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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Privatdarlehen zur Schuldentilgung/ Antrag ALG zu


Entenurmel
15.08.2006, 14:48
Hallo, einige Fragen eines ALG2-Neulings:

Nachdem ich als Selbständiger schon längere Zeit meine Kosten nicht mehr decken kann und mein Dispokredit nun ausgereizt ist, habe ich Anfang August einen Antrag auf ALG2 abgegeben. Bislang erhielt ich darauf keinerlei Rückmeldung.

Da meine Bank mich schon auf den Dispokredit ansprach (die Geldeingänge entsprächen nicht mehr dem gewährten Kredit), gehe ich davon aus, dass in Kürze der Dispo-Kredit gekündigt wird, erst recht, wenn die Bank mitbekommt, dass ich ALG2 beziehe.

Nun bot mir ein guter Freund an, mir Geld zu leihen, um mein Konto auszugleichen, damit ich keine „Bankprobleme“ bekomme.

Wie ich nun lese, interessiert die Arge aber nicht dass ich dieses Geld nur geliehen bekomme und ob es nur der Schuldentilgung dient und nicht meinem Lebensunterhalt.

1.Ist es also richtig, dass mir dieser Privatkredit als einmalige Einnahme angerechnet wird und ich somit viele Monate keine ALG-Unterstütung bekommen würde? Dann müsste ich ja wieder vom Dispo leben und komme vom Regen in die Traufe!

2. Wenn ich jetzt das Geld einzahle um mein Konto auszugleichen, der Bescheid von der Arge aber erst danach eingeht, wird wahrscheinlich auch angerechnet, da der Bezug ja rückwirkend ab Antragstellung gilt, richtig? Der Geldzugang lag dann ja im Bezugszeitraum.

3. Wenn ich den Antrag zurückziehe, das Geld einzahle und einen Monat später einen neuen Antrag stelle, würde es dann funktionieren oder gibt das Probleme?

Vielen Dank vorab für jede Hilfe
Matthias

StephanK
15.08.2006, 15:48
:welcome: Matthias (oder doch lieber mit diesem hübschen nickname? :D )
zu 1.: ja
zu 2.: ja
zu 3.: schwer zu sagen... Vielleicht nicht, aber vielleicht fragt sich dann jemand, was der Hintergrund für dieses "Hü und Hott" mit den Anträgen war.

Vielleicht gibt es auch eine andere, pfiffigere Lösung. Die würde allerdings voraussetzen, dass Deine Bank nicht schon so misstrauisch geworden ist, dass sie Dir nix Gutes mehr zutraut - und dass Dein Freund sich auf Dich wirklich verlassen kann und sich auch tatsächlich auf Dich verlässt, denn das Risiko würde bei ihm liegen. Er könnte nämlich einfach Inhaber dieses defizitären Kontos werden, während Du ein neues, "unbelastetes" Konto eröffnen könntest. Damit die Bank dabei mitspielt, würde sie natürlich die Bonität Deines Freundes überprüfen wollen/müssen. Mal unterstellt, diese Bonitätsprüfung ist unproblematisch, übernimmt Dein Freund das Konto "mit Stumpf und Stiel", gleicht es aus und löst es dann auf oder macht damit, was er will.
Sozialrechtlich ist das relativ "sauber", und Dein Freund hat (im gedachten Konfliktfall) gegen Dich wenigstens einen Anspruch aufgrund Auftrages. Der wäre zwar kaum durchzusetzbar, weil Du mit Alg II unter der Pfändungsfreigrenze liegst - aber das Problem hätte er genau so, wenn er Dir das Geld einfach leiht.