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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eltern/Einkommen - BG?


DieAnja
17.08.2006, 13:08
Hallo zusammen!

ich habe mich hier schon intensiv umgesehen, aber nicht wirklich eine Antwort gefunden.

Ich muss nun den Antrag auf ALG II stellen und das Problem ist, dass ich nicht 100% weiß, ob meine Eltern ihr Einkommen angeben müssen.
Ich lebe mit ihnen in unserem Haus und beide Elternteile sind berufstätig und erzielen normales Einkommen.

Ich bin allein Empfängerin von ALG.

Sind meine Eltern nun verpflichtet ihr Einkommen anzugeben? Bilden sie nun eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft mit mir? Ich blick da nicht mehr durch... :?

Wäre euch dankbar für Antworten!
LG DieAnja

DieAnja
17.08.2006, 13:09
Noch zur Info: Ich bin 21 Jahre und wohne völlig unentgeltlich daheim.

StephanK
17.08.2006, 14:48
:welcome: Anja,
Du erlebst und erleidest den großen Unterschied zwischen dem "richtigen" Arbeitslosengeld und Alg II, dessen Name insofern irreführend ist, als Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist, die Du ohne Rücksicht auf den persönlichen Bedarf bekommst - und im völligen Gegensatz dazu Alg II eine Sozialleistung, die von der Bedürftigkeit abhängt.
Mit Deinen 21 bildest Du eine sog. Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, d.h. es kommt darauf an, ob nach den gesetzlichen Maßstäben das Einkommern Deiner Eltern für Euch drei ausreicht (mal angenommen, es gibt keine weiteren Kinder im Haushalt). Deswegen musst Du das Elterneinkommen auch angeben.

Der vom Gesetz anerkannte Bedarf ist für zwei Eltern und ein volljähriges Kind € 897.- + Miete, soweit diese nach örtlichen Maßstäben angemessen ist.
Dieser Betrag wird verglichen mit den anzurechnenden Einkommen. Wie die Einkommensanrechnung funktioniert kannst Du hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#14) nachlesen.
Bleibt das anzurechnende Einkommen unter dem Bedarf, gibt's die Differenz als Alg II - sonst nix.

DieAnja
17.08.2006, 14:56
Dankeschön StephanK!

Dann habe ich den kompletten Antrag falsch ausgefüllt, klasse. :wut:
Ich hatte das so verstanden, dass meine Eltern lediglich Hausgemeinschaft sind und keine BG.

Nun weiß ich gar nicht mehr weiter... aber danke trotzdem. :sad:

StephanK
17.08.2006, 16:51
Ich hatte das so verstanden, dass meine Eltern lediglich Hausgemeinschaft sind und keine BG.Das ist erst ab Deinem 25. Geburtstag so. (Bis vor einigen Monaten war "Stichtag" noch der 18. Geburtstag, aber so spart man wieder mal ein paar Millionen ein...)
Nun weiß ich gar nicht mehr weiter... Du bist leider finanziell ganz und gar auf Deine Eltern angewiesen.
Wenn Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, kannst Du über sie auf dem Weg der Familienversicherung krankenversichert bleiben, allerdings auch nur bis zu Deinem 23. Geburtstag.

DieAnja
17.08.2006, 17:06
Oh oh oh... wo soll das noch alles hinführen? :weg:

Naja, ich warte erstmal ab, wie es nach der Antragsabgabe weiter geht.
Wär nur echt sch*** wenn ich völlig mittellos bin, da meine Eltern so schon kaum alles auf die reihe kriegen...

Aber danke nochmals!

DieAnja
21.08.2006, 13:10
Stimmt es, dass meine Eltern nun den Antrag auf ALGII stellen müssen???? :shock:
Oder hab ich das falsch verstanden?

Weil, das wäre ja völlig schwachsinnig, da ich ja diejenige Hilfebedürftige bin und nicht meine Eltern. :?

StephanK
21.08.2006, 14:42
Diese Frage ist in letzter Zeit in mehreren Beiträgen aufgeworfen worden. Anscheinend haben es viele Alg II-Träger lieber mit den Eltern zu tun. Bei 16jährigen ist das vielleicht noch verständlich, aber jedenfalls bei Erwachsenen nicht. Und dem Gesetz entspricht es auch nicht: § 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt.Ich sehe also nicht, was dagegen sprechen sollte, dass Du selbst den Antrag stellst.

DieAnja
21.08.2006, 15:05
Also, ich bin nicht entmündigt und habe keinen Vormunt, etc. pp.
Ich werde den einreichen und fertig... :lol:

Danke, für den Gesetzestext!