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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozedere? - Kindergeld


Keep933
23.07.2008, 15:16
Hallo ich habe einige Fragen bezüglich dem Vorgehen mit dem Kindergeld.

Ich habe am 01.09.2005 eine Krankenpflegeausbildung begonnen,
diese werde ich am 31.08.2008 beenden.
Habe auch hierfür die gesamte Zeit Kindergeld bekommen.

Ab 01.09.2008 werde ich Berufstätig sein, bis ich studieren kann und ich hoffe, dass ich das ab Oktober 2008 kann.

Also ich muss der Familienkasse mitteilen, dass meine Ausbildung endet, richtig?
Muss ich es für dieses Jahr zurückzahlen? (Hab die Höchstgrenze aber nicht erreicht)

Wenn ich berufstätig bin steht mir kein Kindergeld zu, aber was ist wenn ich es neu beantrage, quasi ab Oktober 2008, wird dann der Monat September wo ich berufstätig war mit rein gerechnet? D.h zählt mein Gehalt zu den 7680€?

Ich hab um ehrlich zu sein, keine Ahnung wie das alles funktioniert. Jedenfalls hab ich Angst irgendwas zurückzahlen zu müssen, da es sich bei meinem Gesparten um das Geld für meine Studiengebühren handelt.

Wäre schön, wenn mir jemand hierzu etwas sagen kann.

LG, Keep

ela1953
23.07.2008, 17:29
Hallo ich habe einige Fragen bezüglich dem Vorgehen mit dem Kindergeld.

Ich habe am 01.09.2005 eine Krankenpflegeausbildung begonnen,
diese werde ich am 31.08.2008 beenden.
Habe auch hierfür die gesamte Zeit Kindergeld bekommen.

Ab 01.09.2008 werde ich Berufstätig sein, bis ich studieren kann und ich hoffe, dass ich das ab Oktober 2008 kann.
darauf achten, das du bevor du beginnst zu studieren, einen Tag arbeitslos gemeldet bist. Solltest du nach dem Studium arbeitslos sein, entfällt dir sonst dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I(die Fachleute hier erklären dir das sicher besser) und du fällst sofort in ALGII
Also ich muss der Familienkasse mitteilen, dass meine Ausbildung endet, richtig? ja
Muss ich es für dieses Jahr zurückzahlen? (Hab die Höchstgrenze aber nicht erreicht) nein, solange die Höchstgrenze nicht erreicht ist

Wenn ich berufstätig bin steht mir kein Kindergeld zu, aber was ist wenn ich es neu beantrage, quasi ab Oktober 2008, wird dann der Monat September wo ich berufstätig war mit rein gerechnet? D.h zählt mein Gehalt zu den 7680€? auf der Seite vom Arbeitsamt gibts eine extra Rubrik über Kindergeld - da sind einige Beispiele angegeben, so auswendig weiß ich das nicht

Ich hab um ehrlich zu sein, keine Ahnung wie das alles funktioniert. Jedenfalls hab ich Angst irgendwas zurückzahlen zu müssen, da es sich bei meinem Gesparten um das Geld für meine Studiengebühren handelt.

wenn du ab Oktober studieren wirst, hast du ja auch noch Ausgaben, Du darfst ja netto diese 7680 Euro verdienen. Die Versicherungsbeiträge gehen vom Brutto ab, Fahrtkosten während der Ausbildung und auch während des Studiums, Fachbücher, Fahrtkosten zu Arbeitsgruppen, Jahresgebühr Stadtbücherei, wenn nachgewiesen wird, das nur Mitglied geworden wegen der Ausleihe von Fachbüchern. Meiner Tochter wurde sogar der Pc anerkannt, da sie diesen nachweislich erst angeschafft hatte, für Hausarbeiten usw., also "dienstlich" erforderlich war, Studienfahrten.

Wäre schön, wenn mir jemand hierzu etwas sagen kann.

