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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Sperrfrist


feuerdrache
17.07.2008, 19:46
Hallo Forum,

mein Arbeitgeber und ich haben uns zum 17.06.2008 einvernehmlich getrennt weil es erhebliche betriebliche Probleme gab.
Ich bin jetzt ja drei Monate gesperrt. Also bis zum 16. oder 17.09.
Bekommen würde ich die 67% ALG I.

Meine Fragen: Wann bekomme ich das erste Geld? Bekomme ich nur für einen halben Monat weil die Sperrfrist ja mitte des Monats abläuft?

Gruß

Feuererdrache

restart
17.07.2008, 22:40
Hallo feuerdrache,

ca. am 30.09 bekommst du das ALG I für den Zeitraum vom 18.09.-30.09..

Für die Dauer der Sperrzeit steht dir ggf. ALG II zu. Jedoch wird dieses nur frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

feuerdrache
18.07.2008, 08:57
Hätte ich die Möglichkeit, sofern ich bis dahin keine Arbeit habe, zum 30.09. einen Vorschuss zu erhalten? Denn es sind immerhin dann 4einhalb Monate wo ich mit einem halben ALG Bezug leben muß.

Gruß

feuerdrache

fragi
18.07.2008, 11:55
Hallo feuerdrache,

ich denke wenn man da kullant ist bei der BA und auch mitdenkt, sollte das möglich sein. Solltest du am Besten im Eingangsbereich ansprechen, normal sollte das gehen.

feuerdrache
19.07.2008, 14:11
Hallo,

ich habe am Dienstag einen Termin für den Antrag auf ALG mit den gesamten Unterlagen. Sollte ich das schon da ansprechen?

gruß

feuerdrache

fragi
19.07.2008, 16:47
ich habe am Dienstag einen Termin für den Antrag auf ALG mit den gesamten Unterlagen. Sollte ich das schon da ansprechen?

Antragsabgabe ist immer in der Leistungsabteilung, die Entscheiden normal auch über den Vorschuss, also würde nichts dagegen sprechen.

feuerdrache
22.07.2008, 12:07
Hallo fragi, hallo Forum,

heute war ich in der Agentur wegen der Beantragung für ALG I.
Vorschuss gibts nicht. Ich könnte höchstens ALG II beantragen.
Ich also dorthin, und oh Wunder, dort gibts auch nichts.


Gruß

feuerdrache

fragi
22.07.2008, 12:16
heute war ich in der Agentur wegen der Beantragung für ALG I.
Vorschuss gibts nicht. Ich könnte höchstens ALG II beantragen.
Ich also dorthin, und oh Wunder, dort gibts auch nichts.

Du hast aber einen Rechtsanspruch auf der Vorschuss.
Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. 2Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Quelle: §42 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__42.html)

Da können sie sich auf den Kopf stellen, denn dein Anspruch besteht ja. Es sollte dabei unerheblich sein ob er ruht, denn du willst ja den Vorschuss auch erst dann haben wenn der Ruhensbestand wegfällt, daher sollte hier ein Rechtsanspruch bestehen!

feuerdrache
22.07.2008, 18:47
Also ich habe einen Rechtsanspruch nach Ablauf der Sperrfrist?
Die Sperrfrist läuft zum 8.9. aus. Kann ich da erst beantragen oder kann da die Auszahlung erfolgen?
Ist schon ein starkes Stück da einfach zu lügen. Meine Frage war ja eindeutig als ich fragte ob grundsätzlich ein Vorschuss möglich wäre.
Das wurde mir eindeutig verneint.

Gruss

feuerdrache

fragi
22.07.2008, 19:08
Also ich habe einen Rechtsanspruch nach Ablauf der Sperrfrist?

Richtig.
Während der Sperrzeit nicht. Denn die Sperrzeit heißt ja nicht umsonst Sperrzeit.
Während der Sperrzeit sind Grundsätzlich nur Leistungen nach dem SGB II (ALG II) möglich, allerdings auch mit einem Abschlag von 30%.

Aber nach der Sperrzeit ist es so als ob du normaler Leistungsbezieher bist.
Und wenn du nunmal 3 Monate Sperrzeit hattest, wäre es Pflichtgemäßes Ermessen des Leistungsträgers, dir einen Vorschuss auf das zu gewähren, was normal am Ende des Monats rauskommt, dass du auch in den Takt reinkommst.

Kann ich da erst beantragen oder kann da die Auszahlung erfolgen?

