rayoma
07.07.2005, 22:19
Vor einiger Zeit hatte ich hier eine Frage hinsichtlich einer ABM-Maßnahme gestellt. Hierzu liegen mir jetzt noch weitere Informationen vor, die ich aber erst später noch mal posten möchte.
Im Moment habe ich ein anderes zeitlich wichtigeres Problem:
Mein Sohn hat in der Zwischenzeit eine knapp 3monatige Trainingsmaßnahme beendet (1.7.05) . Die Maßnahme hat ihm außer Ärger nichts gebracht. Tags darauf erhielt er aber schon wieder eine Einladung zu einem Gespräch (Einladung R § 144 SGB III) am 08.07.05 bei der Agentur für Arbeit.
Mein Sohn ist schwerbehindert, er ist u.a. Legastheniker und wird von mir schon seit jeher betreut, d.h., ich bin auch immer mit ihm zusammen zu den Ämtern und zur Agentur gewesen, führe den ganzen Schriftverkehr usw.
Nun habe ich zur gleichen Zeit des Gespräches bei der Agentur einen wichtigen Untersuchungs-Termin im Krankenhaus, den ich nicht verschieben kann. Aufgrund dessen versuchte ich, den für meinen Sohn zuständigen SB bei der Agentur zu erreichen – leider vergeblich, es meldet sich stets die Servicestelle.
Bei dieser Stelle habe ich dann meine Bitte der Verschiebung des Termins für ihn vorgetragen. Zunächst wenig erfolgreich, sein Erscheinen sei Pflicht mit Hinweis auf alle im Brief angedrohten Konsequenzen. Ich habe der SB gegenüber dann meine Betreuertätigkeit für Harald dargestellt und siehe da, der Termin konnte verschoben werden. Der neue Brief ist heute auch schon eingegangen!
Nun hat die SB von mir aber folgendes verlangt:
a) eine Vollmacht von Harald für die Betreuung usw. - habe ich bislang nicht benötigt, ist aber nachvollziehbar und lässt sich bewerkstelligen
b) soll ich eine Bestätigung des Arztes/des Krankenhauses über meinen Termin
beibringen
Die Einladung zu dem neuerlichen Gespräch enthält nichts von diesen Forderungen.
Gegen die Vorlage einer Vollmacht ist meinerseits ja nichts einzuwenden, aber die weitere Forderung schießt m.E. übers Ziel hinaus. Ich bin selber über mehr als 3 Jahrzehnte als Beamter im ö.D. gewesen und habe u.a. auch mit Personalsachen und Ausbildung u.a.m. zu tun gehabt.
Aufgrund meiner Erfahrungen versuche ich stets zu den zuständigen Damen und Herren der Agenturen ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen, was mir fast ausnahmslos immer gelungen ist. Aber in letzter Zeit hat sich hier einiges zum Negativen verändert, so z.B. wenn ich nicht mal mehr die -leider geänderte- Durchwahl des für Harald zuständigen SB bekommen kann.
Meine Frage hierzu ist, bin ich verpflichtet, einen Nachweis meines Krankenhaus-Untersuchungstermins vorzulegen?
Im Moment habe ich ein anderes zeitlich wichtigeres Problem:
Mein Sohn hat in der Zwischenzeit eine knapp 3monatige Trainingsmaßnahme beendet (1.7.05) . Die Maßnahme hat ihm außer Ärger nichts gebracht. Tags darauf erhielt er aber schon wieder eine Einladung zu einem Gespräch (Einladung R § 144 SGB III) am 08.07.05 bei der Agentur für Arbeit.
Mein Sohn ist schwerbehindert, er ist u.a. Legastheniker und wird von mir schon seit jeher betreut, d.h., ich bin auch immer mit ihm zusammen zu den Ämtern und zur Agentur gewesen, führe den ganzen Schriftverkehr usw.
Nun habe ich zur gleichen Zeit des Gespräches bei der Agentur einen wichtigen Untersuchungs-Termin im Krankenhaus, den ich nicht verschieben kann. Aufgrund dessen versuchte ich, den für meinen Sohn zuständigen SB bei der Agentur zu erreichen – leider vergeblich, es meldet sich stets die Servicestelle.
Bei dieser Stelle habe ich dann meine Bitte der Verschiebung des Termins für ihn vorgetragen. Zunächst wenig erfolgreich, sein Erscheinen sei Pflicht mit Hinweis auf alle im Brief angedrohten Konsequenzen. Ich habe der SB gegenüber dann meine Betreuertätigkeit für Harald dargestellt und siehe da, der Termin konnte verschoben werden. Der neue Brief ist heute auch schon eingegangen!
Nun hat die SB von mir aber folgendes verlangt:
a) eine Vollmacht von Harald für die Betreuung usw. - habe ich bislang nicht benötigt, ist aber nachvollziehbar und lässt sich bewerkstelligen
b) soll ich eine Bestätigung des Arztes/des Krankenhauses über meinen Termin
beibringen
Die Einladung zu dem neuerlichen Gespräch enthält nichts von diesen Forderungen.
Gegen die Vorlage einer Vollmacht ist meinerseits ja nichts einzuwenden, aber die weitere Forderung schießt m.E. übers Ziel hinaus. Ich bin selber über mehr als 3 Jahrzehnte als Beamter im ö.D. gewesen und habe u.a. auch mit Personalsachen und Ausbildung u.a.m. zu tun gehabt.
Aufgrund meiner Erfahrungen versuche ich stets zu den zuständigen Damen und Herren der Agenturen ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen, was mir fast ausnahmslos immer gelungen ist. Aber in letzter Zeit hat sich hier einiges zum Negativen verändert, so z.B. wenn ich nicht mal mehr die -leider geänderte- Durchwahl des für Harald zuständigen SB bekommen kann.
Meine Frage hierzu ist, bin ich verpflichtet, einen Nachweis meines Krankenhaus-Untersuchungstermins vorzulegen?