Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium abbrechen, Ausbildung anfangen, Kindergeld?
Hallo, ich bins nochmal. :oops:
Ich hatte schon einmal in diesem Forum ein Thema erstellt. Nun hat sich aber meine Situation geändert und es sind neue Fragen aufgekommen.
Und zwar möchte ich mein Studium abbrechen und habe nun zum 1. Oktober eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten. Würde ich für August und September noch Kindergeld erhalten? Ich weiß nur, dass man als Schulabgänger Kindergeld erhält, wenn man innerhalb der nächsten vier Monate ein Studium oder eine Ausbildung anfängt. Gilt das dann auch in meinem Fall?
Ich wäre euch für eure Antworten sehr dankbar. :)
Liebe Grüße
Paria
Hallo Paria,
diese Übergangszeit von 4 Monaten gilt auch hier.
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder [...]
Quelle: §32 Abs.4 Nr.2b ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html)
2 Ausbildungsabschnitte sind auch Ende des Studiums und Anfang der Berufsausbildung.
Und nicht volllabern lassen von der Familienkasse, die machen gern zicken, müssen aber trotzdem zahlen :)
Hallo fragi,
vielen Dank für deine Antwort! Da bin ich ja beruhigt. :)
Hallo, :oops:
ich stelle mir folgende Frage: Ich würde mich jetzt exmatrikulieren, aber dann erst zum 30.9., so dass ich weiterhin einen Studenten-Status habe. Habe immerhin genug Studiengebühren bezahlt und möchte nicht meine Fahrkarte abgeben und zwei Monate lange neue kaufen.
Könnte ich mich dann trotzdem noch ausbildungsplatzsuchende melden?
Denn damit ich für die zwei Monate Kindergeld erhalte, muss ich ja die Zusage von meiner Ausbildungsstätte vorlegen. Aber darauf steht, dass ich mich im Mai beworben habe etc.
Sie könnten mir ja unterstellen, ich hätte im Mai schon aufgehört, meinem Studium nachzugehen (was nicht stimmt, da ich weiterhin alle Veranstaltungen besucht und Klausuren geschrieben habe, die allerdings alles andere als gut ausgefallen sein dürften). Dass ich mich schon im Mai beworben habe, liegt daran, dass ich damals erste Zweifel hatte, das Studium zu packen, deshalb wollte ich für alle Fälle vorsorgen.
Nun möchte ich das aber alles nicht begründen und am besten wäre es, wenn ich mich ausbildungsplatzsuchende melden könnte. Allerdings weiß ich nicht, ob das in meinem Fall möglich ist. :(
Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.
Sahra,
wieso noch ausbildungsplatzsuchend melden?
Solang das Studium noch läuft brauchst du das nicht.
Soweit ich das weiß heißt exmatrikulieren aus dem Studentenstatus ausscheiden, und solang du das nicht tust bist du trotzdem weiter Kindergeldberechtigt.
Außerdem... für die Übergangszeit musst du dich eh nicht ausbildungssuchend melden, denn du hast ja schon was. Solang diese Zwischenzeit nicht länger als 4 Monate ist muss trotzdem Kindergeld gezahlt werden, auch ohne den Status Ausbildungssuchend.
Hallo fragi,
vielen Dank für deine Antwort, ich weiß deine Zeit und deine Mühen zu schätzen. :)
Mein Problem ist, dass ich befürchte, sie könnten mir unterstellen, dass ich schon im Mai mit dem Versenden meiner Bewerbung für den Ausbildungsplatz schon aufgehört hätte, ordnungsmäßig zu studieren (was nicht wahr ist).
Muss ich nach meiner Exmatrikulation zum Oktober Bescheid sagen?
Welche Unterlagen benötigen sie, damit ich nachweisen kann, dass ich einen Ausbildungsplatz habe. Den Vertrag? Denn den bekomm ich einige Wochen vor Ausbildungsbeginn zugeschickt.
Liebe Grüße
Sahra
Ich bins mal wieder. :oops:
Diesmal frage ich aber für einen guten Freund (er ist allerdings nicht so gut in Probleme schildern :)).
