger als bei ner Ich-AG. Es reicht da nicht ein Businessplan sondern es muss ein "Gutachten" einer neutralen Stelle vorliegen welches die Chancen der Firma darstellen muss.

Sicher bin ich mir Sicher :wink: ... im groben !! ... es ist im Detail so wie du schreibst, 4 Jahre hat man diesen Rechtsanspruch auf seinen Restanspruch des ALG ... aber dies ist nun mal ein großer Vorteil gegenüber einem normalen Selbstständigen - oder Nicht ?? Und es stimmt auch für Überbrückungsgeld ist das so.

- Nachlesen kannst du das Ganze beim Bund selber ...

- ALG 2 Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf Zuschuss, dafür kann den ALG 2 Empfängern sogenanntes Startgeld bezahlt werden.

- Bestandsschutz weiß ich nicht

- Soweit ich weiß, hat man 4 Jahre diesen Anspruch und man kann am letzten Tag vor Ablauf seine Ansprüche anmelden - allerdings kann sich bis dahin schon eine Gesetztesänderung auswirken.

Für die 58iger Regelung trifft das meines Wissens nicht zu ... den Stichtag gibt es bei der Ich-AG nicht.

Betroffener
12.04.2005, 12:20
FSX64
- Nachlesen kannst du das Ganze beim Bund selber ...

Wo bitte - ich habe nichts gefunden. Hast Du vielleicht einen Link parat - oder einen Hinweis, in welchem der SGB's es steht?.

- Soweit ich weiß, hat man 4 Jahre diesen Anspruch und man kann am letzten Tag vor Ablauf seine Ansprüche anmelden - allerdings kann sich bis dahin schon eine Gesetztesänderung auswirken.
Risiko ist überall ;-)
Ich suche halt die entsprechende Passage im Gesetz.

FXS64
12.04.2005, 22:48
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Existenzgruender/foerderinstrumente.html

Irgendwo auf den Seiten findest du alles was du wissen willst :wink:

Betroffener
13.04.2005, 01:53
@FXS64,

Danke - es ist aber trotzdem, egal wo ich nachgeschaut habe SGBII oder in der Gründerzeitung vom BMWA - jedenfalls für mein Verständnis - nicht klar beschrieben.

Es heißt nur, daß (mit meinen Worten) der Anspruch maximal 4 Jahre ruht und danach verfällt. Aber mir ist nun immer noch nicht klar, ob der Anspruch innerhalb der 4 Jahresfrist verbraucht sein muß, oder weiter besteht, auch wenn er erst kurz vor Ablauf der 4-Jahresfrist aus dem Ruhezustand neu auflebt.

Ich suche weiter ...

FXS64
14.04.2005, 08:15
Also der Anspruch muss meines Wissensstandes innerhalb der 4 Jahre aufgebraucht werden, danach verfällt er. Allerdings kann man quasi am letzten Tag des 4. Jahres die Ansprüche geltend machen - nur halt dann für den einen Tag. Was auch mit der Förderzeit der Ich-AG konform gehen würde.

Aber du hast Recht, so richtig eine klare Aussage gibt es dazu nicht. Ist halt noch nicht ausgereift ... hat ja auch noch keiner genutzt ... oder, die Ich-AG gibt es ja erst im 3. Jahr :wink:

Betroffener
23.05.2005, 14:10
Wenn Du mit Deiner geförderten Existenzgründung scheiterst, bekommst Du praktisch in jedem Fall wieder ALG II, wenn Du arbeitsfähig bist. Da ist nix mit Sozialamt.

Die Ausgangsbasis war aber eine andere bei der Diskussion, wobei es darum ging, eben nicht sofort ins ALG II zu fallen, sondern aus vorhandenen alten Ansprüchen innerhalb des 4-Jahreszeitraums erworbene Ansprüche auf Arbeitsloengeld (jetzt ALG I) wieder aufleben zu lassen. Nicht nur den Existenzgründern wird über eine Regelung eine Rückkehrmöglichkeit innerhalb von 4 Jahren in den alten Status offengehalten, was insbesondere für die interessant sein dürfte, die noch nach (altem Recht vor dem 31.12.04) Ansprüche haben.

