Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage vorm Sozialgericht abgewiesen
hexilein
17.07.2008, 10:58
Hallo zusammen, brauch dringend mal Eure Hilfe.
Bis seit Nov. 07 AU. Es folgte Kündigung, Aussteuerung, 2 Rehas, Rentenantrag.
Der wurde jetzt vom Sozialgericht abgewiesen. Ich könnte noch bis zu 6 Stunden eine leichte tätigkeit ausüben. Das übliche bla bla.
D.h. Die Klage ist nicht erfogsversprechend.
Was soll ich jetzt tun?
Hab in 14 Tagen einen Termin beim Arbeitsamt. Die hatten mal festgestellt das ich noch vollschichtig einsetzbar bin, haben mich aber aus der Vermittlung raus da Renentantrag vor dem Sozialgericht lief. Was jetzt?
Ach ja ich hab 30% und bin gleichgestellt.
liebe Grüße
hexilein:)
Hallo hexilein,
erstmal, darin sind ein Paar ungereimtheiten, die du bitte erstma ausräumen solltest:
Bis seit Nov. 07 AU.
Die Aussteuerung folgt aber erst nach 78 Wochen, die sind seit Nov 07 aber nochnicht gegeben, oder hat dich die KK rausgeschmissen, weil du ja vollschichtig arbeiten könntest?
Der wurde jetzt vom Sozialgericht abgewiesen. Ich könnte noch bis zu 6 Stunden eine leichte tätigkeit ausüben.
Das kann auch nicht sein, bis zu 6 Std würde ja heißen teils Erwerbsminderungsrente, denn die gibts von 3 bis 6 Stunden. Da müsste wenn stehen mehr als 6 Stunden!
hexilein
17.07.2008, 13:48
UPS,:? sorry fragi. War mein Fehler. Bin seit Nov. 06 Arbeitsunfähig.Ja und da steht wirklich drin ich könne noch bis zu 6 Stunden arbeiten. Bin nach 61 geboren und da gibt leider keine Erwerbsminderungsrente. LG. Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 14:19
Hallo Hexilein,
UPS,:? sorry fragi. War mein Fehler. Bin seit Nov. 06 Arbeitsunfähig.Ja und da steht wirklich drin ich könne noch bis zu 6 Stunden arbeiten. Bin nach 61 geboren und da gibt leider keine Erwerbsminderungsrente. LG. Verena
das stimmt so auch nicht, ich selber bin nach 61 geboren.
Einen Antrag stellt man grundsätzlich auf eine EU - Rente ob teil oder ganz ist hierbei unerheblich, so wie es fragi geschrieben hat kommt es dann auf die Festsetzung der arbeitsfähigkeit nach Stunden an.
Ich habe mich erst gestern über dieses Thema mit der Leiterin einer Rehawerkstatt unterhalten.
Sie sagte mir, egal welches Alter, ist man unter 4 Stunden arbeitsfähig bekommt man eine volle EU - Rente und in dieser Werkstatt habe ich nur junge Menschen gesehen wo keiner älter als 30 Jahre war.
Sie erklärte mir weiterhin, das ein Mensch minimum 5 Jahre arbeiten muß um Anspruch auf eine EU-Rente zu haben.
MfG
Marslicht
hexilein
17.07.2008, 14:47
Hallo Marslicht, dann versteh ichs auch nicht. Hab mehr wie 5 Jahre gearbeitet. Werd meinen Anwalt nächste Woche fragen. Der kanns mir vieleicht erklären. Das ist ja auch kein Bescheid, sondern ein Schreiben vom Sozialgericht. Da steht drin ich soll die klage zurücknehmen. die Klage scheint abweisungsreif. Da dran sind dann die Fragen an einen Orthopäde. Der bestätigte das mit den mind 6 Stunden.
LG. Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 15:11
Gut jetzt kommen wir der Sache ein wenig näher!!!
Also ich will es mal so erklären, EU-Renten werden wohl grundsätzlich erst einmal abgewiesen bei jungen Leute, das war auch bei mir der Fall.
Meine Klage liegt jetzt auch seit einem 1 Jahr zur Verhandlung beim Sozialgericht und ein Bekannter sagte mir, sollte sich das SZ aufgrund meiner eingereichen Unterlagen nicht sicher sein, kann ich zwischen 3 - 5 Jahren auf eine Verhandlung warten.
Es wäre interessant zu wissen was in den Entlassungsschreiben Deiner Reha´s drin steht, denn es ist ja immerhin ein Träger Deiner Rentenversicherung.
Im Augenblick hat das SZ nur die eine Seite als Feststellung für eine Rente liegen und das ist die Seite von Deinem Rententräger.
Ich bin dann bei mir hergegangen und habe Befunde von meinen Ärzten, Entlassungsschreiben usw usw eingereicht.