LG, Keep

Du musst aber akribisch jeden Kassenzettel sammeln (Füllerpatronen, Stifte, Blöcke usw.), jede Fahrt aufschreiben zur Uni bzw. zu den Kommilitonen bei Lerngruppen. Meine Tochter brauchte damals keine Studiengebühren bezahlen, aber ich denke, dass das auch absetzbare Kosten sind.

ela1953
23.07.2008, 17:32
Auf deine Frage: "Also ich muss der Familienkasse mitteilen, dass meine Ausbildung endet, richtig?" habe ich mit ja geantwortet. Aber eigentlich läuft das von alleine aus, weil du ja keine Bescheinigung mehr abgibst, das du weiterhin in Ausbildung bist. Du erinnerst dich sicher daran, das jährlich so eine Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb bei der Kindergeldkasse abgegeben werden musste. Wenn keine neue Bescheinigung kommt, stellen die sowieso sofort die Zahlung von Kindergeld ein.

fragi
23.07.2008, 18:42
Das stimmt nicht ganz Ela...
Es gibt da son tolles Formular was sie dir zuschicken, über das Ende bzw. Den Anfang oder die Fortführung der Berufsausbildung.
Die möchten das zum Ende hin auch ausgefüllt haben.
Wenn man danach nie wieder Kindergeld bezieht, kann man denen den Vogel zeigen, aber nicht wenn mans demnächst wieder beantragen will.

Wegen den 7680€ das ist ein Jahresbetrag und wird auf den Monat runtergerechnet, das heißt monatlich darfst du während der Ausbildung max. 640€ haben. In den Monaten wo du arbeitest gibts halt kein Kindergeld, und während des Studiums gelten wieder 640€ / Monat.

Zurückgezahlt werden muss nichts.

ela1953
23.07.2008, 21:38
Das stimmt nicht ganz Ela...
Es gibt da son tolles Formular was sie dir zuschicken, über das Ende bzw. Den Anfang oder die Fortführung der Berufsausbildung.
Die möchten das zum Ende hin auch ausgefüllt haben.
Wenn man danach nie wieder Kindergeld bezieht, kann man denen den Vogel zeigen, aber nicht wenn mans demnächst wieder beantragen will.

Wegen den 7680€ das ist ein Jahresbetrag und wird auf den Monat runtergerechnet, das heißt monatlich darfst du während der Ausbildung max. 640€ haben. In den Monaten wo du arbeitest gibts halt kein Kindergeld, und während des Studiums gelten wieder 640€ / Monat.

Zurückgezahlt werden muss nichts.

Wenn du aber im Jahr über die 7680 Euro kommst, (nach Abzug der gesamten Werbungskosten) und sei es nur um einen Euro musst du das Kindergeld des ganzen Jahres = 1.834 Euro in einer Summe zurückzahlen.

Als wir für meine älteste Tochter die Ausbildungsbescheinigung abgeben wollten hatte uns das ein älterer Sachbearbeiter so erklärt. Meine Tochter machte eine Ausbildung bei der Stadt für den gehobenen Dienst und kam brutto sehr weit über die Einkommensgrenze. Dieser SB empfahl uns damals, alle Belege zu sammeln, erklärte uns, was alles absetzbar ist und das Kindergeld nachträglich zu beantragen. Als das Jahr dann um war und wir das KG beantragten, war der SB wohl in Rente und es saß jemand anderer da. Und dann ging das Theater los. Dieser neue SB wollte weder die Versicherungsbeiträge noch die anderen Werbungskosten anerkennen. Meine Tochter bekam dann das ihr zustehende KG erst kurz vor Weihnachten.

Ich befürchte allerdings, das auch das Gehalt bei der Einkommensberechnung hinzugezogen wird. Da werd ich noch bei der AA nachlesen.

ela1953
23.07.2008, 21:47
Das stimmt nicht ganz Ela...
Es gibt da son tolles Formular was sie dir zuschicken, über das Ende bzw. Den Anfang oder die Fortführung der Berufsausbildung.
Die möchten das zum Ende hin auch ausgefüllt haben.
Wenn man danach nie wieder Kindergeld bezieht, kann man denen den Vogel zeigen, aber nicht wenn mans demnächst wieder beantragen will.

Wegen den 7680€ das ist ein Jahresbetrag und wird auf den Monat runtergerechnet, das heißt monatlich darfst du während der Ausbildung max. 640€ haben. In den Monaten wo du arbeitest gibts halt kein Kindergeld, und während des Studiums gelten wieder 640€ / Monat.

Zurückgezahlt werden muss nichts.

