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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme und Krankenschein


wolf66
22.07.2008, 21:29
Wenn ich eine Maßnahme ( 14 Tage, Bewerbungstraining, obwohl ich ab 1.10. wieder festen Arbeitsvertrag habe:patsch:) wegen Krankenschein nicht angetreten habe, die letzten zwei Tage aber wieder arbeitsfähig geschrieben bin, muss ich dann die letzten zwei Tage dort noch erscheinen oder nicht? Ist für mich kein Problem mit den letzten zwei Tagen; ich will mich bloß nicht blamieren, wenn ich zum Schluss dort erscheine :oops: !!!
Danke schon mal für`s Weiterhelfen!

efge
22.07.2008, 21:40
Moin wolf66,

erstmal wünsche ich Dir alles Gute zu Deinem neuen Job. :)

Und nun würde ich ganz relaxt die zwei lächerlichen Tage, eines lächerlichen Bewerbungstrainings über mich ergehen lassen, bevor ich mich noch weiter mit den Irrsinnigen rumschlage.

Mache Dir einen Spaß daraus. Die andere Alternative wäre möglicherweise eine ernste Auseinandersetzung mit dem "Amt".

Stay cool & relax. :)

wolf66
24.07.2008, 11:10
Vielen Dank für den Hinweis. Habe ich mir auch schon so gedacht.
Das unsinnige an der ganzen Sache ist, dass ich das Bewerbungstraining aufgedrückt bekommen habe, nachdem ich schon einen festen Arbeitsvertrag vorweisen konnte. Den AV hatte ich sogar schon vor dem ersten Termin mit meinem Vermittler, weil der krank war und ich mich ganz fix selbst gekümmert habe ( dabei natürlich auch das nötige Glück hatte u. in einer Branche arbeite, der es rel. gut geht und einen FSH Abschluss habe, der gefragt ist).
Ist diese Maßnahme bei mir nicht fehl am Platz? Könnte vielleicht einem Anderen wirklich damit geholfen werden? Hier wird das Geld (Lehrgangsgebühren) mit vollen Händen zum Fenster hinaus geschmissen, woanders fehlt es.
Mein Bearbeiter beimm AA ist stinksauer auf mich, weil ich mir die Stelle ohne sein Zutun gesucht habe. Naiv wie ich bin, habe ich immer gedacht, die werten das positiv, wenn man sich selbst dreht. Wurde sogar schon unter Druck gestzt, soll den AV wieder kündigen bevor ich die Stelle angetreten habe. Soll eine vom AA vermittelte Stelle annehmen. Unglaublich!

efge
24.07.2008, 11:42
Hier wird das Geld (Lehrgangsgebühren) mit vollen Händen zum Fenster hinaus geschmissen, woanders fehlt es.

Das sehe ich genauso.

Wende Dich doch hiermit an den zuständigen Landesrechnungshof. Die sind da manchmal recht empfänglich. ;-)

In diesem Fall wäre es der Bayerische Oberste Rechnungshof (http://www.orh.bayern.de/)

So als kleines Abschiedsgeschenk. ;-)