Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung Leihfirma
derduisburger
29.07.2008, 00:03
Hy erstemal
ich habe am 23.06.08 bei einer leihfirma angefangen.
Vom 21-25 juli hate ich einen Krankenschein die hatten mich am 21 juli auch angerufen das ich zu langsam wäre angeblich, da meinte ich für7.31€ die stunde mache ich keinen akkord da ich leider meine prüfung in der ausbildung versemmelt habe.
jetzt haben die heute angerufen und gesagt ich möchte gerne bis 17 uhr da sein.
also ich gehe dahin und was war die geben mir die kündigung mit der begründung amgeblich zu langsam und keie aufträge nen kolege hat von mir inerhalb 3 monaten 3 abmahnungen und ist immer noch bei der firma was soll ich machen da ich auch von der arge überbrückungsgeld bekommen hab was ich wohl zurückzahlen muss. mich kotz das alles an die hatten auch nur drecksarbeit da.
Also ich wäre spätestens heute beim Fachanwalt für Arbeitsrecht um den Laden ein wenig zu ärgern und ggfs. noch Kohle raus zu schlagen.
Allerdings würde ich mich vorher noch schnell wieder bei meiner Arge zurück melden, weil ich ja auch in den folgenden Monaten wieder Geld zum Leben und Wohnen brauche.
Rotkäppchen
29.07.2008, 13:52
Aber Roady, was soll denn der Anwalt erreichen, bei einem Monat Arbeit! Eine Entschädigung???
Nun kann man in diesem Fall wohl kaum dazu etwas sagen. Du wirst wohl du deiner ARGE zurückmüssen. Das war ein Sklavenhalter, und dem würde ich keine Träne nachweinen. Dem hat das schon mit der Krankheit nicht gepasst! Wer weiss, ob du wirklich zu langsam warst.
Ich kann dir aber sagen, welchen Anteil du daran hattest:
da meinte ich für7.31€ die stunde mache ich keinen akkord da ich leider meine prüfung in der ausbildung versemmelt habe.
Das war eine Beleidigung! Und das wollten die nicht hören. Das hättest du so nicht sagen dürfen.
Wenn mir jemand vorwerfen würde, dass ich zu langsam bin, dann würde ich sagen: "Das ist nun mal meine Art. Dafür bin ich sorgfältig." oder ähnliches.
Wenn nämlich Quantität der Qualität vorgeht, ist das tatsächlich kein Arbeitsplatz für mich! Beides zusammen geht nicht. Schließlich war dir ja die Höhe des Lohnes vor Antritt der Stelle bekannt.
Aber Roady, was soll denn der Anwalt erreichen, bei einem Monat Arbeit! Eine Entschädigung???
Täusche Dich da mal nicht, meine kürzeste Beschäftigung dauerte 3 Tage, Geld gabs trotzdem nachm Termin beim Arbeitsgericht.
Kommt immer drauf an, es gibt genug Dumme da draußen - die z.B.: betriebsbedingt kündigen, ohne die Reihenfolge bei der Entlasung zu berücksichtigen - Kündigungsgründe nennen, die sie sich hätten sparen können weil Probezeit und dadurch dann auf die Nase fallen - der Betriebsrat nicht gehöhrt wurde - etc.....
ratsuchende
29.07.2008, 16:12
Hallo!
Bei den meisten Leihfirmen bginnt die Kündigungsfrist ganz am Anfang während der ersten 4-6 Wochen in der Probezeit bei 2 Tagen!
Da kann man nur sehen, daß die letzte Abrechnung korrekt ist, also Bezahlung bis fristgerechtem Termin, Urlaub, Fahrgeld etc. und daß man keine Sperre o.ä. kassiert bei der Agentur/Arge.
Da ist mit Arbeitsgericht nicht viel zu wollen...wegen 50 EUR lohnt sich das nicht.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.