Joshinho
22.07.2008, 12:50
Hallo zusammen,
habe ein kleines Problem und evtl. kann man hier ja jemand helfen:
Bekomme seid August 2007 Arbeitslosengeld1. Stände mir eigentlich noch bis Ende August 2008 zu.
Nun habe ich dooferweise vergessen, der Argentur bescheid zu geben, dass ich von Ende Juni bis Anfang Juli im Urlaub bin. Genau in dieser Zeit schickte die Agentur mir aber eine Einladung zu einem Gespräch, das auch noch in meiner Urlaubszeit stattfinden sollte. Konnte diesen Termin somit nicht wahrnehmen. Aus diesem grunde wurde mir am letzten Samstag ein Schreiben zugestellt, indem es hieß, dass rückwirkend zum 28.06. die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgebhoben wird.
Bekomme nun also nicht nur kein Geld mehr, bin gerade plötzlich nicht mehr versichert sondern muss nun auch noch für 2 Tage geld zurückzahlen.
Alles wird mir "Ortsabwesenheit" begründet. Bei einem Gespräch am letzten Dienstag sagte mir eine Mitarbeiterin der Agentur das mit einer kompletten Aufheben als Konsequenz nicht zu reichnen ist.
Ausserdem wichtig:
Innerhalb der ca. 40 Wochen, in denen ich Leistung bezogen habe, wurde mir von Seiten der Agentur kein (in Worten:Null) Jobangebot unterbreitet, die Gespräche wurden gelangweilt runtergespult und dauert meist nicht länger als 5 Minuten.
Wegen diesen Umständen, finde ich eine direkte Aufhebung und Erstattung Unverhältnismäßig!!
Meint ihr ich könnte mit einem Widerspruch erfolg haben, oder aber ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich aufgrund meines Fehlers (vergessen zu sagen, dass ich in Urlaub bin) keine Chance habe und all die anderen Umstände nicht gewichtig genug sind?!
Vielen Dank für eure Antworten!!
lg Joshinho
habe ein kleines Problem und evtl. kann man hier ja jemand helfen:
Bekomme seid August 2007 Arbeitslosengeld1. Stände mir eigentlich noch bis Ende August 2008 zu.
Nun habe ich dooferweise vergessen, der Argentur bescheid zu geben, dass ich von Ende Juni bis Anfang Juli im Urlaub bin. Genau in dieser Zeit schickte die Agentur mir aber eine Einladung zu einem Gespräch, das auch noch in meiner Urlaubszeit stattfinden sollte. Konnte diesen Termin somit nicht wahrnehmen. Aus diesem grunde wurde mir am letzten Samstag ein Schreiben zugestellt, indem es hieß, dass rückwirkend zum 28.06. die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgebhoben wird.
Bekomme nun also nicht nur kein Geld mehr, bin gerade plötzlich nicht mehr versichert sondern muss nun auch noch für 2 Tage geld zurückzahlen.
Alles wird mir "Ortsabwesenheit" begründet. Bei einem Gespräch am letzten Dienstag sagte mir eine Mitarbeiterin der Agentur das mit einer kompletten Aufheben als Konsequenz nicht zu reichnen ist.
Ausserdem wichtig:
Innerhalb der ca. 40 Wochen, in denen ich Leistung bezogen habe, wurde mir von Seiten der Agentur kein (in Worten:Null) Jobangebot unterbreitet, die Gespräche wurden gelangweilt runtergespult und dauert meist nicht länger als 5 Minuten.
Wegen diesen Umständen, finde ich eine direkte Aufhebung und Erstattung Unverhältnismäßig!!
Meint ihr ich könnte mit einem Widerspruch erfolg haben, oder aber ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich aufgrund meines Fehlers (vergessen zu sagen, dass ich in Urlaub bin) keine Chance habe und all die anderen Umstände nicht gewichtig genug sind?!
Vielen Dank für eure Antworten!!
lg Joshinho