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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwang der Mutter nach der Geburt zum arbeiten?


Diver
15.08.2006, 15:31
Hallo liebe Leute,

folgende Situation bei uns, ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen:

Wir bekommen in ein paar Monaten ein Kind und meine Frau arbeitet zur Zeit noch bei der Stadt und hat auch ein festes Anstellungsverhältnis.
Ich habe keinen Job (suche leider auch schon lange), wir bekommen aber dadurch, daß meine Frau zuviel verdient kein ALG II.
Jetzt meine Frage: Wenn unser Kind da ist, haben wir dann Anspruch auf ALG II oder kann meine Frau nach den 2 Monaten Mutterschutz nach der Geburt dazu gedränkt werden weiter zu arbeiten.
Am liebsten wäre uns natürlich, wenn meine Frau die vollen 3 Jahre Elternzeit nimmt und wieder bei der Stadt arbeiten geht, wenn unser Kind im Kindergarten ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.

Schöne Grüße
Diver

StephanK
15.08.2006, 16:01
:welcome: Diver,
ich fürchte, sie kann dazu gedrängt werden, denn die Betreuung Eures Kindes ist nicht gefährdet - weil Du ja zuhause bist. Allerdings hast Du als Mann das Defizit, das Kind nicht stillen zu können. Aber weil das Mutterschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__7.html) dieses Problem durch Extra-Freizeit regelt, ist das wohl auch kein Grund, der gegen die Wiederaufnahme der Arbeit spricht.

Diver
15.08.2006, 16:24
Hallo StefanK,

danke erstmal für Deine schnelle Antwort.
Das könnte ein Problem geben mit dem Stillen, da die Arbeitsstelle eine halbe Stunde entfernt liegt.
Würde also heissen, ab ins Auto, eben Stillen, dann wieder ab zur Arbeit und das womöglich 2-3 mal. :D
Fragt sich dann noch wie das mit der Zumutbarkeit aussieht.
Also ich bin mir der Sache da noch nicht ganz sicher ob die Arbeitsagentur die Mutter dazu verdonnern kann wieder arbeiten zu gehen.
Zumal das ja eigentlich immer besser ist wenn die Mutter bei dem Kind ist.
Ist wahrscheinlich wieder so eine ermessenssache des Fallmanagers.

Gruß
Diver

Diver
15.08.2006, 16:25
Oh sorry muss natürlich StephanK mit ph heißen. :-)

StephanK
15.08.2006, 16:52
Ich sehe das nicht als Ermessenssache.
Das hat halt - wie alles im Leben - mindestens zwei Seiten:
Das Mutterschutzgesetz soll dazu dienen, dass Schwangere und Mütter nicht gegen ihre Willen aus ihrer Arbeitsstelle gedrängt werden können. Das ist auch gut und richtig so, finde ich jedenfalls.
Im Zusammenwirken mit Alg II wirkt es sich - wie bei Euch - allerdings eben so aus, dass sie - mit den Erleichterungen, die das Mutterschutzgesetz gewährt - arbeiten muss, obwohl sie lieber pausieren würde.

Die Durchführungshinweise zu § 10 SGB II bringen es recht eindeutig auf den Punkt: In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. - und das bist nach Lage der Dinge dann Du.
Zumal das ja eigentlich immer besser ist wenn die Mutter bei dem Kind ist.Von Deiner naturgegebenen Unfähigkeit zu stillen mal abgesehen kannst Du dem Kind genau so viel Zuwendung geben wie Deine Frau. Die Rolle als Vollzeit-Vater ist wahrscheinlich ungewöhnlich für Dich - aber ich denke, Du wirst schnell merken, dass das (1) richtig Arbeit ist und keineswegs nur "Gedöns" und (2) vielleicht entdeckst Du dabei auch Seiten an Dir, die Du bisher gar nicht so kanntest. Nur mal so 'n Gedanke...

Diver
15.08.2006, 17:17
Danke StephanK, jetzt sehe ich die ganze Sache klarer.

Ich denke schon das ich mit der Erziehung als "Vollzeit-Vater" klar kommen und dem Kind genug Zuwendung geben werde.
Am allerliebsten wäre mir allerdings ich hätte einen Job mit dem wir über die Runden kommen würden und meine Frau bliebe beim Kind.
Aber das ist wieder eine andere Sache.

