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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo Unterhaltszahlungen eintragen.


laurin
16.08.2006, 00:14
Ich finde nirgends im Grundantrag (erstantrag) wo ich meine Unterhaltszahlungen Eintragen kann
da gibt es nur denn Teil VIII aber das ist ja nicht Richtig.

Wo muß / kann ich die Eintragen??

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16.08.2006, 12:08
Hallo Laurin,

habe dieses im Netz dazu gefunden:

Zahlt ein/e Unterhaltspflichtige/r an Unterhaltsberechtigte (z.B. an Kind oder nach geschiedener Ehe) aus seinem Einkommen aufgrund eines "titulierten Unterhaltsanspruches" regelmäßig Unterhalt und kann er/sie diese Zahlung für die Vergangenheit nachweisen, so ist das Einkommen um diesen Betrag zu verringern, ehe es auf den Alg II-Bedarf der BG anzurechnen ist [5]. Unterhaltspflichtige werden das Amt von sich aus auf die Unterhaltsleistung aufmerksam machen müssen, da Angaben zu Unterhaltszahlungen mit der Alg II-Antragsbogen nicht erfragt wird.


- also daran haben die dann wohl nicht gedacht.

MfG

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StephanK
16.08.2006, 12:11
Ergänzend dazu: es werden nur titulierte Unterhaltszahlungen berücksichtig, also solche, die vom Gericht, Notar oder Jugendamt festgesetzt wurden; freiwillig geleisteter Unterhalt idiotischerweise nicht!

Betroffener
16.08.2006, 16:20
@border,

doch - die haben genau darüber nachgedacht, dass sie darüber nicht nachdenken - da bislang Unterhaltszahlungen (ebenso wie Schulden) nicht berücksichtigt wurden.

Inzwischen sind ja wenigstens die titulierten Unterhaltszahlungen zur Berücksichtigung freigegeben.

Dazu wird man doch aber nicht das Formular ändern, um das den Leuten sozusagen vor zu führen - sondern gehoft, das es keiner einträgt.

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16.08.2006, 16:30
Hallo Betroffener,

das sind ja richtige (Spar)Füchse die vom Amt, wenns ums Einsparen geht haben die die Nase vorn.

- außerdem würde wahrscheinlich die Neuerstellung eines Formulares Milliarden von Euro verschlingen.

MfG

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laurin
16.08.2006, 18:13
Aha,
also werde ich ein Akrobat File von der AA seite Benutzen
und mittels Akrobat (Prof) das Formular ändern
also da wo bei VIII Steht:
Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten
in
Unterhaltsansprüche von Dritten
und unten wo das Kreuz zu machen ist in:
in
ES Bestehen Unterhaltsansprüche von Dritten.

dann muß ich ja auch das Zusatzblatt 9 Ändern.
in Zusatzblatt 9a
und das da anstelle von
UNTERHALTSANSPRÜCHE GEGENÜBER DRITTEN
im
UNTERHALTSANSPRÜCHE VON DRITTEN
Steht

und die Überschriften der Spalten I und II untereinander austauschen
damit es wieder Stimmt.

Schätze die Drehen dann bei der ARGE durch
wenn die Formulare bekommen die modifiziert sind
so wie ich die Benötige.

allerdings muß ich mir noch Überlegen was ich im feld IX
eintrage bzw ändere. weil ich ja denn Unterhaltsvoschuß ja gar nicht Bekomme sondern mein Sohn der bei seiner Mutter (meine EX) Lebt
und der wird von mir ja Gefordert von der Unterhaltskasse....

Ich Frage mich nur wie komme ich an die Nummer der Bedarfsgemeinschft
meiner EX-Frau ????

Betroffener
16.08.2006, 20:20
@Laurin,

das mit dem Ändern des Formulars würde ich bleiben lassen - zumal es dann noch mißverständlicher wird.

Einfach ein Anschreiben dazu, wo Du auf die Anlagen hinweist und dann packst Du die Dokumente dazu.

Und Dinge, die Du nicht weißt, kannst und brauchst Du auch nicht eingtragen.
Die BG-Nummer von Deiner EX-Frau finden die ganz schnell raus.

Bei der Abgabe dann den Kopiensatz für Dich abstempeln lassen mit Datum und Namen. Dann hast Du was in der Hand.