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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abwicklungsvereinbarung


stevimail
18.08.2006, 10:11
Meine Frau wurde / wird seit längerer Zeit von ihrem Chef gemobbt, dieser hat durch die ständige Verbreitung von Angst um den eigenen Arbeitsplatz, ein fast unerträgliches „Arbeitsklima“ zwischen den Kollegen geschaffen.
Neben anderen verbalen Attacken fielen immer wieder Bemerkungen, wie z.Bsp. dass man heutzutage für eine so langjährige und vor allem teure Mitarbeiterin wie meine Frau nunmehr fast zwei Mitarbeiterinnen beschäftigen könnte.
Die Situation eskalierte nun im Juni, als man meiner Frau wegen angeblichem Fehlverhalten gegenüber anderen Kolleginnen innerhalb von 2 Monaten 2 Abmahnungen aussprach. Die erste Abmahnung bekam sie dafür, dass eine neue Kollegin angeblich beim Gespräch mit dem Chef einen Weinkrampf bekommen habe, weil sie Angst vor meiner Frau habe. Dazu sei gesagt, dass diese Kollegin einen Zeitvertrag hatte, um eine Verlängerung bangte und auch schon früher deutlich machte, dass sie alles unternimmt um diese Arbeit zu behalten.

Auf Grund dieser schon länger anhaltenden Situation und der Angst einer nun folgenden fristlosen Kündigung, ist sie seit einigen Wochen krankgeschrieben (Psyche).

Nach vier Wochen kam eine Einladung zu einem Gespräch mit dem Thema „Ihre zukünftigen Perspektiven im Unternehmen“, welches sie auch wahrgenommen hat.
Hier stellte sich dann jedoch schnell heraus, dass es keine Zukunft geben wird und man sich von ihr trennen möchte.
Dazu wurden ihr dann zwei Vorschläge über eine mögliche Abwicklung der Angelegenheit unterbreitet (siehe Anhang bzw. Link).

Nach langer reiflicher Überlegung bin ich mit meiner Frau zu dem Schluss gekommen, dass die Gesundheit vorgehen muss und wir uns in irgendeiner Art und Weise mit dem AG einigen müssen.
Die Frage ist nur, ob man den Vertrag so annehmen sollte oder darauf wartet, wie der Arbeitgeber reagiert, wenn meine Frau nicht unterschreibt. Unterschwellig oder besser sogar wörtlich wurde bereits angedeutet, dass es in der Regel nicht besser werde (das Angebot) und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein anderer Wind wehen würde! Es könnte dann also eine fristlose (?), verhaltensbedingte (unwahrscheinlich da momentan nicht da) oder krankheitsbedingte Kündigung folgen!
Nun haben wir natürlich Angst etwas zu übersehen bzw. falsch zu machen und haben folgende Fragen zu der ganzen Thematik:


-ist der Vertrag / das Angebot soweit ok oder was sollten wir unbedingt noch mit in den Abwicklungsvertrag hereinnehmen bzw. ändern (meine Frau ist im September seit 11 Jahren im Unternehmen und hat brutto etwa 2500,- € im Monat)

-wird die Abfindung auf das ALG I angerechnet, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird (eigentlich doch nicht oder?), nach meiner Kenntnis gilt wegen der Zugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten

-kann einem das Arbeitsamt bei Existenz eines solchen Vertrages eigentlich eine Mitwirkung unterstellen und ggf. eine Sperrfrist für das
ALG I verhängen

-muss man dem Arbeitsamt eigentlich in irgendeiner Form nachweisen, dass man sich gegen den Verlust des Arbeitsplatzes gewehrt hat, was ja der Abwicklungsvertrag wiederum ausschließt

-mir/uns stossen z.Bsp die Punkte 4, 6 und 9 besonders auf

-was würden sie uns raten, wie am besten vorgehen

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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StephanK
18.08.2006, 11:24
:welcome: stevimail,
zu der arbeitsrechtlichen Frage, ob sie sich auf diese Vereinbarung einlassen muss bzw. wie die Chancen stünden, wenn sie diese Vereinbarung ablehnen und sich gegen eine Kündigung wehren würde, kann ich mich nicht äußern. Ich empfehle, eine/n Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Im Hinblick auf das Arbeitslosengeld ist es so, dass eine Aufhebungsvereinbarung mit Abfindung zwei Folgen hat:
(1) Es wird eine Sperrzeit von drei Monaten wegen Arbeitsaufgabe verhängt. Das ist nur dadurch abzuwenden, dass man selbst nachweist, dass es sich um Mobbing gehandelt hat. Das Problem dabei ist in der Regel der Nachweis, d.h. man ist darauf angewiesen, eindeutige Zeugenaussagen von Kolleg(inn)en präsentieren zu können. Dieser Nachweis kann durchaus gelingen und ich will auch niemandem davon abraten, ihn zu versuchen. Auf der anderen Seite sollte man nicht übersehen, dass ein solches Verfahren zwar kein Geld, aber Nerven kosten kann. Die daraus folgende Abwägung kann nur jeder für sich selbst treffen.
(2) Darüber hinaus ruht der Arbeitslosengeldanspruch u.U. für eine Weile, d.h. er wird zeitlich hinausgeschoben. Wie lange diese Ruhenszeit dauert, hängt vom Arbeitsvertrag aus. Die Einzelheiten gehen aus § 143a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html) hervor.
Die Sperrzeit verkürzt die Zeitdauer des Arbeitslosengeldanspruches, die Ruhenszeit nicht.

stevimail
18.08.2006, 12:06
Aber um einen Aufhebungsvertrag handelt es sich doch hierbei nicht. Es wird ja gemäß der Abwicklungserklärung (die ja eigentlich niemand zu Gesicht bekommt) eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen! Dann dürfte es doch keine Sperre geben, oder?
Die Frage ist nur, prüft das Arbeitsamt nach, was man ggf. unternommen hat, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten? Also ob man Kündigungsschutzklage erhoben hat etc.
Wir möchten ja wenigstens eine Sperre/Ruhezeit des ALG I und eine Anrechnung der Abfindung verhindern!

border
18.08.2006, 12:24
Hallo stevimail,

ich bin zwar auch kein Anwalt für Arbeitsrecht aber auch ich verstehe

eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung

es so das es sich um eine solche handelt.

