Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HartzIV und gemeinsame Wohnung
Schneida
23.03.2005, 20:15
Hallo zusammen. Mal e Frage. Ich bekomme seit Januar 05 Hartz IV, und meine Freundin ist gelegentlich (manchmal auch öfter) bei mir über Nacht und übers Wochenende. Jetzt hat mich ihr Ex angezeigt, daß sie ganz bei mir wohnen würde und ich im großen Stil schwarz arbeite, was jedoch nicht stimmt. Ich konnte den Sachbearbeiter (glaube ich) mit müh und Not davon überzeugen, daß das gelogen ist. Trotzdem rechne ich mit einer Kontrolle. Wenn sie jetzt aber voll zu mir zieht, wieviel kann mir von meinem Geld gekürzt werden, wenn sie 1000€ netto verdient?
Ich will dem A.... jetzt nämlich zeigen, daß er sich täuscht wenn er meint, uns weiterhin schaden zu können.
Danke Thorsten
Betroffener
23.03.2005, 22:55
Da wirst Du schlechte Karten haben.
Da Du (Ihr) nunmal schon angeschwärzt seid, wird wohl immer ein Restverdacht bleiben, der nur ausgeräumt wird, wenn es eben nachweislich keine gemeinsames zusammen leben in einer Wohnung ist, sondern nur temporärer Besuch.
Das gleiche gilt für die Schwarzarbeit, wofür sich dann sicher neben der Arbeitsagentur auch das Finanzamt interessieren wird - wobei gerade letzeres gerne auch in der Vergangenheit rumschnüffelt, wenn Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben gewittert werden.
Insofern würde ich den dauerhaften Zuzug Deiner Freundin vorerst zurück stellen, um das ALLG-II nicht zu gefährden - zumal auch mit weiteren Attacken des "Ex" zu rechnen sein dürfte.
P.s. Ich bitte darum, hier zukünftig nicht mehr ausgeschriebene Begriffe wie A..... zu verwenden, sondern vielmehr auf der sachlichen Ebene zu bleiben - sowas kann auch Klagen und Abmahnungen wegen Beleidigung nach sich ziehen - von möglichen Folgen für das Forum und ggf. den Forumsbetreiber mal ganz abgesehen.
Ich habe Deinen Beitrag entsprechend "zurückgenommen".
Wenn es so ist wie du schreibst, wo ist das Problem ?? Warum du dann allerdings dann jetzt willst, dass ihr zusammen zieht versteh ich nicht.
Und soweit ich weiß, wird dir jegliches Einkommen angerechnet wenn du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst.
Ich würde das Ganze jetzt einfach so laufen lassen, wenn ihr nicht zusammen lebt, dann musst du ja nichts befürchten und wenn du nicht nebenbei arbeitest, dann musst du auch keine Angst haben. Wenn das aber nicht stimmt, dann bist du der angeschmierte - allerdings dann auch mit Recht.
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