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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mobilitätshilfe bei bereits folgter Arbeitsaufnahme?


Alex1980
15.08.2006, 01:16
Hi!

Habe neuerdings wieder einen Job, zwar Zeitarbeit aber immerhin, die Chancen bei der Firma, in die ich abgesandt wurde, übernommen zu werden, sind für gewöhnlich recht gut. (Personalselektion per Zeitarbeit)

Jetzt hab ich nur ein Problem:

Um zur Arbeitsstätte zu kommen, brauche ich mein Auto.
Da dieses allerdings ziemlich alt ist, und nächsten Monat TÜV angesagt ist, habe ich diesen Monat erst einmal einiges am Auto repariert (und reparieren lassen), damit ich auch weiterhin die heutzutage erforderliche Mobilität behalte.
Die damit verbundenen Aufwendungen sind natürlich nicht gerade gering, zudem hab ich meine Versicherung diesen Monat noch nicht bezahlt :oops: , kam aber schon n netter Brief (sollten sie nicht innerhalb 2 Wochen..kein Versicherungsschutz mehr..bla, das übliche halt).

Im Endeffekt hab ich im Moment einfach nicht das Geld, den Rest des Monats den Sprit und die dringend benötigte Versicherung zu zahlen.

Beim AA auf der Homepage findet man was von Mobilitätshilfen, allerdings "für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte" ist da die Rede.

Wenn die mir nichts geben, werde ich wohl sehr bald wieder arbeitslos sein, weil ich aufgrund "Betriebsstoffmangels" einfach nicht zur Arbeit kommen kann (ÖPNV fällt weg, da Schicht) bzw. wirds Auto zwangsabgemeldet wenn ich die Versicherung nicht zahlen kann.

Gestern habe ich die Arbeit aufgenommen, Zeitarbeitstypisch nach dem Schema ->Anruf->Sicherheitsschuhe abholen->arbeiten gehen.

Von daher blieb mir auch keine Zeit mich diesbezüglich schlau zu machen, und als Noch-Arbeitsloser Anträge zu stellen oder mit meinem Vermittler zu sprechen, ob die vom AA helfen können.

Hatte in der Vergangenheit bereits einmal schlechte Erfahrungen gemacht, als mein dmaliger Arbeitgeber es soweit getrieben hatte, dass ich kein Geld mehr hatte zur Arbeit zu fahren, das lag aber daran das er nicht zahlen konnte, da hiess es beim AA auch nur, dann müsse ich kündigen und mir was neues suchen, bräuchte aber keine Sperre zu befürchten, weil es ja ein schwerwiegender Grund sei der zur Kündigung ohne Sanktionen berechtige. Das war zwar kein Problem, allerdings um die Arbeit zu behalten, konnte mir auch keiner helfen.

Weiss jemand, ob und wie man in einem solchen Fall Ansprüche/Möglichkeiten hat und wie man diese zu beantragen hat?

Schonmal vielen Dank im Voraus

Grüsse von der Mosel!

Betroffener
15.08.2006, 01:56
Hallo Alex,

zum einen gibt es als Kann-Bestimmung die Mobilitätshilfe bis zu 6 Monate, die Du schleunigst vor der Arbeitsaufnahme beantragen solltest - ggf. mit dem Hinweis, das alles ganz schnell ging.

Zum anderen solltest Du Dich schleunigst mit der Versicherung in Verbindung setzen und Deine temporäre Notlage schildern und um Stundung oder Ratenzahlung bitten (wahrscheinlich zahlst Du vierteljährlich?) und ggf. nur für einen Monat überweisen (auch wenn es einen Aufschlag gibt) und dann den Rest abdrücken, wenn die Knete da ist.

Damit hast Du Zahlungswilligkeit bewiesen und die Versicherung kann erst mal nicht kündigen, sondern nur mahnen. Da aber die Erinnerungsfrist schon um ist und Du den Brief mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist bekommen hast, dürfte der Termin schon länger zurückliegen.

Aber auf jeden Fall den Kontakt mit der Versicherung sofort herstellen.
Denn ansonsten geht das ganz fix mit den abgekratzten Stempeln und der Stillegung des Autos - und das gilt auch für die KFZ-Steuer. Die wird meist sehr zügig und teuer vollstreckt.