- meines Wissens nach muß Deine Frau in diesem Fall auch keinen Nachweis darüber erbringen ob Sie versucht hat ihren Arbeitsplatz zu retten.

aber wesentlich besser ist es schon einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, - da wie ich finde die Abfindung weitaus höher sein müßte, bzw. in vergleichbaren Fällen mehr gezahlt wird.

also nicht ins Bockshorn jagen lassen sondern einen Fachanwalt um Hilfe bitten, - ich glaube da geht noch was.

MfG

border

stevimail
18.08.2006, 12:48
Danke für die Antwort Border!
Ich denke ja auch als gelernter Kaufmann, das der AG damit versucht die für ihn günstigste Lösung zu finden und bin für Kampf, was bedeuten würde, daß meine Frau zunächst nix unterschreibt, sondern der Dinge harrt, die da kommen.
Sie will nur auf Grund der Mobbingsituation und den erlittenen Demütigungen nicht mehr dorthin zurück. Wenn ich kämpfe müßte sie ja gemäß Gerichtsentscheidung vielleicht wieder da hin....
Sie fürchtet ja eh bei Rückkehr eine fristlose Kündigung wegen einem konstruierten Grund. Im Prinzip würde sie bei der ganzen Sache doppelt bestraft, Mobbing--> Verlust Arbeitsplatz.
Andererseits droht der AG ja noch mit einer krankheitsbedingten Kündigung, falls sie nicht unterschreibt. Wie leicht kann es sich ein Konzern denn da machen?


Zur Abfindungshöhe....sie ist knapp 11 Jahre dabei, bei 2500 Euro gehalt, würde bei der allgemein bekannten Rechtssprechung (50% Monatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre) etwa die 13.000 Euro ausmachen.
Wie entscheichen denn Arbeitsgerichte denn so in der Regel?

Jetzt kommt mir natürlich gleich wieder ein Gedanke. Die bisherigen Fakten eventuell für ein offizielles Schreiben zu nutzen und diese Drucksituation und unterschwelligen Ankündigungen des AG´s bei selbigem zur Beschwerde anbringen?

Rein sachlich gesehen geht es ja hier um die Entledigung einer teuren Arbeitskraft auf übelste Art und Weise!

border
18.08.2006, 13:33
Hallo stevimail,

Rein sachlich gesehen geht es ja hier um die Entledigung einer teuren Arbeitskraft auf übelste Art und Weise!

- wahrscheinlich wird es wirklich so sein.

Ich denke ja auch als gelernter Kaufmann, das der AG damit versucht die für ihn günstigste Lösung zu finden und bin für Kampf, was bedeuten würde, daß meine Frau zunächst nix unterschreibt, sondern der Dinge harrt, die da kommen.


so denke ich auch, aber am Ende ist es Deine Frau die betroffen ist, - also muß Sie entscheiden ob Kampf (um sein Recht) oder nicht.


Sie will nur auf Grund der Mobbingsituation und den erlittenen Demütigungen nicht mehr dorthin zurück. Wenn ich kämpfe müßte sie ja gemäß Gerichtsentscheidung vielleicht wieder da hin....


das kann ich gut verstehen und hoffe das Deine Frau nicht nur einen Arzt sondern auch einen Psychotherapeuten, in der für Sie sehr schwierigen Zeit aufsucht, - dieser könnte dem Gericht gegenüber auch eindringlich darstellen das eine weitere Tätigkeit in beschriebener Firma für die Gesundheit deiner Frau abträglich ist.


Sie fürchtet ja eh bei Rückkehr eine fristlose Kündigung wegen einem konstruierten Grund. Im Prinzip würde sie bei der ganzen Sache doppelt bestraft, Mobbing--> Verlust Arbeitsplatz.
Andererseits droht der AG ja noch mit einer krankheitsbedingten Kündigung, falls sie nicht unterschreibt. Wie leicht kann es sich ein Konzern denn da machen?


- eine fristlose Kündigung wegen konstruierten Grund muß Sie (mit Attest vom Psychotherapeuten) nicht befürchten. Und eine krankheitsbedingte Kündigung aufgrund des Mobbings im Betrieb würde dem Chef sehr teuer zu stehen kommen. (da er ja der Grund, Verursacher der Krankheit ist)

- und weger der Abfindung und dem gedachten Schreiben an den Chef, würde ich persönlich einen Anwalt beauftragen diese abzuschicken und zu erstellen falls nötig, auch würde ich in dem so wie von Dir dargestellt schon ziemlich schlimmen und Fortgeschrittenem Fall von Mobbing unbedingt zu einem Anwalt raten, dem ihr erstmal die gesamte Geschichte mit allen Einzelheiten und Vorfällen schildert. (denn sonst hätte ich Angst darum meine Rechte nicht bekommen zu können)

MfG

border

StephanK
18.08.2006, 13:34
Aber um einen Aufhebungsvertrag handelt es sich doch hierbei nicht. Es wird ja gemäß der Abwicklungserklärung (die ja eigentlich niemand zu Gesicht bekommt) eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen! Dann dürfte es doch keine Sperre geben, oder?Leider doch. Ich habe den Begriff Vertrag durchaus bewusst gewählt, denn der Deiner Frau vorgelegte Text sieht zwei Unterschriften vor - darunter eine der Arbeitnehmerin.

Auf diese zweite Unterschrift kommt es an. "Kündigung" ist nämlich nur ein einseitiger Akt. Die Zustimmung des Arbeitnehmers macht das Ganze zu einem Aufhebungsvertrag, auch wenn "Kündigung" darübersteht, denn es kommt auf den Inhalt und nicht auf die Bezeichnung an. Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ist aber leider eine Arbeitsaufgabe im Sinne des § 144 SGB III.

Step
18.08.2006, 13:56
Hallo!

Ich bin zwar auch kein Anwalt, aber es ist nur so eine Idee:
Besteht denn nicht die Möglichkeit einer normalen, fristgerechten Kündigung? Dagegen könnte man Kündigungsschutzklage erheben und prüfen, ob ggf. ein Sozialplan eingehalten wurde. In dieser Klage könnte man dann eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erstreiten, mit der sich der Arbeitgeber sozusagen freikaufen kann, er braucht Deine Frau dann also nicht weiter zu beschäftigen, woran er ja offensichtlich auch kein Interesse hat. Ich glaube, daß man mit dem Abwicklungsvertrag in jedem Fall eine Sperrzeit riskiert, wenn man nicht beweisen kann, daß man an der Kündigung nicht mitgewirkt hat.

