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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft?


border
08.07.2005, 14:19
Hallo,

und schön das es euch gibt erst mal.

also folgendes: ich wohne bei einer Freundin in Ihrer 3 Zimmer Wohnung zur Untermiete, habe dort 1 Zimmer, Küche Bad Benutzung gemeinsam.

Ich habe auf dem ALG2 Antrag kein Häkchen bei eheähnlicher Gemeinschaft gemacht.

Nun bekomme ich aber dennoch von der ARGE einen Bogen zu Überprüfung des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft zugesandt.

Dieser Bogen hat oben rechts ein Feld indem Nummer der Bedarfsgemeinschaft eingetragen ist,

Frage 1:hat die ARGE da meine Vermieterin und mich schon zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst oder bin ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Dort werden dann indiskrete Fragen gestellt ob man gemeinsame Kinder hat, und ob die Intensität der Bekanntschaft Anlass fürs zusammen ziehen war u.s.w.
Dieser Bogen ist so gehalten das er von mir und meiner Vermieterin gemeinsam ausgefüllt werden soll.
Unten müssen dann einmal der Antragsteller, und dann die Mitbewohnerin (vermieterin) unterschreiben, - die bei unkorrekten ausfüllen des Bogens ja dann wohl zur Lebenspartnein werden würde.

Meine Vermieterin möchte natürlich nicht gerne diesen Bogen ausfüllen da ihrerseits kein Anlass besteht der ARGE Auskunft über ihren persönliche Verhältnisse zu geben, geschweige denn sich von der ARGE unterstellen zu lassen es würde eine eheähnliche Gemeinschaft bestehen.
Sie sagt aber das sie den Bogen dennoch unter Protest mit ausfüllen würde da sie auf den von mir zu entrichtenden Mietanteil angewiesen ist.

Nun meine Frage muss meine Vermieterin den Bogen mit ausfüllen und unterschreiben, oder kann sie der ARGE einen bösen Brief schicken, in dem sie schreibt das Sie es für eine Unverschämtheit hält das ihr eine eheähnliche Gemeinschaft mit mir unterstellt werde, und sie kein Interesse daran hat der ARGE persönliche Auskünfte über sich zu erteilen?

Vielleicht hat ja einer von euch auch schon Probleme mit diesem Bogen gehabt und kann sagen wie ich oder meine Vermieterin sich in diesem Fall am besten verhält.

MfG

Border

StephanK
08.07.2005, 15:38
Hallo border und :welcome:
Zunächst mal zu Frage 1: dass Dir eine Bedarfsgemeinschaft-Nummer verpasst worden ist braucht Dich als solches nicht irritieren, denn das ist bei jedem, auch bei dem überzeugtesten Einsiedler so. Das ist einfach eine Vorgabe der Verwaltung, die für sich betrachtet nix zu sagen hat.

Zur zweiten Frage: der Fragebogen macht Dich zurecht besorgt, denn er wird Dir wahrscheinlich deswegen zugeschickt, weil die Vermutung dahintersteckt, es gäbe eine eheähnliche Gemeinschaft mit Deiner Vermieterin. Eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieter von ALG II-Beziehern gibt es jedoch nicht.

Da der Fragebogen aber ja an DICH adressiert ist, musst Du selbst ihn ausfüllen, und das machst Du auch ganz alleine und unterschreibst nur selbst!

Deine Vermieterin äussert sich dazu überhaupt nicht, weil es sie nichts angeht. Sie muss Dir lediglich die Höhe der Miete bescheinigen - mehr nicht.

Noch mehr darüber, wer als Bedarfsgemeinschaft gilt und wer nicht, findest du hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22)

Betroffener
08.07.2005, 16:00
Hallo Border,
noch ein kleiner Zusatz von mir.

Deine Vermieterin äussert sich dazu überhaupt nicht, weil es sie nichts angeht. Sie muss Dir lediglich die Höhe der Miete bescheinigen - mehr nicht.
Da Du ja sicherlich einen Mietvertrag (oder eine sonstige vergleichbare Vereinbarung über die Höhe der Miete) hast, ist nur diese ggf. beizufügen in Kopie.

Auf keinen Fall taucht Deine Vermieterin namentlich, unterschriftlich oder sonstwie auf dem "Ermittlungsbogen" auf - ausser in der Funktion als Vermieter.

Viel Erfolg

border
08.07.2005, 17:33
Hallo

und danke erstmal für die schnellen Anworten!

Im mir vorliegendem Anschreiben weist der Sachbearbeiter mich explizit darauf hin das meine Vermieterin mit unterschreiben muss, er nennt sie hierbei nicht Vermieterin sondern lediglich Fr. Irgendwas. Falls ich dies nicht bis zu einem bestimmten Zeitraum tun werde würde mir das Alg2 Geld ganz oder zumindest teilweise versagt werden!! (Androhung von Zwangsmassnahmen damit die netten Damen und Herren etwas ausgefüllt bekommen was wahrscheinlich gesetzwidrig ist)

Einen Untermietvertrag habe ich bei Antragsabgabe schon mit abgegeben.

In dem Bogen wird von einer gemeinsamen Wohnung gesprochen, habe ich denn eine gemeinsame Wohnung mit meiner Vermieterin wenn ich dort mein eigenes Zimmer habe und nur Bad und Küche mitbenutze?

hier mal einige Originalfragen:

1.Wurde der Mietvertrag von beiden Partnern unterschrieben?

2. Wer sorgt für die Reinigung der Wäsche?

3. Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet/eingenommen?

4. Benutzen sie alle Zimmer gemeinsam?

5. Dauer des Zusammenlebens seit?

6. Ist es ihre erste gemeinsame Wohnung?

7. wenn nein wo und wie lange haben sie bisher zusammen gewohnt?

Fragen über Fragen, aber da die ARGE alles eindeutig zweideutig formuliert um sich den Sachverhalt hinterher so hindrehen zu können wie sie mag frag ich lieber nach.

MfG

border

StephanK
08.07.2005, 18:06
Hallo border,
gut, dass Du Dir die Mühe gegeben hast, diesen Fragebogen wiederzugeben, denn jetzt ist es eindeutig, dass es ein Fangfrage-bogen ist.
Ich würde ihn unausgefüllt zurückgeben mit einem Begleitschreiben ungefähr folgenden Inhalts:
Die Fragen, die offensichtlich auf die Art des Zusammenlebens von Personen zielen, die die gleiche Wohnung bewohnen, kann ich nicht beantworten, weil ich alleine lebe. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ich zur Untermiete lebe. Diese Form eines Mietverhältnisses führt zwangsläufig zu häufigeren alltäglichen Begegnungen mit dem Vermieter, als dies bei einer abgeschlossenen Wohnung der Fall ist. Gleichwohl lebe ich alleine und kann ihnen über die wirtschaftlichen Verhältnisse meiner Vermieterin keine Auskünfte erteilen. Sollten Sie der - unzutreffenden - Auffassung sein, dass es sich bei Frl. X um meine "Partnerin" im Sinne des § 60 Abs. 4 SGB II handelt, muss ich sie bitten, sich gegenüber Frl. X der nach diesen Vorschriften gegebenen Möglichkeiten zu bedienen.

border
08.07.2005, 18:59
Hallo Stefan,

ich danke dir erstmal für deinen Tip, und werde es auch so machen wie du schreibst. Ich hatte mich auch schon gefragt wie ich solche Fragen beantworten sollte.

Ich dachte am besten so:

1.Wurde der Mietvertrag von beiden Partnern unterschrieben?

zu 1: natürlich wir sind doch Partner

2. Wer sorgt für die Reinigung der Wäsche?

zu 2: meine Vermieterin soll gefälligst den Dreck wegmachen

3. Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet/eingenommen?

zu 3: zubereiten tut sie die Vermieterin essen tue ich sie, - und manchmal tun wir einen zusammen bechern, besonders wenn wir uns über die ARGE ärgern!

4. Benutzen sie alle Zimmer gemeinsam?

zu 4: natürlich, am häufigsten das Schlafzimmer, -naja Sie wissen schon

5. Dauer des Zusammenlebens seit?

zu 5: ach schon ewig

6. Ist es ihre erste gemeinsame Wohnung?

zu 6: nein wir lebten schon im Mutterleib gemeinsam denn wir waren Zwillinge, - wussten Sie das etwa nicht?

7. wenn nein wo und wie lange haben sie bisher zusammen gewohnt?

zu 7: im Dreck und das schon ewig

naja kleiner Scherz, werde am Wochenende das Schreiben aufsetzen und dann zeitig absenden. Bin ja mal auf die Antwort gespannt!!!

Ich überlege gerade ob die Vermieterin trotzdem noch ein Schreiben Ihrerseits an die ARGE sendet um sich über die Vorgehensweise der ARGE zu beschweren? - sollte sie das tun?, sauer ist sie nämlich schon auf die ARGE!

MfG

Border

StephanK
08.07.2005, 19:51
Das hielte ich - jedenfalls derzeit - nicht für klug. Ich nehme an, dass der Fangfragebogen an Dich adressiert war. Daher solltest auch nur Du ihn beantworten - eben weil Frl. X nichts als Deine Vermieterin ist, die Du nicht mit Dingen behelligen willst und kannst, mit denen eine Vermieterin nichts zu schaffen hat.
Falls das Amt tatsächlich Frl. X selbst anschreibt, ist es ihr natürlich unbenommen, ihrem Unmut angemessenen Ausdruck zu verleihen.
Ich denke, es sollte einfach alles unterlassen werden, was den anscheinend amtlicherseits bestehenden falschen Eindruck bestärken könnte, dass eine größere Nähe bestehe als sie zwischen Vermieter und Mieter üblich ist. Wäre Dein Vermieter die Wohnungsbaugesellschaft Y-Stadt, kämest Du auch nicht auf die Idee, sie für solche Dinge einzuspannen. Capito? :lol:

Betroffener
08.07.2005, 20:30
Hallo border,

sage mal - könntest Du den Fragebogen nicht mal einscannen und als PDF-Datei mir und dem Stephan per Email zustellen?

