Willi
17.08.2006, 10:33
Hallo und Guten Tag!
Ich bin ALG 1 Bezieher und habe soeben einen Wohnungsumzug in einen anderen Landkreis in Bayern hinter mir. Bis jetzt habe ich von meiner bisherigen zuständigen AA meine Bewerbungskosten pro Bewerbung mit 5 Euro vergütet bekommen, auch wenn der Adressat nicht antwortete, ich brauchte lediglich eine Kopie der Bewerbung der AA vorzulegen.
In meinem neuen Landkreis soll es nun so sein, das nur durch den Adressaten beantwortete Bewerbungen (egal ob Zusage oder Absage) vergütet werden.
Auf meine Rückfrage, ob dies so richtig sei, sagte man (Frau) mir, dies sei Landkreissache.
Ist dies so richtig???
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Ich bin ALG 1 Bezieher und habe soeben einen Wohnungsumzug in einen anderen Landkreis in Bayern hinter mir. Bis jetzt habe ich von meiner bisherigen zuständigen AA meine Bewerbungskosten pro Bewerbung mit 5 Euro vergütet bekommen, auch wenn der Adressat nicht antwortete, ich brauchte lediglich eine Kopie der Bewerbung der AA vorzulegen.
In meinem neuen Landkreis soll es nun so sein, das nur durch den Adressaten beantwortete Bewerbungen (egal ob Zusage oder Absage) vergütet werden.
Auf meine Rückfrage, ob dies so richtig sei, sagte man (Frau) mir, dies sei Landkreissache.
Ist dies so richtig???
Mit freundlichen Grüßen
Willi