Capsicum
15.08.2006, 22:24
Hallo!
Folgende Lage bei uns:
Freundin (28 J.) seit 6,5 Jahren zusammen, gemeinsame Wohnung, ist nun schwanger - wäre sie regulär arbeiten, hätte sie ein Beschäftigungsverbot wegen des schweren Schwangerschaftsverlaufs. Seit Juli 06 bezieht sie ALG I - es läuft aber ein Gerichtsstreit wegen Kündigung in der SS bei Elternzeitvertretung.
Ich (24 - ab Nov. 25) seit Juni ALG I, falle ja noch unter die U 25er Regelung und der "Jugendbeauftrage" will, dass ich umziehe wegen angeblicher besserer Jobsuche.
Kann der das einfach so festlegen? Ich bin ja werdender Vater. Desweiteren hat der letzte Ultraschall ergeben, dass unser Kind nicht zeitgerecht entwickelt ist und wir nun weitere Diagnostik haben, wegen Behinderung des Kindes.
Übrigends gibt in unserer Region jede Menge Stellen für mich (Koch)- wöchentlich kommen im Inetportal des AA rund 10 Stellen dazu. Also wegen mangelnden Stellen kann er das eigentlich nicht begründen.
Leider werde ich durch das tolle ALG I Merkheft nicht schlau und das AA gibt wie immer keine Auskunft.
Folgende Lage bei uns:
Freundin (28 J.) seit 6,5 Jahren zusammen, gemeinsame Wohnung, ist nun schwanger - wäre sie regulär arbeiten, hätte sie ein Beschäftigungsverbot wegen des schweren Schwangerschaftsverlaufs. Seit Juli 06 bezieht sie ALG I - es läuft aber ein Gerichtsstreit wegen Kündigung in der SS bei Elternzeitvertretung.
Ich (24 - ab Nov. 25) seit Juni ALG I, falle ja noch unter die U 25er Regelung und der "Jugendbeauftrage" will, dass ich umziehe wegen angeblicher besserer Jobsuche.
Kann der das einfach so festlegen? Ich bin ja werdender Vater. Desweiteren hat der letzte Ultraschall ergeben, dass unser Kind nicht zeitgerecht entwickelt ist und wir nun weitere Diagnostik haben, wegen Behinderung des Kindes.
Übrigends gibt in unserer Region jede Menge Stellen für mich (Koch)- wöchentlich kommen im Inetportal des AA rund 10 Stellen dazu. Also wegen mangelnden Stellen kann er das eigentlich nicht begründen.
Leider werde ich durch das tolle ALG I Merkheft nicht schlau und das AA gibt wie immer keine Auskunft.