PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zumutbarkeit - in wiefern sind Lebenspartner relevant?


Sommerblumen
17.07.2008, 18:44
Hi!
Muss ich ein Stellenangebot annehmen, welches für mich und meinen mit mir schon seit 3 Jahren zusammenlebenden Partner folgendes bedeutet:

1. Umzug (ist für uns beide keine Sache, würden wir tun)
2. Anschaffung eines Autos (= ohne ein Auto ist die Stelle nicht erreichbar, nicht einmal per Bus)
3. Arbeitslosigkeit meines Lebenspartners
4. Pendelfahrten von 50 Minuten hin und 50 Minuten zurück

Ich habe das Vorstellungsgespräch bestritten, um mir auch vor Ort ein Bild zu machen, ob der Arbeitgeber nicht doch durch "Pendelmodell" oder "Fahrgemeinschaft" erreichbar ist. Antwort des dortigen Chef: Sie können nur in den nahegelegenen kleinen Ort ziehen (500 ? Einwohner) oder in die nächstgrößtere Stadt, brauchen dann aber ein Auto. Die anderen stimmen sich manchmal ab, es klappt aber aufgrund der Arbeitszeiten nicht immer.

D.h. entweder ich würde mir ein Auto anschaffen müssen (habe aber nicht genug Ersparnisse, da ich erst 1,5 Jahre arbeitete), damit mein Partner überhaupt die Chance hat, einen Job zu finden.

Oder wir ziehen in das "Dörfchen". Ich müsste Alleinverdiener werden und er bekäme weder ALG I (arbeitet nicht lange genug) oder ALG II (wir liegen mit meinem Minigehalt knapp über der Grenze der Lebensgemeinschaften).

Die nächste Möglichkeit wäre, dass wir an zwei Orten wohnen. Dummerweise haben wir auch das durchgerechnet: Er kann unsere jetzige Wohnung nicht halten und müsste dann gleichzeitig eine neue Suchen (wahrscheinlich ein Zimmer). Und die Fahrtkosten (es lebe die deutsche Bahn) fressen uns auf.

Meine Fragen deshalb:
1. Kann man mich zwingen, für eine Stelle, die nachweislich anders nicht erreichbar ist, ein Auto anzuschaffen?

2. Kann man mich zwingen, in eine Gegend oder einen Ort zu ziehen, in der es keine Jobchancen (nichtmal 400 Euro-Minijobs) für meinen Partner gibt?

Wir sind bereit zu pendeln und würden auch Kompromisse eingehen, aber kann das Arbeitsamt den einen Lebenspartner zwingen, sich zwischen Arbeit und Lebenspartner zu entscheiden?

Wir sind nicht verheiratet, sondern leben halt zusammen...als ich vor meinem vorigen Job eine Weile ALG II bekam, reichte das dem "Amt" vollkommen, um uns als eheähnliche Gemeinschaft einzustufen. Nach meinem Verständnis sollte es dementsprechend dann dieselben Maßstäbe anlegen, wo es um die Zumutbarkeit geht.

Aber wie siehts mit der Rechtslage aus?

Ergänzung:
Mein Lebenspartner studiert nebenbei (Fernuni) und arbeitet in einem Callcenter. Mag sich nach einem "kleinen" Job anhören, ist jedoch ein 30-35-Std-Job, dessen Wegfall für uns auch finanziell herbe Einbussen bedeutet.

Abgesehen davon, dass mein Anfänger-Gehalt auch nicht die größten Sprünge erlaubt.

Betroffener
20.07.2008, 00:35
Sommerblume,

Du hast die Problematik gut und verständlich aufgegliedert.

Sofern Du jetzt im ALG II Bezug bist, könntest Du zwecks Arbeitsaufnahme ein Darlehen für ein Auto beantragen (1000 bis 1.500€) und versuchen für 6 Monate einen Mobilitätszuschlag zu erhalten (KANN-Bestimmung).

Damit sähe es dann m.E. für die erste Zeit doch etwas freundlicher aus.

Einen wirklichen Rat kann man kaum geben. Unter ALG II Bedingungen sind die Zumutbarkeitsgrenzen stark abgesenkt worden und einer soll den anderen mit durchfüttern. Aber deswegen wird keiner in ein 400-Seelendorf ziehen.

Je nachdem, wie gut Du mit Deiner SB "kannst", solltest Du versuchen, ihr genau diese Fakten darzustellen und sie um Ihren Rat fragen - vielleicht hat die auch ein Einsehen. Ansonsten bleibt nur der Antrag auf das Darlehen für ein Auto und der Antrag auf Mobilitätshilfe - was möglicherweise beides durch diese Darstellung der Faktenlage besser "motiviert" wird.

Sommerblumen
20.07.2008, 09:29
Sommerblume,
Sofern Du jetzt im ALG II Bezug bist, könntest Du zwecks Arbeitsaufnahme ein Darlehen für ein Auto beantragen (1000 bis 1.500€) und versuchen für 6 Monate einen Mobilitätszuschlag zu erhalten (KANN-Bestimmung). Ich erhalte ALG I und bin erst einen Monat arbeitslos.


Je nachdem, wie gut Du mit Deiner SB "kannst", solltest Du versuchen, ihr genau diese Fakten darzustellen und sie um Ihren Rat fragen - vielleicht hat die auch ein Einsehen. Ansonsten bleibt nur der Antrag auf das Darlehen für ein Auto und der Antrag auf Mobilitätshilfe - was möglicherweise beides durch diese Darstellung der Faktenlage besser "motiviert" wird.Gilt das auch für ALGI-Empfänger? Muss ich mich in Schulden (=ein Darlehen ist ja nix anderes) stürzen, auch wenn ich für mich in den nächsten Monaten eine Hoffnung habe eine Stelle in einer größeren Stadt zu finden und nicht auf ein Auto angewiesen zu sein?