Das Ding interessiert mich schon.

border
09.07.2005, 00:05
Hallo Betroffener,

natürlich werde ich den Fragebogen einscannen und ihn euch zuschicken wenn ihr es möchtet, ich kann ihn leider nur nicht als pdf Datei schicken, reicht es auch als jpeg?

ich wäre auch froh wenn alle Formulare die es bezüglich Alg 2 gäbe öffentlich zu gänglich wären, - gibt es da eine Möglichkeit?

MfG

border

Betroffener
09.07.2005, 01:54
Border,

?????

Die "normalen" Formulare sind doch alle als Download verfügbar.
Hier und auch bei der Arbeitsagentur.

Gibt es hier im Forum z.B. unter: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) und auch an vielen anderen Orten - auch bei der Arbeitsagentur im Internet auf der Formularseite:

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/antragsformular/index.php

Wenn Du den Dir vorliegeneden "speziellen" Antrag als *.jpg mir zusendest (an die Forums-Emailadresse), mache ich dann eine PDF draus.

Biberzahn
09.07.2005, 09:53
Hallo Border,

ja dieser Fragebogen ist was sehr schönes....Aber keine Panik, ich durfte den auch beantworten. Ich habe das zusammen mit dem Sachbearbeiter direkt bei der BA gemacht. In meinem Fall ist es so das ich mit meinem Freund in einer Wohnung lebe. Wir stehen aber beide im Mietvertrag und haben ihn auch beide unterschrieben. Ich hatte einen langen Kampf mit der BA bis ich es durch hatte das wir keine eheähnliche Gemeinschaft sind, sondern zusammen wohnen. Auf die Frage nach der Benutzung der Räumlichkeiten habe ich dem Mitarbeiter wahrheitsgemäß gesagt das wir beide das Bad benutzen. Er morgens zwischen 5.45 Uhr und 6.30 Uhr, ich ab 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Ab 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr benutzt es mein Freund weil er dann nach getaner Arbeit duscht usw. Ab 17.30 Uhr benutzen wir beide das Bad je nach Intensität der Blase etc. Zusammen können wir da eh nicht rein weil es zu klein ist.... :wink: usw. usw.
Was dir Frage zu den Einkäufen angeht, da hab ich ihm gesagt das ich mein Kram kaufe und mein Freund seinen Kram. Also, dieser Bogen ist einfach nur Schikane auf die man dementsprechend antworten sollte. Sorgfältig lesen und wahrheitsgemäß antworten. In deinem Fall halt immer in der "Ich-Form".

Ich wünsch Dir viel Glück beim Ausfüllen und abgeben. 8)

Gruß
Biberzahn

border
09.07.2005, 11:54
Hallo nochmal,

Danke für den Tip Biberzahn, aber ich denke ich werde es erstmal so wie StephanK geschrieben hat versuchen denn schliesslich habe ich doch einen gültigen Untermietsvertrag von meiner Vermieterin, und den müssten sie akzeptieren. Wenn das dann nix wird kommt vielleicht deine Lösung.

Jetzt noch mal was blödes wie ist denn die Forums Email Adresse, wenn ich euch die Dateien über eure private email adresse zusenden will geht ja nicht ist ja nur Text erlaubt. Ist das die im IMpressum?

MfG

Border

Betroffener
09.07.2005, 12:39
Border,

Du hast eine PN

StephanK
10.07.2005, 07:50
Hallo Border,
inzwischen in Kenntnis des fraglichen Fragebogens kann ich nur bekräftigen, was ich am Freitag dazu geschrieben habe: Das passt einfach alles nicht auf Deine Situation und es wäre unklug, ihn auch nur teilweise auszufüllen, weil Du ein Stück auf der falschen Schiene führest, auf die die Behörde Dich da setzen will.
Eine kleine Formulierungshilfe hatte ich schon aufgeschrieben. Kernpunkt ist eben, dass die Fragen einfach nicht zum tatsächlich gegebenen Sachverhalt passen und deswegen nicht beantwortbar sind. Deiner Mitwirkungspflicht kommst Du völlig ausreichend damit nach, dass Du die tatsächlichen Verhältnisse erläuterst. Biberzahn hat das - für ihre allerdings etwas andere Situation (WG) - ja plastisch geschildert. Wenn das Amt "Mitteilungen aus dem Leben eines Untermieters" haben möchte, gib sie ihm... :-)
Viel Erfolg!

border
10.07.2005, 19:58
Hallo nochmal,

erstmal schön zu hören das der Bogen bei euch angekommen ist.

Ich habe da allerdings noch eine Frage, im Anschreiben verlangt der Sachbearbeiter das ich Ihm einen Hauptmietvertrag, und die Bestätigung des Vermieters das meine Vermieterin auch an mich untervermieten darf zusende!!!

Sollte sich der Sachbearbeiter um zu überprüfen ob meine Vermieterin an mich vermieten darf, und die Erlaubnis des Vermieters dafür hat an mich unterzuvermieten sich nicht auch selber an meine Vermieterin wenden?

Geht mich doch eigentlich nichts an ob sie dafür eine Erlaubnis hat, geschweige denn sie danach zufragen, -oder? (davon sollte man im Normalfall doch wohl ausgehendas das dies so ist)

Und er möchte die vollständigen Kontoauszüge der letzten 3 Monate haben, eine Begründung schreibt er hierzu nicht, ist das so okay?

MfG

border

Betroffener
10.07.2005, 22:04
Hallo Border,

den Haken mit der Untervermieterlaubnis hatte ich Dir ja schon in der Mail geschrieben.

Das ist natürlich in diesem Zusammenhang die gegensätzliche Masche zum Versuch Euch in die Bedarfsgemeinschaft zu kriegen.

Ich denke mal - es gibt weder die Untermieterlaubnis noch bist Du dem Vermieter bekannt - oder? Damit wäre es also nicht offiziell zu machen.

Also könntest Du Dich m.E. allenfalls noch auf die Wohngemeinschaft zurückziehen, wofür Du keinen Untermietvertrag benötigst, sondern nur eine einfache Vereinbarung mit Deiner Vermieterin, dass Du eben z.B. Ein Drittel oder die Hälfte der Wohnung nutzt und dafür die anteiligen Kosten für die Miete und Heizkosten angibst - gemäß der Formulierung der Arbeitsagentur.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Also würde ich auf die Schreiben nur in der Form eingehen, wie der Stephan es weiter oben formuliert hat und allenfalls die Definition hier noch mit hinzufügen - die Du auch auf den Seiten der Arbeitsagentur finden kannst.

StephanK
10.07.2005, 22:07
Hallo border,
auf die erste Frage habe ich zwei Antworten:

1) die "prinzipiell-juristische": DEINE Pflicht gegenüber der Behörde ist es, das Bestehen des Mietverhältnis nachzuweisen, und dieser Pflicht kommst Du durch Vorlage des Untermietvertrages nach. Dich trifft keine Pflicht gegenüber der Behörde, die Untervermietungsbefugnis Deiner Vermieterin zu überprüfen. Selbst wenn es eine solche Pflicht gäbe, wäre sie im Hinblick auf das ALG II belanglos, denn Dein Untermietverhältnis wäre auch beim Fehlen einer Untermietverlaubnis nicht automatisch nichtig; vielmehr würde Deine Vermieterin "nur" ihrem Vermieter einen Kündigungsgrund liefern, so dass sie im Fall, dass ihr deswegen gekündigt würde, den Untermietvertrag mit Dir nicht mehr erfüllen könnte. Das ist aber eine so sehr hypothetische Konstruktion, dass sie eine entsprechende Mitwirkungspflicht Deinerseits nicht begründen kann, die sich zudem auf Dir bekannte Tatsachen beschränkt (§ 21 Abs. 2 Satz 2 SGB X). Bei einem Hauptmietvertrag käme die Behörde auch nicht auf die Idee, vom Vermieter einen Nachweis zu verlangen, dass er überhaupt vermieten darf und nicht etwa der Bebauungsplan einer Wohn-Nutzung entgegensteht. Mit anderen Worten: das ist SO SEHR an den Haaren herbeitgezogen, dass Deine Pflicht einfach nicht so weit reicht.

2) die taktische: offensichtlich hat man Dich "auf dem Kieker", und falls Du diese Unterlagen ohne große Klimmzüge liefern kannst, liefere sie halt, um den Streit nicht wegen "Nebenkriegsschauplätzen" eskalieren zu lassen.

Für welche Variante Du Dich entscheidest, muss und will ich aber schon Dir überlassen.

Die Sache mit den Kontoauszügen ist, so weit ich weiss, nicht ausdrücklich geregelt und damit wachsweich. Die Praxis der ALG II-Träger scheint dabei auch von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich zu sein. Da muss ich also leider passen und kann nicht definitiv sagen: ist zulässig oder nicht.

border
10.07.2005, 23:35
Hallo,

@Betroffener

Ich denke mal - es gibt weder die Untermieterlaubnis noch bist Du dem Vermieter bekannt - oder? Damit wäre es also nicht offiziell zu machen.


doch es stimmt es gibt definitiv eine Untermietserlaubnis vom Vermieter und einen bestehenden Untermietsvertrag.