Er hat im Juni sein Abi bekommen und hat einen Ausbildungsplatz zum 1.10. in Aussicht, hat aber noch nichts handfestes (ihm wurde mündlich zu verstehen gegeben, dass er so gut wie genommen ist, ist auch ein seriöses Unternehmen).
Sein Kindergeld wurde jetzt deshalb erst einmal eingestellt und er soll einen Antrag ausfüllen, von wegen dass er sich um eine Ausbildung bemühen wird.
Wir fragen uns, ob es möglich wäre, das Geld während der Übergangszeit rückwirkend zu beantragen.
Denn sollte er den Vertrag bekommen, würde er ihn erst Anfang September erhalten. Dann könnte er natürlich problemlos nachweisen, dass er eine Ausbildung beginnen wird und auch weiter Geld erhalten. Würde er dann aber auch das Geld für diese Übergangszeit bekommen? Immerhin war er ja bei seiner Suche erfolgreich.
Ich hoffe, dass ich das Ganze einigermaßen gut beschrieben habe und würde mich sehr über eure Meinungen freuen. :)
Liebe Grüße
Sahra
Wir fragen uns, ob es möglich wäre, das Geld während der Übergangszeit rückwirkend zu beantragen.
Ja das ist möglich.
Nur beisst er sich selber in Ar... wenn er die Stelle nicht kriegt, dann kann er es nicht rückwirkend beantragen.
Das was die wollen wäre 1 Bewerbung / pro Monat ODER die Ausbildungssuche bei der BA.
Was er macht bleibt ihm überlassen, ich beantworte die Frage einfach damit, dass wenn er ab 01.10 eine Ausbildung beginnt, mit ja das geht.
Danke für deine Antwort, fragi. :) Ich werde ihm ausrichten, dass er lieber Bewerbungen einreichen soll.
Nun habe ich selber nochmal eine Frage, und zwar habe ich meine Exmatrikulationsbescheinigung eingereicht und gestern kam ein Brief mit einem Antrag, das bis zum 30.8. ausgefüllt werden soll ... vonwegen ich bemühe mich um einen Ausbildungsplatz.
Was mich sehr irritiert hat, war, dass da stand, dass ich Absagen, Zwischennachrichten etc. ab Mai 2008 einreichen soll. Wie kommen die auf Mai? Hab mich doch erst vor wenigen Tagen exmatrikuliert und hab meinen Studenten-Status noch bis Ende September.
Was wäre, wenn ich nichts einreiche? Muss ich alles ab Mai 2008 zurückzahlen? Wäre doch absurd.
Ich würde ja gerne meine Zusage für die Ausbildung ab Oktober einreichen, aber darauf steht, dass ich mich Ende Mai beworben habe. Die Familienkasse könnte doch argumentieren, dass ich mich also schon damals gegen das Studium entschieden und gar nicht mehr richtig studiert habe. Hab zwar alle Veranstaltungen besucht und bis zuletzt Klausuren geschrieben, aber ich hab keine Lust und sehe auch nicht ein, das dann alles zu begründen und nachzuweisen.
Ich würde ja wie anfangs beschrieben, gerne aufs Kindergeld verzichten und stattdessen noch nebenbei arbeiten, aber leider musste ich feststellen, dass ich demnächst nur noch wenige Stunden arbeiten kann, da das Geschäft, in dem ich Aushilfe bin, sparen muss. Es würde sich also gar nicht lohnen und hinterher vernachlässige ich auch noch die Ausbildung.
Ich wäre euch für euren Rat sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sahra
Hallo Sahra,
Familienkassen sind immer undurchsichtig... glaubs mir habe damit erfahrung :)
Warum die das wollen? Keine Ahnung. :)
In den Weisungen steht dazu folgendes:
Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruch-
entscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem
die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
Quelle: Weisungen der Familienkasse zum ESTG, DA 63.3.2.6 Abs. 13 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/DA-Famka-Einkommenssteuergesetz-2004.pdf)
Jetzt gehts an die dich mit denen schriftlich auseinander zusetzen...
Ich habe denen damals in jedem Schreiben widerlegt wieso dies und das falsch ist und immer auf ihre eigenen Dienstanweisungen verwiesen... den fiel immer wieder was neues ein was sie haben wollten (aber was ihnen gar nicht zustand)... bis es denen wohl irgenwann zu doof war sich mit mir auseinanderzusetzen...
