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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsbescheid/neuer Antrag


zebra2610
18.08.2006, 15:39
Hallo,
da mir hier schon einmal geholfen wurde, hoffe ich jetzt auch auf eine Antwort.
Ich bin zum 01.01.2006 nach fast 40 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos geworden. Mein Antrag auf
ALG I wurde genehmigt und ich bekam ALG I.
Am 29.06.2006 wurde ich operiert und arbeitsunfähig geschrieben. Ich war dann vom 29.06.2006 bis einschließlich 10.08.2006 arbeitsunfähig.
Am 10.08. war ich persönlich bei der Arbeitsagentur um mich ab dem 11.08.2006 wieder arbeitsfähig zu melden. Auf meine Frage, ob ich zusätzlich noch etwas machen muss, wurde mit nein beantwortet.
Am 15.08.2006 bekam ich ein Schreiben von der ARGE, mit dem Titel Aufhebungsbescheid. Grund für die Aufhebung der Entscheidung: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bin dann sofort zur ARGE und „durfte“ auch sofort mit einem Sachbearbeiter sprechen. Dieser teilte mir mit, dass ich diesen Aufhebungsbescheid nicht beachten muss, da er in seinem System sehen kann, dass mir das ALG I ab dem 11.08.2006 weiter gezahlt wird. Ich sollte nur zu meiner Krankenkasse gehen und dort Krakengeld für den einen Tag beantragen.
Heute ruft mich die ARGE an und sagt mir, dass die Leistungsabteilung einen neuen Antrag auf ALG I braucht und ich sollte mal vorbeikommen. Ich bin dann sofort hin und musste tatsächlich einen neuen Antrag stellen.
Die Sachbearbeiterin war dann so „gnädig“ auf dem Antrag zu vermerken, dass ich mich ja am 10.08. persönlich gemeldet habe und das vielleicht mein ALG I ab dem 11.08. wieder gezahlt wird.
Jetzt kommt aber der Hammer: Bei meinem ersten Antrag wurde mir für 26 Monate ALG I bewilligt. Jetzt wird aber nur für 12 Monate gezahlt, also nicht bis Februar 2008 sondern nur bis August 2007.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (wovon soll ich die bezahlen) habe ich bei einem Anwalt angerufen und gefragt, was eine Beratung kostet. Es sind 190,00 Euro plus MWSt.
Was soll(kann ich jetzt machen?

Gruß
Zebra

zebra2610
18.08.2006, 15:50
Ich habe noch etwas vergessen. Als ich meine erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben habe, fragte ich noch, wie ich mich verhalten soll. Mir wurde gesagt, wie bei einem "normalen" Arbeitgeber.
Ist es bei einem "normalen" Arbeitgeber üblich, nach längerer Krankheit einen neuen Arbeitsvertrag zu machen?

Gruß

Zebra

Seebarsch
19.08.2006, 16:16
Nach dem genannten Sachverhalt ist es richtig, dass eine neue Arbeitslosmeldung und Antragstellung erfolgen musste. Ihre Arbeitsunfähigkeit dauerte vom 29.06.2006 bis 10.08.2006 = insgesamt 43 Kalendertage.
Vom 29.06. - 09.08.2006 tritt die Leistungsfortzahlung gemäß § 126 SGB III ein.
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312600

Für den 10.08.2006 besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da die Krankenkasse mit Krankengeld eintreten muss.
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0314200

Da die Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen dauerte = 43 Kalendertage, war die Wirkung der Arbeitslosmeldung erloschen.
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312200
Da Sie sich aber, völlig richtig, rechtzeitig persönlich am 10.08. zum 11.08.2006 wieder Arbeitslos meldeten, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 11.08.2006 in Höhe und Dauer wie der vorherige Anspruch.
Da kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstand, ist der mit Ablauf der Leistungsfortzahlung bestehende Restanspruch wieder zu bewilligen.
Anspruch am 01.01.2006 = 26 Monate = 780 Kalendertage
Verbraucht wurden vom 01.01.-09.08.2006 =
7 Monate = 210 Kalendertage + 9 Tage im August = 218 Kalendertage

Restanspruch = 562 Kalendertage !

Da Sie offensichtlich bei der Agentur für Arbeit die Möglichkeit haben, den Sachbearbeiter persönlich zu sprechen, empfehle ich Ihnen, diesen auf den Sachverhalt hinzuweisen !
Sollte er in der Sache nicht zugänglich sein, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des neuen Bewilligungsbescheides gegen diesen hinsichtlich der Länge der Bewilligungsdauer einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Sie können den Widerspruch auch beim Sachbearbeiter mündlich zur Niederschrift abgeben. Im letzteren Fall sollten Sie sich eine Kopie der Niederschrift geben lassen.
Ich bin mir recht sicher, dass sich der Sachverhalt bei einer Vorsprache im Amt schnell lösen und regeln kann !
:lol: 8) :lol:

zebra2610
21.08.2006, 14:32
Ich werde gleich einen Termin bei der Arbeitsagentur machen und dann berichten, wie es weiter gegangen ist.
Ich habe das doch richtig verstanden, dass ich darauf bestehen soll(oder sollte ich lieber "bitten", dass mein erster Antrag (26 Monate ALG I)weiter geführt wird?

Gruß
Zebra

zebra2610
04.09.2006, 15:19
Hallo,
heute habe ich Post von der ARGE bekommen. Mein alter Anspruch auf 26 Monate wurde 1 zu 1 übernommen. Ich bekomme, rückwirkend ab dem 11.08.2006 ALG I.
Vielen Dank für die Informationen, ich muss mir wirklich angewöhnen, dass ich nicht immer alles glaube was die Ämter mir so mitteilen.

Vielen Dank

ZEBRA

Seebarsch
04.09.2006, 19:58
Immer schön aufpassen und wehren !
:lol: