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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme gefährdet Nebenjob


tussi
24.07.2008, 16:49
Hallo zusammen,

ich beziehe schon recht lange H4, wohne in einer seeeehr strukturschwachen Gegend und habe glücklicherweise seit einigen Wochen einen Nebenjob mit knapp 15 Std/Woche, je nach dem was anfällt.

Der Job macht mir total Spaß und ich bin so froh, endlich was gefunden zu haben, mit Ende 40 auf dem Land ein richtiger Glücksfall.
Nun soll ich ab Ende Juli eine einjährige Maßnahme antreten, eine Unterstützung zur Integrationsleistung oder so ähnlich...........meinen Job kann ich dann abschreiben :wut:

Denn Arbeitgeber besteht auf bestimmten Arbeitszeiten, die Maßnahme ist einmal wöchentlich genau in meiner Arbeitszeit. Meine Frage wäre nun, gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Maßnahme abzulehnen ????
Ich finde es ehrlich gesagt total kontaproduktiv mir auf diese Art und Weise meinen Nebenjob zu nehmen........hier ist soooo schwer was zu finden und in meinem Alter :shock: - nach diesem integrationsding finde ich bestimmt nicht was in dem Sinne wie die sich das vorstellen.

Bei der Info-Veranstaltung letztens wurde mir gesagt, daß ich dann eben auf den Job verzichten müßte, ansonsten würde mir mein Bezug um 30% gekürzt. Ich kanns kaum glauben, für den Erhalt meines Nebenjobs soll mir das Geld gekürzt werden, er wird doch eh schon total angerechnet und im Endeffekt hab ich nicht soooo viel davon.

Wie ist das, muß ich wirklich meinen Job schmeissen oder ist das nur Panikmache der Arge ??? Mir ist schon klar, daß ich damit aus der Statistik geworfen werden soll, denn es wird ja an einen Träger abgegeben und somit weg von der Arge........ aber wie gesagt, ich finds echt kontraproduktiv

Ich bin mal gespannt auf Meinungen und Antworten,
lg, tussi :)

fragi
24.07.2008, 18:44
Hallo tussi (das ist ja ma ein Name... :razz: ),

Bei der Info-Veranstaltung letztens wurde mir gesagt, daß ich dann eben auf den Job verzichten müßte, ansonsten würde mir mein Bezug um 30% gekürzt. Ich kanns kaum glauben, für den Erhalt meines Nebenjobs soll mir das Geld gekürzt werden, er wird doch eh schon total angerechnet und im Endeffekt hab ich nicht soooo viel davon.

Das ist zueresteinmal eine Glatte Lüge, es ist genau umgekehrt, gibst du den Job auf gibts ne Sanktion.

Schau mal:

1Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen

Quelle: §31 Abs.1 Nr.1c SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)

Da die Maßnahme ja zur Eingliederung ist gilt auch folgendes:
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind.
Quelle: §3 Abs.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__3.html)

Und die Maßnahme würde genau das Gegenteil bewirken.

Mal so als Frage, gibts dazu eine Eingliederungsvereinbarung, oder ist es eine stinknormale "Zuweisung"?

Rotkäppchen
24.07.2008, 19:37
Jede Maßnahme muss schriftlich zugewiesen werden. Liegt dir eine schriftliche Zuweisung vor? Wenn nein, würde ich mir darüber erstmal gar keine Gedanken machen. Wenn ja, müsste ich die mal sehen. Diese Maßnahme müsste abgewiesen werden, mit der Begründung, dass du in Arbeit bist. Und dann will mal ein einziges Amt erleben, dass dir "schreibt" (nicht sagt), dass du deinen Job kündigen sollst.

Bitte bedenke: Es gilt nur Schriftliches! Mündlich ist alles nur Einschüchterung und viel Dummheit.

Hast du vielleicht eine EGV unterschrieben, die diese Maßnahme enthält?

tussi
24.07.2008, 20:07
Hallo Ihr zwei,

danke für die prompte Rückmeldung....

