Melanie1985
16.08.2006, 22:27
Hallo,
ich möchte meine Ausbildung nach langer Überlegung, endlosen Auseinandersetzungen und mittlerweile massiver psychischer Probleme beenden.
Durch mein recht schlechtes Berufsschulzeugnis gehe ich nicht davon aus in einem anderen Betrieb meine Ausbildung fortsetzen zu können.
Ich habe aber leider erst am 19.09 einen Termin im Arbeitsamt bekommen um mich beraten zu lassen und möchte eigentlich nicht so lange warten da sich die Situation auf der Arbeit immer mehr zuspitzt.
Ich habe gehört, dass man nach einer Kündigung für Arbeitslosengeld gesperrt ist und auch nicht Krankenversichert ist.
Arbeitslosengeld brauch ich nicht unbedingt aber eine Krankenversicherung wäre mir schon sehr wichtig.
Nun wollte ich wissen ob ich meine Entscheidung erst vom Arbeitsamt absegnen lassen muss mit Attesten etc. um eine derartige Sperre zu vermeiden oder ob ich das auch im Nachhinein noch geltend machen kann. Leider kennt sich in meinem Bekanntenkreis leider niemand so richtig damit aus und deshalb wollte ich hier mal fragen ob ihr mir weiter helfen könnt.
Noch eine Frage, weis jemand zufällig ob man die Ausbildung ab dem dritten Lehrjahr als IT-Systemkauffrau auch nur Schulisch doch irgendwie noch beenden kann, ohne weiter in dem Ausbildungsbetrieb zu bleiben?? Das wäre natürlich die Ideallösung.
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Melanie
ich möchte meine Ausbildung nach langer Überlegung, endlosen Auseinandersetzungen und mittlerweile massiver psychischer Probleme beenden.
Durch mein recht schlechtes Berufsschulzeugnis gehe ich nicht davon aus in einem anderen Betrieb meine Ausbildung fortsetzen zu können.
Ich habe aber leider erst am 19.09 einen Termin im Arbeitsamt bekommen um mich beraten zu lassen und möchte eigentlich nicht so lange warten da sich die Situation auf der Arbeit immer mehr zuspitzt.
Ich habe gehört, dass man nach einer Kündigung für Arbeitslosengeld gesperrt ist und auch nicht Krankenversichert ist.
Arbeitslosengeld brauch ich nicht unbedingt aber eine Krankenversicherung wäre mir schon sehr wichtig.
Nun wollte ich wissen ob ich meine Entscheidung erst vom Arbeitsamt absegnen lassen muss mit Attesten etc. um eine derartige Sperre zu vermeiden oder ob ich das auch im Nachhinein noch geltend machen kann. Leider kennt sich in meinem Bekanntenkreis leider niemand so richtig damit aus und deshalb wollte ich hier mal fragen ob ihr mir weiter helfen könnt.
Noch eine Frage, weis jemand zufällig ob man die Ausbildung ab dem dritten Lehrjahr als IT-Systemkauffrau auch nur Schulisch doch irgendwie noch beenden kann, ohne weiter in dem Ausbildungsbetrieb zu bleiben?? Das wäre natürlich die Ideallösung.
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Melanie