Bei meinen beiden Töchtern musste immer zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres dieses Formular mit der Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht werden. Darin steht auch jedesmal das Ende der Ausbildung. Ich kann mich nicht erinnern, das wir zum Ende der Ausbildung quasi eine Abmeldung machen mussten. Die Zahlung des KG wurde eingestellt.
Mein Sohn begann im letzten August mit der Ausbildung, bisher habe ich das Fortzahlungsformular noch gar nicht erhalten. Werde morgen mal da anrufen, denke, das ich im August wieder kein KG bekomme.

fragi
24.07.2008, 10:41
Bei meinen beiden Töchtern musste immer zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres dieses Formular mit der Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht werden. Darin steht auch jedesmal das Ende der Ausbildung. Ich kann mich nicht erinnern, das wir zum Ende der Ausbildung quasi eine Abmeldung machen mussten. Die Zahlung des KG wurde eingestellt.

Sowohl bei mir als auch bei meinem Bruder kam das olle Ding.
Aber ich haben denen nur den Vogel gezeigt dazu... Denn wozu das ausfüllen, wenn mans nichtmehr muss, weils keine Mitwirkungspflichten mehr gibt...

Aber das scheinen die Familienkassen unterschiedlich zu händeln... Habs schon die komischten Konstellationen gesehen... :(

Keep933
24.07.2008, 12:12
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.Jetzt weiß ich auf jeden Fall schon mal mehr.

Ich habe auch jedes Kalenderjahr eine solche Bescheinigung von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an die Familienkasse geschickt.
Das letzte mal war es im Januar 2008 mit dem Hinweis, dass meine Ausbildung am 31.08. endet.

ratsuchende
25.07.2008, 07:43
Hallo!

Bitte genau rechnen, wenn man Gefahr läuft, die 7xxx EUR zu überschreiten.
Ich weiß noch, daß ich damals! in meiner Lehrzeit auf Gehalt verzichtet habe, um Kindergeld weiter zu erhalten, also lieber mal 20 EUR weniger verdienen...

ela1953
25.07.2008, 10:31
das mit Gehaltsverzicht funktioniert wohl heutzutage nicht mehr

es bleibt aber die Möglichkeit das Kindergeld nachträglich zu beantragen, so wie wir das bei meiner ältesten Tochter gemacht haben

und dann das Jahr über alle Belege sammeln

charlotte1958
25.07.2008, 18:35
Hallo
Verdienst:
höchstens 7680,-€ nach Abzug von Sozialversicherungen und Werbungskosten innerhalb der Ausbildbildungsabschnitte oder Überbrückungszeit für längstens 4 Monate,innerhalb von 12 monaten... sonst muss das Kindergeld komplett zurückgezahlt werden.

Die Zeiten einer Arbeitnehmeraufnahme innerhalb eines Jahres werden insofern herausgerechnet

Bsp.: Arbeit : 1.8.2008-30.09.2008= 2 Monate

Kindergeld : 7680:12X10=6400,-€ innerhalb der Ausbildungsabschnitte

Die Zeit August /September wird nicht einberechnet da kein KG Anspruch bestand.

Ansonsten müssten ja alle die ab August die Lehre fertig haben und Arbeiten gehen das Kindergeld für das jahr zurückzahlen. Das ist nicht so.

Der SB von ela hat sich da missverständlich ausgedrückt.
oder wurde missverständlich interpretiert.

Auf Lohn verzichten damit man unter der Grenze bleibt, geht nicht, wird nicht mehr anerkannt.

ela1953
25.07.2008, 21:57
Charlotte, der SB hat das schon richtig gesagt und wir haben das auch richtig verstanden.
Meine Tochter war während des ganzen Jahres Auszubildende, hatte aber eine sehr hohe Ausbildungsvergütung . Wenn sie nicht so hohe Werbungskosten gehabt hätte, hätte sie das Kindergeld zurückzahlen müssen. Daher hatten wir es dann nachträglich beantragt, als wir sahen, das sie unter die Grenze kam.

charlotte1958
27.07.2008, 01:58
hallo ela

dann hatte ich dich missverstanden , sorry

dachte du meintest , das der Betrag der Höchstgrenze auch gilt, wenn innerhalb eines Jahres
Ausbildung und Arbeitnehmer(in) Einkommen vorkommen.

Bei nur Ausbildung ist das klar

lg charlotte