Es ist eine "Zuweisung in eine Integrationsleistung zur Unterstützung der Verm. m. ganzheitlichem Ansatz auf d. Rechtsgrundlagen des § 16Abs.1 S 2 des SGBII in V.m.den §§37 + 48 SGB III"

@Rotkäppchen,
ich hab bei der Info-Veranstaltung was unterschrieben, das liest doch kein Mensch mehr durch geschweige denn kapiert das jemand ........ich gebs ehrlich zu, ich guck da immer nur drüber daß ich keine WaMa geliefert krieg und dann muss ich das ja wohl oder über unterschreiben. Verstehen tue ich dieses in Amtsdeutsch und §§ gehaltene Geschreibsel nie, ich weiss daß das nicht so ok ist aber nicht jeder hat studiert.......... und die werden bannig unangenehm, wenn man das nicht unterschreibt oder vielleicht noch mitnehmen möchte, um das in Ruhe zu lesen :(

Im unteren Teil des Briefes wird auch daruaf hingewiesen, das ich die Pflichten erfüllen muss (§31 Abs.1 Nr.1b SGBII), die ich in der EGV an diesem Termin unterschrieben habe.....es sei denn, ich widerspreche der Zuweisung aus wichtigem Grund (§16 Abs.1 SGBII +§37 Abs.1 S 3 SGBII)

Unter den Teilnehmern ging die Rede davon, daß schon einige wegen Nebenjobs solchen oder ähnlichen, besonders durch Träger durchgeführte Maßnahmen widersprochen haben..........und daß die, die widersprochen haben erstmal eine 30% Kürzung einstecken mussten ....... der Typ vonner Arge hat das natürlich bestätigt und gemeint, ein Nebenjob sei ja schließlich keine richtige Arbeit und ich würde ja dem "normalen" Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung stehen !!!!
Ich hab mir den Job selber auf dem 1. Arbeitsmarkt besorgt !!!!!!

Anscheinend ist ein Nebenjob kein wichtiger Grund *heul*

Vielen Dank für Eure Bemühungen
lg, tussi :)

fragi
25.07.2008, 10:49
Anscheinend ist ein Nebenjob kein wichtiger Grund *heul*

Doch das ist es allemal.
Lass dir das von denen mal schriftlich geben, dass das kein wichtiger Grund ist oder das es nicht zählt..

Ich seh schon meine lieblings Richterin am Sozialgericht, die schlägt wieder die Hände überm Kopf zusamm :engel:

Ich kann mir aber schon vorstellen was das für ne Maßnahme ist, hat das zufällig was mit kostenlosen Praktikas zutun?

Rotkäppchen
25.07.2008, 11:29
Tussi, wohl oder übel braucht keiner etwas zu unterschreiben, denn das wäre ein Nötigung. Bitte unterschreibe zukünftig nichts sofort. Immer einstecken, mitnehmen und in einer Erwerbsloseninitiative fragen oder ins Forum stellen. Meistens sind das Verträge oder Erklärungen. Keiner kann dich daran hindern, das mitzunehmen. Sollen sie dich doch deswegen sanktionieren; ich wette, die wagen das nicht.

Ich müsste hier mal sehen, was du da unterschrieben hast. Zumindest die EGV müsste ich mal sehen. Kannst du mal die 1. Seite eintippen (bis zu den Rechtsbelehrungen; das reicht). Danach müsste die Maßnahme "aus wichtigem Grund" abgewiesen werden. Der wichtige Grund ist: "Ich habe eine Arbeit!" . Das muss aber richtig rübergebracht werden, denn die flutschen dir sonst durch die Finger.

Mach dir nicht so viel Gedanken; die können viel probieren, aber durchsetzen können sie sich nur bei demjenigen, der sich nicht wehrt.

D.h., tippe die EGV und die Zuweisung hier mal ein oder scanne es ein. Anonmysiere es davor. Da finden wir außer dem "wichtigen Grund" garantiert noch ein paar Unverschämtheiten mehr.

Hast du denn eine Kopie von dem, was du bei der Veranstaltung unterschrieben hast? Dann scanne das auch mal ein.

tussi
25.07.2008, 17:33
Tussi, wohl oder übel braucht keiner etwas zu unterschreiben, denn das wäre ein Nötigung. Bitte unterschreibe zukünftig nichts sofort. Immer einstecken, mitnehmen und in einer Erwerbsloseninitiative fragen oder ins Forum stellen. Meistens sind das Verträge oder Erklärungen. Keiner kann dich daran hindern, das mitzunehmen. Sollen sie dich doch deswegen sanktionieren; ich wette, die wagen das nicht.

Tja, hinterher ist man immer klüger.......und bisher war mein Vertrauen in die Rechtmässigkeit der Dinge wohl zu gross.........aber man lernt ja nie aus.

