Sommerblumen
17.07.2008, 18:44
Hi!
Muss ich ein Stellenangebot annehmen, welches für mich und meinen mit mir schon seit 3 Jahren zusammenlebenden Partner folgendes bedeutet:
1. Umzug (ist für uns beide keine Sache, würden wir tun)
2. Anschaffung eines Autos (= ohne ein Auto ist die Stelle nicht erreichbar, nicht einmal per Bus)
3. Arbeitslosigkeit meines Lebenspartners
4. Pendelfahrten von 50 Minuten hin und 50 Minuten zurück
Ich habe das Vorstellungsgespräch bestritten, um mir auch vor Ort ein Bild zu machen, ob der Arbeitgeber nicht doch durch "Pendelmodell" oder "Fahrgemeinschaft" erreichbar ist. Antwort des dortigen Chef: Sie können nur in den nahegelegenen kleinen Ort ziehen (500 ? Einwohner) oder in die nächstgrößtere Stadt, brauchen dann aber ein Auto. Die anderen stimmen sich manchmal ab, es klappt aber aufgrund der Arbeitszeiten nicht immer.
D.h. entweder ich würde mir ein Auto anschaffen müssen (habe aber nicht genug Ersparnisse, da ich erst 1,5 Jahre arbeitete), damit mein Partner überhaupt die Chance hat, einen Job zu finden.
Oder wir ziehen in das "Dörfchen". Ich müsste Alleinverdiener werden und er bekäme weder ALG I (arbeitet nicht lange genug) oder ALG II (wir liegen mit meinem Minigehalt knapp über der Grenze der Lebensgemeinschaften).
Die nächste Möglichkeit wäre, dass wir an zwei Orten wohnen. Dummerweise haben wir auch das durchgerechnet: Er kann unsere jetzige Wohnung nicht halten und müsste dann gleichzeitig eine neue Suchen (wahrscheinlich ein Zimmer). Und die Fahrtkosten (es lebe die deutsche Bahn) fressen uns auf.
Meine Fragen deshalb:
1. Kann man mich zwingen, für eine Stelle, die nachweislich anders nicht erreichbar ist, ein Auto anzuschaffen?
2. Kann man mich zwingen, in eine Gegend oder einen Ort zu ziehen, in der es keine Jobchancen (nichtmal 400 Euro-Minijobs) für meinen Partner gibt?
Wir sind bereit zu pendeln und würden auch Kompromisse eingehen, aber kann das Arbeitsamt den einen Lebenspartner zwingen, sich zwischen Arbeit und Lebenspartner zu entscheiden?
Wir sind nicht verheiratet, sondern leben halt zusammen...als ich vor meinem vorigen Job eine Weile ALG II bekam, reichte das dem "Amt" vollkommen, um uns als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen. Nach meinem Verständnis sollte es dementsprechend dann dieselben Maßstäbe anlegen, wo es um die Zumutbarkeit geht.
Aber wie siehts mit der Rechtslage aus?
Ergänzung:
Mein Lebenspartner studiert nebenbei (Fernuni) und arbeitet in einem Callcenter. Mag sich nach einem "kleinen" Job anhören, ist jedoch ein 30-35-Std-Job, dessen Wegfall für uns auch finanziell herbe Einbussen bedeutet.
Abgesehen davon, dass mein Anfänger-Gehalt auch nicht die größten Sprünge erlaubt.
Muss ich ein Stellenangebot annehmen, welches für mich und meinen mit mir schon seit 3 Jahren zusammenlebenden Partner folgendes bedeutet:
1. Umzug (ist für uns beide keine Sache, würden wir tun)
2. Anschaffung eines Autos (= ohne ein Auto ist die Stelle nicht erreichbar, nicht einmal per Bus)
3. Arbeitslosigkeit meines Lebenspartners
4. Pendelfahrten von 50 Minuten hin und 50 Minuten zurück
Ich habe das Vorstellungsgespräch bestritten, um mir auch vor Ort ein Bild zu machen, ob der Arbeitgeber nicht doch durch "Pendelmodell" oder "Fahrgemeinschaft" erreichbar ist. Antwort des dortigen Chef: Sie können nur in den nahegelegenen kleinen Ort ziehen (500 ? Einwohner) oder in die nächstgrößtere Stadt, brauchen dann aber ein Auto. Die anderen stimmen sich manchmal ab, es klappt aber aufgrund der Arbeitszeiten nicht immer.
D.h. entweder ich würde mir ein Auto anschaffen müssen (habe aber nicht genug Ersparnisse, da ich erst 1,5 Jahre arbeitete), damit mein Partner überhaupt die Chance hat, einen Job zu finden.
Oder wir ziehen in das "Dörfchen". Ich müsste Alleinverdiener werden und er bekäme weder ALG I (arbeitet nicht lange genug) oder ALG II (wir liegen mit meinem Minigehalt knapp über der Grenze der Lebensgemeinschaften).
Die nächste Möglichkeit wäre, dass wir an zwei Orten wohnen. Dummerweise haben wir auch das durchgerechnet: Er kann unsere jetzige Wohnung nicht halten und müsste dann gleichzeitig eine neue Suchen (wahrscheinlich ein Zimmer). Und die Fahrtkosten (es lebe die deutsche Bahn) fressen uns auf.
Meine Fragen deshalb:
1. Kann man mich zwingen, für eine Stelle, die nachweislich anders nicht erreichbar ist, ein Auto anzuschaffen?
2. Kann man mich zwingen, in eine Gegend oder einen Ort zu ziehen, in der es keine Jobchancen (nichtmal 400 Euro-Minijobs) für meinen Partner gibt?
Wir sind bereit zu pendeln und würden auch Kompromisse eingehen, aber kann das Arbeitsamt den einen Lebenspartner zwingen, sich zwischen Arbeit und Lebenspartner zu entscheiden?
Wir sind nicht verheiratet, sondern leben halt zusammen...als ich vor meinem vorigen Job eine Weile ALG II bekam, reichte das dem "Amt" vollkommen, um uns als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen. Nach meinem Verständnis sollte es dementsprechend dann dieselben Maßstäbe anlegen, wo es um die Zumutbarkeit geht.
Aber wie siehts mit der Rechtslage aus?
Ergänzung:
Mein Lebenspartner studiert nebenbei (Fernuni) und arbeitet in einem Callcenter. Mag sich nach einem "kleinen" Job anhören, ist jedoch ein 30-35-Std-Job, dessen Wegfall für uns auch finanziell herbe Einbussen bedeutet.
Abgesehen davon, dass mein Anfänger-Gehalt auch nicht die größten Sprünge erlaubt.