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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII und Krankenversicherung Termin?


Musketeer
26.07.2008, 17:10
Moin Moin,
habe vor mich im Oktober selbstständig zu machen.
Habe hier in meiner Stadt auch alle notwenidigen Seminare und Projekte bislang besucht und entwickle gerade einen tragfähig Buisnessplan.
Nun gibt es jedoch im Moment einige unklarheiten bezüglich der Krankenversicherung.
Ursprünglich wurde uns in einem von der Arge geförderten Existenzgründer Seminar mitgeteilt, dass solange ein Anspuch auf ALG II besteht, sowohl Renten als auch Krankenversicherung von der Arge weiter finanziert werden.
Sobald dann die Gewinne den ALGII Bezug übersteigen, würde dann maximal das Einstiegsgeld weiter bezahlt werden und ab diesem Tage dann auch die Krankenversicherung selbst getragen werden müssen.
Nun häufen sich jedoch Fälle,in dene Krankenkassen mitteilen, dass ALGII Existenzgründer ab dem Tage ihrer Gründung voll Beiträge an diese zu Entrichten hätten unabhängig von den leistunmgen der Arge:
hat jmd hier mal ne Idee was stimmen könnte?
Also im voraus schonmal danke!
MFG

Betroffener
26.07.2008, 23:32
Tja,

ich denke es ist beides richtig (und mal wieder eine Grauzone zwischen zwei Gesetzen des SGB.

Solange die ArGe ALG2 bezahlt, ist man IMMER auch sozialversichert (wenn es nicht darlehensmässig gezahlt wird z.B. wg. nicht angreifbarem Vermögen).

Sobald man selbständig wird, sollen jedoch die Krankenkassen Beiträge erheben (immerhin gibt es aber die Möglichkeit für den ermäßtigten Beitrag bis ca. 1250 € Einkommen), denn ansonsten gilt als Mindestbeitrag der Basisbetrag bis ca. 1860 €.

Die Texte dazu sind einigermassen verwirrend, um es freundlich zu sagen:

Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
2. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 144 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 143 Abs. 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

2a. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist.

[...]

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Man darf sich aber freiwillig versichern.

Ich denke, hier gilt folgendes: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Solange auch nur 1 Cent ALG2 rollt, bist Du automatisch krankenversichert.
Fällt ALG2 weg, musst Du Dich selbst als selbständiger privat versichern (und solltest darauf achten, immer den jeweils passenden niedrigsten Beitragssatz zu bekommen - denn da gibt es nur zwei Staffeln: bis ca. 1250 € (nur auf speziellen Antrag), bis ca. 1860 € (Standardbeitrag für alle, die darunter liegen). Die genauen Werte stehen bei den Kassen und freiwillige Versicherung für Selbständige.

Der Haken ist, dass die KV nichts zurückzahlt, wenn Du in der falschen Gruppe gelandet bist oder zu hohe Beiträge abgeführt wurden, aber Nachzahlungen gefordert werden, wenn Du zu niedrige Beiträge abgeführt hast und das aus dem Gewinn ersichtlich wird.

Ich denke, die Denkansätze der KV sind noch in der Förderung der seinerzeitigen ICH-AG begründet, wo es kein ALG2 mehr gab, sondern nur den Zuschuss, der genau für die Sozialversicherungen gedacht war.

So - nun mach was draus.