Und hier gibt es etliche, die z.B. in 2003 und/oder 2004 in der Hyperzeit der ICH-AG Förderungseinführung arbeitsamtlich geförderte Existenzgründer waren und noch einen massiven Restanspruch auf volles oder Teile von Arbeitslosengeld haben (z.B. 580 Tage), wo für diesen Leistungsanspruch teilweise wirklich Welten zwischen diesem Anspruch und ALG II (auch + KdU) liegen (insbesondere wenn die Miete in einer Haushalts- / Wohngemeinschaft aufgeteilt wird) und auch die Rentenversicherung und Krankenversicherung im Verhältnis zum heutzutage meist mauen selbständigen Einkommen abzüglich Steuern berücksichtigt wird.
Weiterhin müsste es dann eigentlich auch für 2 Jahre noch das Übergangsgeld beim Übergang von ALG I nach ALG II geben nach Ablauf der Leistungsanspruches, was auch nicht zu verachten ist bei entsprechendem Alter, wenn das kurz vor der Rente passiert und nur noch wenige Jahre bis zur Rente zu überbrücken sind.
Für jüngere Existenzgründer stellen sich diese Fragen aber nicht in dem Umfang - wenn überhaupt.

@FXS64
Die Förderdauer der ICH-AG beträgt max. 3 Jahre, der Leistungsanspruch ruht aber max. 4 Jahre.
Insofern könnte es für viele Sinne machen, rechtzeitig die maue Selbständigkeit aufzugeben und den Restanspruch an Arbeitslosengeld innerhalb der 4-Jahresfrist doch aufzubrauchen, statt sich weiter .
Wobei dann gerade die Älteren darunter auch einen Blick auf Ihre Rentenversicherung machen sollten bzw. auf die noch mögliche sogenannte 58iger Regelung - auch wenn diese jetzt auf ALG II + KdU basiert.

Ich denke, mal das es sich um diesen Paragraphen handelt, aber es gab soweit ich mich erinnere noch einen anderen zu diesem Thema.

§ 127 SGB III (Auszug)
(4) 5 Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.

Bunnyhase
06.07.2005, 11:07
ich beziehe algII ... also ne ganz andere Geschichte als das was bei alg ! als ich - ag beschrieben wird.

was mir immer ein Rätsel bleiben wird, sind die unterschiede, die zwischen algI und algII bei existensgründung gemacht werden.

algII bekommt jemand, der längere zeit arbeitslos ist udn somit auch weniger chancen auf dem arbeitsmarkt zu haben scheint..aber anstatt genau die leute mindestens genauso zu fördern, wie jemand, der z.b. erst einige monate arbeitslos ist, legen sie solchen leuten soviel steine in den weg, dass man sich mit nem eigenen berg beschäftigen könnte.

als ich mit den ersten Fragen betreff Kleinunternehmen zum arbeitsamt gegangen bin, konnte man mir so ziemlich gar nichts sagen..ausser..dass wissen wir alles selbst nicht SO genau.

super, wenn nicht die vom amt, wer denn dann...

Ich habe mich dann mit Broschüren eingedeckt, stunden im internet gesucht, um so halbwegs vernünftige antworten (da kannte ich dieses forum noch nicht :D ) zu finden.

Letztendlich hab ich solche Dinge wie Informationen zum Konzept, zur Gründung, was ich wie beantragen muss, was mir zustehen würde usw von hi-Reg ... ein Zusammenschluss verschiedener Existensgründerhilfen hier aus der region.. bekommen. Ohne die würde ich wahrscheinlich immer noch mit einem großem Fragezeichen über der Stirn rumlaufen.

Mittlerweile liegt mein Konzept zur Überprüfung bei denen und wenn ich fragen habe, bekomm ich zumindest von denen eine klare und eindeutige antwort.

Bin doch ziemlich enttäuscht und auch verwundert, wie wenig ahnung doch die leute vom arbeitsamt diesbezüglich haben... vor allem wenn man überlegt, wie die ich-ag zu beginn hochgejubelt wurde

bunny