Also um allen Zank und Streit zu entgehen könnte ich nun am besten den Hauptmietvertrag wie gefordert mit der Bestätigung des Vermieters das meine Vermieterin an mich untervermieten darf an die an die Arge senden.(damit das Mietverhältnis auch für die ARGE durchsichtig wird, - obwohl die das ja eigentlich nichts angeht))

Den Bogen zur Überprüfung des eheähnlichen Verhältnisses werde ich so wie StefanK formuliert hat abhandeln. Und dem Amt damit kundtun das ich bereit bin mitzuarbeiten, es allerdings meinerseits keinen Grund gibt diesen Bogen des Bestehens einer eheähnliche Gemeinschaft wegen bekannten Gründen auszufüllen.( wo nix is is nix)

Ist das korrekt und wirkt das glaubhaft? Das Schreiben dazu werde ich mir dann noch ausdenken, aber in groben Zügen korrekt oder?

MfG

border

Betroffener
11.07.2005, 00:22
Border,

na dann bist Du doch fein raus, wenn alles schriftlich vorliegt.

Also dann in der Art wie vom Stephan formuliert fertig machen, aber am Besten nicht abschicken, sondern dem Sachbearbeiter vor Ort auf den Tisch legen und versuchen, das Thema damit abzuschliesen.

Dabei wäre dann ggf. auch zu klären, warum Dir gegenüber ein solcher "Misstrauensvorschuss" besteht und sozusagen "versuchter Leistungsmissbrauch" unterstellt wird.

Den Hauptmietvertrag, Erlaubnis zur Untervermietung, und den Untermietvertrag würde ich erst zu allerletzt in rückwärtiger Reihenfolge aus dem Hut zaubern, falls der weiter "mackig" bleibt.

Und erst dann auch die letzten Gerichtsurteile auf den Tisch packen zum nachlesen.

Wenn Du das nur mit der Post schickst verschwendest Du nur kostbare Zeit und kannst vor allem nicht die Reaktionen sehen und selber darauf reagieren.

border
11.07.2005, 13:08
Hallo Betroffener,

mit dem persönlich erscheinen ist schon eine gute Idee, auch die Reihenfolge des Vorgehens ist plausibel.

Ich denke so werde ich es auch machen. Sollte ich einen Termin machen oder sollte ich einfach unangemeldet hingehen?

MfG

Border

Betroffener
11.07.2005, 13:13
Ich denke so werde ich es auch machen. Sollte ich einen Termin machen oder sollte ich einfach unangemeldet hingehen?

Das hängt von den Gepflogenheiten Deiner ARGE ab und was für Dich am einfachsten und praktikabelsten ist - meine ich.

border
11.07.2005, 17:18
Hallo noch mal,

hier mal eine Nachfrage der § 60 Abs. 4 SGB II ist doch dieser hier:

Sind Einkommen oder Vermögen des Partners zu berücksichtigen, haben

1. dieser Partner,

2. Dritte, die für diesen Partner Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend

heisst also das ich das Arbeitsamt darauf hinweise doch bei meiner Vermieterin anzufragen ob sie mich finanziell unterstützt stimmts?

und nochwas, wenn ich dieses dem von StephanK geschriebenem Text vorsetzte würde das doch gut zusammen passen oder?

das hier mein ich:
Sehr geehrter Herr Naseweis,

hiermit teile ich Ihnen mit das es mir leider nicht möglich war den von Ihnen beigefügten Bogen zur Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft auszufüllen , da meine Vermieterin in keinem Falle eine Person ist die zur Bedarfsgemeinschaft gehört (siehe § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 Buchstabe b SGB II).

und denn das vom Stefan Hinterher

MfG

border

StephanK
11.07.2005, 17:41
Hallo noch mal,

hier mal eine Nachfrage der § 60 Abs. 4 SGB II ist doch dieser hier:

Sind Einkommen oder Vermögen des Partners zu berücksichtigen, haben

1. dieser Partner,

2. Dritte, die für diesen Partner Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren, der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend

heisst also das ich das Arbeitsamt darauf hinweise doch bei meiner Vermieterin anzufragen ob sie mich finanziell unterstützt stimmts?
nicht exakt, denn diese Vorschrift setzt ja voraus, dass es sich bei dem, der der Behörde Auskunft erteilen muss, tatsächlich um einen Partner handelt. Wenn die Behörde meint, die Vermieterin sei Deine Partnerin, soll sie sie halt anschreiben - aber Deine Zielsetzung ist dabei natürlich, dass sie nur zurückschreibt "Sorry, falsche Adresse, Herr <border> ist nur mein Mieter."

und nochwas, wenn ich dieses dem von StephanK geschriebenem Text vorsetzte würde das doch gut zusammen passen oder?

das hier mein ich:
Sehr geehrter Herr Naseweis,

hiermit teile ich Ihnen mit das es mir leider nicht möglich war den von Ihnen beigefügten Bogen zur Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft auszufüllen , da meine Vermieterin in keinem Falle eine Person ist die zur Bedarfsgemeinschaft gehört (siehe § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 Buchstabe b SGB II).

und denn das vom Stefan Hinterher

MfG

border
Ich halte das für entbehrlich, denn das ergibt sich von selbst aus dem vorgeschlagenen Text. Man muss der Behörde nicht auch noch aufschreiben "ich weiss ja, worauf ihr raus wollt, weil man damit klar macht, dass man sich exakt darauf eingestellt hat. Weniger ist manchmal mehr... :-)

Betroffener
11.07.2005, 17:51
Border,

höre auf damit, immer nach Sachen zu suchen, die das Gegenteil davon bewirken könnten, was Du willst.

Bitte für den Termin das folgende 6 Punkte Programm auswendig lernen, damit Du das vorwärts, rückwärts und seitwärts kannst - ohne ständig selber daran zu zweifeln und Dich selbst zu zerfleischen.

1. ICH bin Alleinstehend.
2. ICH sorge alleine für MICH und MEINE Belange (für keine(n) andere(n).
3. ICH habe einen Untermietvertrag
4. ICH habe keine partnerschaftliche Beziehung mit irgend jemand
5. ICH habe keine eheänliche Gemeinschaft
6. ICH teile nur die Wohnung mit einem Menschen (der zufällig weiblich ist)

Übe das vor dem Spiegel mit geradem Rücken und hoch erhobenem Kopf und nicht hochgezogenen (aber auch nicht hängenden) Schultern. Und genau so trägst Du das dann auch Dir selbst bewußt im Amt vor!

Viel Erfolg

border
11.07.2005, 18:28
Hallo,

@StephanK und Betroffener,

ihr habt Recht so mach ich das!!!

P.S.:

6 Punkte Trainingsprogramm läuft an


MfG

Border

Nicki41
24.07.2005, 12:32
Hi border


Mit großem interesse habe ich gelesen was du geschrieben hast.

Bin selber ins Hartz gerutscht und lebe zur untermiete...
Wenn du dann alles durch hast,kommen sie ganz spontan zur kontrolle.
Bei mir war es so...
Wollte noch fragen ob er in den Schrank schauen wollte,das auch alles seine richtigkeit hat.

Wünsch dir alles gute und bald Arbeit.

gruß Nicki

Betroffener
24.07.2005, 13:48
@Nicki41,

was ich nie verstehen werde:

Wieso lasst ihr diese "Sozialdetektive" in Eure Behausungen. Es gibt keinerlei Verpflichtung dazu.

Bei der Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Thema "eheähnliche Gemeinschaft" käme ich überhaupt nicht auf die Idee, mir von solchen Leuten in meiner Privatsphäre herumschnüffeln zu lassen - wenn mal solche auftauchen sollten - zumal auch die Gerichte dieses Schnüffelei ebenfalls vielfach als zumindest sehr fragwürdige Methode einstufen.

Die Gerichte haben die "Lauschangriffe" in der grundgesetzlich geschützten "Intimsphäre" der Wohnung ohne richterliche Erlaubnis durch die Polzei verboten, aber ihr lasst die Leute vom Sozialamt einfach rein und bei Euch schnüffeln?

Verdrehte Welt.

StephanK
24.07.2005, 13:55
Dem kann ich nur beipflichten. Dem aufrechten Schwaben sollte nicht nur sein Blechle heilig sein, sondern auch sein Häusle.
Deine Mitwirkungspflicht geht nicht so weit, dass Du der Behörde ermöglichen musst, Tatsachen auszuforschen, die nach dem Verdacht der Behörde gegen Deinen Anspruch sprechen könnten. Also: Tür zu und "mir kaufet nix!"

border
25.07.2005, 00:27
Hallo,

@ nicki danke erstmal für dein Statement, und danke daß du mir Arbeit wünscht wird so langsam mal wieder Zeit. Hoffe du hast auch bald wieder welche und weiterhinb alles Gute.

@ stephanK und betroffener, wenn ich diese Kontrolleure nicht reinlasse zum schnüffeln, können die mir dann nicht das alg2 sperren?
Wegen Mitwirkungspflicht und so?


MfG

border

Betroffener
26.07.2005, 23:29
Zu diesem Thema sind vielleicht die Folgenden Links interessant:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1505
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=144

border
03.08.2005, 00:10
Hallo,

und danke für die links @ Btroffener,

wollte mich nur noch mal melden und über den Erfolg oben beschriebener Massnahme zur Vermeidung des Bestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft unterrichten.

Hat alles Super geklappt, der Sachbearbeiter hat sich zu dem Schreiben an ihn (wie StephanK es geschrieben hatte) in keiner Weise geäussert, und mir die Bewilligung von Alg2 samt Übergangsgeld zugesandt.