Ich habe eben Angst davor, dass ich Sanktionen bekomme, wenn ich die Stelle aus obigen Gründen ablehnen. Im Moment bekomme ich von der Arbeitsagentur gleich 3 Angebote aus solchen "dörflichen Gegenden", bewerbe mich aber eigenständig bundesweit in größeren Städten.

Codeman
20.07.2008, 11:38
Hm,

Gilt das auch für ALGI-Empfänger? Muss ich mich in Schulden (=ein Darlehen ist ja nix anderes) stürzen, auch wenn ich für mich in den nächsten Monaten eine Hoffnung habe eine Stelle in einer größeren Stadt zu finden und nicht auf ein Auto angewiesen zu sein?

Für ALG I Bezieher gibt es so was nicht - was mal wieder den Unsinn und die Flickschusterei der Regierung zeigt.Daher würde ich diesen Umstand durchaus als "wichtigen Grund" erachten das Stellenangebot nicht anzutreten.Schliesslich gibt es im ALG I Bezug keine Chance ein Darlehen zu kriegen.

Hier muss ich allerdings nachfragen: Du hast geschrieben das dein Lebenspartner auch Arbeitslos ist.Bekommt dieser ALG I oder ALG II und wenn er ALG II bekommt,bildet ihr eine BG ?

MfG
Codeman

Betroffener
20.07.2008, 13:37
Sommerblume,

auf jeden Fall solltest Du Dir auch einen Wohngeldantrag besorgen. Vielleicht bekommst Du bzw. Dein Partner da noch was. Ist auch von Vorteil, weil es nach dem ALG I doch mal ALG II geben sollte beim "Befristeteten Zuschlag nach ALG I".

Ansonsten hat "Codeman" eigentlich alles gesagt.
Unter ALG I Bedingungen muss man nun wirklich nicht jede Stelle antreten, die einen Umzug erforderlich macht oder die man schlicht nicht erreichen kann.

Sommerblumen
21.07.2008, 09:30
Sommerblume,

auf jeden Fall solltest Du Dir auch einen Wohngeldantrag besorgen. gibt es den auch bei der Arbeitsagentur?


Hier muss ich allerdings nachfragen: Du hast geschrieben das dein Lebenspartner auch Arbeitslos ist.Bekommt dieser ALG I oder ALG II und wenn er ALG II bekommt,bildet ihr eine BG ?
Das ist etwas kompliziert: Wir beide haben zwischen 2005 - Anfang 2007 ALG II bekommen und sind dann, da wir schon lange zusammenwaren Anfang 2007 zusammengezogen. Dabei wurde uns gesagt, dass wir nun eine Bedarfsgemeinschaft sind, weil wir ja zusammenleben (ob es so einfach ist, bezweifelte ich schon damals, weil wir u.a. getrennte Konten hatten usw.). Wie dem auch sei: Ich fand dann Anfang 2007 einen Job, es war wie Weihnachten und Geburtstag zusammen. Dann die kalte Dusche: Da ich mit meinem Berufsanfänger-Gehalt knapp über die Bemessung unseres gemeinsamen Bedarfs nach ALG II kam, wurde ihm das ALG II auch gestrichen. Er wurde nichtmal aufgeklärt, dass er aus der Krankenversicherung rausfällt.

Naja. Dann hatte er Anfang 2008 Glück, einen Callcenterjob zu bekommen. Besser als nix, immerhin liegt er mit 30 Std. Arbeit deutlich über ALG II und wird im Sommer nach der Probezeit wahrscheinlich eine kleine Gehaltserhöhrung bekommen.

Ich bin nun seit Juni arbeitslos geworden und deshalb im ALG I. Im Moment gehts uns soweit gut, da wir ein bescheidenes Doppeleinkommen haben. Und wenn ich wieder arbeite und er beim Callcenter bleibt oder in eine Gegend mitzieht, wo er schnell wieder was findet, ist das alles kein Problem.

Es sei denn, eine Beraterin beim Amt ist der Meinung, dass das Stellenangebot auf dem Dörfchen "zumutbar" ist. Dann wird er definitiv in weitem Umkreis weder ein Callcenter noch einen Job in seiner anderen Ausbildung (dort ist er Berufsanfänger, kreativer Bereich) finden. Und wir bekämen sicher wieder kein ALG II, weil ich ja "genug" verdiene...das Amt würde uns also in eine Situation kicken, wo er seinen Job verliert, ohne dass es uns hinterher "besser" geht. Wenn die wieder ALGII-Niveau für uns als Lebensgrundlage ansetzen, geh ich schlicht und ergreifend pleite und lande im Schuldenberg. Davon kann ich weder Spritgeld noch sonstwas bezahlen - davon ab, dass mein Partner dann 100% wieder ein oder zwei Jahre keine berufliche Perspektive hat.

Ich will ja dringend einen Job finden, denn ich will definitiv nicht nochmal von ALGII leben...aber doch nicht auf Kosten seines Jobs??

Betroffener
21.07.2008, 12:08
auf jeden Fall solltest Du Dir auch einen Wohngeldantrag besorgen.
gibt es den auch bei der Arbeitsagentur?
Nein - aber beim Kreisamt oder im Rathaus.
Einfach anrufen, durchfragen und die schicken Dir die Formulare zu.
Das Formular selbst könnte allerdings für den ALG2 Antrag Pate gestanden haben :-(