Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Freundin und Baby zusammenziehen?
Ahoi
Meine Freundin bekommt Hartz 4 und lebt zusammen mit unserem Sohn in einer 41m² Wohnung, während ich noch bei meinem Vater unterkomme. Leider möchte mich mein Vater nun raus haben, da ich endlich eine Ausbildung gefunden habe. Was dagegen habe ich eigendlich nicht, das Problem ist nur die Wohnung meiner Freundin und vor allem wissen wir nicht, wie es in Zukunft aussieht (weil ich ja dann verdiene). Wir müssten definitiv umziehen, da die Wohnung viel zu klein für uns ist. Hat vielleicht jemand eine Antwort darauf? Was würde uns zustehen? Ich möchte ja meine Familie ernähren.
Danke im vorraus
ypsilon
Dazu müßte man zumindest mal wissen, was Du in Deiner Ausbildung verdienst, ob Du noch nen Nebenjob hast, Reichtümer angespart, oder unterm Kopfkissen versteckt hast etc.... .
Bedarf wenn Ihr beide nicht arbeiten würdet wäre z.B.:
316 € Regelsatz für Freundin
+316 € Regelsatz für Dich
+211 € Regelsatz fürs Baby
+Kosten der angemessenen Unterkunft (sollte bei Eurer Arge erfragt werden)
Davon wird dann das Kindergeld 154 € wieder abgezogen und ggfs. noch die Kosten zur Warmwasserbereitung (schwankend hier z.B.: 3 Personen 15,20 €)
Elterngeld ist bis zu 300 € im Monat anrechnungsfrei, wird also nicht abgezogen.
Wie jetzt Dein Gehalt angerechnet wird, wird Dir sicherlich noch einer der Mods, bzw. Tante Jette genauer vorrechnen, davon hab ich keine Ahnung, da ich bisher nicht in der Situation war, bzw. nie ergänzendes ALG II bekam.
Vielen Dank für die Antwort
Also in meinem Vertrag stehen brutto rund 617 Euro für das erste Lehrjahr. Was am Ende netto dabei rauskommt kann ich nicht sagen. Ich schätze es jetzt einmal auf rund 400 Euro. Was uns aber erstmal wichtiger ist, ist die Frage, ob wir uns eine andere Wohnung suchen können und ich Unterstützung bekomme für meine Familie (mein Lohn wird ja kaum reichen).
Die 41 qm Bude Deiner Freundin dürfte für 3 Leute eindeutig zu klein sein, und da es sich hier ja um eine Familienzusammenführung handelt, sollte ne größere Wohnung eigentlich kein Thema sein.
Einfach beim Amt den Umzug wegen Familienzusammenführung schriftlich beantragen und mal schauen wie sie reagieren, zur Not eben zum Anwalt wegen dem Widerspruch, etc... .
Marsleuchte
29.07.2008, 14:56
Ich schließe mich hier mal Roady an und verweise Dich noch auf den Link für Beratungsstellen und Anwälte (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx).
Die Wohnung ist eindeutig zu klein und bei 3 Personen ist so die Regel 75 qm als angemessen.
Den Grund der Familienzusammenführung würde ich auch in der Begründung aufführen.
MfG
Marslicht
Da fällt uns ein dicker Stein vom Herzen, danke für die Informationen und den Link. Wir werden wohl mal bei der Diakonie vorbeischauen. Ich frage mich, warum die Mitarbeiter unserer ARGE erzählen, so etwas würde uns nicht zustehen, weil ich unter 25 bin und "irgendwie" ausgeschlossen werde, weil ich ja verdiene... recht seltsam könnte man meinen. Ich könnte allerhöchstens Bafög beantragen und sehen, ob das reicht. Da ist mir irgendwie die Kinnlade runtergeklappt.
Ich weiß auch nur, das Azubis kein ALG II bekommen. Du bekommst deine Ausbildungsvergütung und kannst BAB beantragen, da du dann eine eigene Wohnung hast. Zusätzlich hast du evtl. noch Anspruch auf Kindergeld. Damit müsstest du schon über dem Bedarf von ALGII sein. Im BAB ist so eine Art Wohngeld mit drin, aber ich glaube, das es seit kurzem einen Zuschuss gibt, wenn das nicht reicht. (wurde eingeführt, als meine Tochter mit der Ausbildung fertig war). Sie hat aber alleine gewohnt während der Ausbildung. Wenn ein Azubi mit BAB aber mit einem ALGII Empfänger zusammenwohnt, ist das wohl komplizierter. Aber Jette hier ist näher am Thema, die wird sicher noch schreiben.
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