Dem Arbeitsamt ist es übrigens egal, ob man gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgeht oder nicht. Allerdings weiß ich nicht, wie es sich mit einer Sperrzeit hinsichtlich der beiden Abmahnungen verhält. Gegen die Abmahnungen kann man lediglich mit einer schriftlichen Gegendarstellung vorgehen, die in die Personalakte aufzunehmen ist.

M.W. gibt es auch keine krankheitsbedingte Kündigung, sondern nur eine fristgerechte Kündigung während einer Krankheit.

border
18.08.2006, 14:04
Hallo Zusammen,

hier mal ein link zur krankheitsbedingten Kündigung:

bitteschön (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Kran kheitsbedingt.html)

sehr ausführlich beschrieben.

MfG

border

stevimail
18.08.2006, 15:46
Danke an alle, die sich bisher zum thema geäußert haben!

Hier noch ein paar Gedanken, Anmerkungen und Fakten, auch als Antwort auf einige Antworten hier:

Also in ärztlicher Behandlung ist meine Frau bereits und die Überweisung zum Therapeuten erfolgte auch mit der Verdachtsdiagnose auf Psychosomatische Beschwerden wegen akkuter Mobbingsituation. Das Problem am Ende wäre dann sicher, den Beweis einer Mobbingsituation vor Gericht zu führen.

Fakt und sicher nicht zum Nachteil ist aber wohl die Tatsache, daß nach über 11- jähriger Betriebszugehörigkeit einer Mitarbeiterin plötzlich verhaltensbedingt oder je nachdem was besser paßt krankheitsbedingt gekündigt werden soll. Mal ganz zu schweigen von den Gründen für die Abmahnung und daß auf das angebliche Fehlverhalten vorher niemals hingewiesen wurde (weder vom Chef, noch von Kollegin) und eine spätere Aussprache verweigert wurde.

Am besten ich stelle nachher, wenn ich heim bin, mal noch das anonymisierte Schreiben online, welches wir bereits vor dem Gespräch über die Zukunftsprognosen an den AG geschrieben haben.
Die Gesprächseinladung in Verbindung mit dem Abwicklungsangebot und die Abmahnungen sollten doch insofern nicht von Nachteil sein, als das sich daraus doch gut erkennen läßt, daß der Arbeitgeber nur eine Kündigungsmöglichkeit sucht!

@Border
Du verwirrst mich nun wiederum ein wenig mit deiner Beurteilung zur Abwicklungsvereinbarung.
Ich meine ein ordentliches Kündigungsschreiben würde es doch noch geben oder meinst dui da steht alles wichtige vom AG drin? Die Frage war ja auch wie das Arbeitsamt ggf. auf eine solche Abwicklung aufmerksam werden kann/soll?
Und ist es in der Praxis nicht die Regel, daß sich AG und AN vorab schon außergerichtlich einigen? Was machen die dann für ein Schriftstück, was wäre da günstig?
Stimmt deine Sicht der Dinge, dann bliebe ja wirklich nur das Abwarten der Kündigung und dann die Kündigungsschutzklage, zumindest wenn wir keine Nachteile bei der Zahlung des ALG I erleiden wollen.

Fakt ist wohl, daß wir nun die kurze Frist (der Personalmensch will das bis zu seinem Urlaub ab 25.08. geklärt wissen - vielleicht nur Bluff oder zusätzlicher Druck!?) zur Unterzeichnung verstreichen lassen und einen Anwalt hinzuziehen werden. Mal sehen was der meint...
Fairerweise muß man aber noch sagen, daß meine Frau schon zum zweiten Mal bei dem Personalfuzzi war. Beim ersten Mal bekam sie die Unterlagen und 2 Wochen Bedenkzeit, beim zweiten ging sie mutig rein und meinte, sie lasse sich den Arbeitsplatz nicht einfach so wegnehmen, worauf das Gespräch mit dem Hinweis auf die neue Frist nach 5 Minuten beendet war.
Unterstreicht das aber nicht auch die Absicht des AG, entweder sie geht so oder er sucht sich nen Grund? Bleibt nur zu hoffen, daß das ein Gericht ähnlich sehen würde!

Also für weitere sachdienliche Hinweise und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!

border
18.08.2006, 17:36
Hallo stevimail,

Die Gesprächseinladung in Verbindung mit dem Abwicklungsangebot und die Abmahnungen sollten doch insofern nicht von Nachteil sein, als das sich daraus doch gut erkennen läßt, daß der Arbeitgeber nur eine Kündigungsmöglichkeit sucht!

- sehe ich auch als Vorteil, denn so wird deutlich was der Arbeitgeber sich wünscht.

- auf die Frage wie das Amt auf so eine Abwicklungsvereinbarung reagiert, wenn sie diese denn zu Gesicht bekommt, hat StephanK ja schon weiter oben hingewiesen. (Sperrzeit)

- wenn es denn allerdings noch eine zusätzliche Kündigung nur aus betriebsbedingten Gründen gäbe (was ich nicht weiß), würde rein theoretisch wenn alles gut geht und Ihr der vorherigen Abwicklungserklärung zugestimmt habt Ruhe sein, d.h. keine Sperre.
Und da von der Abfindung nichts bekannt wäre würde auch keine evtl. Anrechnung dieser stattfinden.
(- Allerdings ist es üblich so wie ich es kenne die Abfindung mit dem letzten Gehalt zu überweisen, und da beim Amt ja zur Berechnung des AlG die letzten Gehaltsnachweise gefordert werden, wird dem Amt zwangsläufig die Abfindung bekannt.)

- außerdem könnte das Amt evtl. auch beim Ex Arbeitgeber Deiner Frau nachaken wie man denn nun auseinanderging und da dieser dann evtl. dem Amt die Abwicklungsvereinbarung in die Hände spielen könnte, wäre ich da vorsichtig. (besonders dann wenn der Ex-Chef Deiner Frau noch eins auswischen will).

ich will Euch da nicht verunsichern, sondern versuche lediglich mögliche Konstellationen darzustellen und weiß aus Erfahrung das mit vielen Arbeitgebern nicht gut außergerichtlich oder ohne Unterstüzung von Schreiben vom Anwalt zu handeln ist, oder nur mit mäßigem Erfolg.- aber vielleicht bekommt Ihr das ja hin.

Unterstreicht das aber nicht auch die Absicht des AG, entweder sie geht so oder er sucht sich nen Grund?

das spricht dafür Sie nicht weiter beschäftigen zu wollen, man will sich Ihrer entledigen und das um jeden Preis, keine Umstimmung mehr möglich.

- die Entscheidung einen Anwalt aufzusuchen werdet Ihr glaube ich nicht bereuen, ich würde mich auch über weitere Berichterstattung von Eurem Fall freuen.

MfG

border

stevimail
01.09.2006, 12:22
so der fall geht nun weiter und es wird konkret:

nach längeren gesprächen meiner frau und dem personalchef (ist recht jung und kommt von extern), konnten wir (sie) ihn davon überzeugenm, daß jegliche form von abwicklungsverträgen ein risiko für den AN bürgt.
außerdem hat sie ja trotz mehrfacher gespräche und bearbeitungsversuche der firma nix unterschrieben und im vorletzten gespräch gemeint, sie wolle sich den arbeitsplatz nicht wegnehmen lassen.

der AG ließ aber keine zweifel daran aufkommen, daß das AV beendet werden solle und meinte, daß es dann zu einer gerichtlichen auseinandersetzung kommen könne.
daraufhin hat meine frau per email nochmals zwei vorschläge zur "beendigung" ihres AV bekommen, welche im wesentlichen dem inhalt der bereits weiter oben geschilderten möglichkeiten entspricht.
das entsprach nicht unseren vorstellungen und er meinte, wir sollen dann kündigungsschutzklage erheben.

gestern ist nun die kündigung ins haus geflattert, ganz kurz und knapp:

************************************************** ***********
Ihr Arbeitsverhältnis

Sehr geehrte Frau XXX,

wie bereits mit Ihnen besprochen, kündigen wir das mit Ihnen seit dem 01.09.1995 bestehende Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen fristgemäß zum 31.01.2007.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden haben, da Ihnen ansonsten eine MInderung etwaiger Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung droht.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxx

************************************************** ***********

hm, alles bissel knapp oder? kein wort einer abfindung o.ä.
naja die richtung ist ersmal vorgegeben-->kündigungsschutzklage.

ist mit der erhebeung der kündigungsschutzklage zunächst ersteinmal gesichert, daß meine frau keine alg I sperre bekommen kann, ich meine ja....
was meint ihr nun, wie die aussichten hinsichtlich der klage und einer dann noch zu verhandelnden abfindung, unter berücksichtigung der bereits in früheren beiträgen genannten umstände, für meine frau sind?
ist die eventuelle abfindung nun auch ohne anrechnung auf das alg I, auch hier denke ich unter den umständen jetzt ja!

heißt betriebsbedingt jetzt auch betriebsbedingt oder kann der AG später auch noch auf die befürchtete personenbezogenen Gründe umschwenken? wäre aber doch unglaubwürdig oder?

wie geht man nun am besten vor und was ist an abfindung zu erwarten bzw. realistisch?
meiner meinung nach wäre auf grund der umstände (tochterunternehmen eines konzerns, mobbing, nachweislich keine arbeitsplatzabbau etc) doch wenigstens ein volles monatsgehalt mal der zugehörigkeitsjahre anzustreben oder?
was meint ihr, kann meine frau auch noch gefahr laufen, völlig ohnen abfindung dazustehen? im normalfall sollte ja das gericht nun auf ungerechtfertigte kündigung entscheiden.

arbeiten möchte meine frau auf grund der situation für diesen AG natürlich nicht mehr, es geht nur noch um die konditionen!

was ratet ihr uns nun weiter? das sie erstmal zum AA muß ist klar und natürlich zum amtsgericht!
welches ist eigentlich zuständig, das am eigenen wohnsitz oder das am sitz des betriebes?

danke für eure weitere hilfe

border
01.09.2006, 12:57
Hallo stevimail,



meiner meinung nach wäre auf grund der umstände (tochterunternehmen eines konzerns, mobbing, nachweislich keine arbeitsplatzabbau etc) doch wenigstens ein volles monatsgehalt mal der zugehörigkeitsjahre anzustreben oder?

das würde ich auch denken, evtl. ab dem 5 Jahr der Firmenzugehörigkeit sogar das 1,5 facheGehalt.

was meint ihr, kann meine frau auch noch gefahr laufen, völlig ohnen abfindung dazustehen?

- Gefahr laufen kann man immer, jedoch sind die Arbeitsgerichte hier sehr oft auf Seiten der Arbeitnehmer.


betriebliche Gründe liegen vor, wenn:

Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn die Zahl der an die zu verrichtende Tätigkeit vertraglich angebundenen Arbeitnehmer größer ist, als die zur Verfügung stehende Arbeitsmenge.

- eine Sperre seitens des Amtes wäre hierdurch nicht zu erwarten, - das Arbeitslosengeld ist also schon mal gesichert.

nichtsdestotrotz scheint die Lage nun so zu sein das Ihr ohne einen Rechtsbeistand in dieser Sache sicher übervorteilt werden würdet.

zum Standort des zuständigen Arbeitsgerichtes könnte evtl. ein Moderatorenkollege hilfreich sein. 8)

MfG

border

StephanK
01.09.2006, 13:15
zum Standort des zuständigen Arbeitsgerichtes könnte evtl. ein Moderatorenkollege hilfreich sein. 8) Thüringer Straße 16, 06112 Halle - keine Überraschung, oder? 8)

stevimail
01.09.2006, 14:00
zum Standort des zuständigen Arbeitsgerichtes könnte evtl. ein Moderatorenkollege hilfreich sein. 8) Thüringer Straße 16, 06112 Halle - keine Überraschung, oder? 8)

:D danke, ich wohne aber nicht mehr direkt in halle. stadtgrenze = neuer landkreis!
deiner antwort entnehme ich aber, daß ich zum amtsgericht gehen muß, was für meinen wohnort zuständig ist.
landkreis merseburg-querfurt = merseburg...ich glaube klosterstrasse...

stevimail
01.09.2006, 14:04
Hallo stevimail,



meiner meinung nach wäre auf grund der umstände (tochterunternehmen eines konzerns, mobbing, nachweislich keine arbeitsplatzabbau etc) doch wenigstens ein volles monatsgehalt mal der zugehörigkeitsjahre anzustreben oder?

das würde ich auch denken, evtl. ab dem 5 Jahr der Firmenzugehörigkeit sogar das 1,5 facheGehalt.

was meint ihr, kann meine frau auch noch gefahr laufen, völlig ohnen abfindung dazustehen?

