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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I / EU-Rente / ALG II


Vega39
18.07.2008, 18:00
Hallo an Alle,

bin dann auch mal neu hier und versuch gerad mal ein wenig Licht in meinen Behördendschungel zu bringen.... ich hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen...

also... ich bin wegen einer psychischen Erkrankung / Burn-out seit gut 2 Jahren krankgeschrieben. Hab daraufhin eine Schwerbehinderung von 30% bewilligt bekommen. Gleichstellungsantrag ist positiv beschieden worden.

Bekam erstmal Krankengeld und war zu dem Zeitpunkt noch ungekündigt. Nachdem ich ausgesteuert wurde "durfte" ich dann ALG II beantragen mit der Begründung, dass ich ja noch angestellt wäre und somit keinen Anspruch auf ALG I hätte. Parallel wurde ein Gutachten vom Med. Dienst des Arbeitsamtes erstellt - Ergebnis: ich würde voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate nicht in der Lage sein 15 Std. pro Woche zu arbeiten. Habe dann damals meinen zuständigen Vermittler gefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn ich EU-Rente einreichen würde. Er meinte allerdings ich sollte doch erstmal die 6 Monate abwarten. Danach wird ein neues Gutachten erstellt.

Soweit so gut - oder auch nicht. Die ganze finanzielle Miesere hat jedenfalls nicht dazu beigetragen, dass es mir besser geht.

Nun gut. Zum 01.04. diesen Jahres wurde ich aufgrund meiner Krankheit von meinem Arbeitgeber gekündigt. Fein, also konnte ich erstmal ALG I beantragen. Ob die im Amt etwas verpennt haben oder wie auch immer... jedenfalls hab ich bis 15.07. ALG I erhalten - jetzt soll ich wieder ALG II beantragen weil ich ja krank bin (und keinen Anspruch auf Krankengeld habe).

Jedenfalls möchte ich jetzt aufgrund meiner Krankheit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nun habe ich schon einige Male gehört, dass ich dann nach § 125 SGB III (Nahtlosigkeitsanspruch) einen Anspruch darauf habe, dass ich weiterhin ALG I beziehen kann, bis der Antrag vom Rentenversicherungsträger entschieden ist. Stimmt das so?

Sorry, falls die Fragen etwas schusselig sind...! Ich hab nur momentan echte Probleme mich überhaupt zu konzentrieren... und da sind gerad solche Behördendinge der Horror für mich.

Ich würd mich echt freuen, wenn Ihr mal ein wenig Licht bei mir in's Dunkle bringen könntet.

Viele Grüße
Vega

Seebarsch
20.07.2008, 19:46
Hallo vega39,
:welcome:
da bist du aber leider an ein paar ganz ausgekochte Dummköpfe sowohl in der ARGE als auch in der Agentur gekommen!
Zum ersten:
Nach deiner Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug wäre Alg 1 nach § 125 SGB III fällig gewesen. Der Alg 2 Bezug war völliger Unsinn!

Zum zweiten: Wenn man dir jetzt im laufenden Alg1 Bezug die Leistungen einstellt, mit dem Hinweis auf die Krankheit, ist das formell richtig!
Der § 125 SGB III ist nur dann anzuwenden, wenn das Leistungsvermögen für mehr als 6 Monate unter 15 Stunden wöchentlich ist.
Allerdings hat dich der Amtsarzt ja unter einer ganz falschen Voraussetzung = Alg 2, untersucht!

Mein TIPP:
Das ganze bekommst du nur bei einer kompetenten Fachkraft vor Ort geklärt. Lass dir bitte einen persönlichen Termin bei dem Teamleiter der Leistungsabteilung geben, sonst kommst du nicht weiter!
:wut:

Vega39
20.07.2008, 21:13
Hallo Seebarsch,

erstmal danke für Deine Antwort! Du siehst mich jetzt echt begeistert...:(

gut... also die Leistungsabteilung - der ARGE oder Agentur...? oder ist die Abteilung für beide Ämter zuständig..?? Sorry, hatte bisher noch nie mit denen zu tun....

Bzw. gibt hier bei der ARGE/Agentur nur einen Termin über ein Callcenter. Man hat da keine Möglichkeit mehr direkt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.... warscheinlich wäre es eh besser das Ganze auf dem schriftlichen Wege zu machen....

Kann ich denn noch darauf bestehen, dass mir Rückwirkend das ALG I gezahlt wird...? Reicht da ein Verweis auf den §125 SGB III aus...?

Fragen über Fragen....

viele Grüße
Vega