SO und nochmals DANKE; DANKE; DANKE!!!!!!!!!!!! :Respekt:

MfG

border

Betroffener
03.08.2005, 00:23
Hallo Border,

na dann alles Gute für die Wohngemeinschaft. Ich freue mich mit Dir (Euch) , dass es geklappt hat.

Doc0412
25.10.2005, 17:21
Ich hatte das gleiche Problem. Habe das Formular nicht ausgefüllt, da deren Inhalt weder erforderlich noch zweckdienlich ist um eine eheähnliche Gemeinschaft festzustellen. Laut neuester Rechtsprechung sind weder ein gemeinsames Bett, noch gemeinsame Konten Hinweise darauf, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt. Der BGH hat festgelegt, dass sich die Partner verpflichtet fühlen müssen, sich gegenseitig zu unterhalten. Die Tatsache, dass man möglicherweise ein Bett miteinander teilt heißt ja noch lange nicht, dass sich der andere zu irgend etwas verpflichtet fühlt. Die Reaktion der ARGE erfolgte prompt, es wurde die Leistung komplett versagt, wegen fehlender Bereitschaft zur Mitwirkung. Ich habe eine einstweilige Verfügung beantragt, einen Anwalt beauftragt und hoffe innerhalb der nächsten 10 Tage eine erste Entscheidung zu erhalten. Nach meinen Recherchen wurde dieses Formular nicht von der Bundesagentur herausgebracht, sondern entspringt der Phantasie eines einzelnen Beamten, der dies sodann in Umlauf gebracht hat. Mein Anwalt war ebenfalls der Auffassung, dass dieses Formular nicht ausgefüllt werden muss. Insbesondere werden dort Dinge abgefragt, die die Imtimssphäre des Mitbewohners betreffen, ohne dass ausreichende Hinweise dafür vorliegen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. Darüber Hinaus gilt es zu bedenken, dass der andere Mitbewohner nicht verpflichtet werden kann, Unterhalt zu leisten, so dass der Betroffene völlig recht- und mittellos gestellt werden würde. Meines erachtens nach reicht es aus, wenn der vermeintliche Mitbewohner erklärt, dass er sich nicht verpflichtet fühlt, Unterhalt zu leisten, damit wären alle Erfordernisse erbracht die einen Leistungsanspruch des Hilfeempfängers begründen. Alle weitere Indizien wären damit belanglos.

paule26
26.10.2005, 01:02
Ich frage mich sowieso..wer diese Hausbesuche durchführen soll?!!

Wenn ich bei der Arge wegen ein Kontrollbesuch einen Termin möchte..gibt man mir einen Termin in 3 wochen!!!
Die betonung liegt auf "3 wochen"!!!!

Die ARGE ist doch mit Hartz4 extrem überfordert!!!
Hausbesuche werden kaum durchgeführt..
ARGE in NRW wollen Hausbesuche überhaupt nicht durchführen!!!

Der Bund kann viel verlangen...aber die kommunen brauche es nicht ausführen..da die Arbeitslosen den Kommunen unterstellt sind..
und diese Kommunen haben kein Geld um Personal für Hausbesuche einzustellen!!!
Ich würde das ganze als Panikmache abtun!!!

Auch diese Telefonaktionen würde ich als Panikmache abtun!!!
Wer ist auch so blöd und beantwortet Fragen per Telefon???
Wie will man wissen..ob am anderen Ende wirklich die Arge sich befindet und nicht Paule Schulz???


Ich würde einfach eine Wohngemeinschaft gründen und den Hauptmieter
der Arge schriftlich erklären lassen..
das man nicht verwandt ist, keine gemeinsamen Kinder hat, nicht finanziell den anderen unterstützt, keine gemeinsamen Konten unterhält...
und das man dem Untermieter/Arbeitslosen untersagt weitere Daten an der Arge zu übermitteln( z.b. Telefonnummer)
...und das man für weitere Fragen nicht zur Verfügung steht.

Somit setzt man alle Verdachtsmomente ausser Kraft!!!

Dieses Schreiben gibt der Arbeitslose/Untermieter bei der Arge ab!!!
Die kopie behält er natürlich!!

Natürlich kann der Hauptmieter dem Untermieter untersagen..
Mitarbeiter der Arge in der Wohnung zu lassen!!!
Denn schließlich gehört dem Hauptmieter die Wohnung und vermietet dem Untermieter nur ein Teil seiner Wohnung!!!
Und der Hauptmieter hat keine Mitwirkungspflichten gegenüber der Arge!!
Der Untermieter/Arbeitslose kann seine mitwirkungspflichten nicht ausüben...siehe "Grenzen der Mitwirkungspflicht"
:D:D:D

Wenn man dies befolgt braucht man keinen Hausbesuch zu befürchten...
weil jedes Gericht diesen Hausbesuch als rechtswidrig abhaken würde!!


Nicht einschüchtern lassen..das ist das wichtigste!!!
Nicht ihr seid Schuld sondern die Politik!!!

Die Politik hat 15 Jahre gepennt!!!
Diese Reformen hätten nach der Wiedervereinigung kommen müssen!!!
15 Jahre verpennt!!!

paule26
26.10.2005, 01:06
Ich frage mich warum man ihn nicht wegen Betrug anzeigt???

Vielleicht weil man keine Beweise hat und diese Beweise erst bei einem Hausbesuch bekommen soll!!!

Jeder Polizist braucht einen durchsuchungsbefehl um ein "Hausbesuch" durchzuführen..die ARGE braucht dies nicht???
Hat sie mehr Rechte wie die Polizei???


Mitarbeiter der ARGE bleiben vor der Tür!!!
Fragen per Telefon werden nicht beantwortet!!!

Das sind doch nur einschüchterungsmethoden!!!!

Betroffener
26.10.2005, 23:09
@Paule,

Deine Denkansätze sind weitgehend richtig.
Leider gibt es ein kleines Problem. Bis da wieder Geld fliesst, kann eine Menge Wasser den Fluss runterlaufen. Und das können sich die wenigsten ALG II Empfänger leisten.

Und auch ist die gesamte Mißbrauchsdiskussion vollkommen daneben.
Mit der unausgegorenen Gesetzgebung wurden viele Türe geöffnet, die vorher nicht vorhanden waren. Und man hat sich vollkommen bei den Auswirkungen, Mengen und Kosten verschätzt.

Bei der handvoll Sozialhilfeempfänger (im Verhältnis zu den jetztigen ALG II Empfängern) war das "eheähnliche Verhältnis" und das daraus folgende Zusammenwerfen noch relativ einfach und problemlos.

Jetzt ist aber eine ganz andere Menge und vollkommen anders geartete Klientel betroffen, von denen fast alle arbeiten wollen, wenn sie nur zu menschenwürdigen Verhältnissen und entsprechender Bezahlung eine bekommen würden.

Die Rechtslage ist nun einmal so, dass nicht verheiratete Menschen keine Ansprüche gegeneinander haben, so etwas auch nicht einklagbar ist.
Und da kann sich auch keiner hinstellen und sagen, wer nicht sein Kreuz bei eheähnlich macht (mit allem was hinten dran hängt) sei ein Betrüger und Leistungsmißbraucher und auch noch ein "Sozialschmarotzer".
Und noch weniger trifft das auf die Menschen zu, die sich aus diesen oder anderen Gründen wieder alleine eine Wohnung suchen (eben weil sie weder selbst einen Anspruch an den Partner haben noch einen aus der Gesetzgebung ableiten können).
Diese ganze Diskussion ist total verdreht, aber trotzdem nicht weniger zielgerichtet, um eine Stimmung auf zu bauen, in der sowas trotzdem durchgezogen werden kann.

border
28.10.2005, 13:19
Hallo zusammen,


Natürlich kann der Hauptmieter dem Untermieter untersagen..
Mitarbeiter der Arge in der Wohnung zu lassen!!!
Denn schließlich gehört dem Hauptmieter die Wohnung und vermietet dem Untermieter nur ein Teil seiner Wohnung!!!
Und der Hauptmieter hat keine Mitwirkungspflichten gegenüber der Arge!!
Der Untermieter/Arbeitslose kann seine mitwirkungspflichten nicht ausüben...siehe "Grenzen der Mitwirkungspflicht"


Wenn man dies befolgt braucht man keinen Hausbesuch zu befürchten...
weil jedes Gericht diesen Hausbesuch als rechtswidrig abhaken würde!!



Hört sich richtig an und ist es wahrscheinlich auch, doch was soll man machen wenn man auf eine schnelle Zahlung des Geldes angewiesen ist da würden einige dann doch einem Hausbesuch zustimmen, -obwohl er höchstwahrscheinlich nicht rechtens ist.

Wahrscheinlich wird es im Falle Verweigerung der Wohnungsbesichtichtigung auch nicht rechtens sein seitens der Arge Zahlungen zu verweigern. - doch die können es sich leisten augenscheinlich widerrechtliche Dinge zu tun.

Ich frage mich warum man ihn nicht wegen Betrug anzeigt???


wahrscheinlich haben die guten Damen und Herren dann doch Ängste etwas offiziell zu machen, - offensichtlich aus Angst hinterher die Unkosten der Polizei tragen zu müssen die durch die Wohnungsbesichtigung wahrscheinlich nicht feststellen konnten das eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. (geht ja auch gar nicht :-)) Außerdem befürchten sie dann wohl eine Klagewelle der Alg2 Empfänger wegen Verleumdung, -und das kostet.

