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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist die ARGE (IAG) überhaupt eine Behörde?


laurin
15.07.2008, 16:48
Es Stellt sich mir die Frage ob das Integrationscenter für Arbeit.
Oder so wie die sich hier in Gelsenkirchen nennt IAG

Überhaupt ein Behörde ist??

Denn nur eine Behörde kann Bescheide erlassen.
Und Behördliche Maßnahmen veranlassen.

Weil wenn so wie ich das sehe die IAG (ARGE) keine Behörde ist
begehen die Mitarbeiter fortgesetzte Amtsanmaßung
§ 132 StGB:
siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung

Und alle Maßnahmen die, die veranlassen nach denn verwaltungsgesetz
ein eindeutiger Rechtsbruch sind, und mithin Unwirksam.
Also könte man die auch Zivielrechtlich vor denn Amtsgericht Verklagen.
wo die dann Anwaltspflichtig sind. Und nicht ihrgendein Beauftragter
der Rechtsabt. kommt der zu nichts bei Gericht Zustimmen darf.

Hintergrund der frage ist das sich bei meinen verfahren vor denn SG
nix bewegt. seit 3/07
Außer das laufend wenn ein Neuer Bewiligungszeitraum beginnt
bzw änderrungen zum Laufenzeitraum.
Ich für die Gleichen Sachen auf Grund des Erneuten Wiederspruchs
ein Neues Aktenzeichen bei Gericht angelegt wird und das verfahren unter einen
"neuen Akten zeichen" meist bei einer anderren Kammer weiter Geführt wird.
Und dann wieder alles nur neu Geprüft wird.
ich bin mitlerweile im 12 Neuen Aktenzeichen
und ich bin im 4 Vorverfahren.
Also wieder Spruchsverfahren welch noch nicht Beschieden worden sind.
wo bei ich bei 2 seit 5 Monaten auf die bescheidung warte
Und die ARGE dann denn neuen Wiederspruchs Bescheid immer bei der Anhörung
vor Gericht vorlegt. und das Spiel begint von Vorne.
Neues akten zeichen übernahme des Vorverfahrens in das Neue verfahren.
usw....

Wäre die ARGE / IAG keine Behörde
dann wären doch alle wiedersprüche überflüssig und das Gericht müste die
Sachen sofort in das Laufendeverfahren hinzufügen.
bzw ich könte die dann Zivillrechtlich verklagen.

fragi
16.07.2008, 11:38
Die ARGE an sich ist ein zusammenschluß mehrere Behörden im Zuge der "Leistungserbringung" aus einer Hand.

Es ist also eine Mischverwaltung aus Bund, Land und Kommune.
Rechtsgrundlage dafür ist der §6 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__6.html).

Dass diese Konstellation gegen die Verfassung verstößt wurde ja schon festgestellt, und die Gnadefrist läuft.
Aber es ist eine Behörde, jedenfalls sind die teile davon Behörden...