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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger während ALG I


henne74
16.07.2008, 12:53
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf gute Lösungen oder Antworten:
Bin seit 11.06.08 Arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I für 1 Jahr.
Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.
1. Wenn ich das dem Arbeitsamt melde, bekomme ich dann trotzdem noch weiter mein ALG I für das eine Jahr?
2. Muss ich das dem Arbeitsamt melden? Klar, oder? Ich kann ja jetzt keine Arbeitsstelle annehmen, oder?
3. Ich bin als Teilzeit gemeldet. Kann ich mich jetzt unverschämterweise als Vollzeit melden, mehr ALG I bekommen und erst dann mitteilen, dass ich schwanger bin?
DANKE für jede Hilfestellung.
Grüsse * Henne74

fragi
16.07.2008, 13:39
Hallo henne74,

1. Wenn ich das dem Arbeitsamt melde, bekomme ich dann trotzdem noch weiter mein ALG I für das eine Jahr?

Klar denn du stehst ja zur Verfügung.

2. Muss ich das dem Arbeitsamt melden? Klar, oder? Ich kann ja jetzt keine Arbeitsstelle annehmen, oder?

Ja musst du melden, und nein, du musst trotzdem eine Arbeit annehmen. Dort kannst zwar ggf. zu einem Beschäftigungsverbot kommen, aber du bist prinzipiell weiter verpflichtet dich um arbeit zu bemühen :)

3. Ich bin als Teilzeit gemeldet. Kann ich mich jetzt unverschämterweise als Vollzeit melden, mehr ALG I bekommen und erst dann mitteilen, dass ich schwanger bin?

Wie unter 2. geschrieben, musst du trotzdem eine Arbeit bzw Maßnahme annehmen, wie in dem Umfang in dem du dich meldest.

Du kannst dich zwar Vollzeit melden, musst dann ggf. aber auch Vollzeitjobs annehmen, und an Vollzeitmaßnahmen teilnehmen.

--- Mit dem Jahr ALG hast du doch Glück. Dies berechtigt dich für Mutterschaftsgeld ab 6 Wochen vor der Geburt :)

Sarah12
16.07.2008, 18:30
Aus einem anderen AL-Forum, wurde auch gefragt ab wann beim Arbeitsamt die Schwangerschaft gemeldet werden muß ?


" Dem AA musst du es spätestens melden, wenn es deine Vermittlung behindert, also ab der Mutterschutzfrist. "

Was stimmt nun ?! :confused:


Ob ich das hier nennen darf, weiß ich nicht.

Upsala
16.07.2008, 20:41
Ja musst du melden,… Wie kommst du da drauf?:confused:
Sie muss die Schwangerschaft der AA genauso wenig melden, wie einem Arbeitgeber. Bei Jobangeboten die eine Gefährdung der Schwangerschaft bedeuten würden, sollte die Schwangerschaft natürlich angegeben werden. Bei einfachen Jobs würde ich das nicht empfehlen.
3. Ich bin als Teilzeit gemeldet. Kann ich mich jetzt unverschämterweise als Vollzeit melden, mehr ALG I bekommen und erst dann mitteilen, dass ich schwanger bin? Prinzipiell ja, aber du musst dann auch aus o.g. Gründen damit rechnen vermittelt zu werden. Deine Schwangerschaft alleine würde dann keinen Rückzug rechtfertigen und du müsstest ggf. mit einer Sperrzeit rechnen, falls du einen Job ablehnst.

Sarah12
16.07.2008, 21:52
Zitat von Fragi
Ja musst du melden,…


Wie kommst du da drauf?:confused:
Sie muss die Schwangerschaft der AA genauso wenig melden, wie einem Arbeitgeber. Bei Jobangeboten die eine Gefährdung der Schwangerschaft bedeuten würden, sollte die Schwangerschaft natürlich angegeben werden. Bei einfachen Jobs würde ich das nicht empfehlen.


Gibt es dazu nen Gesetzestext oder ähnliches ? Das man sowas im Fall des Falles dem AA vorlegen kann. Sonst überrumpeln oder reden einen in den Boden.

Upsala
16.07.2008, 22:28
Eine Arbeitnehmerin sollte nach geltendem Arbeitsrecht, muss aber nicht, Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen, vgl. (§ 5 Abs. 1 MuSchG) (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__5.html). Dazu gibt es schon zahlreiche Urteile und nur wenige Ausnahmen, wenn z.B. ein Millionenauftrag von einer Mitarbeiterin abhängt und eine langfristige Planung des Arbeitgebers auf diese Frau zugeschnitten ist, diese aber kurz vor knapp „ätsch“ sagt, könnte es schwierig werden. Also nicht gleich klein beigeben.

Betroffener
16.07.2008, 22:37
Prinzipiell ja, aber du musst dann auch aus o.g. Gründen damit rechnen vermittelt zu werden. Deine Schwangerschaft alleine würde dann keinen Rückzug rechtfertigen und du müsstest ggf. mit einer Sperrzeit rechnen, falls du einen Job ablehnst.

Also mal ganz ehrlich. Welcher Arbeitgeber stellt freiwillig eine Frau ein, von der er auch nur vermutet oder weiss, das sie schwanger ist, mit allem was hinten noch dranhängt?

Die Chancen einer Einstellung nach einem Vermittlungsversuch dürften wohl äußerst gering sein - obwohl man nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen sollte, sondern eher subtil z.B. nach Kinderkrippe im Unternehmen fragt oder wie der Betrieb mit der Elternzeit umgeht - ob es da hausinterne Regelungen gibt.

fragi
17.07.2008, 08:47
Wie kommst du da drauf?:confused:
Sie muss die Schwangerschaft der AA genauso wenig melden, wie einem Arbeitgeber. Bei Jobangeboten die eine Gefährdung der Schwangerschaft bedeuten würden, sollte die Schwangerschaft natürlich angegeben werden. Bei einfachen Jobs würde ich das nicht empfehlen.

Weil alles andere Nachteile mit sich zieht. Wie kann die BA bei der Vermittlung oder bei Maßnahmen mitdenken, wenn sie davon nichts weiß?
Es hat eher Nachteile also Vorteile es zu verheimlichen...

Es ist zwar wie du sagst eine "SOLL" Vorschrift, aber ich sehe in der Verheimlichung keinerlei Vorteile.

Denn aufgrund der Schwangerschaft gibt es einschränkungen in der Vermittelbarkeit, und es ist doch besser dies vorher zu benennen, als sich hinterher im Anhörungsverfahren zu rechtfertigen?