Meiner Meinung nach geht es erst nach Ablauf der Sperrzeit.

feuerdrache
22.07.2008, 19:53
Hm also wenn ich z.B. am 10.09. einen Vorschuss beantragen würde
wann würde ich diesen ausbezahlt bekommen?

fragi
22.07.2008, 20:01
Normal sofort... denn du gehst dafür ja in die Leistungsabteilung und die Entscheiden sofort (und sollten se böse ENtscheidungen treffen, würde ich mir diese nach §33 SGB X schriftlich bestätigen lassen). In den größeren BA's gibts son tollen Geldautomaten, dafür bekommste ne Karte und der spuckt das Geld aus, in den kleinere läufts soweit ich weiß über ne "Kasse".

feuerdrache
23.07.2008, 10:27
Hallo fragi,
danke für die Geduld. Bin das erste mal arbeitslos und muß erst
durchblicken und viele Fragen stellen.
Wie gesagt, ich war in der ALG II Abteilung ja auch. Und die SB sagte dasselbe. Nix Vorschuss und nix ALG II vorher. Ist schon seltsam.

Gruß

feuerdrache

fragi
23.07.2008, 16:57
danke für die Geduld. Bin das erste mal arbeitslos und muß erst
durchblicken und viele Fragen stellen.

Keine Sache, ich habe auch mal angefangen, und war über jede Antwort dankbar :)

Wie gesagt, ich war in der ALG II Abteilung ja auch. Und die SB sagte dasselbe. Nix Vorschuss und nix ALG II vorher. Ist schon seltsam.

Und wie gesagt das ist totaler Quatsch.
Während der Sperrzeit wäre sehr wohl ALG II möglich (wenn Einkommen und Vermögen passen), aber halt um 30% gekürzt.
Und danach ist ein Vorschuss möglich.
Ich weiß nicht ob die es manchmal wirklich nicht besser wissen oder ob sie das Extra machen... :confused:

feuerdrache
24.07.2008, 09:36
Hm, beim ALG II kann es deswegen sein weil meine Frau voll arbeitet.
Mir ist es auch jetzt noch nicht so wichtig Geld zu bekommen sondern erst anfang September einen Vorschuss zu erhalten. Weil dann die Kohle aus ist und ich nicht mehr bis Ende des Monats warten kann. Von 1700 netto auf 0 da macht sich schon ein grosses Loch auf.

gruss

feuerdrache

fragi
24.07.2008, 10:54
Hm, beim ALG II kann es deswegen sein weil meine Frau voll arbeitet.

So ist es.
Euer Anspruch wären da nur etwa 630€ + angemessene Miete...
Natürlich müsste der 30% Sanktionsabzug noch oben drauf.

Mir ist es auch jetzt noch nicht so wichtig Geld zu bekommen sondern erst anfang September einen Vorschuss zu erhalten. Weil dann die Kohle aus ist und ich nicht mehr bis Ende des Monats warten kann. Von 1700 netto auf 0 da macht sich schon ein grosses Loch auf.

Das steht dir dann in jedem Fall zu. Ich würde dann nocheinmal hingehen wenn es soweit ist, und wenn se dir ne "blöde" Antwort geben, dann verlangst du die schriftliche Bestätigung der Antwort (§33 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html)), darauf hast du auch ein recht, nötigenfalls musst du ein wenig penetrant sein und dich zum vorgesetzten durchkämpfen.

feuerdrache
03.09.2008, 14:36
Hallo Forum,

heute habe ich zum dritten Mal von der AG gesagt bekommen, trotz Hinweis auf das SGB,
das es auf das ALG I auf gar keinen Fall einen Voschuss gibt. :shock:
Ich müsste zur ARGE und Hartz IV beantragen. Da bekomme ich aber nichts weil meine Frau zuviel verdient. Was soll man da noch machen? :confused:

Gruss

feuerdrache

fragi
04.09.2008, 09:45
So hab das Thema hier erstmal eingegliedert, da es hierzu gehört.

Dass es auf gar keinen Fall einen Vorschuss gibt ist totaler Quatsch.
Es ist nur einfach so, dass die Sperrzeit ne Strafe darstellen soll, das ist auch richtig... aber was soll man sagen.

Am 30.09 gibts sowieso Geld und wenn die "mauern" weiß ich nicht was ich dir raten soll, denn du bekommst es in dieser Zeit nicht auf anderem Wege durch, als über die Leute die da sitzen...

Normal müssten sie dir nach Pflichtgemäßen ermessen am ersten Tag nach dem Ende der Sperrzeit wenigstens nen Vorschuss auszahlen...!

feuerdrache
05.09.2008, 20:12
Aber das ist doch krass das man einfach angelogen wird. Bereits drei Agenturangestellte haben mir das gesagt. Am 11.9. habe ich dort einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin. Ganz unabhängig davon ob ich meine neue Stelle bekomme oder nicht, werde ich da antanzen und ihr mal den Auszug aus dem SGB unter die Nase halten. BIn gespannt auf die Ausrede mir keinen Vorschuss auszuzahlen.
gruss

feuerdrache