Wie gesagt, entweder zu fügst dich und reichst ab Mai bemühungen ein, oder aber nicht und stellst dich auf Diskussionen ein!
Meldest du dich nicht Ausbildungssuchend, wollen sie meist 1 Bewerbungsabsage pro Monat haben.
Hallo fragi,
ich hatte auch damit gerechnet, dass ich für den Folgemonat August Bemühungen nachweisen muss.
Es ist ja auch keine große Sache, da in meiner Zusage vom Juli steht, dass ich mich Ende Mai beworben habe, dennoch überlege ich, wie sie auf Mai kommen.
Glaubst du, dass wenn ich mich bis zum 30. August gar nicht mehr melde, alles ab Mai zurückzahlen muss? Bringt es eigentlich auch was, dort anzurufen? Damit erreicht man zwar nicht seinen Sachbearbeiter in der eigenen Stadt, aber Fragen können sie sicher auch beantworten.
Sehr verworren das Alles ... :(
Liebe Grüße
Sahra
Bringt es eigentlich auch was, dort anzurufen? Damit erreicht man zwar nicht seinen Sachbearbeiter in der eigenen Stadt, aber Fragen können sie sicher auch beantworten.
Meiner Meinung nach Nein. Ich gelange dort immer an nichtwissende und agrresive... Das heißt ich hatte hier noch nie ein Erfolgserlebnis. Will dich damit aber nicht abhalten eigene Erfahrungen zu sammeln.
Es ist ja auch keine große Sache, da in meiner Zusage vom Juli steht, dass ich mich Ende Mai beworben habe, dennoch überlege ich, wie sie auf Mai kommen.
Dann schick die doch dahin, und sag, dass du für die Übergangszeit weiter Kindergeld beanspruchst und daher weitere Bewerbungsunterlagen hinfällig erscheinen...
Aber hoff nicht dass die das schlucken... Die kennen teils leider ihre eigenen Dienstanweisungen nicht... Ich hab schon die unmöglichsten Formulare bekommen, die nie zum Sachverhalt gepasst haben!
Oh je, ich glaube, ich hab was an den Augen. Nachdem ich vorhin nochmal den Brief gelesen habe, musste ich feststellen, dass da gar nicht Mai, sondern März stand. :patsch:
Der Witz ist, dass das Semester am 1. April angefangen hat und die jetzt vermutlich glauben, dass ich mich rückwirkend exmatrikuliert habe, obwohl auf der Exmatrikulationsbescheinigung steht, dass ich noch bis Ende September immatrikuliert bin. Die haben den Sachverhalt überhaupt nicht kapiert und machen mir jetzt das Leben schwer.
Ich bin jetzt sehr unsicher. Hälst du es für eine gute Idee, meine Zusage hinzuschicken oder soll ich mich mit ihnen schriftlich auseinandersetzen. Wenn ich meine Zusage einschicke, ist es doch irrelevant, ob ich mich schon vorher um einen Ausbildungsplatz bemüht habe, oder?
Ich würde das Schreiben dann so formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen meine Zusage vom 15. Juli 2008 für den Ausbildungsplatz in der ... zum 1. Oktober 2008.
Für die Übergangszeit von zwei Monaten ( August und September 2008 ) beanspruche ich weiterhin die Kindergeldzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ich wäre dir für weitere Tipps sehr dankbar, da ich mir hierbei sehr unsicher bin.
In der Zusage steht, dass ich bis zum 29. Juli meine Annahme des Ausbildungsplatzes bestätigen soll. Das habe ich am 24. Juli getan und am 25. Juli habe ich mich dann exmatrikuliert. Das brauche ich aber alles nicht mehr aufzuführen, oder?
Liebe Grüße
Sahra
Wenn sie es nicht kapiert haben, musst du es erst richtig stellen, denn Kindergeld gibts nur für eine Übergangszeit von 4 Monaten, nicht länger. Von März bis Oktober sind es aber mehr als 4 Monate.
Schau nochmal auf mein Zitat um 10:01Uhr.
Daran musst du dich etwa halten.
Habe dir dazu mal ne PN geschrieben!
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