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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verträge für unbezahlte Praktika???


swesda
08.07.2005, 22:35
Ich verfüge seit Ende letzten Jahres über einen Studienabschluß - bislang hat mich das zu einer Reihe von Absagen auf meine Bewerbungen hin gebracht und zum ALGII-Bezug...nun bietet sich mir die Möglichkeit, 1. eine Tätigkeit aufzunehmen, die die Kosten, die dem Staat durch die ALGII - Leistungen für mich entstehen, wenigsten ein kleines bißchen mindern. Diese Tätigkeit werde ich auf jeden Fall ausüben und natürlich auch entsprechend angeben.
Und 2. könnte ich ein Praktikum (6 Monate) in einem absoluten Traumjob aufnehmen, das aber - wie ja momentan gängig - leider unbezahlt ist...
Ich fühle mich dabei allerdings weniger ausgebeutet als vielmehr bereichert, da es mir deutlich an Praxiserfahrung mangelt und ich im Praktikum wirklich lernen könnte, eigenverantwortlich Projekte zu betreuen etc.
Der Praktikumsvertrag liegt mir bereits vor. Darin nennt es sich zwar "Praktikum" (in der Überschrift), die Tätigkeit wird allerdings mit Fortbildung umschrieben. Im Vertrag sind 20 Wochenstunden aufgeführt (plus eventuell erforderliche Überstunden, die ab einem bestimmten Maß mit Freizeit ausgeglichen werden) - allerdings ist die Zeiteinteilung in der Praxis völlig frei. Rein theoretisch könnte ich den Großteil der Arbeit sogar am Wochenende und damit in meiner Freizeit erledigen. Ich stünde dem Arbeitsmarkt also weiterhin zur Verfügung und könnte meine Chancen durch das Praktikum erheblich verbessern.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, das Praktikum angeben muß? Soweit ich gehört habe, muß ich dann vor Vertragsunterzeichnung eine Bewilligung vom Fallmanager beantragen...Im Rahmen einer Beratung durch eine arbeitsamtsnahe Stelle wurde mir allerdings gesagt, daß es kaum Chancen gebe, ein Praktikum über 6 Monate, das unbezahlt ist, durchzubringen, da die Chefs ja zahlen könnten. Im Falle einer Nichtbewilligung würde mir dann das ALGII gestrichen, wenn ich doch anfange...
Weiß nun nicht recht, wie ich mich verhalten soll, da mein Chef auf die Vertragsunterzeichnung wartet. Machen möchte ich das Praktikum natürlich gerne. Ist es ratsam, zuerst den Fallmanager (der mir bislang noch nicht genannt wurde) zu konsultieren??? Mein Praktikumschef hat mir die Option überlassen, ihm Vertragsänderungswünsche zu unterbreiten (abgesehen von "ich hätte gerne Geld"...ansonsten wirkt er verhältnismäßig offen). Was wäre da eventuell zu empfehlen?
Bin über Tips dankbar!
Schöne Grüße von
swesda

StephanK
09.07.2005, 07:16
Hallo swesda und :welcome:
Du bringst eine ziemlich interessante Fragestellung zur Sprache. Wenn ein Arbeitsvermittler vom Arbeitsmarkt her denkt (was er natürlich tun sollte), müsste er natürlich sagen: ja prima, denn 1. tut die Frau was von sich aus und 2. verbessert sie ihre Chancen auf einen normalen voll bezahlten Job. Das gilt allemal, wenn Dein Studienabschluss in einer Fachrichtung ist, in der Praktika üblich sind und/oder bei der Einstellung von Berufsanfängern erwartet werden. Wenn ein Arbeitsvermittler engstirnig nach den Buchstaben des Gesetzes denkt, würde er sagen: Du hast (O-Ton § 2 Abs. 2 SGB II) "in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten", also so schnell wie möglich irgendwie Geld zu verdienen - und keine unbezahlten Praktika zu absolvieren.
Politisch-volkswirtschaftlich betrachtet hat das sogar einiges für sich - jedenfalls kurzfristig betrachtet, und dass Praktika oft zumindest den Geruch von Ausbeutung haben, hast Du selbst geschrieben. Langfristig betrachtet verbesserst Du aber eben tatsächlich Deine Chancen.

Das ganze ohne Wissen und quasi hinter dem Rücken der ARGE zu machen halte ich nicht für ratsam. Du gehörst schon wegen Deines Alters zu den Leuten, die reale Vermittlungschancen haben. Falls Du noch unter 25 bist, hat die ARGE Dich sozusagen von Gesetzes wegen besonders auf dem Kieker (§ 3 Abs, 2 SGB II: Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.") Du könntest so in die unschöne Situation kommen, Dich entscheiden zu müssen zwischen Abbruch des Praktikums oder Sperre des ALG II, weil Du eine angebotene Stelle nicht annimmst.

Wie also argumentieren? Es ist schade, dass Du Deine Fachrichtung nicht verraten hast. Wenn es eine ist, in der Praktika absolut üblich und so gut wie eine zwingende Voraussetzung für den Einstieg in eine bezahlte Stelle sind (z.B. im kompletten Medienbereich), könntest Du sagen: stimmt, für die nächsten sechs Monate kann ich meinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, aber das Praktikum erhöht die Chance deutlich, dass ich es danach können werde. Betrachtet das einfach als eine Maßnahme zur Verbesserung meiner Eingliederungschancen - auch wenn es keine ist, die ihr euch selbst ausgedacht habt.

Welchen formalen Weg könnte es dorthin geben? Wenn die ARGE "einfach so" ALG II weiterzahlen sollte, obwohl Du wegen des Praktikums nicht ständig "der Arbeitsvermittlung zur Verfügung" stehst, müsste sie sehr über ihren Schatten springen, denn streng genommen wäre das gesetzwidrig. Ein legaler Weg könnte in einer Eingliederungsvereinbarung bestehen. An und für sich ist dieses Instrument sehr kritisch und mit allergrößter Vorsicht zu betrachten, aber es steht ja nirgends geschrieben, dass die Initiative dazu nur von der ARGE ausgehen kann - und Du wirst vom Gesetz ja angehalten, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Nochmal Gesetzestext:§ 15 Abs. 1 SGB II: (...) Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,
1. welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat.
Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden."
Die "Leistungen" wären einfach das ALG II, das Du sowieso schon bekommst, deine "Bemühungen" eben das Praktikum, wobei Du als "Köder" von Dir aus anbieten könntest, in Abständen zu berichten, was Du dort tust oder etwas ähnliches. Vom Zeitraum her würde es auch genau hinkommen.
Vielleichst versuchst Du diesen Weg einmal: verblüffe Deinen Fallmanager dadurch, dass Du IHM eine Eingliederungsvereinbarung vorschlägst. Natürlich solltest Du dazu Unterlagen über den Betrieb, was Du dort machen sollst/wirst und am besten einen unterschriftsreifen Praktikumsvertrag vorlegen können.
Es wäre auch für andere hier im Forum interessant, wenn Du berichten würdest, ob dieser Weg gangbar ist!