Diese ganze Diskussion ist total verdreht, aber trotzdem nicht weniger zielgerichtet, um eine Stimmung auf zu bauen, in der sowas trotzdem durchgezogen werden kann.

Es kommt einem tatsächlich so vor als ob seitens der Regierung eine zielgerichtete Propaganda gegen die Arbeitslosen gestartet wurde die jetzt langsam beim arbeitendem Volk greift und diesem glaubhaft zu machen versucht das die Arbeitslosen Schuld sind am Niedergang Deutschlands. - Wahrscheinlich um von Ihrer eigenen Unfähigkeit abzulenken die es ermöglicht hat das es innerhalb der letzten 30 Jahre erst zu dieser Situation gekommen ist.
- teilweise glaube ich ja schon selber Schuld an meiner Arbeitslosigkeit zu sein .

@doc wünsche Dir viel Erfolg und baldige Zahlung der dir zustehenden Leistung, - der Bogen ist wirlich unmöglich (- wahrscheinlich dem krankem Hirn eines übereifrigen Beamten entwichen)

mfg

border

Feline
28.10.2005, 14:34
Es kommt einem tatsächlich so vor als ob seitens der Regierung eine zielgerichtete Propaganda gegen die Arbeitslosen gestartet wurde die jetzt langsam beim arbeitendem Volk greift und diesem glaubhaft zu machen versucht das die Arbeitslosen Schuld sind am Niedergang Deutschlands. - Wahrscheinlich um von Ihrer eigenen Unfähigkeit abzulenken die es ermöglicht hat das es innerhalb der letzten 30 Jahre erst zu dieser Situation gekommen ist.
- teilweise glaube ich ja schon selber Schuld an meiner Arbeitslosigkeit zu sein .

Ich muss sagen, DAS glaube ICH erst, wenn das Amt endlich mal anfängt, mir die Jobs dutzendweise nachzuwerfen. :P
Ich habe in den letzten Jahren von meiner Sachbearbeiterin im AA immer nur gehört: "Sie wisen ja, wie es ist, Büropersonal ist nix zu machen... auf eine Stelle 200-300 Bewerbungen... tut mir leid... bis zum nächsten Mal."
Von der Arge habe ich noch kein einziges Mal auch nur den Hauch einer Stelle, Maßnahme oder sonstwas gesehen.
Es ging immer nur um den ALG II-Antrag, um Bescheide, Widersprüche, Ablehnung derselben usw.

Und wenn ich das von den Hausdurchsuchungen lese hier, bin ich froh, dass ich allein lebe, denn dadurch werde ich wohl verschont bleiben von solchem... :-x

Betroffener
28.10.2005, 14:52
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Genau das ist der Punkt.

thoas
01.11.2005, 13:33
ich stehe exakt vort dem g leichn problem. habe also untermietsvertrag ebi einer freundin, und bekam diesen ominösen fragebogen. ihr habt mir sehr geholfen. wollte den wisch schon ausfülln!

habe es nun gemacht wie vorgeschlagen, unausgefüllt und dieser kleine text anbei. war vorort, und der sachbearbeiter meinte nur: ah, ja gut... sie sind untermieter? komisch, wieso dann der fragebogen. ja gut ich nehm das zur kenntnis. :patsch:

also abwarten. danke euch!

Betroffener
02.11.2005, 00:42
@thoas,

Es hätte ja auch klappen können, wenn Du nicht aufgepasst hättest.

Weiterhin viel Erfolg bei der Abwehr

el_mundo
02.11.2005, 16:53
Grüßt euch allesamt,

bei mir ist das Kind mit dem Fragebogen wohl schon in den Brunnen gefallen.
Das Eilverfahren, das ich beantragt habe wurde vom SG Kh’e abgelehnt.

Zitat

Die Eheähnliche Gemeinschaft ist die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich – im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft – durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über eine reine haushalts- und Wirtschaftgemeinschaft hinausgeht. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist anhand von Indizien zu ermitteln. Hierzu gehören z. B. die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen. (LSG Sachsen-Anhalt, Breith 2005, 668, 671; Löns in: Löns / Herold-Tews, SGB, § / Rdnr. 7; Valgolie in: Hauck / Noftz, SGB II, § 7 Rdnr 24).

Ich hatte angegeben, dass wir aus dem Grund zusammengezogen sind, weil wir uns ineinander verliebt hätten.
Zur gemeinsamen Raumnutzung gab ich an, dass wir das Wohnzimmer gemeinsam nutzen (ich habe 3 Zimmer und ein Zimmer benutzt mein Sohn) und gegen meine bisherige Kenntnis spielt es nun doch eine Rolle, ob wir das Schlafzimmer zusammen teilen, um eine eheähnliche Gemeinschaft zu sein.
Es spielt auch eine Rolle, dass er mir bei der Betreuung von Kindern hilft, was ich auch mit ja beantwortete, da ich mir schon Rat bei ihm einhole. Obwohl ich denke, dass mein Sohn mit 16 Jahren allerdings keine Betreuung mehr braucht.
Ich versuchte bei der Beantwortung aller Fragen klar zu machen, dass ich auch zu meinen Freundinnen sehr intime Beziehungen habe, dass sich auch Freundinnen im Notfall gegenseitig aushelfen, gemeinsame Mahlzeiten einnehmen, etwas zusammen am Wochenende unternehmen, gegenseitig das Auto oder Geld ausleihen etc.

Ich gab an ihn seit 2003/2004 zu kennen. 2003 haben wir uns das erste mal gesehen aber bis Mitte 2004 kaum ein paar Sätze miteinander geredet. Seit 2004 sind wir uns wohl sympathisch und wir haben dieses Jahr beschlossen mal zu versuchen, ob wir eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft werden könnten.
Wenn der heute sagt, ich habe keine Lust mehr auf dich, kann ich mich auf nichts berufen um ihn in die Pflicht zu nehmen. Ich stehe mit allem alleine da. Hier ist wohl die Tatsache gegeben, dass nur noch Menschen, die es sich leisten können, einen Versuch starten dürfen, eine Lebensgemeinschaft zu bilden.
Ich habe keinerlei Rechte auf irgendwelche Vermögensgegenstände von ihm, wenn ich mir sein Auto ausliehe und ihm ist das nicht genehm könnte er sein Auto als gestohlen melden (Wie sieht’s mit der Benutzung des Fernsehens aus?).

Wie sieht es mit der inneren Bindung aus? Wie innerlich gebunden sind denn Frischverliebte???? Was darf ich denn da überhaupt noch antworten ohne dass mir ein Strick draus gedreht wird?

Und was ist mit: Eine Gemeinschaft die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt?
Was genau wollen die denn da von mir wissen? In diese Wohnung passen glaube ich nicht noch mehr Leute rein, sonst könnte ich ja noch eine männliche Person aufnehmen!!! Hieße das, die müssten dann beide für mich sorgen? Wenn ich beschließe, jemanden in meine Wohnung einziehen zu lassen, ob männlich oder weiblich, muss er/sie mir doch sympathisch sein.
Insofern wären jetzt alle aufgefordert die ALG II beziehen und ein Zusammenleben mit einer noch nicht gefestigten Partnerschaft planen, auf dem Rathaus zum Anmeldeformular auch gleich das Aufgebot abzugeben, denn sonst sitzt mensch evt. nicht nur mittellos sondern sogar noch mit Schulden da.

Wenn wir im gleichen Haus getrennte Wohnungen voneinander hätten und er jeden Tag bei mir übernachten würde, dann wären wir keine eheähnliche Gemeinschaft ???? !!!!!

Sie gestehen allerdings ein, dass er nicht für meinen Sohn aufkommen muss. Der Betrag der meinem Sohn zusteht hat allerdings Auswirkungen auf die Leistung für Unterkunft und Heizung.

Wer kommt in unserem schönen Staate denn noch mit Ehrlichkeit weiter?

Mensch, wat nu???

Liebe Grüße
El_Mundo

Betroffener
02.11.2005, 20:22
:welcome: El_Mundo,

Du hast zwar in Deinem aktuellen Frust viel geschrieben, wovon ich einiges auch nicht so ganz zuordnen kann, aber es gibt halt nur zwei Möglichkeiten:

Entweder war Deine (Eure) Darstellung nur suboptimal oder aber dieses Gericht hätte auch bei optimaler Darstellung ebenso entschieden (im Gleichklang mit anderen und im Gegensatz zu anderen, die das vollkommen entgegengesetzt sehen). So ist das leider mit dem "Recht".

Auch wenn hier das BGH anders zitiert wird:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=41014#41014

Die Schlussfolgerung daraus für diesen Fall wäre dann auch klar: Trennung.

Wenn denn das Amt und das Gericht gerne möchte, dass der Staat unbedingt die volle Miete zahlen soll, dann können die das bestimmt bekommen.

benny40
08.11.2005, 16:48
ich habe heute mit meinen folgebescheid auch einen beiligenden fragebogen zur "überprüfung des vorliegens einer eheähnlichen gemeinschaft" bekommen.
zum folgeantrag habe ich auch den aktuellen untermietvertag mit abgegeben.
nun meine fragen. :patsch:
-also nicht ausfüllen, persöhnlich abgeben
-wenn per sachbearbeiterin fragen gestellt werden was soll frau am besten sagen um sich nicht selbst zu belasten?
-das schreiben (einige antworten vorher) mitabgeben?

danke schon einmal für eure antworten.
benny

Betroffener
08.11.2005, 20:52
@Benny,

das worauf es ankommt, hatte der StephanK viel weiter oben schon gegenüber dem Border definiert. In diesem Thread steht wirklich alles drin. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen.
Wenn die Vermutung der unterstellten "Eheähnlichkeit" nicht zutrifft, gibt es einfach nichts auszufüllen.