Ist aber schon echt frustig, wenn man Ingenieur ist und sich auch schon um Stellen mit geringerer Qualifikation bewirbt und ständig die Aussage bekommt man wäre überqualifiziert. :-x

Da fragt man sich auch was man eigentlich noch machen soll und wenn man nur 5-6 € pro Stunde verdient, davon kann man auch keine Familie ernähren.

StephanK
15.08.2006, 18:23
Da fragt man sich auch was man eigentlich noch machen soll und wenn man nur 5-6 € pro Stunde verdient, davon kann man auch keine Familie ernähren.Darauf habe ich leider auch keine Antwort...
Wenn Du Ingenieur bist, verstehe ich natürlich schon eher, dass Du nicht leichten Herzens eine "Familienpause" einlegst. Das ist in dieser Berufsgruppe zumindest ungewöhnlich - und wenn Du auch die Kolummne von Herrn Mell in den VDI-Nachrichten (http://www.ingenieurkarriere.de/bewerberservice/karrieremagazin/heikomell/heikomellindex.asp) kennst, dann weißt Du, welche Mentalität ich meine... :?

Im übrigen: nichts hindert Dich daran, Dich weiter zu bewerben. Im Erfolgsfalle kann Deine Frau immer noch in Erziehungszeit gehen. Als Nur-Vater festgenagelt bist Du also nicht dauerhaft dadurch, dass Deine Frau erst mal im doppelten Sinne die Ernährerin spielen muss.
Und es hindert Dich (außer vielleicht wenig familienfreundliche Zeiten) auch nichts daran, Dich während einer Eltern-Phase weiterzubilden.

Diver
17.08.2006, 09:01
Vielen Dank StephanK für Deine aufmunternden Worte.
Ich würd mich ja schon freuen wenn ich wenigstens mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen würde.
Der Markt ist natürlich nach wie vor schwierig und es wachsen natürlich immer neue frische Ingenieure nach.
Und der Markt für Vermessungsingenieure ist noch dünner.
Irgendwann wird's schon klappen, gebe jedenfalls nicht auf. :back:

Die Kolumne von Heiko Mell kenn ich nicht, da ich nicht die VDI-Nachrichten abonniert habe.
Kann man die denn auch online finden, auf Deinen Link hin hab ich die jedenfalls nicht gefunden.

Hartzer Roller
05.12.2006, 12:22
Auch ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitszwang der Mutter nach der Geburt:


Und zwar bin ich in einer ähnlichen Lage wie Diver, allerdings mit dem Unterschied, dass ich Vollpfosten durch die Abschlussprüfung (Uni) gefallen bin.

Dies geschah zu einerm Zeitpunkt als das Thema Elternzeit meiner Frau bereits in trockenen Tüchern war.

Bei bestandener Prüfung - und davon gingen wir beide optimistisch aus - hätte ich den Lebensunterhalt meiner Familie sicherstellen können. Nun habe ich keinen Abschluss, die Frist zur letztmaligen Wiederholungsprüfung endet Mitte 2008 und ab Januar 2007 stehen wir ohne Einnahmen da. Arbeitslos gemeldet bin ich derzeit noch nicht.

Kann ich nun Alg2 beantragen mit der Begründung , für meine Frau sei eine Arbeitsaufnahme wegen der Kindererziehung unzumutbar, während ich bereit bin, jeden Job anzunehmen (wo ich den Kleinen im Hintergrund gerade schreien höre auch gerne im Gerüstbau, das kann nicht schlimmer sein :D )?

Mit welchen Spitzfindigkeiten seitens der Sachbearbeiter muss man in einer derartigen Situation rechnen?

Vielen Dank im voraus :merci: .

Die Ägypter
05.12.2006, 12:28
Hallo Hartzer Roller,

ihr könnt bei Bedürftigkeit Antrag auf ALG II als Bedarfsgemeinschaft (3 Personen) stellen - allerdings einer von euch beiden muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - und... wenn das Kind drei Jahre alt wird, sogar ihr beide!

StephanK
05.12.2006, 13:53
...und unterschätze nicht, wie heftig Gerüstbau auf's Kreuz geht! 8-)