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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stromkosten dürfen nicht direkt an Energieversorger gehen


StephanK
08.07.2005, 18:24
Gericht: Landessozialgericht Hamburg
Datum: 09.06.2005
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: L 5 B 71/05 ER AS

Kernaussage: Der ALG II-Träger darf die Kosten für Haushaltsstrom nicht direkt an das Energieversorgungsunternehmen überweisen, um Zahlungsrückstände des ALG II-Empfängers zu vermeiden.

Der ALG II-Träger hatte einen Teil der Regelleistung direkt an das Energieversorgungsunternehmen gezahlt, nachdem der Kläger mit seiner Stromrechnung in Verzug geraten war. Nach § 22 Abs. 4 SGB II ist eine solche Direktzahlung bei Miete und Heizkosten möglich, bei Stromlieferung jedoch nicht; bei einer Elektroheizung nur teilweise, soweit nach geschätzten Anteilen die Stromlieferung als Heizkosten anzusehen ist.

Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=23120)