Entweder die Definition "eheähnlich" trifft auf Euch zu oder eben nicht.
Wenn nicht, dann ist es eine WG von Alleinstehenden.

Alleinstehende stehen nicht für einander ein, haben getrennte Konten ohne gegenseitige Vollmachten, dürfen das Auto des anderen nur nach ausdrücklicher Frage und ausdrücklicher Erlaubnis temporär benutzen und kochen sich hier Essen im Normalfall selber und entnehmen die Lebensmittel dazu aus ihrem Teil des Kühlschrankes. Falls für die andere WG-Hälfte aus Gefälligkeit etwas mit eingekauft wurde, wird hinterher natürlich abgerechnet.
Und so weiter, und so weiter. Ist das so unlogisch?

Ragina
11.11.2005, 14:04
hier mal einige Originalfragen:

1.Wurde der Mietvertrag von beiden Partnern unterschrieben?

2. Wer sorgt für die Reinigung der Wäsche?

3. Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet/eingenommen?

4. Benutzen sie alle Zimmer gemeinsam?

5. Dauer des Zusammenlebens seit?

6. Ist es ihre erste gemeinsame Wohnung?

7. wenn nein wo und wie lange haben sie bisher zusammen gewohnt?

Fragen über Fragen, aber da die ARGE alles eindeutig zweideutig formuliert um sich den Sachverhalt hinterher so hindrehen zu können wie sie mag frag ich lieber nach.

MfG

border
genau den selben bogen musste ich auch ausfüllen... ich frag mich nur, was das für einen sinn hat, solche fragen zu stellen. denn selbst wenn man gemeinsam die mahlzeiten einnimmt.. was sagt das schon aus????

Betroffener
11.11.2005, 17:06
:welcome: Ragina,

und was ist dabei raus gekommen?
Wohnungsgemeinschft von Alleinstehenden oder eheähnliche Gemeinschaft ?

border
11.11.2005, 18:48
Hallo Ragina,



genau den selben bogen musste ich auch ausfüllen... ich frag mich nur, was das für einen sinn hat, solche fragen zu stellen. denn selbst wenn man gemeinsam die mahlzeiten einnimmt.. was sagt das schon aus????

das sehe ich genauso, hast du den Bogen ausgefüllt?
Und wenn ja mit welchem Ergebnis?

MfG

border

Ragina
12.11.2005, 20:26
hallo ihr zwei!

also bei mir ist es ja so, dass ich die vermieterin bin und mir einen untermieter genommen habe.

zum glück war alles in ordnung und wir wurden nicht als lebensgemeinschaft angesehen! habe halt reingeschrieben, dass jeder seine einkäufe macht, jeder seine wäsche wäscht und so!
ich denke, dass die einfach nur nen grund suchen, einem was anzuhängen. wenn man da ankreuzt, dass man die mahlzeiten gemeinsam einnimmt (weils in der wg nunmal auch mal so sein kann, dass man gemeinsam isst!!), hat man mit sicherheit schnell jemanden vom amt vor der tür stehen um alles zu überprüfen. *kopfschüttel*

Betroffener
12.11.2005, 22:16
@Ragina,

in diesem Fall wäre es das Beste gewesen, den Wisch einfach zurück zu geben, da es eben nicht zutrifft auf eine Mietverhältnis.

Der Stephank hatte dazu weiter oben eine wunderschöne Formulierung - die natürlich entsprechend umzubauen ist, wenn Du die Vermieterin bist.

Text von StephanK:
gut, dass Du Dir die Mühe gegeben hast, diesen Fragebogen wiederzugeben, denn jetzt ist es eindeutig, dass es ein Fangfrage-bogen ist.
Ich würde ihn unausgefüllt zurückgeben mit einem Begleitschreiben ungefähr folgenden Inhalts:

Die Fragen, die offensichtlich auf die Art des Zusammenlebens von Personen zielen, die die gleiche Wohnung bewohnen, kann ich nicht beantworten, weil ich alleine lebe. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ich zur Untermiete lebe. Diese Form eines Mietverhältnisses führt zwangsläufig zu häufigeren alltäglichen Begegnungen mit dem Vermieter, als dies bei einer abgeschlossenen Wohnung der Fall ist. Gleichwohl lebe ich alleine und kann ihnen über die wirtschaftlichen Verhältnisse meiner Vermieterin keine Auskünfte erteilen. Sollten Sie der - unzutreffenden - Auffassung sein, dass es sich bei Frl. X um meine "Partnerin" im Sinne des § 60 Abs. 4 SGB II handelt, muss ich sie bitten, sich gegenüber Frl. X der nach diesen Vorschriften gegebenen Möglichkeiten zu bedienen.

Das da kein Versuch mit einem Hausbesuch gemacht wird, möchte ich nicht unbedingt ausschliessen. Aber das ist regional vollkommen unterschiedlich. Je mehr Kommune dahintersteckt, desto mehr wird offensichtlich besucht - denn die haben die Leute noch aus der Sozialhilfezeit auf der Lohnliste.

gitti
28.11.2005, 20:35
Hallo Biberzahn,

Deine Ausführungen find ich spannend. Mich interessiert brennend, wie man der Behörde (auch noch persönlich vor der Sachbearbeiterin) beibringt, daß man nichts eheähnliches miteinander hat, obwohl man sich "Freund oder Freundin" nennt ???
Mir kommts derzeit so vor, als wenn die das einem garantiert so auslegen, wenn man was miteinander hat. Und dieses "füreinander einstehen" im Notfall ist ja eigentlich schon aus menschlicher Sicht klar.

Also was hast Du denen erzählt, außer das ihr das Bad nicht zur gleichen Zeit benutzt, weil es zu klein ist ? Benutzt ihr z.B. alle Zimmer gemeinsam ? war die Intensität des Zusammenlebens der Grund fürs Zusammenziehen ?

Dankeschön ! Wär echt nett, wenn du mir ein paar Tips gibst.

pumpkin
29.11.2005, 11:49
hier mal einige Originalfragen:

1.Wurde der Mietvertrag von beiden Partnern unterschrieben?

2. Wer sorgt für die Reinigung der Wäsche?

3. Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet/eingenommen?

4. Benutzen sie alle Zimmer gemeinsam?

5. Dauer des Zusammenlebens seit?

6. Ist es ihre erste gemeinsame Wohnung?

7. wenn nein wo und wie lange haben sie bisher zusammen gewohnt?

Hallo,

bin neu hier und ziehe im Februar mit meiner Freundin (ALG2-Empängerin, steht aber gerade am Beginn ihrer Selbständigkeit) zusammen. Vermutlich wird das alles auf uns auch zukommen, habe daher hier schon viel gelesen und bin schon recht gut informiert :)

Dennoch ist noch immer eine Frage offen: gibt es Schwierigkeiten, wenn der Mietvertrag von uns beiden unterschrieben wird?

Danke und Gruß,
pumpkin

JackDaniels
29.11.2005, 12:47
Ich habe gestern was interessantes gehört! (Mache mich ja derzeit überall schlau)

Bei unserem Sozialamt möchte der Bearbeiter gerne schriftlich dass man nicht mit dem/der Vermieter/in eine Beziehung führt wenn man zur Untermiete wohnen wird.

Der Hammer ist: Egal ob gleichgeschlechtlich oder nicht! :Respekt:

Muß man, wenn ja, wie kann man sowas schreiben?

Betroffener
29.11.2005, 14:36
Wie auch immer:

In diesem Thread steht eigentlich bislang alles wichtige drin, man muss es nur richtig anwenden und auf die Wünsche des Amtes richtig reagieren und die Unterstellung als solche zurückweisen (wenn es sich um eine solche handelt und das Untermietverhältnis echt ist):
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=19357#19357

Der Trick des Amtes besteht doch gerade darin, die Leute zu Aussagen über das Lebensverhältnis zu verleiten, zu dem sie bei einem Untermietverhältnis oder einer Wohngemeinschaft in keiner Art und Weise verpflichtet sind.
Was gehen den Untermieter/Vermieter die Lebensverhältnisse des Vermieters/Untermieters bzw. des Mitgliedes der WG an?
Absolut nichts.
Wenn Mensch darauf eingeht, dann hat er schon zu 50% verloren.

Wenn das Amt etwas vom Vermieter/Mieter/WG-Mitglied wissen möchte, möge es diesen selber anschreiben. Zu irgendeiner Aussage gegenüber dem Vermieter/Mieter/WG-Mitglied ist die jeweilige Person aber in keiner Weise verpflichtet - da es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

border
29.11.2005, 16:08
Hallo Jack,

die eine Seite ist das was der Sachbearbeiter will, -was er bekommt und er auch wirklich rechtlich gesehen für Informationen einholen darf ist eine ganz andere Sache.

Muß man, wenn ja, wie kann man sowas schreiben?

nein bestimmt nicht! kein Ja! nix schreiben, noch ist das Amt in der Beweislast ein eheähnliches Verhältnis nachzuweisen!



Der Trick des Amtes besteht doch gerade darin, die Leute zu Aussagen über das Lebensverhältnis zu verleiten, zu dem sie bei einem Untermietverhältnis oder einer Wohngemeinschaft in keiner Art und Weise verpflichtet sind.
Was gehen den Untermieter/Vermieter die Lebensverhältnisse des Vermieters/Untermieters bzw. des Mitgliedes der WG an?
Absolut nichts.
Wenn Mensch darauf eingeht, dann hat er schon zu 50% verloren.


genau darauf zielen sie ab, die netten Menschen vom Amt, komische Fragen stellen, kuriose Formulare zusenden und dann noch mit Sanktionen drohen wenn man sie nicht ausfüllt, -obwohl man es ja gar nicht muß!

