Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eltern ziehen um
Hallo,
meine Eltern ziehen wegen Jobwechsel zurück nach Thüringen. Derzeit wohnen wir in NRW.
Ich bin 19 Jahre und mache noch mein Abi hier zu Ende.
Muss ich mitziehen? Kann ich Wohngeld, ALG II oder sonstiges beantragen? :confused:
Wie ist das denn mit einer Wohnraumausstattung, zumindest Küche, Kühlschrank und Waschmaschine? :?
Ich verfüge über keine Ersparnisse. Ich könnte zwar mitziehen, aber ich möchte hier auch meine Freunde nicht aufgeben. Mit dem Abi bin ich nächstes Jahr fertig.
Vielen Dank schonmal.
LG, Hulle
Meines Wissens nach Schüler-Bafög und Wohngeld, was die Wohnungseinrichtung angeht, einfach mal mit Jugend-, oder Sozialamt in Verbindung setzen.
Alternativ kannst Dich auch an Diakonie, oder Caritas wenden, die helfen auch bei Anträgen und Gesprächen mit den Ämtern.
@ Roady
Problematisch wirds beim Wohngeld, denn auch hier wäre der Elternunterhalt vorrangig.
Das Bafög sollte unprobelmatisch sein, aber es muss sicherlich auch ein Teil durch unterhalt der Eltern gedeckt werden, daher bin ich beim Wohngeld ein wenig skeptisch!
Muss man Bafög nicht zurückzahlen?
Würde das Amt denn ein möbliertes Zimmer zur Miete zahlen?
Steht mir überhaupt Hilfe zum Lebensunterhalt zu? Ich verdiene ja noch kein eigenes Geld bis auf einen kleinen Nebenjob. Und das reicht halt nicht zum überleben, geschweige denn für Miete, Gas, Strom und was so alles dazugehört.
Kann man von mir verlangen, mitzuziehen?
Es ist ja leider sehr schwer für U25, sich auf eigene Beine zu stellen ohne ein Einkommen.
Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken, ich möchte mich auf Staatstasche legen, aber mein Abi ist mir schon sehr wichtig.
Wo beantrage ich dann den Elternunterhalt?
Ich muss dazusagen, dass ich nur eine Mutter hab, die noch arbeitet. Mein Stiefvater (arbeitet auch) dürfte wohl nicht für mich aufkommen müssen, oder?
Mein leiblicher Vater lebt selber von Hartz IV.
So muss es richtig heissen :oops:
Elterunterhalt ergibt sich nach dem BGB, d.h. Deine Eltern wären verpflichtet Dir Unterhalt zu zahlen, sofern dies überhaupt möglich ist, kommt auf deren finanzielle Situation an.
Zum Schüler-Bafög (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php)hier mal ein Link:
@ Fragi, ja klar muß eben abgeklärt werden, aber nachdem was er jetzt alles hinzugefügt hat, denke ich schon, dass da eine Chance besteht. (Vater ALG II, Mutter lebt vom Verdienst des neuen Partners, etc...)
@ Fragi, ja klar muß eben abgeklärt werden, aber nachdem was er jetzt alles hinzugefügt hat, denke ich schon, dass da eine Chance besteht. (Vater ALG II, Mutter lebt vom Verdienst des neuen Partners, etc...)
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Meine Mutter und mein Stiefvater haben jeder einen Job.
Es gibt allerdings ausser mir noch 2 Geschwister, die mitziehen. Wobei mein Bruder ein eigenes "Einkommen" hat (nach SGB XII, schwerstbehindert ).
Meine nächste Frage wäre, ob mein Stiefvater mir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Wir leben ja schon einige Jahre zusammen und bis zum Job meiner Mutter hat er uns versorgt.
Oder spielt das keine Rolle?
Solange dich dein Stiefvater nicht adopiert hat, muss er keinen Verpflichtungen dir gegenüber nachkommen, eher wird dort deine Mama ran gezogen.
Meines Wissens nach Schüler-Bafög und Wohngeld, was die Wohnungseinrichtung angeht, einfach mal mit Jugend-, oder Sozialamt in Verbindung setzen.
Alternativ kannst Dich auch an Diakonie, oder Caritas wenden, die helfen auch bei Anträgen und Gesprächen mit den Ämtern.
Wenn der Hulle dann alleine wohnt und einen Anspruch auf Schüler-BaföG hat, gibt es aber kein Wohngeld. Das schließt sich gegenseitig aus.