Das Problem an der ganzen Thematik ist, so hat es mir mein Rechtsanwalt erklärt, dass man bei solchen Klagen nicht viel mit einem Anwalt weiter kommt, weil es hier nur um gesundheitliche Gesichtspunkte geht und weniger um juristische Fragen.
Sollte dann das Sozialgericht nach einreichen Deiner Unterlagen der Meinung sein das ein Gutachten erstellt werden muß, dann steht es Dir frei welcher Arzt Deiner Wahl dieses Gutachten erstellt.
Ein Gutachten wird dann gefordert wenn die Meinungen von einander abweichen.
Bei mir war es auch so der mit der Arzt nach der Untersuchung bei meinem Rententräger sagte, das ich nicht mehr als 3 Stunden leichte Tätigkeiten ausführen sollte, allerdings stand in der Begründung mit der sie den Antrag abgewiesen haben, volle 8 Stunden arbeitsfähig.
Was hier wohl durch einen Schreibtischtäter mal einfach so daher geschrieben wurde.
Solltest Du Dir einen Anwalt nehmen, dann suche Dir bitte einen der die Richtung Sozialrecht und dann speziell Rente macht und keinen der alles macht.
Die Schwerpunkte dieses Anwalts solltest Du im Vorfeld abklären.
Beratungsstellen und Anwälte (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) hier kannst Du mal schauen ob es nicht einen in Deiner Nähe gibt.
MfG
Marslicht
hexilein
17.07.2008, 15:35
hallo Marslicht, im Entlassungsbericht stand (ist über 1 Jahr her) das ich meinen Beruf nicht merh vollschichtig ausüben könne (3-6) aber andere Tätigkeiten noch bis zu 8 Stunden. Dann wurde ich bis auf weites AU entlassen. Das Gutachten der DRV war vor meiner Reha und die sagte ich könne alles noch voll arbeiten, solle mich nicht so anstellen und sollte erst mal in Reha. Dabei war ich zuvor schon in Reha. War gerade mal 1 Jahr her. Mein Hausarzt unterstütz mich, ist aber leider kein Facharzt und mein letzter Orthopäde meinte erst ich soll ne OP machen. Als ich ablehnte war er schon nicht merh so freundlich. Akuell bin ich jetzt ohne Orthopäde. Bin also im moment recht ratlos. Gesundheitlich gehts mir nicht so dolle. Aber das wollen die gar nicht wissen. Leider. LG. Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 15:59
Das wird das Problem sein, dann sollte aber hier durch den Rehaberater eine Umschulung angeboten werden, damit man Dich auf eine für Dich zutreffende Tätigkeit umschult.
Wenn man nicht mehr in seinen Beruf arbeiten kann, heisst es noch lange nicht das man nicht in einem anderem seine Leistungen bringen kann.
Die EU - Rente ist ja auch nur dafür gedacht, wenn garnichts mehr geht auf keiner Basis mehr.
MfG
Marslicht
hexilein
17.07.2008, 16:17
hi Marslicht, bei mir gehts im moment auch gar nicht. Kann weder lang sitzen noch stehen. Zwangshaltung z.Bp. sitzen geht gar nicht.Darum schlug mein Hausarzt mir vor (Nach der Reha) einen Rentenantrag zu stellen. Umschulung würde ich gesundheitlich mit sicherheit nicht packen. Und eine OP lehne ich ab. Das ist mein Problem. LG. Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 16:26
Dann solltest Du mit Deinem Hausarzt Dich zusammen setzen und es mal besprechen und er Dir eine Überweisung mit einem Arztbrief zu einem Facharzt geben mit dem Dein Hausarzt zusammen arbeitet.
Das Problem ist halt bei den Hausärzten das Sie sich gerne überschätzen und deswegen gerade bei solchen Sachen kaum Augenmerk auf Ihre Meinungen gelegt wird.
MfG
Marslicht
hexilein
17.07.2008, 20:10
Hallo Marslicht,
frag mich ob das überhaupt was bringt. Bin im moment zimlich niedergeschlagen und hab zu nichts mehr Bock. Klar rede ich mit meinem Hausarzt. Hab aber erst mal am Montag Termin beim Anwalt. Sieht nicht gut aus für mich :(. Kann man sonst nichts mehr machen?LG. Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 20:11
In wie fern willst du was mehr machen?
hexilein
17.07.2008, 20:41
hallo Marslicht, frag mich nur was ich machen soll und machen kann. Wahrscheinlich in meiner jetzigen Situation gar nichts. Sollte ich nochmal einen Reha Antrag stellen? Ich weiß einfach nicht weiter. Grüßle Verena
Marsleuchte
17.07.2008, 20:42
Reha steht Dir nur alle 4 Jahre eine zu, eventuell eine Kur über Deine Krankenkasse.
hexilein
17.07.2008, 21:02
hallo, na dann geht da gar nichts. War ja 2005 und 2006 in Reha. Werde trotzdem mal anfragen, weils mir gesundheitlich ja immer noch nicht besser geht. LG. Verena
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