zebra2610
18.08.2006, 15:39
Hallo,
da mir hier schon einmal geholfen wurde, hoffe ich jetzt auch auf eine Antwort.
Ich bin zum 01.01.2006 nach fast 40 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos geworden. Mein Antrag auf
ALG I wurde genehmigt und ich bekam ALG I.
Am 29.06.2006 wurde ich operiert und arbeitsunfähig geschrieben. Ich war dann vom 29.06.2006 bis einschließlich 10.08.2006 arbeitsunfähig.
Am 10.08. war ich persönlich bei der Arbeitsagentur um mich ab dem 11.08.2006 wieder arbeitsfähig zu melden. Auf meine Frage, ob ich zusätzlich noch etwas machen muss, wurde mit nein beantwortet.
Am 15.08.2006 bekam ich ein Schreiben von der ARGE, mit dem Titel Aufhebungsbescheid. Grund für die Aufhebung der Entscheidung: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bin dann sofort zur ARGE und „durfte“ auch sofort mit einem Sachbearbeiter sprechen. Dieser teilte mir mit, dass ich diesen Aufhebungsbescheid nicht beachten muss, da er in seinem System sehen kann, dass mir das ALG I ab dem 11.08.2006 weiter gezahlt wird. Ich sollte nur zu meiner Krankenkasse gehen und dort Krakengeld für den einen Tag beantragen.
Heute ruft mich die ARGE an und sagt mir, dass die Leistungsabteilung einen neuen Antrag auf ALG I braucht und ich sollte mal vorbeikommen. Ich bin dann sofort hin und musste tatsächlich einen neuen Antrag stellen.
Die Sachbearbeiterin war dann so „gnädig“ auf dem Antrag zu vermerken, dass ich mich ja am 10.08. persönlich gemeldet habe und das vielleicht mein ALG I ab dem 11.08. wieder gezahlt wird.
Jetzt kommt aber der Hammer: Bei meinem ersten Antrag wurde mir für 26 Monate ALG I bewilligt. Jetzt wird aber nur für 12 Monate gezahlt, also nicht bis Februar 2008 sondern nur bis August 2007.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (wovon soll ich die bezahlen) habe ich bei einem Anwalt angerufen und gefragt, was eine Beratung kostet. Es sind 190,00 Euro plus MWSt.
Was soll(kann ich jetzt machen?
Gruß
Zebra
da mir hier schon einmal geholfen wurde, hoffe ich jetzt auch auf eine Antwort.
Ich bin zum 01.01.2006 nach fast 40 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos geworden. Mein Antrag auf
ALG I wurde genehmigt und ich bekam ALG I.
Am 29.06.2006 wurde ich operiert und arbeitsunfähig geschrieben. Ich war dann vom 29.06.2006 bis einschließlich 10.08.2006 arbeitsunfähig.
Am 10.08. war ich persönlich bei der Arbeitsagentur um mich ab dem 11.08.2006 wieder arbeitsfähig zu melden. Auf meine Frage, ob ich zusätzlich noch etwas machen muss, wurde mit nein beantwortet.
Am 15.08.2006 bekam ich ein Schreiben von der ARGE, mit dem Titel Aufhebungsbescheid. Grund für die Aufhebung der Entscheidung: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bin dann sofort zur ARGE und „durfte“ auch sofort mit einem Sachbearbeiter sprechen. Dieser teilte mir mit, dass ich diesen Aufhebungsbescheid nicht beachten muss, da er in seinem System sehen kann, dass mir das ALG I ab dem 11.08.2006 weiter gezahlt wird. Ich sollte nur zu meiner Krankenkasse gehen und dort Krakengeld für den einen Tag beantragen.
Heute ruft mich die ARGE an und sagt mir, dass die Leistungsabteilung einen neuen Antrag auf ALG I braucht und ich sollte mal vorbeikommen. Ich bin dann sofort hin und musste tatsächlich einen neuen Antrag stellen.
Die Sachbearbeiterin war dann so „gnädig“ auf dem Antrag zu vermerken, dass ich mich ja am 10.08. persönlich gemeldet habe und das vielleicht mein ALG I ab dem 11.08. wieder gezahlt wird.
Jetzt kommt aber der Hammer: Bei meinem ersten Antrag wurde mir für 26 Monate ALG I bewilligt. Jetzt wird aber nur für 12 Monate gezahlt, also nicht bis Februar 2008 sondern nur bis August 2007.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (wovon soll ich die bezahlen) habe ich bei einem Anwalt angerufen und gefragt, was eine Beratung kostet. Es sind 190,00 Euro plus MWSt.
Was soll(kann ich jetzt machen?
Gruß
Zebra