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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebung nud Erstattung ALG1 wg. Ortsabwesenheit


Joshinho
22.07.2008, 12:50
Hallo zusammen,

habe ein kleines Problem und evtl. kann man hier ja jemand helfen:
Bekomme seid August 2007 Arbeitslosengeld1. Stände mir eigentlich noch bis Ende August 2008 zu.

Nun habe ich dooferweise vergessen, der Argentur bescheid zu geben, dass ich von Ende Juni bis Anfang Juli im Urlaub bin. Genau in dieser Zeit schickte die Agentur mir aber eine Einladung zu einem Gespräch, das auch noch in meiner Urlaubszeit stattfinden sollte. Konnte diesen Termin somit nicht wahrnehmen. Aus diesem grunde wurde mir am letzten Samstag ein Schreiben zugestellt, indem es hieß, dass rückwirkend zum 28.06. die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgebhoben wird.

Bekomme nun also nicht nur kein Geld mehr, bin gerade plötzlich nicht mehr versichert sondern muss nun auch noch für 2 Tage geld zurückzahlen.

Alles wird mir "Ortsabwesenheit" begründet. Bei einem Gespräch am letzten Dienstag sagte mir eine Mitarbeiterin der Agentur das mit einer kompletten Aufheben als Konsequenz nicht zu reichnen ist.

Ausserdem wichtig:
Innerhalb der ca. 40 Wochen, in denen ich Leistung bezogen habe, wurde mir von Seiten der Agentur kein (in Worten:Null) Jobangebot unterbreitet, die Gespräche wurden gelangweilt runtergespult und dauert meist nicht länger als 5 Minuten.

Wegen diesen Umständen, finde ich eine direkte Aufhebung und Erstattung Unverhältnismäßig!!

Meint ihr ich könnte mit einem Widerspruch erfolg haben, oder aber ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich aufgrund meines Fehlers (vergessen zu sagen, dass ich in Urlaub bin) keine Chance habe und all die anderen Umstände nicht gewichtig genug sind?!

Vielen Dank für eure Antworten!!
lg Joshinho

Seebarsch
22.07.2008, 17:47
Hallo joshinho,
:welcome:
ich denke, dass bei der Sachlage ein Widerspruch nicht die geringste Chance hat. Die von dir genannten anderen Argumente mögen für dich wichtig sein, sind aber kein wichtiger Grund, seinen Anzeigepflichten nicht nachzukommen.
Kläre lieber mit der Agentur, dass die Leistungen nach deiner Ortsabwesenheit weiter gezahlt werden!
Das solltest du möglichst morgen früh persönlich tun!
:confused:

Joshinho
22.07.2008, 18:21
Hallo Seebarsch,

danke für deine Antwort.
Hatte ja nach meinem Versäumnis direkt einen weiteren Termin am 15.07. den ich dann ja auch wahrgenommen habe. Dort sagte man mir, dass ein Versäumnis normalerweise mit einer Sperre geahndet wird.
Musste dann aber feststellen, dass meine Bewlligung komplett aufgehoben wurde:shock:

Im Merkblatt 1 steht unter Punkt 2.5 Verfügbarkeit leider auch:
"Verreisen Sie ohne vorherige Unterrichtung
und Zustimmung Ihrer Agentur für Arbeit, wird die Bewilligung
der Leistung rückwirkend vom Reisebeginn an
aufgehoben (vgl. die Hinweise zur Erstattungspflicht in
Abschnitt 8.3)"

Hab das erst eben gelesen (hätte ich das doch mal vorher getan:confused:) und denke nun dass es keine Fortzahlung mehr geben wird. Oder besteht eine Möglichkeit? Denke aber auch, dass mein Widerspruch keinen Erfolg haben wird, oder ist ein Merkblatt nicht so gesetzeskräftig wie eine Verordnung oder gar ein Gesetz?

Danke aber trotzdem für die Antwort
Joshinho

Seebarsch
23.07.2008, 18:29
Hi,
ich gehe mal davon aus, dass du mit dem Leistungsantrag auch das Merkblatt 1 bekommen hast. Im Antrag hast du unterschrieben, dass du das Merkblatt 1 erhalten und vom Inhalt Kenntnis genommen hast.
Aus der Nummer wirst du nicht herauskommen!
:(

Joshinho
24.07.2008, 08:45
Hallo Seebarsch,

komischweise habe ich gestern ohne was dafür zu tun, einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Bin nun mehr oder weniger für mein Verschulden 2 Wochen gesperrt worden. Happy End also :razz:

Das mit dem Merkheft 1 haste natürlich recht, aber mal ehrlich: das Ding ist 80 Seiten dick. Wer liest sich das alles durch? Und so Dinge wie Urlaub genehmigen lassen, darauf sollte ruhig mal mündlich hingewiesen werden.

Danke aber nochmals für deine Antwort
Lg

Josh

efge
24.07.2008, 09:13
Moin Josh,

Und so Dinge wie Urlaub genehmigen lassen, darauf sollte ruhig mal mündlich hingewiesen werden.

Kleiner Einwurf von mir: Während eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer auch seinen Urlaub vom Arbeitnehmer genehmigen lassen. ;-)

efge
24.07.2008, 09:14
Während eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer auch seinen Urlaub vom Arbeitgeber genehmigen lassen. ;-)

*Korrektur des Tippfehlers* :oops:

Joshinho
24.07.2008, 13:06
*Korrektur des Tippfehlers* :oops:

Da hast du sicher recht, aber solche Grundlegenden Sachen sollten trotzdem vom zuständigen Mitarbeiter beim ersten Gespräch erwähnt werden. Meine Meinung. Ausserdem besteht zwar ein Verhältnis, aber eben kein Arbeitsverhältnis, sodaß dieser Vergleich ein wenig hinkt. Aber grundsätzlich haste sicher recht:?.

Aber wie schon angesprochen, habe ich den vorherigen 40 Wochen kein Jobangebot bekommen, was sicher nicht an meiner Ausbildung liegt. Keine Ahnung warum. Hätte ich evtl. wöchentlich eine freie Stelle zugeschickt bekommen, wäre ich sicher selbst drauf gekommen mich bei der Agentur für den Urlaub anzumelden.

Können die theoretisch auch sagen: Wir genehmigen Ihnen den Urlaub nicht, bleiben Sie mal lieber zu Hause am Briefkasten! ?

lg
Joshinho:)

efge
24.07.2008, 13:47
Können die theoretisch auch sagen: Wir genehmigen Ihnen den Urlaub nicht, bleiben Sie mal lieber zu Hause am Briefkasten!?

Hier kann ich nur mit einem klaren Jein antworten. ;-)

Schaue mal in diesen kleinen "Leitfaden" (PDF-Datei) der agency Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Umzug-und-Reisen.pdf)