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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beide gelichzeitig in Elternzeit und trotzdem Hartz IV?


Kampfkatze
27.07.2008, 00:30
Ich habe gleich noch eine Frage. (Zur derzeitigen Situation hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=94358.) gucken.)
Wahrscheinlich werden Ende Januar unsere Zwillinge geboren, unser Sohn ist dann noch nicht mal 18 Monate alt. Die Schwangerschaft war nicht geplant.
Das ist dann natürlich ein harter Brocken.
Rein theorethisch und vom Elterngeldgesetz her ist es möglich, daß mein Mann und ich 12 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, daß Elterngeld müßte dann "gestreckt" werden. Jetzt ist es aber so, daß das (gestreckte) Elterngeld + Kindergeld nicht ausreichen wird, eigentlich hätten wir dann noch "Bedarf" = Anspruch auf Hartz IV. Nur denke ich, daß wir nichts bekommen werden, weil sich die Arge darauf berufen wird, daß ja einer von uns arbeiten kann? Trotz 2 Babys + Kleinkind zuhause? Ich bekomme grade die Krise, wie soll das denn funktionieren.
Nur vom Elterngeld + Kindergeld zu leben wird dann verdammt hart.

VIERZEHNNOTHELFER
27.07.2008, 07:33
Moment, wenn einer von Euch arbeitet, steht Euch zu Hause eine
Praktikantin zu, wenn Ihr drei Kleinkinder zu betreuen habt. Das wäre der
beste Weg, einer Vollzeit, einer zu Hause und eine Hilfe.

Kampfkatze
27.07.2008, 11:12
Praktikantin? Von was? Wie ist da die Qualifikation?
Wo steht das, daß ein Anpruch besteht? Ich kenne mehrere Zwillings- und eien Drillingsfamilie und da hatte niemand eine Praktikantin, alle mußten sich die Hilfen selber organiseren und auch selber bezahlen.
Ich weiß wohl, daß wir ein paar Wochen vor der Geburt Anspruch auf eine Familienhelferin haben, wenn meine Ärztin mir oder den Ungeborenden eine gesundheitliche Gefährdung bescheinigt und sich durch eine Familienhelferin eine Krankenhasueinweisung verhinder läßt.
Und wer würde diese Praktikantin bezahlen? Wir wohl kaum, also das Jugenamt = die Kommune? Dann kann man und gleich das Hartz IV aufstocken (ok, anderer Pott).
Daß wir beide einen Rechtsanspruch auf Elternzeit und auch (gleichzeitigen) Elterngeldbezug haben, da wir beide Arbeitnehmer sind steht außer Frage.
Ich glaub, ich ruf morgen beim Jugendamt an, wenigstens die müßte doch den Durchblick haben.

VIERZEHNNOTHELFER
27.07.2008, 14:49
Jugendamt glaube ich. Aber in normalen berufstätigen Familien
können nicht einfach beide zu Hause bleiben, wenn drei Kinder da
sind. Geht nicht. Bei Euch eben auch nicht. Einer ja, mit Elterngeld.

Roady
27.07.2008, 15:38
Naja im Prinzip müßte es eigentlich schon gehen.

Mutter ist bei Kind Nr. 1 daheim geblieben um es zu erziehen, jetzt kommen Zwillinge, also dürfte es heißen neues Spiel neues Glück. Rein theoretisch könnte nun der Vater für die Zwillinge daheim bleiben um diese zu erziehen.

Allerdings müßte die Mutter sobald das Kind Nr. 1 dann 3 Jahre alt ist der Arge mit allen Möglichkeiten der Gängeleien zur Verfügung stehen, sprich auch zur Not ihren Job aufgeben für einen besser bezahlten Job.

An sich ist die Situation eigentlich recht lustig, wenn mans alleine von dem Standpunkt aus sieht, das Amt mal rundlaufen zu lassen, nur würde ich das Spielchen nicht versuchen ohne Rechtsbeistand zu spielen.

Was die Hilfe angeht, einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen, bin der Meinung, dass in dem Falle die Möglichkeit bestünde von der KK eine Haushaltshilfe bezahlt zu bekommen.
Jugendamt ist so ne Sache, wenn man die erstmal in der Bude hat, bekommt man sie nur schwer wieder los, die haben sowas filzlausartiges an sich meiner Meinung nach.

Kampfkatze
27.07.2008, 15:43
Jugendamt glaube ich. Aber in normalen berufstätigen Familien
können nicht einfach beide zu Hause bleiben, wenn drei Kinder da
sind. Geht nicht. Bei Euch eben auch nicht. Einer ja, mit Elterngeld.

Doch, natürlich geht das. :shock:
Die Partner können die Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann z.B.:
erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge nehmen,
beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.


Quelle (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76688.html)

Elterngeld kann mit den Hälfte der Bezüge auf die doppelte Dauer gedehnt werden.