Übrigens kann eine Aussage über Mitbewohner die ja auch vermeintlich Dritte sein könnten strafrechtliche Konseqenzen haben, - man stelle sich vor der angeblich Mitbewohner wollte nicht das man Informationen über ihn bzw. das Mietverhältnis mit ihm preisgibt da er sich selbst als dritten sieht! :patsch: -ich hoffe das versteht jemand :patsch:

@pumpkin auch bei einem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag stellt jeder seine eigene Bedarfsgemeinschaft dar solange jeder für sich wirtschaftet usw., außer natürlich ihr seid eheähnlich oder verheiratet, -die dummen Fragen vom Amt muß man sich eh gefallen lassen, musste ich ja auch obwohl ich einen Untermietvertrag hatte.

-soll heißen da muß man durch.

hoffe auf gutes Gelingen

MfG

border

pumpkin
30.11.2005, 10:15
Danke für die Antwort, Border :-)

Ich sehe uns nicht als eheähnliche- oder Bedarfsgemeinschaft, da wir erst recht kurz zusammen sind, und auch jeder für sich wirtschaftet. Ich könnte es mir eh nicht leisten, sie finanziell zu unterstützen, würde ich auch jederzeit dem Amt schriftlich bestätigen. Denke, sie wird sich einfach ummelden, angeben, dass sie in eine WG zieht, und für den Rest bin ich ja dank dieses Forums schon gewappnet ;-)

Gruß,
pumpkin

Deutschländer
20.01.2006, 14:15
:welcome: El_Mundo,

Die Schlussfolgerung daraus für diesen Fall wäre dann auch klar: Trennung.
Wenn denn das Amt und das Gericht gerne möchte, dass der Staat unbedingt die volle Miete zahlen soll, dann können die das bestimmt bekommen.

Genau das ist im Moment mein Problem.

Ich bin durchaus kein Sozialabzocker, sondern jemand, der sich selbst dafür eingesetzt hat, eine Umschulung machen zu dürfen. Dafür habe ich auf einige Annehmlichkeiten verzichtet, unter anderem auf einen zwar unqualifizierten, aber sicheren und gut bezahlten Job. Ich wollte halt weiterkommen.

Nun ist ALG1 ausgelaufen, kein Job in Sicht und die Servicetante von der ARGE hat mir mitgeteilt, das sie meinen Antrag ablehnen wird, wenn meine "eheähnliche Gemeinschafterin" sich weigert, Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen zu machen.

Ich wohne mit einer verheirateten Frau und ihrer Tochter in einer 3-Zimmer Wohnung. Ihr Sohn lebt bei seinem Papa in der ihm und meiner Freundin gehörenden Eigentumswohnung. Da meine Lebensgefährtin mit Kinder- und Unterhaltsgeld sowie ihrem 400,- Euro Job über die Runden kommt, will sie kein ALG2 beantragen. Sie fürchtet nämlich, das sie dann veranlasst werden könnte, die gemeinsame Wohnung zu verkaufen, die aber in wenigen Jahren an die Kinder fallen soll.

Aus diesem Grund, und weil eine finanzielle Unterstützung mir gegenüber einseitig Lasten ihrer Kinder ginge, verweigert sie diese ausdrücklich und würde in diesem Fall auf meinen Auszug bestehen.

Wir haben getrennte Konten und getrennte PKW ohne gegenseitige Verfügung , leben aber seit April 2002 zusammen. Ihre Kinder sind 15 (Lehre) und 14 (Schule), von aktiver Mithilfe bei der Erziehung kann da eigentlich keine Rede mehr sein, zumal beide sehr an Ihrem Vater hängen, auch ein Grund für die Zurückhaltung bzg. des Verkaufes der Eigentumswohnung. Alle anfallenden Kosten teilen wir anteilig auf, da das aber gut aufging, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich die Kaltmiete und sie Nebenkosten etc trage. An den Lebensmitteln bin ich wiederum zu einem Drittel beteiligt.

Mein Problem ist jetzt, das mir echt das Geld ausgeht, und ich mir einen wochenlangen Streit einfach nicht leisten kann. Im Moment kann ich nicht einmal mehr Bewerbungen schreiben, um mich am eigenen Schopf aus dieser misslichen Lage zu befreien.

Wie bekomme ich Recht, oder muss ich mir tatsächlich eine eigene Wohnung suchen? Die käme die ARGE Lörrach wesentlich teurer als die augenblicklichen Kosten. Und: Selbst wenn ich mir eine eigene Wohnung suchen würde, wäre das mit aktuell noch 10,- Euro in der Tasche ein Kunststück.

Gibt es vielleicht am Hochrhein oder in Freiburg Beratungsstellen, die mir im Falle eines Rechtsstreites Unterstützung gewähren?

Kann ich für die Zeit, in der der Ausgang des Verfahrens strittig ist, irgendwelche Interimsleistungen in Anspruch nehmen?

StephanK
20.01.2006, 15:21
:welcome: Deutschländer,
ich weiss nicht, ob Du selbst bei der Antragstellung den Fehler gemacht hast, das Kästchen "eheähnliche Gemeinschaft" anzukreuzen oder ob Dir das von der ARGE aufgeschwätzt wurde. Das ist aber auch egal, denn Ihr seit in gar keinem Fall eine. Da Dein Antragsverfahren anscheinend noch am laufen, also noch nicht entschieden ist, hast Du erfreulicherweise auch noch die Chance, das zu korrigieren.

"Eheähnlich" kann nur eine Gemeinschaft von Menschen sein, die heiraten könnten, es aber aus irgendwelchen Gründen nicht tun oder nicht wollen. Das ist bei Euch aber gerade nicht so, denn Deine Freundin/Lebensgefährtin ist (jedenfalls derzeit noch) mit einem anderen Mann verheiratet und könnte Dich gar nicht heiraten. Folglich seit Ihr unter gar keinen Umständen eine eheähnliche Gemeinschaft
Das sollte gegenüber der ARGE so schnell wie möglich klar gestellt werden, vor allem, wenn die ARGE bisher noch nicht weiss, dass sie verheiratet ist. Vielleicht ist das in einem Schwarzwaldstädtchen, in dem doch ziemlich viele ziemlich viele andere kennen, ein wenig unangenehm, aber es geht nicht anders.

Am besten wäre es, wenn Du diese Sache möglichst schnell persönlich bei der ARGE klärst und dabei gleichzeitig einen Vorschuss auf die Dir zustehende Leistung) beantragst; ab vier Wochen nach Antragstellung hast Du darauf auch einen Rechtsanspruch (§ 42 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975BJNE005802308.html)), dessen Realisierung oft eine gewisse Hartnäckigkeit verlangt. Lass Dich also nicht abwimmeln!

Eine Liste von Beratungsstellen/Initiativen und Anwälten im Ländle findest Du auf der Homepage von Tacheles e.V. (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Baden-Württemberg).

Gutes Gelingen!

Deutschländer
20.01.2006, 15:50
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Wohlwissend, auch nachdem ich bereits eine Zeitlang in weiser Voraussicht Passiv-Leser dieses Forums war, habe ich beim Antrag alleinstehend angekreuzt, und lediglich angegeben, das ich mir mit einer Mutter von 2 Kindern, von denen eines im Hashalt lebt, die Wohnung teile. Denn irgendwie muss ich ja die Kostenverteilung rechtfertigen. Das meine "Mitbewohnerin" verheiratet ist, ist der ARGE Lörrach hingegen durchaus bekannt.

Allerdings hat man dort ohnehin sehr eigentümliche Vorstellungen, was Rechtslagen etc angeht. So teilte mir eine Beraterin mit breitem Grinsen mit, das es keinerlei Unterschied zwischen einer Wohn- und Haushaltsgemeinschaft auf der einen und einer eheähnlichen Gemeinschaft auf der anderen Seite gäbe - in dieser Ansicht habe sie
auch die volle Rückendeckung ihres Vorgesetzten.

Wo ist es verankert, dass eine verheiratete bzw. dauernd getrennt lebende Frau mit mir keine eheähnliche Gemeinschaft eingehen kann? Gibt es da Urteile oder §§ die ich zur Begründung zitieren könnte?

StephanK
20.01.2006, 17:37
Wo ist es verankert, dass eine verheiratete bzw. dauernd getrennt lebende Frau mit mir keine eheähnliche Gemeinschaft eingehen kann? Gibt es da Urteile oder §§ die ich zur Begründung zitieren könnte?Wahrscheinlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die das ausdrücklich aussprechen, die ich aber so schnell jetzt auch nicht parat habe. Bei Bedarf kann ich das aber auch noch nachliefern.

Es erschließt sich aber auch einfach aus ein wenig nachdenken. Den schon aufgeschriebenen Gedanken kannst Du durchaus Deiner Sachbearbeiterin an den Kopf werfen.

In Anspielung auf Deine (vermutliche) Herkunft bzw. vermutliche Nationalität Deiner Eltern hätte es ja auch was, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass hier im christlichen Abendland nun mal die Ein-Ehe die Norm ist und neben einer noch bestehenden Ehe nix zweites eheähnliches Platz hat. Platt gesagt: Deine "Nebenfrau" könntest Du in Riad oder Rabat heiraten aber halt nicht in Todtnau (und ja auch nicht in Tokat oder Trabzon), und deswegen ist es nicht eheähnlich.
Die völlig gutkatholische Variante dessen wäre: es ist nun mal ehebrecherisch und kann deswegen nicht eheähnlich sein... :wink:
Das ist auch nicht abhängig von der persönlichen Auffassung der Dame oder ihres Vorgesetzten, sondern schlichte Logik.