Auch kommt man bei einem Crash wirklich in Teufels Küche.

Also Vorsicht an dieser Stelle.

Alex1980
15.08.2006, 13:26
Hab mit AA gesprochen, die sagen :"Sie sind ja nicht Arbeitslos, tut uns leid, können nicht helfen.."
Armes Deutschland sag ich da.

Habe dann also eben, nachdem ich meinen Stundenlohn erfahren habe, abgedankt.. hätte nämlich dummerweise nach Abzug meiner Fahrkosten gut 50 Euro weniger als jetzt, kann ich mir momentan nicht erlauben.

Einstimmige Meinung von Ag und mir: SCHADE!

Betroffener
15.08.2006, 16:19
Trotzdem meine ich, daß Du abgebügelt wurdest.

Dennn von Freitag zu Montag lässt sich kaum ein entsprechender Antrag zeitgerecht stellen (diesen Zeitrahmen habe ich jedenfalls verstanden).

StephanK
15.08.2006, 18:09
Das könnte ein Fall für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html) sein. Aber Achtung: wenn Du jetzt schon mehr als zwei Wochen dort arbeitest, ist das nicht mehr möglich!

Alex1980
17.08.2006, 00:29
Naja also ich habe heute mittag den Beschluss gefasst, doch nicht für diese Firma arbeiten zu wollen, da ein Mitarbeiter eben dieser mich anrief und mir irgendwas erzählen wollte das er mir Ärger machen würde, wenn ich nicht brav arbeiten käme, wie sie es gerne von mir hätten.

Also da gibts ja diese Regelung (ich erhalte ja zum Glück ALG 1), dass in den ersten 3 Monaten mind. 20 % Einbußen zum vorherigen Einkommen sein dürfen, damit ich eine Arbeit ablehnen darf. Ebenfalls gilt ja, dass das neue Einkommen abzüglich der Aufwendungen nicht niedriger als das ALG1 sein darf, wenn man mir einen Job aufzwingen will.

Da ich momentan ein vorheriges Gehalt von

1100.- hatte, und davon mal 20%, also
220.- abziehe, müsste ich ja folglich mindestens
880.- verdienen, um nicht ablehnen zu können.

Bei der Stelle hätte ich ca. 830.- verdienen können.

2.: Ich erhalte ALG1 in Höhe von 757.-, wenn ich also mal grob rechne und dabei die Fahrkostenerstattungsbeträge, die es als Mobilitätshilfe gegeben hätte, in Höhe von 20 Cent/km ansetze, komme ich auf Fahrkosten von

x=(wegstrecke*20)/100 (Algebra 6. Klasse ) :shock:

ähh also 4,80€ am Tag Fahrkosten. Somit wäre ich dann im Monat auf ca 100 Euro Fahrkosten, +35 Versicherung fürs Auto, +Arbeitskleidung usw, also wäre mein "Nettoeinkommen nach Kosten" deutlich unter meinem bisherigen ALG1.

Sollte nämlich das AA mir eine Sperre auferlegen wollen, werde ich mich wehren. Geldprobleme hab ich nämlich schon seit meinem letzten Arbeitgeber mehr als genug.

StephanK
17.08.2006, 11:44
Also da gibts ja diese Regelung (ich erhalte ja zum Glück ALG 1), dass in den ersten 3 Monaten mind. 20 % Einbußen zum vorherigen Einkommen sein dürfen, damit ich eine Arbeit ablehnen darf.Vorsicht! Maßstab ist nicht Dein reales früheres Gehalt, sondern das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt(§ 121 Abs. 3 Satz 1 SGB III). Wie hoch dieses sog. Bemessungsentgelt ist, steht in Deinem Alg-Bescheid. Diese Beträge können unterschiedlich sein. Pass also auf, dass Du nicht "in eine Falle läufst" :!:

Alex1980
17.08.2006, 12:48
Danke Stephan, habe nochmal nachgesehen,

Bemessungsentgelt täglich: 64,02€
Leistungsentgelt täglich: 42,16€