- Gefahr laufen kann man immer, jedoch sind die Arbeitsgerichte hier sehr oft auf Seiten der Arbeitnehmer.


betriebliche Gründe liegen vor, wenn:

Betriebliche Erfordernisse liegen vor, wenn die Zahl der an die zu verrichtende Tätigkeit vertraglich angebundenen Arbeitnehmer größer ist, als die zur Verfügung stehende Arbeitsmenge.

- eine Sperre seitens des Amtes wäre hierdurch nicht zu erwarten, - das Arbeitslosengeld ist also schon mal gesichert.

nichtsdestotrotz scheint die Lage nun so zu sein das Ihr ohne einen Rechtsbeistand in dieser Sache sicher übervorteilt werden würdet.

zum Standort des zuständigen Arbeitsgerichtes könnte evtl. ein Moderatorenkollege hilfreich sein. 8)

MfG

border

"nichtsdestotrotz scheint die Lage nun so zu sein das Ihr ohne einen Rechtsbeistand in dieser Sache sicher übervorteilt werden würdet."

schreibfehler, oder?

kannst du noch was zur anrechnung gezahlter abfindungen sagen? normalerweise wird die ja nur angerechnet wenn ich an der kündigung/verlust des arbeitsplatzes mitgewirkt habe bzw. die kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.

hm 1,5 faches des monatsverdienstes....kann mir nicht vorstellen, daß ein deutsches gericht si urteilt. volles monatsgehalt wäre ja auch schon was...obwohl, man muß sich immer vor augen halten, daß es sich um ein tochterunternehmen einer der größten deutschen konzerne handelt und meine frau ist nicht die erste, die man "elegant" beseitigt hat, nur haben die anderen bisher nicht geklagt/gekämpft und es galt noch die alte gesetzeslage!

StephanK
01.09.2006, 14:51
Nein, nicht Amts-, sondern Arbeitsgericht. Für den Landkreis Merseburg-Querfurt zuständig ist das Arbeitsgericht Naumburg:
Hausanschrift Nordstr. 13/15, 06618 Naumburg
Postanschrift Postfach 18 52, 06608 Naumburg
Tel.: (0 34 45) 28 16 17, Fax: (0 34 45) 28 16 18

stevimail
01.09.2006, 15:07
Nein, nicht Amts-, sondern Arbeitsgericht. Für den Landkreis Merseburg-Querfurt zuständig ist das Arbeitsgericht Naumburg:
Hausanschrift Nordstr. 13/15, 06618 Naumburg
Postanschrift Postfach 18 52, 06608 Naumburg
Tel.: (0 34 45) 28 16 17, Fax: (0 34 45) 28 16 18

oho, denkfehler....wie komme ich auf amtsgericht?
hm, schöner mist bei nem großen landkreis wo alles verteilt ist, die eigentliche verwaltung in merseburg und die gerichtsbarkeit in naumburg :patsch: liegt nun nicht grad um die ecke...

Seebarsch
01.09.2006, 17:48
Hallo stevimail,

hab den ganzen Sachverhalt leider erst heute entdeckt. Nach meiner langen beruflichen Erfahrungen ist das Vorgehen des Arbeitgebers eigentlich ein Standardverfahren und leider nichts Neues.
:-x :kotz: :-x
Gut dass Ihr Euch weder auf einen Aufhebungsvertrag noch auf eine arbeitgeberseitige Kündigung mit Abwicklungsvertrag eingelassen habt.
Der Sachverhalt zum Abwicklungsvertrag wird von der Agentur nämlich explizit erfragt !
:D
Zum Sachverhalt:
Da die Kündigung betriebsbedingt erfolgte, liegt sie ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Insofern kann eine Sperrzeit nicht eintreten. Für die Agentur besteht keinerlei Anlass in diese Richtung zu fragen oder tätig zu werden.

Hinsichtlich der Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber jetzt in der Beweispflicht, die Betriebsbedingtheit nachzuweisen und dabei auch die Sozialauswahl zu belegen !
Je grösser der Betrieb ist, umso schwerer wird die Betriebsbedingtheit nachzuweisen sein !!
Mein TIPP: Schaut auch genau an, was Euer Anwalt macht! Wahre Spezialisten im Arbeitsrecht sind dünn gesät!
Viel Erfolg !
Ps: Schau am Besten zu, dass Deine Frau gesundheitlich wieder hoch kommt! Ich war in der selben Lage und habe mich zwei Jahre mit den Gerichten und dem AG gestritten. Zu letzt bekamen wir jedoch Recht!
8) 8) :P

stevimail
01.09.2006, 22:32
Hallo stevimail,

hab den ganzen Sachverhalt leider erst heute entdeckt. Nach meiner langen beruflichen Erfahrungen ist das Vorgehen des Arbeitgebers eigentlich ein Standardverfahren und leider nichts Neues.
:-x :kotz: :-x
Gut dass Ihr Euch weder auf einen Aufhebungsvertrag noch auf eine arbeitgeberseitige Kündigung mit Abwicklungsvertrag eingelassen habt.
Der Sachverhalt zum Abwicklungsvertrag wird von der Agentur nämlich explizit erfragt !
:D
Zum Sachverhalt:
Da die Kündigung betriebsbedingt erfolgte, liegt sie ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Insofern kann eine Sperrzeit nicht eintreten. Für die Agentur besteht keinerlei Anlass in diese Richtung zu fragen oder tätig zu werden.

Hinsichtlich der Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber jetzt in der Beweispflicht, die Betriebsbedingtheit nachzuweisen und dabei auch die Sozialauswahl zu belegen !
Je grösser der Betrieb ist, umso schwerer wird die Betriebsbedingtheit nachzuweisen sein !!
Mein TIPP: Schaut auch genau an, was Euer Anwalt macht! Wahre Spezialisten im Arbeitsrecht sind dünn gesät!
Viel Erfolg !
Ps: Schau am Besten zu, dass Deine Frau gesundheitlich wieder hoch kommt! Ich war in der selben Lage und habe mich zwei Jahre mit den Gerichten und dem AG gestritten. Zu letzt bekamen wir jedoch Recht!
8) 8) :P


danke für deine antwort!
um was ging es denn bei deinem streitfall? wie habt ihr euch am ende geeinigt bzw. wie hat das gericht entschieden? sind die gerichte wirklich eher kritisch gegenüber den AG´s eingestellt?

wie meinst du das mit dem aufpassen auf den anwalt, worauf ist zu achten, wie erkenne oder finde ich einen solchen guten anwalt?

was meinst du/ meint ihr, ist es realistisch zunächst vom gericht die unwirksamkeit der kündigung feststellen zu lassen und dann aber dem gericht klarzumachen, daß auf grund der mobbingsituation das vertrauensverhältnis zum AG so beschädigt ist, daß eine fortsetzung des Av´s unmöglich ist?