Betroffener
20.01.2006, 18:33
Irgendwie fällt mir auf, dass sich hier um "alternative Ersatzlösungswege" bemüht wird.

Es reicht doch die schriftliche Willenserklärung eines oder beider Mieter aus, dass sie sich nicht gegenseitig unterstützen wollen, damit erst gar keine "eheähnliche Gemeinschaft" beginnt bzw. eine solche beendet wird.

Nichts anderes hat doch das BVerfG schon mehrfach entschieden und damit hat es Gesetzescharakter.

... dass eine eheähnliche Gemeinschaft nur dann besteht, wenn jemand sein Einkommen vorrangig für seinen Partner einsetzen will, bevor er seine eigenen Verpflichtungen erfüllt.

Das entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, in dem es heißt:
"Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr."
Dieses Urteil wurde am 2.9.2004 nochmals bestätigt. Wie alle Entscheidungen des BVerfG hat es laut Grundgesetz Gesetzescharakter.

Mit diesen Urteilen als Entscheidungsvorlage könnte auch kein Sozialgericht anders entscheiden, um dem Antragsteller gegen seine ArGe zum Recht zu verhelfen.

Leider kann ich den Text diese Urteile nirgends finden.

Deutschländer
20.01.2006, 20:51
Vielleicht hört man nur ausserhalb deutscher Amtsstuben niemals auf zu lernen und sie weiss es einfach nicht besser. Jedenfalls ist meine Servicetante höchstens 30 - eher jünger - ein Alter in dem man sich eigentlich in seinem Job auskennen sollte, wenn mangerade mal paar Jahre von der Vewaltungsschule runter ist und gut genug war, einen Job zu bekomen. Vielleicht bin ich aber auch in dieser Meinung etwas zu naiv.

Ich nehme jedenfalls an, dass dies der von den Vorgesetzten festgelegte modus operandi ist. Solange noch Leute drauf reinfallen ist das ja auch erfolgreich.

Deutschländer
23.01.2006, 09:08
Ich habe jetzt den Antrag soweit vollständig, allerdings würde ich wirklich gerne ein paar §§ oder Urteile zitieren, die klarmachen, dass mein Anliegen berechtigt ist, um das Verfahren abzukürzen.

Ich rechne nach wie vor damit, dass auf der jetzigen Gesprächsbasis eine Ablehnung des Antrages sicher ist und möchte eigentlich nicht erst abwarten, bis das Widerspruchsverfahren anläuft. Wie gesagt, im Moment brauche ich dringend neue Bewerbungsfotos, Zeitungen wollen auch bezahlt werden und das Monatsende ist auch nahe. Im Grunde will ich ja gar kein ALG2, sondern nur 'nen neuen Job.

Wäre echt nett, wenn Ihr da was finden könntet.

StephanK
23.01.2006, 10:25
Hmmm... ich halte das, was ich dazu schon geschrieben habe, wirklich für logisch und zwingend.
Allerdings gibt es zumindest einen Gerichtsbeschluss, der das anders sieht und neben einer "nur noch formal bestehenden Ehe" eine eheähnliche Gemeinschaft für möglich hält. Dabei handelt es sich um den Beschluss mit dem Aktenzeichen S 59 AS 1728/05 ER des Sozialgerichts Berlin, der in dieser Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz (http://www.berlin.de/senjust/gerichte/lsg/presse/archiv/24902/index.html) zu finden ist.

Es wird Dich nicht wundern, dass ich diesen Beschluss für falsch halte.
Zum einen kann man rechtlich nicht zwischen einer "blühenden" und einer "nur noch formal bestehenden" Ehe unterscheiden, weil die Grenzen dazwischen völlig fließend sind. Zum anderen würde man damit das Verbot der Mehrfach-Ehe aufweichen. Wenn man nämlich neben einer bestehenden Ehe eine "eheähnliche Gemeinschaft" führen könnte wäre der Schritt nicht mehr weit, neben der bestehenden noch eine zweite Ehe zu führen, was aber mit mitteleuropäischen Vorstellungen schlechterdings unvereinbar ist.
Ehe ist nach deutschem Recht eine strikt geregelte Angelegenheit. Deswegen muss sie auch vor einer staatlichen Instanz (Standesamt) geschlossen werden und das Recht kümmert sich nur um diese staatlich geschlossene Ehe, nicht aber um eine, die "nur" religiös besiegelt wurde. Diese Ehe ist eine exklusive Veranstaltung, neben der es keine "eheähnlichen" Verhältnisse geben kann. Wegen dieser streng formalen Sichtweise muss das auch dann gelten, wenn eine bestehende Ehe in Auflösung begriffen ist und die Ehepartner nicht mehr miteinander leben.

Es tut mir leid, wenn ich damit jetzt wahrscheinlich eher zu Deiner Verunsicherung beitrage. Ich kann Dir nur Argumente in die Hand geben, aber leider keine letzten Wahrheiten. :shock:

Kymco431
25.01.2006, 23:39
Hallo!

Wie viele hier, habe ich auch diesen Fragebogen erhalten, weil ich als Untermieter zu einer Frau gezogen bin. Da ich dabei von einem Stadtbezirk in einen anderen Stadbezirk umgezogen bin, habe ich ihn sogar gleich zweimal bekommen.

Das 1. Mal vom JobCenter des alten Bezirkes, da sie die übergangsweise im ersten Monat nach Umzug noch für mich zuständig waren. Dieses JobCenter verweigerte erstmal die Unterkunftskosten auf dem neuen Bewilligungsbescheid und schickten statt dessen diesen Fragebogen mit.

Meine Vermieterin gab mir zwar die genauen Angaben zur Wohnung für diesen Bogen, weigerte sich aber den selbigen mit zu unterschreiben (wie ja darin gefordert), da sie der Meinung ist, dass nichts mit der BA zutun hat.

Ich habe übrigens den Fragebogen handschriftlich verbessert, in dem ich Worte wie Partner in Haupt- bzw. Untermieter und Beziehung in Mietverhältnis umgeschrieben habe.

Diesen habe ich dann so zurückgeschickt und die Unterkunftskosten ohne weitere Bemerkungen bewilligt bekommen.

Nun musste ich mich beim JobCenter des neuen Bezirkes anmelden. Da hat man die Unterkunftskosten zwar auf Anhieb bewilligt, schickte aber ebenfalls diesen Fragebogen mit. Wieder habe ich ihn ausgefüllt (wie vorher beschrieben), wieder hat meine Vermieterin sich geweigert, diesen Bogen mit zu unterschreiben, da sie schließlich nicht Mitbewohnerin sondern Hauptmieterin sei und eben nix mit der BA zutun hat. Wenn "die" was wollen, sollen "die" sich schriftlich an mich wenden. So ihre Worte....

Nun hat das "neue" JobCenter mir diesen Bogen zurück geschickt und mich aufgefordert, diesen Bogen von "meiner Mitbewohnerin" unterschreiben zulassen und ihn bis Mitte Februar zurückzuschicken.

Hier meine Fragen:

1. Muss meine Vermieterin, welche alleinige Hauptmieterin dieser Wohnung, in der ich ein Zimmer angemietet habe, diesen Bogen unterschreiben?

2. Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen dafür (§§ oder AZ)?

3. Was passiert, wenn sie nicht unterschreibt, werden mir die Unterkunftskosten dann gestrichen?

:danke: Viele Grüße

Kymco

StephanK
26.01.2006, 13:32
1. Muss meine Vermieterin, welche alleinige Hauptmieterin dieser Wohnung, in der ich ein Zimmer angemietet habe, diesen Bogen unterschreiben?Ich weiss nun nicht so genau, was in diesem Bogen alles abgefragt wird, aber ich denke: nein. In ihrer Rolle als Vermieterin (und eine andere Rolle spielt sie in Deinem Leben ja wohl auch nicht) hat sie die Pflichten, die jeder Vermieter gegenüber seinen Mietern hat - nicht mehr und nicht weniger. Das heisst, sie muss Nebenkosten entsprechend den dafür geltenden Vorschriften abrechnen und Dir auf Verlangen Deine Mietzahlungen quittieren. Punkt.
2. Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen dafür (§§ oder AZ)?Ja, und zwar § 60 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003BJNE006400000.html), wobei es hier um die Absätze 1 und 2 geht. Sie ist Dir nämlich zu Leistungen verpflichtet (Dich dort wohnen zu lassen), und wenn sie mehr oder billiger als vereinbart leistet, mindert das Deinen Alg II-Anspruch. Du wirst bei genauem Lesen aber feststellen, dass diese Pflichten (nur) im Verhältnis von ARGE und Vermieterin bestehen. Deswegen geht es nicht, dass die ARGE Dir sozusagen aufhalst, anstelle der ARGE eine Pflicht geltend zu machen, dir Dir gegenüber nicht existiert. Die ARGE muss sich dann schon selbst an die Vermieterin wenden.
3. Was passiert, wenn sie nicht unterschreibt, werden mir die Unterkunftskosten dann gestrichen?Es ist denkbar, dass die ARGE das versucht, aber es wäre rechtswidrig. Du müsstest Dich dann dagegen mit den gegebenen Mitteln (ggf. Widerspruch und/oder Klage beim Sozialgericht) dagegen wehren.