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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geldsperre bei Ablehnung einer Teilnahme???


Jackchen08
14.08.2006, 15:47
Hallo,

hab mal wieder eine Frage und zwar geht es um eine Maßnahnme.

Ich habe eine Einladung von der ARGE vorige Woche bekommen, das ich für eine Teilnahme am Projekt Prüfungs- und Qualifizierungszentrum vorgesehen bin. Mir wurde vorher schon mal davon erzählt von meinen Sachbearbeiter das dies ab 1.9 losgeht. Nun war ich heute da, weil die Einladung für heute war.

Erstmal ging es heute schon gleich los anstatt 1.9.06 was ich eine frechheit finde, man konnte sich nicht drauf einstellen und zweitens ist es gar nix für mich, weil ich meine Prüfung für Bürokauffrau bei der IHK schon 3 mal absolviert habe und ich für diesen Beruf in Sachen Prüfung gesperrt bin. Wenn kann man wohl nur ne Prüfung im Verwandtenberuf davon machen, wir mir gesagt wurde.

Nun wollte ich wissen, ob ich eine Sperre bekomme, weil ich dort nicht mehr hingehen möchte, weil es für mich nicht mehr zutrifft. Dies ist nur eine Maßnahme für welche, die noch keine Prüfung gemacht haben oder die Lehre nicht fertig gemacht haben etc.

Morgen gehe ich auch gleich zu meinen Sachbearbeiter und rede mit ihm nicht das ich doch eine Sperre bekomme was ich natürlich nicht will.

Also ich hoffe ihr könnte mir helfen, würde ich eine Sperre zwecks Geld bekommen, wenn ja, wielange wäre diese und wieviel würde sie betragen???

Ich danke euch schon mal für eure Antworten... !!!!

Liebe grüße
Nicole :-)

StephanK
14.08.2006, 16:21
Eine komplette Sperre gibt es beim Alg II nur in Ausnahmefallen, aber Kürzungen, und in diesem Fall wahrscheinlich 30 % der Regelleistung (also ohne den Anteil für die Miete) für drei Monate. Das ist schon hart, und deswegen ist es sehr vernünftig, wenn Du versuchst, Deinen Sachbearbeiter zu überzeugen, dass diese Maßnahme nix für Dich ist.
Das Argument "Es gibt andere, die eine solche Förderung viel nötiger brauchen als ich - und Sie wollen doch Ihre Finanzmittel zielgerichtet einsetzen, oder... ?" ist übrigens nicht das schlechteste... :wink:

Jackchen08
14.08.2006, 17:42
Erstmal danke für deine Hilfe, ich werde mal versuchen, ob er mir hilft.. Ich berichte dann...

Dann wär noch eine weitere Frage, wenn sie mir wirklich die Leistung kürzen, würden, wovon sie es abziehen, von meinen einzelnen Betrag also von den 311 € oder von der ganzen Leistung die man kriegt? Weil ich lebe ja mit meinen Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, nicht das die von dem ganzen Geld (ohne Miete) es abziehen?!

Danke erstmal...

Betroffener
14.08.2006, 21:19
Nicole,

die "kleine" Leistungskürzung - so es eine gibt - darf sich nur auf Deinen Anteil des ALG II beziehen.

Anders ist das, wenn noch mehr Restriktionen eintreten sollten. Das kann dann bis zum Wegfall der Mietzahlung führen.

Jackchen08
15.08.2006, 06:04
Morgen,

und was heisst das, wenn dich noch mehr Restriktionen eintreten sollten? Versteh ich jetzt nicht ganz.

Und wieviel sind die Kürzungen bei Leuten unter 25 Jahren? Ich werd demnächst erst 21, also jetzt bin ich 20 :-)

Grüße
Nicole

StephanK
15.08.2006, 08:03
Schau es Dir am besten selbst an in § 31 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html) - auch den fünften Absatz, der junge Leute unter 25 betrifft.

InquisitorII
15.08.2006, 10:16
Hallo Nicole,

bei zwangsweise angeordneten Qualifizierungsmassnahmen drängt sich mir aus aktuellem Anlass der Verdacht auf Korruption auf.

Wie gesagt nur ein Verdacht!

Ich stecke gerade in einer solchen Massnahme, die nur den Zweck verfolgen kann, dass sich organisierte Privatleute bereichern.

Als wesentliches Kriterium dabei sehe ich das geringe Niveau dieser Qualifizierungsmassnahme an. Die persönliche nachgewiesene Qualifikation hat überhaupt keine Rolle gespielt. Ich bin kein Einzelfall.

Das Niveau liegt unter sich selbst. Ein Beispiel: Von jemandem, der ein Gewerbe betreibt kann vorausgesetzt werden, dass er weiss wie er ein solches anmeldet. Eine Veranstaltung, die Kenntnisse darüber vermittelt, wie man ein Gewerbe anmeldet kann nicht seriös sein.

Ich verfahre momentan so, dass ich alle Ereignisse in einem Gedächtnisprotokoll oder durch Mitschnitte via Handy festhalte (8 Stunden Aufnahmekapazität). Alle Hinweise aus dem Bekanntenkreis und über involvierte Sachbearbeiter werden festgehalten. Ich habe schon mit vielen Leuten darüber gesprochen.

Um keine Kürzungen in Stufen von 30% zu erleiden bin ich erstmal dabei.

mitfühlend

Inquisitor II

Upsala
15.08.2006, 10:26
Das Sozialgericht Regensburg zum § 31 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 2 SGB II S 13 AS 166/06 ER (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=400,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=594)

Vor allem aber bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen in § 31 Abs. 5und Abs. 6 Satz 2 SGB II, die einen sofortigen Wegfall der Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten bei jungen Hilfebedürftigen vorschreiben, ohne die Möglichkeit einer differnezierten Reaktion zu eröffnen. Das dürfte weder mit dem Sozialstaatsprinzip noch mit dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot vereinbar sein (vgl. Berlit in LPK - SGB II, RdNr. 17 zu § 31; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, RdNr. 183 zu § 31; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB II, RdNr. 76 zu § 31; Gröschel-Gundermann in Linhart u.a., SGB II RdNr. 68 zu § 31).

8)

Jackchen08
15.08.2006, 15:22
Danke erstmal wieder für eure Hilfe :)

Ich jedenfalls spreche gleich mit meinen Sachbearbeiter, weil ich es nicht einsehe das ich an so einer Maßnahme teilnehmen muss.
Vorallendings sind da nur 3 Leute mit mir eingerechnet. Ist ja wohl nen witz, da sind mindestens 10 mann nicht erschienen, aber was solls.

Und wenn mir einer das Geld kürzen sollte, dann werden die wohl mit Konsquenzen rechnen müssen. Weil theoretisch habe ich gestern gelesen das die Kürzungen erst ab dem 1. Januar 2007 gelten. Aber alles machen die früher, das kann einfach nicht sein..

Ich weiss echt nicht mehr weiter.... :-(

Betroffener
15.08.2006, 16:44
Nein - das ist sachlich falsch.

Kürzungen waren von Anfang an möglich, aber ab 2007 wird das noch mal verschärft.

Jackchen08
15.08.2006, 17:20
Ach so, das wusst ich ja nicht.. Man kennt sich ja eh nicht so wirklich aus :-/

Naja jedenfalls war ich bei der Vertretung von meinen Sachbearbeiter und der telefoniert da morgen mal rum. Mal gucken, was wird.... habe keine lust dort ein jahr zu sitzen ohne geld dafür zu bekommen, und in den beruf bürokauffrau kann ich eh keine prüfung mehr machen, sicherlich nur im verwandten beruf, ach keine ahnung..

manchmal macht das alles keinen spass mehr...

grüße :P

InquisitorII
17.08.2006, 00:04
http:// www.attac.de / marburg/?id=Thema.brsoz.training

VIERZEHNNOTHELFER
17.08.2006, 06:16
kann man die Aufhebung der Prüfungssperre nicht beantragen?

InquisitorII
17.08.2006, 07:33
Unter Umständen kann man eine solche Massnahme ohne Sperrung ablehnen, wenn Bedenken daran bestehen, dass sie „geeignet und angemessen“ ist. Da kann einem die Vorlage der Berichte oben vielleicht helfen und vielleicht das folgende Urteil. Wenn man gut vorbereitet ist und einen verständigen ARGE Mitarbeiter findet, der einem zuhört. Einem „Kollegen“ von mir ist dies auf diese Weise so gelungen. Ich bin da erst mal nichtsahnend reingetappt und weiss noch nicht wie ich und ob ich da wieder rauskomme...

Das liegt in der Natur der Sache und daran, dass sich der ARGE-Mitarbeiter vermutlich vorsätzlich dumm gestellt hat und meine Qualifikation unterschlagen hat.


BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.1.2005, B 11a/11 AL 39/04 R


Ausführungen vorher
...

Diese Ausführungen machen deutlich, dass die vorliegenden Maßnahmeangebote mit den von der Rechtsprechung des BSG bereits entschiedenen Fallgestaltungen nicht vergleichbar sind. Wenn der Arbeitslose die Maßnahmeangebote nicht annimmt und an der in Aussicht genommenen Maßnahme nicht teilnimmt, ruht sein Anspruch keineswegs ohne Weiteres. Vielmehr hat diese Unterlassung nur zur Folge, dass nunmehr vom ArbA geprüft werden muss, ob der Sperrzeittatbestand erfüllt ist. Hierzu muss die Beklagte dann in die Sachverhaltsermittlung eintreten und - ggf auf entsprechenden Vorhalt des Arbeitslosen - prüfen, ob die Maßnahme ua "geeignet und angemessen" iS des § 48 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB III ist. Erst nach erfolgter Anhörung (§ 24 SGB X) darf ggf ein Bescheid über eine Sperrzeit nach § 144 SGB III erlassen werden, der vom Kläger angefochten werden kann. In diesem Zusammenhang ist zumindest auch inzident über einen ggf "wichtigen Grund" für die Nichtteilnahme an der Maßnahme oder über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 48 ff SGB III zu entscheiden (vgl dazu auch BSG Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R - veröffentlicht in JURIS). Anders als bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung wird also durch die jeweiligen Maßnahmeangebote noch kein unmittelbarer normativer Druck auf den Arbeitslosen ausgeübt, vielmehr bedarf es insoweit der Umsetzung durch einen Sperrzeitbescheid, der seinerseits - wie schon ausgeführt - an eine Reihe von gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft ist.


...
Ausführungen nachher

VIERZEHNNOTHELFER
17.08.2006, 07:38
ich meinte die IHK-Prüfungssperre

Jackchen08
05.08.2008, 19:41
Hallo,

vorige Woche hatte ich einen Anruf von der Arge bekommen das ich zum Vorstellungsgespräch solle beim Call Center.

Dieser Termin war heute und ich war auch da, erstmal waren dort mehrere geladen und nicht nur ich (dachte ich bin allein), die anderen hatten alle ein Schreiben bekommen von der Arge nur ich halt einen Anruf von einer Dame mit der ich noch nix zu tun hatte. Nun wollte ich mal wissen, wie es aussieht, ob ich irgendwelche konsequenzen bekommen kann, da ich kein Schreiben gekriegt habe und somit auch keine Rechtsbelehrung, die Dame sagte nur am Telefon da ist Vorstellungsgespräch die Straße und Uhrzeit und mehr nicht. Dann war sie fertig mit mir.

Ich also heute hin und dann konnten wir uns anhören, wie das Call Center aufgebaut ist und etc. Fakten und Daten darüber und wie die Arbeitszeit ist etc. Danach sollte noch ein wordtest und so stattfinden glaub ich und der nette Herr sagte davor, diejenigen die jetzt denken das ist nichts für mich dieser Job und es sich nicht vorstellen können im Call Center, können dann gehen, es hat keine Auswirkungen beim Amt und ist nicht weiter schlimm. Davor musste man unterschreiben, das man anwesend war. Wo ich die Liste gesehen habe, hat man gleich gesehen wieviele wieder einmal nicht gekommen sind ;)

Und als dieser Herr mit der Präsentation fertig war, sind natürlich alle Frauen gegangen waren insgesamt 5 mit mir.

Also für mich ist es im Call Center definitiv kein Job und das werde ich auch meinen SB sagen.

Achso es wäre noch anzumerken, das ich demnächst sowieso zum Augenarzt muss und ich sicher am PC eh keine 10 stunden mehr sitzen kann, da ich links kaum noch sehe :(

Also meint ihr ich bekomme jetzt eine Sperre oder ähnliches?

Vielen Dank im Voraus.

LG
jackchen08

Jackchen08
15.12.2008, 09:09
Morgen,

hab mal wieder ne Frage zu einer Maßnahme.

Bin seit September 2008 in einer Maßnahme für Jugendliche bis 24 Jahre. War auch immer da :) Hatte Ende November 08 ein Vorstellungsgespräch (Assementcenter) und habe Anfang Dezember 2008 die Zusage für eine Trainingsmaßnahme bekommen die am 05.01.2009 losgeht für ca. 8 Wochen und danach bekommt man einen Arbeitsvertrag.

Nun war ich die letzte Woche krankgeschrieben und wollte fragen ob ich die letzte Woche die jetzt vom 15.12 bis 19.12.08 noch hingehen muss zu dieser Maßnahme? Weil ich ja dann jetzt raus bin sozusagen. Andere Teilnehmer die bei mir sind hatten das auch so gemacht, da sie was anderes gefunden hatten. Nun bin ich bissel überfragt. Was meint Ihr dazu so?! Oder soll ich meiner sogenannten Chefin ne kurz mail schicken? *hmmm*

Dem Aamt muss ich das auch noch mitteilen, das ich ab Januar dort eine Trainingsmaßnahme habe. Zur zeit beziehe ich kein Hartz 4, da mein Freund Arbeit seit paar Monaten hat und es seit Dezember eingestellt wurde, weil wir die Lohnbescheinigung noch vorlegen müssen, diese er aber noch nicht hat.

Freue mich über jede Hilfe :)

Danke Euch !!!
LG

Dirk_.
15.12.2008, 14:01
Hallo Jackchen08,

ob ich die letzte Woche die jetzt vom 15.12 bis 19.12.08 noch hingehen muss zu dieser Maßnahme? Weil ich ja dann jetzt raus bin sozusagen.

Wenn du mit deiner "Chefin" noch nichts vereinbart hast, so kann ich nur raten, daß du auch die "letzte" Woche in den Kurs gehen solltest.

Andere Teilnehmer die bei mir sind hatten das auch so gemacht, da sie was anderes gefunden hatten

Hatten die auch noch 1-2 Wochen Zeit, bis Arbeitsbeginn, oder konnten Sie nahtlos in die Arbeit wechseln?

Also, kläre das halt mal ab, ob du aus den Kurs genommen wirst. Aber einfach so wegbleiben, niemals!

Dem Aamt muss ich das auch noch mitteilen, das ich ab Januar dort eine Trainingsmaßnahme habe

Wie ich gelesen habe, weißt du das nun schon 2 Wochen habe Anfang Dezember 2008 die Zusage, dann wird es aber mal so langsam Zeit, findest du nicht auch.:)

Zur zeit beziehe ich kein Hartz 4, da mein Freund Arbeit seit paar Monaten hat und es seit Dezember eingestellt wurde, weil wir die Lohnbescheinigung noch vorlegen müssen, diese er aber noch nicht hat.

und hier bin ich mir, auf Anhieb, nicht mal sicher ob die ArGe dich überhaupt in so einem Fall sanktionieren/komplett einstellung der Leistung darf/kann.:?
Ich mein, es ist ja nicht die erste Lohnbescheinigung, von daher hat die ArGe ja einen Anhaltspunkt, was an Geldzufluß bei euch "reinkommt".

Wobei es aber rechtens ist, daß, wenn die ArGe nicht genau über Einkommensverhältnisse bescheid weiß, Sie die Leistung erst einmal komplett einstellen kann.

Und überhaupt, wartet Ihr/dein Freund, schon lange auf die Lohnbescheinigung??.
Denn, man hat ja einen gewissen Spielraum, was die Abgabe betrifft. Bei meiner Frau muß die Lohnbescheinigung immer so um den 20.ten des Monats bei der ArGe sein, damit halt einfach der folgemonat rechtzeitig berechnet werden kann.

diese er aber noch nicht hat.
Und das Geld, habt Ihr das auch noch nicht??.

Irendwie fehlt da was :(

Soweit erstmal.

Gruß
Dirk

Jackchen08
15.12.2008, 14:13
Ja morgen geh ich ja hin und klär das mit ihr alles :)


Die anderen hatten auch noch Zeit bis sie in die Arbeit gehen, aber naja manche sind einfach dann halt nicht mehr gekommen.. hm.. ich werd es ja morgen sehen, wie es abläuft.

Also um genau zusein, weiss ich das seit einer Woche :-) Letzte Woche Mittwoch kam erst der Brief *hehe*

Zu der Lohnbescheinigung kann ich nur soviel sagen, das es die 1. ist die er zeigen muss, da er vorher erst im Oktober nur als Nebenjob war für 100 Euro und ab November halt nen befristeten Arbeitsvertrag erstmal bis 31.12.2008 bekommen hat.
Und von daher hat die Arge das Geld für Dezember erstmal "vorläufig" eingestellt, wie es mir meiner SB mitteilte, die für die Leistung zuständig ist bei uns.
Sobald die Lohnbesch. eingereicht ist, wird berechnet was mir noch zusteht oder auch nicht, und das wird denn so schnell wie möglich nachgezahlt. So hat sie es mir geschrieben.

Er müsste den Lohnschein ja die Woche bekommen, da er ja heute auch das Geld bekommt für November. Er bekommt immer zum 15. d. Monats.

Ist auch mist, das der Arbeitsvertrag nur bis 31.12.2008 erstmal ist, ist ja auch bald, dann müssen wir ja auch Hartz 4 wieder bekommen, aber im Januar 2009 bekommt er ja den Lohn für Dezember von daher geht es dann noch mit dem Geld. Mal schauen würde ich sagen und hoffen, das alles nicht solange dauert.

Vielen Dank erstmal Dirk !!!

LG