Quelle (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76686.html)

Rein rechtlich können beide Elternteile 12 Monate mit Elterngeldbezug zuhause bleiben, wenn für einige Monate das Elterngeld halbiert wird.
Jedem Elternteil stehen 3 Jahre Elternzeit (!) zu, unabhängig vom Partner.

Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen (also nicht etwa nur gemeinsame 1 1/ 2 Jahre).

Quelle (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm)

Das alles gilt für Erwerbstätige. Wir sind beide erwerbstätig.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es 300 EUR zusätzlich.

Quelle (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76700.html)

Zu der ominösen Praktikantin findet Google nichts. Es gibt maximal eine Haushaltshilfe für ein paar Wochen und auch nur, wenn der Partner direkt nach der Geburt wieder arbeitet.

VIERZEHNNOTHELFER
27.07.2008, 16:24
wenn es so ominös ist, dann laßt es bleiben.
Normale Leute können bei drei Kindern nicht einfach beide
zu Hause bleiben. Ihr müßt wissen, was Ihr tut.
Für die Zukunft bestimmt für Euch ominös.

Marsleuchte
27.07.2008, 18:00
Anderer Vorschlag, frage mal bei der Hebamme nach wo du im Kurs bist oder die wo die Nachsorge macht.
Sie haben immer recht gute Beziehungen und können gegebenfalls eine Empfehlung geben.

Was das Jugendamt angeht, würde ich auch die Finger von lassen, es sei denn Ihr sucht eine Tagesmutter damit die Aufsicht der Kids wärend der Arbeitszeit gesichert ist.


MfG
Marslicht

Marsleuchte
27.07.2008, 18:06
Rein rechtlich können beide Elternteile 12 Monate mit Elterngeldbezug zuhause bleiben, wenn für einige Monate das Elterngeld halbiert wird.
Jedem Elternteil stehen 3 Jahre Elternzeit (!) zu, unabhängig vom Partner.


Bitte beachten, das Elternzeit nicht gleich Elterngeld bedeutet und bei den 12 Monaten Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt mit angerechnet.
Das bedeutet das es hier vom omptischen her gesehen nur 9 Monate Elterngeld gibt!

MfG
Marslicht

VIERZEHNNOTHELFER
27.07.2008, 18:25
Hebamme - das ist die Idee. Die wird es wissen.
Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, warum Ihr beide
zu Hause bleiben müßt, man kann nicht einfach das ganze Berufsleben stecken.

Kampfkatze
27.07.2008, 18:43
wenn es so ominös ist, dann laßt es bleiben.
Normale Leute können bei drei Kindern nicht einfach beide
zu Hause bleiben. Ihr müßt wissen, was Ihr tut.
Für die Zukunft bestimmt für Euch ominös.

Hast Du das gelesen, das ich geschreiben habe? Inkl. der Quellenangabe vom BFMSFJ??
Natürlich können beide Elternteile für 12 Monate (!! Um mehr geht es nicht!) zuhause bleiben, die Rechtslage ist ganz klar.
Im Gegensatz dazu haben im Netz keine einzige Quelle über irgendwelche Praktikanntinnen vom Jugendamt gefunden, die in die Familien gehen.

Bitte beachten, das Elternzeit nicht gleich Elterngeld bedeutet und bei den 12 Monaten Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt mit angerechnet.
Das bedeutet das es hier vom omptischen her gesehen nur 9 Monate Elterngeld gibt!


Das ist so nicht richtig, es wird nur das Mutterschaftsgeld nach der Geburt angerechnet. Bei einer Mehrlingsgeburt sind das 3 Monate. Bleiben 11 Monate, es gibt noch Partnermonate.
Bis auf die 3 Mutterschaftsgeldmonate können die restlich zwischen den Partnern nach Belieben verteilt werden, solange der Vater mindestens 2 nimmt.

Marsleuchte
27.07.2008, 18:56
Das ist so nicht richtig, es wird nur das Mutterschaftsgeld nach der Geburt angerechnet. Bei einer Mehrlingsgeburt sind das 3 Monate. Bleiben 11 Monate, es gibt noch Partnermonate.
Bis auf die 3 Mutterschaftsgeldmonate können die restlich zwischen den Partnern nach Belieben verteilt werden, solange der Vater mindestens 2 nimmt.

Stimmt ist ja auch logisch, war ein Fehler im Ausdruck meinerseits.
Logischerweise werden nur die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet, wäre ja sonst unlogisch.

Trotzdem sollte es überlegt sein ob wirklich beide Zuhause sein müssen oder ob man hier sich abwechselt und ein Teil wenigstens einen Halbtagsjob nachgeht, wenn schon die Möglichkeiten gegeben sind.

MfG
Marslicht

efge
27.07.2008, 20:51
Ahoi Kampfkatze,

ein wenig kann ich ja die Beiträge von VIERZEHNNOTHELFER nachvollziehen.

Du zitierst zwar Links, aber wie ich finde nur ungenügend, denn in dem einen Link ist auch dieses nachzulesen:

Sind zwei Eltern für die Betreuung des Kindes vorhanden, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird.

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