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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung fertig - Weiterbeschäftigung


vtler
24.07.2008, 13:34
Habe meine Ausbildung ende Juni abgeschlossen und wurde bis zum 06.07. weiterbeschäftigt. Für die Zeit von Ende Juni bis zum 06.07. habe ich eine Vergütung bekommen, die unter dem Freibetrag von 165 € liegt. Am 07.07. erfolgte die Arbeitslosmeldung. Gilt das jetzt als Nebeneinkommen ? Wird der Betrag auf ALG 1 angerechnet ? In der Arbeitsbescheinigung steht, dass ich von Anfang der Ausbildung (2005) bis zum 06.07. beschäftigt war.

ratsuchende
25.07.2008, 07:34
Hallo!

Da Du wahrscheinlich mehr als 14,99 h die Woche gearbeitet hast und ja auch erst ab 07.07. den Antrag gestellt hast, gibt es nichts anzurechnen.

Das Geld bleibt Dir erhalten. Du bekommst halt anteilig für Juli Alg1 von 07.07. bis 31.07..

Für mich hört es sich aber an, als seist Du nach Abschluß der Ausbildung für ein paar Tage weiterbeschäftigt worden. Gab es einen befristeten Vertrag? Oder hat man Dich einfach weiterarbeiten lassen und dann erst gesagt, daß das Arbeits- / Ausbildungsverhältnis beendet sei? Wenn das so wäre, wäre eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen (bei Stillschweigender Weiterbeschäftigung) und man hätte somit keinerlei Kündigungsfristen eingehalten und es gäbe auch dementsprechend keine kündigung. Pass auf, daß man Dir daraus keinen Strick dreht, Du hättest einfach die Arbeitstelle aufgegeben...

Nachtrag:

Was genau steht in der Arbeitsbescheinigung? Liest es sich so, daß die Ausbildung am 06.07. beendet war? Wann waren die Prüfungen? Wann war die Ausbildung beendet?

vtler
25.07.2008, 11:39
Hey !

Was wäre denn, wenn ich unter 15 h/Woche gearbeitet hätte ? Eine Nebenbeschäftigung ?

Die Prüfung war am 20.06., die ich bestanden habe. Danach eben noch Weiterbeschäftigt, allerdings wurde das nicht vertraglich festgehalten.
Mir wurde es angeboten noch bis zum 06.07. da zu arbeiten (auf Lohnsteuerkarte !). Ich habe eingewilligt. Eine gültige Abrechnung bis zum 06.07. habe ich bekommen.

In der Arbeitsbescheinigung steht, dass ich von Ausbildungsbeginn 2005 - 06.07.08 da beschäftigt war. Da steht nix von wegen 20.06.
Nur die Abschlussprüfung war eben am 20.06. und das Ausbildungsverhältnis war mit bestandener Prüfung beendet. Das war schon klar. Es war auch klar, dass ich nicht übernommen werde.

ratsuchende
26.07.2008, 07:53
Hallo!
Auch wenn Du in der Zeit von 20.06. bis 06.07. unter 15 Stunden gearbeitet hättest, spielt das nun keine Rolle mehr, da Du Dich erst zum 07.07. ALO gemeldet hast. Nur wenn Du zum 21.06. ALO gewesen wärst und du unter 15 Stunden gearbeitet hättest, wäre es eine Nebenbeschäftigung gewesen.

Es ist üblich, daß Azubis ein paar Tage weiterarbeiten, bis sie ihr Zeugnis und alle Unterlagen komplett haben. So wie es in der Arbeitsbescheinigung steht, weist nichts darauf hin, daß die Agentur Stress machen könnte. Deshalb würde ich das Ganze so auf sich beruhen lassen.