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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekosten


simgh
25.07.2008, 19:18
Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe :):

Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch in weiter Entfernung zu meinem Wohnort. Ich habe heute über das Telefon bereits einen Antrag auf Reisekostenerstattung gestellt. Da ich kein Pkw habe, werde ich den Zug nehmen und da die Fahrt mit dem ICE bereits 7/1/2 Stunden dauern wird, werde ich auch ein Ticket eben für den ICE(natürlich 2.Klasse) kaufen(die Dame am Telefon hielt das auch für 'zweckmäßig'). Nun ist es so, dass sich die Kosten für die Hin- und Rückfahrt auf tatsächlich 238€ belaufen(keine Vergünstigungen da zu kurzfristig) und ich zufällig von dem sog. Deutschland-Pass(Ticket für 4Wochen uneingeschränkt in ganz Dtl fahren - 249€) erfahren habe. Meine Idee ist nun, dieses zu kaufen, da es für mich von großem Vorteil wäre(Fahrten am Wohnort mit S-Bahn oder vll Besuch einer Freundin in anderer Stadt). Die Frage für mich ist nun, in wie weit das in Ordnung für das JobCenter wäre. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die vollen Kosten erstattet bekäme und ich würde das auch alles so ehrlich erklären. Ich habe aber dennoch meine Zweifel. Ich könnte z.B. nur den Beleg vom gekauften 'falschen' Ticket zeigen und müsste darlegen, wie hoch die Kosten tatsächlich gewesen wären. Außerdem ist ja ganz klar der enorme Nutzen, den ich daraus ziehe, ersichtlich(Ich bekäme soz. ein absolut tolles Ticket für nur10€(was ich mir so natürlich niemals kaufen würde/könnte)). Ich habe nun Angst, dass das dann irgendwie faul aussieht und ich am Ende auf allen Kosten sitzen bleibe.

Habt ihr dazu eine Meinung? Ich würde mich wirklich sehr freuen! :)

Liebe Grüße
simgh

restart
27.07.2008, 13:16
Hallo simgh,

Reisekosten zum Vorstellungsgespräch fallen erstmal unter das Thema "Kann-Leistungen" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen), da es eigentlich Kosten sind, die der Arbeitgeber zu tragen hat, der dich einlädt.

Weiter verweise ich dich auf den Thread: Reisekosten nur 130,- EUR erstattet... (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=90488&highlight=Reisekosten), der dürfte soweit alles beantworten.

simgh
27.07.2008, 13:35
Hallo restart,

vielen Dank für deine Antwort!!
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du zwei Sachen sagen:
1. Keiner kann mir im voraus sagen, wie entschieden wird.
2. Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlt und die ARGE die Fahrt als sinnvoll erachtet, werden mir die Kosten erstattet, egal wie hoch sie sind.??

Der Betrag ist halt wirklich hoch. Ich weiß nicht, ob sich die Arge dann vielleicht etwas schwerer tut. Ich kann keinesfalls auf den Kosten sitzen bleiben...Hmmm

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was ich machen soll. Es gibt im voraus ja keine festen Zusagen und selbst wenn, wäre keine Zeit mehr dafür.

restart
27.07.2008, 13:56
zu 1.: Ja.

zu 2.: Wie aus dem genannten Link laut Gesetz hervorgeht, werden nur max. die günstigsten Kosten übernommen. Leider muss man bei der ARGE immer damit rechnen, dass sie Anträge ablehnt, wenn sie nach ihrer Meinung einen Grund findet. Im Zweifel kann man nur das Sozialgericht entscheiden lassen, ob die ARGE von ihrem "Ermessen" ausrechend Gebrauch gemacht hat. Das hilft dir vorher natürlich nicht viel weiter.

Wenn du das entsprechende Angebot von der ARGE bekommen hast, sieht es nach meiner Erfahrung aber besser aus, dass du die "angemessenen" Kosten relativ schnell zurückbekommst.

simgh
03.08.2008, 13:01
Hallo,

ich muss das Thema noch mal aufleben:
Ist man eigentlich bei einer Zusage nach einem Vorstellungsgespräch, dessen Reisekosten erstattet wurden, verpflichtet, den Platz anzunehmen. Was passiert, wenn man ihn ablehnt oder es mehrere Zusagen von 'außerhalb' gibt? Wird das nachgeprüft?

Noch mal Danke! Und viele Grüße
simgh

restart
03.08.2008, 13:59
Was passiert, wenn man ihn ablehnt oder es mehrere Zusagen von 'außerhalb' gibt? Wird das nachgeprüft? Auf die Fahrkostenerstattung dürfte sich das nicht auswirken.

Ist das Angebot mit Rechtsfolgebelehrung von der ARGE gekommen, musst du mir einer Sanktion rechnen, wenn du ohne wichtigen Grund ablehnst. Du solltest daher deiner SB die weiteren Zusagen vorlegen und mit ihr zusammen entscheiden, welches Vorgehen das sinnvollste ist.

simgh
10.09.2008, 12:39
Hallo, vielen Dank für die bisherige Hilfe.
Leider habe ich ein Problem: Bei den Reisekosten ging es jeweils um Vorstellungsgespräche für schulische Ausbildungen. Ich war und bin jedoch nicht Ausbildungssuchend gemeldet(ich wusste nicht, dass man das extra verlangen muss, da ich mit der Vermittlerin genügend über Ausbildungssuche gesprochen hatte).
Außer für die Erstattung von Reisekosten habe ich auch einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten gestellt(ebenfalls schuliche Aussbildungen). Eben kam nun der Ablehnungsbescheid. Es handle sich um schulische Ausbildungen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beinhalten....
Zwei Dinge: SGBIII §45 sagt nichts über 'sozialversicherungspflichtige Verhältnisse' aus.
Wie und warum geht das dann wo hervor??
Bei den Ausbildungen handelt es sich jeweils um eine Krankenpflegeausbildung. Bei einer Krankenpflegeausbildung wird ein Vertrag mit dem Träger eines Krankenhauses geschlossen und man bekommt ein Gehalt, welches sehr wohl sozialversicherungspflichtigen Abzügen unterliegt.
Kann ich da was machen?? Hat einer Erfahrung??

Vielen vielen Dank!!

Grüße
simgh