StephanK
02.09.2006, 07:51
wie meinst du das mit dem aufpassen auf den anwalt, worauf ist zu achten, wie erkenne oder finde ich einen solchen guten anwalt?Aufpassen kann man als juristischer Laie fast nur bei der Auswahl. Parallele aus der Medizin: Wenn Du plötzlich Schleier auf dem Auge hast, gehst Du natürlich nicht zum Allgemeinmediziner oder zum Internisten, sondern zum Augenarzt. So auch hier: Sinnvoll wäre ein/e Fachanwalt/~anwältin für Arbeitsrecht, am besten eine/r mit Doppelqualifikation Arbeits- und Sozialrecht - oder ein etwas größeres Büro mit Spezialisten für beide Fachgebiete.
Die sachsen-anhaltinische Anwaltskammer hat leider noch keinen Anwaltsuchdienst auf ihrer Internet-Seite, so dass Ihr auf die Gelben Seiten (www.gelbeseiten.de) oder Anwaltssuche (http://www.anwaltssuche.de) zurückgreifen müsst.
Falls sie Gewerkschaftsmitglied ist, ist natürlich der einfachste und billigste Weg die Vertretung durch die Gewerkschaft!

was meinst du/ meint ihr, ist es realistisch zunächst vom gericht die unwirksamkeit der kündigung feststellen zu lassen und dann aber dem gericht klarzumachen, daß auf grund der mobbingsituation das vertrauensverhältnis zum AG so beschädigt ist, daß eine fortsetzung des Av´s unmöglich ist?Sauber getrennt geht das nicht. Entweder stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde (womit aus rein rechtlicher Sicht die Klage erfolgreich war) oder halt nicht. Weil aber das Arbeitsgericht gehalten ist, zunächst auf eine Einigung der Parteien hinzuwirken und das auch tun wird, wird das Thema "Vergleich" mit Sicherheit auftauchen. Ein solcher Vergleich führt zu einer Sperrzeit - außer vielleicht, wenn er ausdrücklich festhält, dass die Kündigung unwirksam war, das Arbeitsverhältnis wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses der Parteien dennoch nicht fortgesetzt werden kann und der Vergleich lediglich zu dem Zweck abgeschlossen wird, die finanzielle Seite (Entlassungsentschädigung) zu regeln.
Dabei kommt es auf jedes Wort an, und genau deswegen auch auf die Fachkompetenz des/der Anwalts/Anwältin.

Eine Entlassungsentschädigung führt allerdings auch dazu, dass ein Weilchen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird!

Seebarsch
02.09.2006, 11:46
Hallo stevimail,
das ganze mit meiner Lebensgefährtin war Schwerarbeit.
Es fing an mit einer Kündigung ohne Angabe eínes Grundes und Einhaltung der Kündigungsfrist. Innerhalb des Verfahrens versuchte der AG dann noch private schmutzige Wäsche zu waschen, was von meiner Seite zu einer Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung führte. Folge war meinerseits innerhalb des bestehenden Verfahrens ein Antrag auf Auflösung wegen Umzumutbarkeit. Dieser Antrag wurde abgelehnt, aber festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war. Innerhalb des ersten Verfahrens folgte dann eine Insolvenz und zwei Betriebsübergänge.
Letzerer Betrieb ist mittlerweile auch in Insolvenz.
Als Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens kam dann heraus, dass ein Arbeitsverhältnis bei dem ersten Betriebsübernehmer, Ehemann und Geschäftsführer des Erstbetriebes, ungekündigt fortbesteht. Hinsichtlich des Insolvenzverfahrens laufen dann noch Strafanzeigen wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Diebstahl, sowie uneidlicher Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Auf meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft wurden die Verfahren, mit einem anderen Staatsanwalt, wieder aufgenommen und laufen noch.

Kurz vor den endgültigen Urteil vor dem Landesarbeitsgericht gab der Arbeitgeber jedoch eine eidesstattliche Versicherung ab. Hierzu laufen von mehreren Schuldnern Strafanzeigen, weil in der Erklärung wohl falsche Angaben gemacht wurden.

Du siehst, dass wir wohl Recht bekommen haben, aber noch keinen Cent vom Arbeitgeber. Ohne eine gute Rechtsschutzversicherung die mitspielte und Kostendeckung bis in die letzte Instanz zusagte, wäre das ganze nicht möglich gewesen.

Zu den Anwälten:
So wie StephanK schon sagte, sind die Vertreter der Gewerkschaften recht fit im Arbeitsrecht. Ansonsten sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Anwälte mit dem "Interessengebiet Arbeitsrecht" muss man dann schon eher etwas misstrauisch beachten.
Wie erkenn ich einen guten Anwalt ?
Hier ist es wie beim Arzt, man muss Vertrauen haben.
Wichtige Indizien sind es jedoch, ob der Anwalt bei der Sachverhaltsschilderung aufmerksam zuhört, sich Notizen macht und Geduld zeigt. Zudem sollte er alle Schritte vorher mit dem Mandanten absprechen. Schriftsätze an die gegnerische Partei oder das Gericht sollten vorher an den Mandanten gehen und erst nach Rücksprache auch abgesandt werden.

Arbeitsrichter neigen dazu, einen Vergleich anzustreben damit die aufwändige Begründung eines Urteils entfällt. Nach den bisherigen Schilderungen und meinen, auch beruflichen, Erfahrungen wird es wenig Sinn haben, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Ein Vergleich, der eine fristgemäße, betriebsbedingte ordentliche Kündigung mit einer entsprechenden Abfindung enthält, wäre m.E. nicht zu verachten.Wichtig ist es, dass die ordentliche fristgemäße Kündigung erfolgt, da dann bei der Arbeitsagentur weder eine Sperrzeit eintritt noch die Abfindung angerechnet wird.
Gruß
Ps: Für spezielle Fragen kann mir auch eine PN gesandt werden.
:lol:

stevimail
03.09.2006, 17:23
hört sich ja auch alles übel an bei dir! ist manchmal schon verrückt was man tun muß, um an sein recht zu kommen....


nun noch mal zu meinem/unseren fall:
die kündigung ist ja nun schon durch den arbeitgeber sowohl fristgemäß als auch ordentlich, betriebsbedingt erfolgt. ist das jetzt erstmal ein fakt, der bestand hat und der die o.g. ansprüche auf alg I ohne sperrfrist sichert, auch wenn man sich später im verfahren auf die kündigung und eine abfindung einigt?

heißt das jetzt konkret, daß es auch bei dieser betriebsbedingten kündigung während einer kündigungsschutzklage bleibt, oder kann der AG während eines prozesses noch wie angekündigt "schmutzige wäsche" waschen (zielt auf die ausgesprochenen abmahnungen hin)?

Seebarsch
03.09.2006, 17:49
Zunächst einmal hat ja der Arbeitgeber mit der ordentlichen, d.h. betriebsbedingten Kündigung Fakten gesetzt. Da wird die Arbeitsagentur keine Sperrzeit zu prüfen haben, da es da nichts gibt.
Daran ändert auch die Kündigungsschutzklage nichts.
Was kann denn bei der Kündigungsschutzklage herauskommen:
a) sie wird bestätigt, dann bleibt alles beim Alten,
b) sie wird aufgehoben, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Ihre Ehefrau geht arbeiten und die Agentur will vom Arbeitgeber das
für den Lohn vorgeleistete Alg zurück,
c) Es bleibt bei der Kündigung, allerdings wird eine Abfindung festgesetzt.
Dann bleibt es wie a. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, wird auch die Agentur die Abfindung nicht berücksichtigen.

Sicherlich kann der Arbeitgeber, auch während des Kündigungsschutzverfahrens, vorsorglich eine neue Kündigung nachschieben. Dagegen klagt man dann eben wieder !
:patsch:
Nachdem die Würfel gefallen sind, sollten Sie schauen, dass Sie die Klage vor dem Arbeitsgericht auf die Reise bringen und dann einfach mal Ruhe einkehren lassen. In solch einem Stadium bringt es nichts, wenn sich über alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten den Kopf zermartert.
:lol: 8) 8)

stevimail
03.09.2006, 18:00
Zunächst einmal hat ja der Arbeitgeber mit der ordentlichen, d.h. betriebsbedingten Kündigung Fakten gesetzt. Da wird die Arbeitsagentur keine Sperrzeit zu prüfen haben, da es da nichts gibt.
Daran ändert auch die Kündigungsschutzklage nichts.
Was kann denn bei der Kündigungsschutzklage herauskommen:
a) sie wird bestätigt, dann bleibt alles beim Alten,
b) sie wird aufgehoben, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Ihre Ehefrau geht arbeiten und die Agentur will vom Arbeitgeber das
für den Lohn vorgeleistete Alg zurück,
c) Es bleibt bei der Kündigung, allerdings wird eine Abfindung festgesetzt.
Dann bleibt es wie a. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, wird auch die Agentur die Abfindung nicht berücksichtigen.

Sicherlich kann der Arbeitgeber, auch während des Kündigungsschutzverfahrens, vorsorglich eine neue Kündigung nachschieben. Dagegen klagt man dann eben wieder !
:patsch:
Nachdem die Würfel gefallen sind, sollten Sie schauen, dass Sie die Klage vor dem Arbeitsgericht auf die Reise bringen und dann einfach mal Ruhe einkehren lassen. In solch einem Stadium bringt es nichts, wenn sich über alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten den Kopf zermartert.
:lol: 8) 8)

ja wir sind auch gerade bei der auswahl eines fachanwaltes für arbeitsrecht, nur tun wir uns eben auf grund unserer unerfahrenheit recht schwer damit. was bleibt denn außer der suche im www? da muß man dann wohl glück haben. übermäßig viele kann ich auch nicht finden (raum merseburg-halle / land sachsen-anhalt).

die von dir nochmals genannten punkte beruhigen schon ein wenig, sehe ich doch die angelegenheit mit meinem gesunden menschenverstand genauso.
was sich wohl ändern könnte, wäre der verlust der abfindung, die der AG ja im rahmen des abwicklungsvertrages angeboten hat, was mir aber unter berücksichtigung der heutigen rechtslage hinsichtlich einer eventuellen sperre zu heikel erschien und man ggf. am ende mit einer sperre auch nichts gewonnen hätte.

arbeiten lassen möchte ich meine frau dort nicht mehr, sie hat gerade ne therapie angefangen......die frage ist nur, was erkennt das gericht später ,nach einer erfolgreichen kündigungsschutzklage, für gründe an, die es ihr (dem AN) unmöglich machen dort weiter tätig zu sein?

stevimail
21.09.2006, 12:06
so falls hier weiterhin interesse an dem fall besteht, würde ich mich weiter dazu äußern.
momentan geht es wie folgt weiter:

- wir haben am 12.09. beim arbeitsgericht über unseren anwalt kündigungsschutzklage eingereicht (klageschrift 8 seiten)

- schon am 20.09. haben wir den termin 05.10. zur ersten güteverhandlung beim arbeitsgericht, mit persönlicher ladung der klägerin (meine frau) und der beklagten (geschäftsführer vom stammsitz in hamburg), bekommen


was für uns neu war, zum glück haben wir die fristen aber eingehalten, das arbeitsamt unterscheidet bei der meldepflicht zwischen dem sich arbeitssuchend melden (innerhalb von 3 tagen!!!) und dem arbeitslos melden (3 monate vor ende des arbeitsverhältnisses). unter umständen handelt man sich also ärger und ein paar tage (wochen?) sperrfrist ein, wenn man sich nicht sofort arbeitssuchend meldet :o

achja und noch ein fakt für alle, denen gleiches passieren könnte. ihr dürft niemals einen abwicklungsvertrag unterschreiben!!! das zieht nach heutigem recht immer eine sperrfrist nach sich!
außerdem liegt der teufel bei diesen verträgen oftmals im detail. bei uns mit dem satz zur unwiderruflichen freistellung von der arbeit! dann schlägt nämlich die falle mit der sozialversicherung zu, die dann nicht mehr besteht und selber gezahlt werden muß!!!

unter diesen gründen erscheint der zunächst relativ faire abwicklungsvertrag der meiner frau angeboten wurde in einem ganz neuen licht und die angebotene abfindung wäre ein witz gewesen, weil eben gar nix übrig geblieben wäre (sperrfrist, sozialversicherung etc.)

Seebarsch
21.09.2006, 19:50
Hallo stevimail,
ich bin ja mal gespannt, was in der Güteverhandlung durch den Arbeitgeber geboten wird !
Haben Sie einen guten Anwalt gefunden ?
Hoffentlich geht es Ihrer Ehefrau besser !!!

Zur Sache:
Seit dem 01.02.2006 gibt es für die zu späte Arbeitsuchendmeldung eine Sperrzeit von 1 Woche !

Abwicklungsvertrag:
Der Abwicklungsvertrag kommt nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zustande. Mithin ist er sozialrechtlich wie eine Eigenkündigung zu sehen. Wenn man dazu keinen wichtigen Grund im Sinne des § 144 SGB III hat, gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen !

Unwiderrufliche Freistellung:
Wenn durch den Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt, besteht tatsächlich durch den Arbeitgeber keine Pflicht mehr, die Sozialversicherung zu zahlen.
Wenn in der Zeit der unwiderruflichen Freistellung kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird, besteht allerdings ein Anspruch auf Arbeitslosengeld !

In der Zeit der Freistellung besteht zwar das ARBEITSerhältnis fort, jedoch ist das BESCHÄFTIGUNGSverhältnis = Arbeit gegen Entgelt, beendet.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist jedoch nicht vom Arbeits- sondern vom Beschäftigungsverhältnis abhängig. Wenn das beendet ist und alle anderen weiteren Voraussetzungen vorliegen,besteht Anspruch auf Alg !!!!
Wird jedoch in der Zeit der unwiderruflichen Freistellung Entgelt gezahlt, ruht der Anspruch auf Alg gem. § 143 SGB III. In dieser Zeit wird keine Sozialversicherung durchgeführt und man müsste sich tatsächlich selbst versichern.
So, nun muss man in Ruhe den 04.10.2006 abwarten !
Gruß
und mit dem Wunsch für viel Erfolg !

PS: Auch wenn Ihre Ehefrau persönlich geladen wird, kann sie sich mit einer entsprechend ausgestellten Vollmacht, z.B. durch Sie, vertreten lassen !
Das würde ich empfehlen, wenn es Ihrer Ehefrau nicht besser geht.
Erfahrungsgemäss reagieren Frauen vor Gericht auch eher emotional, was ein guter bzw. skrupelloser Gegenanwalt oftmals ausnutzen kann !
Ich spreche hier aus eigener, leidvoller Erfahrung !!!

stevimail
22.09.2006, 12:53
Hallo stevimail,
ich bin ja mal gespannt, was in der Güteverhandlung durch den Arbeitgeber geboten wird !
Haben Sie einen guten Anwalt gefunden ?
Hoffentlich geht es Ihrer Ehefrau besser !!!

Zur Sache:
Seit dem 01.02.2006 gibt es für die zu späte Arbeitsuchendmeldung eine Sperrzeit von 1 Woche !

Abwicklungsvertrag:
Der Abwicklungsvertrag kommt nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zustande. Mithin ist er sozialrechtlich wie eine Eigenkündigung zu sehen. Wenn man dazu keinen wichtigen Grund im Sinne des § 144 SGB III hat, gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen !

Unwiderrufliche Freistellung:
Wenn durch den Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt, besteht tatsächlich durch den Arbeitgeber keine Pflicht mehr, die Sozialversicherung zu zahlen.
Wenn in der Zeit der unwiderruflichen Freistellung kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt wird, besteht allerdings ein Anspruch auf Arbeitslosengeld !

In der Zeit der Freistellung besteht zwar das ARBEITSerhältnis fort, jedoch ist das BESCHÄFTIGUNGSverhältnis = Arbeit gegen Entgelt, beendet.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist jedoch nicht vom Arbeits- sondern vom Beschäftigungsverhältnis abhängig. Wenn das beendet ist und alle anderen weiteren Voraussetzungen vorliegen,besteht Anspruch auf Alg !!!!
Wird jedoch in der Zeit der unwiderruflichen Freistellung Entgelt gezahlt, ruht der Anspruch auf Alg gem. § 143 SGB III. In dieser Zeit wird keine Sozialversicherung durchgeführt und man müsste sich tatsächlich selbst versichern.
So, nun muss man in Ruhe den 04.10.2006 abwarten !
Gruß
und mit dem Wunsch für viel Erfolg !

PS: Auch wenn Ihre Ehefrau persönlich geladen wird, kann sie sich mit einer entsprechend ausgestellten Vollmacht, z.B. durch Sie, vertreten lassen !
Das würde ich empfehlen, wenn es Ihrer Ehefrau nicht besser geht.
Erfahrungsgemäss reagieren Frauen vor Gericht auch eher emotional, was ein guter bzw. skrupelloser Gegenanwalt oftmals ausnutzen kann !
Ich spreche hier aus eigener, leidvoller Erfahrung !!!


jaja, da muß man als juristischer laie wirklich verdammt aufpassen...
meiner frau geht es ansich wieder etwas besser, hat ein wenig abstand gewonnen und die arbeit selber hat ihr ja auch spaß gemacht, nur eben die unschönen sachen, welche sich da abgespielt haben.....

sie selber möchte ja lieber auch nicht dort hin und sie sagt auch, daß sie weiß, daß sie dort emotional reagieren könnte. das müssen wir dann eben vorher alles besprechen und "trainieren", ich persönlich halte ein nichterscheinen zumindest beim ersten termin für nicht glücklich und denke auch, daß sich das nachteilig auswirken könnte.

wir hoffen einen guten anwalt gefunden zu haben, wird aber erst das endergebnis zeigen können. zumindest ist er fachanwalt für arbeitsrecht und hat auch eine zulassung für das hiesige landesarbeitsgericht bzw. OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt).
eingestellt sind wir nunmehr auf kampf und gehen mit einer mindestforderung von 1 monatsgehalt x zugehörigkeitsjahre ins rennen und wenn wir das verfahren gewinnen möchte ich mal sehen, mit welchen mitteln / angeboten die uns (meine frau) dann loswerden wollen.