Ich aheb alle Schriebe mal abfotografiert und leserlich bearbeitet, so'n Luxus wie Scanner hab ich nicht ;-)

Erst die Zuweisung, Blatt vorne und Blatt2, danach die EGV-Vorderseite, EGV-Rückseite und das letzte Blatt ist das, was ich auf der Info-Veranstaltung unterschrieben habe.

Abgesehen davon, der zuständige "Herr" ist ein richtiges A....., so'n alter Stasi-Beamter der Arbeitslose nur runterputzt und ihnen gleich klarmacht: Widerspruch ist zwecklos, dann kürz ich gleich und wer hier nicht unterschreibt dem geh ich auch gleich ans Geld. Leider gibts hier immer mal wieder solche von dieser Sorte, vor 2Jahren musste so einer mal gehen nach vielen Beschwerden, jetzt haben sie wieder so einen da sitzen......er ist nur für Maßnahme zuständig und faltet die Leute gleich am Anfang erstmal zusammen

Rotkäppchen
25.07.2008, 18:11
Tussilein, du hast einen riesigen Schwein gehabt!!!!

1. Zur Zuweisung:

Die Zuweisung zur Maßnahme lässt einen Widerspruch zu. D.h. aus wichtigem Grund brauchst du die Maßnahme nicht anzutreten. Leider entscheidet die ARGE, was "ein wichtiger Grund" ist, aber wenn die ARGE gegen dich entscheidet, dann sanktioniert sie auch (104 Euros für 3 Monate weniger) und dann machst du eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht. Dann entscheidet nämlich der Richter und dann wirst du mal erleben, wie deine ARGE gaaaaaaanz klein wird. So klein, dass sie richtig unter den Tisch passt.

D.h., hier müsste erst ein Widerspruch gegen diese Zuweisung innerhalb von 4 Wochen geschrieben werden. Hier würde ich reinschreiben, dass sich diese Maßnahme mit der Arbeitszeit deines Jobs überschneidet, und du nicht bereit bist, deinen Job wegen einer Maßnahme zu kündigen, zumal du ja sehr lange nach einem gesucht hast und sehr froh bist, ihn bekommen zu haben. Außerdem lässt sich die Arbeitszeit dieses Jobs nicht verlegen; das erlaubt der Chef nicht (und hier müsstest du einen Nachweis für die Arbeitszeit beilegen: Stundenzettel, kleine Bescheinigung der Firma, etc.). Ferner handelt es sich um eine Integrationsmaßnahme, und du bist ja schon integriert, denn du hast ja einen Job. D.h., die Maßnahme ist für dich völlig ungeeignet.

2) Zur EGV:

Sie verstößt gegen § 15 SGB II, denn dort steht, dass eine EGV nur 6 Monate gültig sein soll. Dadurch würde ich diese EGV schon mal als ungültig betrachten.

Da die EGV aber im wesentlichen die Maßnahme vorsieht, ist sie ohne Maßnahme (die du ja ablehnen wirst) harmlos. Sag nichts zur EGV. Lass sie ruhig 12 Monate gültig sein, dann lassen sie dich 12 Monate lang in Ruhe. Und wenn sie dich innerhalb der 12 Monate eine weitere EGV vorlegen, dann sagst du: "Nein danke, ich habe schon eine. Schauen Sie sich doch mal § 15 SGB II an. Dort ist eine Ergänzung oder ein Ersatz während der laufzeit der EGV nicht vorgesehen und ich will nichts mehr vereinbaren, bevor sie nicht abgelaufen ist". Eine Vereinbarung setzt nämlich immer 2 Teile voraus. Lass sie drohen und schimpfen. Die schicken dir das garantiert nicht per Verwaltungsakt!


Solltest du aus irgend einem Grund eine Sanktion bekommen (was ich nicht erwarten würde), solltest du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Damit kannst du für 10 Euros zum Anwalt Für Sozialrecht gehen. Der schreibt dann den Widerspruch und macht eine einstweilige Anordnung, damit die Sanktion nicht sofort in Kraft tritt, sondern erst nach Klärung der Angelegenheit. Dann bekommst du auch keine Kürzung.

tussi
25.07.2008, 20:01
Liebes Rotkäppchen,

ganz dolle bin ich jetzt erleichtert :D

Ich denke, ich krieg den Widerspruch alleine hin, sonst frag ich Dich einfach nochmal......aber ich danke Dir wirklich von ganzem Herzen für Deine Mühe und Deine Hilfe.

Liebe Grüße, tussilein :)

tussi => keiner will sich so nennen, aber meine Katze heißt so..........