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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Höchstgrenze der erstattete Fahrkosten (ALGI) ?


Sommerblumen
18.07.2008, 11:16
Hallo!
Gibt es eine höchstgrenze oder eine bestimmte Gesamtsumme, die ich pro Abrechnungszeitraum in Anspruch nehmen dürfte?

1. Ich bin auf Bus und Bahn angewiesen, um zu Vorstellungsgesprächen zu kommen, habe bisher zwei Fahrten genehmigt bekommen (insgesamt 160 Euro Kosten), und frage mich, ob es eine Höchstgrenze gibt.

2. gibt es eine Kilometerbegrenzung?
Bei dem einen Vorstellungsgespräch musste ich 360 km weit fahren, allerdings hatte der AG mich direkt angesprochen und die Arbeitsagentur hatte mir eine 100-Euro-Bahnkarte erstmal bezahlt.

3. Was ist, wenn dieselbe Firma mich zum zweiten mal eingeladen hat?
Es geht um eine andere Stelle in einer andere Abteilung (ein Subunternehmen der selben Firmengruppe mit einem anderen Vorgesetzten etc.).
Ich frage mich, ob die Arbeitsagentur sich veralbert fühlt, wenn ich da ein Ticket bestellen will :confused:

fragi
18.07.2008, 12:00
Hallo Sommerblume,

1. Ich bin auf Bus und Bahn angewiesen, um zu Vorstellungsgesprächen zu kommen, habe bisher zwei Fahrten genehmigt bekommen (insgesamt 160 Euro Kosten), und frage mich, ob es eine Höchstgrenze gibt.

Nein :) Naja doch, ins Ausland wird nicht gezahlt!

2. gibt es eine Kilometerbegrenzung?
Bei dem einen Vorstellungsgespräch musste ich 360 km weit fahren, allerdings hatte der AG mich direkt angesprochen und die Arbeitsagentur hatte mir eine 100-Euro-Bahnkarte erstmal bezahlt.


Nein!

3. Was ist, wenn dieselbe Firma mich zum zweiten mal eingeladen hat?
Es geht um eine andere Stelle in einer andere Abteilung (ein Subunternehmen der selben Firmengruppe mit einem anderen Vorgesetzten etc.).
Ich frage mich, ob die Arbeitsagentur sich veralbert fühlt, wenn ich da ein Ticket bestellen will :confused:

Es wird nicht pro Arbeitgeber gesehen, sondern pro Stelle also ist auch das zu übernehmen.

Schau mal:
§45 SGB III (Leistungen) (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html)
§46 SGB III (Höhe) (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html)