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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld trotz Abfindung


Martin_N
15.08.2006, 13:24
Hallo,

ich werde zum 01.09.2006 arbeitslos. Ich habe bei meiner Firma davor noch bis Ende Juni gearbeitet und eine Abfindung bekommen dass ich gehe, nun Arbeite ich 2 Monate für die neue und ich habe gekündigt. Ich weiss das ich dadurch für die nächsten 3 Monate gesperrt bin.
Nun meine Frage: Kann das Arbeitsamt mich noch länger sperren, da ich bei meiner alten Firma eine Abfindung bekommen habe???

Gruß
Martin

Betroffener
15.08.2006, 16:16
Nein.

Wenn aber die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden, kann Dir die Arebitsagentur einen Teil Deiner Abfindung auf das Arbeitslosengeld anrechnen. Was unterm Strich auf was ähnliches hinausläuft.

Darüber hätte Dich Dein Arbeitgeber aufklären müssen - und hat das mit ziemlicher Sicherheut getan.

Schau Dir mal an, was Du alles unterschrieben hast (aber vielleicht in den Auswirkungen nicht verstanden hast).

Martin_N
15.08.2006, 16:30
Danke,

ich werde heute Abend gleich mal lesen gehen.
Ich habe aber alle Kündigungsfristen eingehalten, also sieht es gut aus.

Martin

Seebarsch
19.08.2006, 20:50
Die Antwort kommt etwas später ist aber dafür umso besser !

Dass Ihnen wegen der Eigenkündigung bei dem letzten Arbeitgeber eine Sperrzeit von 3 Monaten ab dem 01.09.2006 droht, scheint Ihnen ja klar zu sein !
Hatten Sie tatsächlich keinen wichtigen Grund für die Kündigung bei dem letzten Arbeitgeber ?

Hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dem vorletzten Arbeitgeber sieht es relativ gut aus. Sie schrieben, dass Sie dort eine Abfindung erhälten hätten, wobei jedoch die maßgebende Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Eine Abfindung wird nur dann berücksichtigt, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Das ist in Ihrem Fall nicht so, so dass die Rechtswirkung des § 143 a SGB III nicht eintritt !
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0314301
:engel: 8) :P