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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ohne Integrationsstrategie kein zumutbarer 1€ Job


Codeman
18.07.2008, 11:52
Gericht: Sozialgericht Berlin
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: S 37 AS 19402/08 ER
Datum: 14.07.2008

Kernaussagen:

1. Ein 1€ - Job muss eine Integrationsfunktion haben.Kann ein Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger diverse Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt nachweisen,so kommt eine Arbeitsgelegenheit nach §16 Abs. 3 SGB II nicht mehr in Betracht.

2. Es ist ein offenkundiger Widerspruch in einer Eingliederungsvereinbarung einerseits 5-10 Bewerbungen pro Monat zu fordern,andererseits dem Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Angebot eines 1€ Jobs zu bescheinigen,dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt "in absehbarer Zeit nicht möglich ist" (§2 Abs.1 Satz 3 SGB II)

3. Bei weder einem verschlossenen Arbeitsmarkt noch sonstigen Eingliederungsproblemen ist ein 1€ Job eine "rechtswidrige Mittelverschwendung",denn sie dient weder dazu,die Arbeitswilligkeit zu testen noch einen anrechnungsfreien Zuverdienst zu schaffen.Wiederholt musste der Bundesrechnungshof in Übereinstimmung mit Ergebnissen des IAB feststellen, dass Arbeitsgelegenheiten, weil sie ohne Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen vergeben werden, keinen Eingliederungseffekt haben oder nicht gemeinnützig oder zusätzlich sind.

4. Ein unbestimmtes Angebot ohne Beschreibung der auszuübenen Tätigkeit,zu dem mit einer Arbeitszeit von 30 Std. in der Woche dürfte zu unbestimmt und zeitlich zu unsachgemäß sein.

Quelle (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=80181&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) (Notfalls bitte 2mal draufklicken)

Achtung ! - Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Das heisst es ist entweder taufrisch oder wurde durch eine Prozesspartei angefochten.Die Moderatoren dieser Website versuchen eine Aktualisierung zu gewährleisten,können das aber zeitlich nicht immer garantieren.