Wenn er darauf keinen Anspruch hat (auch dem Grunde nach nicht), sind aber die Eltern unterhaltspflichtig. Den Unterhalt muss er vorrangig geltend machen. Ohne Schüler-BaföG aber mit Unterhalt könnte es Wohngeld dem grunde nach geben. Aber da sehe ich das Problem des Mindesteinkommens. Um Wohngeld zu bekommen, muss er schon seinen Lebensunterhalt und die Miete selbst finanzieren können.
Kindergeld müsste er ja eigentlich dann auch von seinen Eltern bekommen oder abzweigen lassen.
Kindergeld müsste er ja eigentlich dann auch von seinen Eltern bekommen oder abzweigen lassen.
Ja, das bekomme ich dann auch. Aber so viel ist das auch nicht, dass man davon Leben und Wohnen kann :shock:
Meine Mutter verdient nun auch nicht so viel, dass sie mir das alles finanzieren könnte. Das ist eben auch ein Problem.
Na ich versuchs mal auf der ARGE. Bin gespannt, was sie mir erzählen.
Vielen Dank euch allen.
LG, Hulle
Solange dich dein Stiefvater nicht adopiert hat, muss er keinen Verpflichtungen dir gegenüber nachkommen, eher wird dort deine Mama ran gezogen.
Nein, hat er nicht.
LG, Hulle
Von Schülerbafög hab ich keine Ahnung, aber guck doch mal hier:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Meine Tochter hatte als Azubi eine eigene Wohnung, bekam aber ihr Gehalt, Kindergeld und Bafög. Ich musste nur eine Verdienstbescheinigung einreichen. In dem Jahr, das dafür herangezogen wurde, hatte ich einen hohen Verdienst, deshalb wurde die aktuelle finanzielle Lage herangezogen.
Meine andere Tochter lebte als Azubi (wegen hohem Gehalt ohne Bafög), aber mit Kindergeld mit einem Freund zusammen, der Schülerbafög bezog. Die sind mit dem Geld ausgekommen.
Betroffener
31.07.2008, 13:06
Zitat von JoJoBLN Beitrag anzeigen
Solange dich dein Stiefvater nicht adopiert hat, muss er keinen Verpflichtungen dir gegenüber nachkommen, eher wird dort deine Mama ran gezogen.
@JoJoBLN,
leider ist das so nicht korrekt.
Das wäre zwar nach BGB so, aber das SGB II hat da andere Regeln geschaffen mit den Bedarfsgemeinschaften, die sowohl nicht verheiratete als auch Stiefväter und -mütter auch für nicht leibliche Kinder in der Bedarfsgemeinschaft zum Zwangsunterhalt verpflichtet per Einkommensanrechnung.
Das trifft möglicherweise in diesem Fall nicht zu, gilt aber ansonsten grundsätzlich.
Soweit ich das sehe, dürfte es hier kein Schüler-BaföG geben.
§ 2 Abs. 1 Nr 1 BaföG
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
Ok bis hierhin wäre das ja alles noch ok. § 1 a sagt aber folgendes:
Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass über Satz 1 hinaus Ausbildungsförderung für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten auch in Fällen geleistet wird, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist.
Ich gehe mal davon aus, dass es auch in Thüringen Gymnasien gibt und darauf werden die Dich verweisen.
Ob die o.g. Rechtsverordnung erlassen wurde weiß ich nicht. Wenn ja, könnte man es darüber versuchen schwerwiegende soziale Gründe vorzubringen. Das wird aber meiner Meinung nach sehr schwierig, da dort sicherlich nicht gilt, dass Du Deine Freunde dann nicht mehr bzw. nicht so oft siehst. Deine Abi kannst Du auch in Thüringen machen.
Auch die Verwaltungsvorschriften zum § 1 a machen da keine Hoffnungen eher im Gegenteil:
2.1 a.1 Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 (http://www.das-neue-bafoeg.de/de/216.php) sind nur erfüllt, wenn der Auszubildende von der Wohnung der Eltern oder des Elternteils aus, dem er rechtlich oder tatsächlich zugeordnet ist, infolge räumlicher Entfernung eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte in einer angemessenen Zeit nicht erreichen kann. Ein Auszubildender wohnt nur dann bei seinen Eltern, wenn er mit ihnen in einer Hausgemeinschaft lebt. § 12 Abs. 3 a findet im Rahmen des § 2 Abs. 1 a keine Anwendung. Andere Gründe als die räumliche Entfernung, etwa Erwerbstätigkeit eines allein stehenden Elternteils, unzureichende Wohnverhältnisse, Gefährdung durch Umwelteinflüsse oder besondere soziale oder medizinische Betreuungsbedürftigkeit erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 nicht.
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/203.php
Zum Thema Leistungen der ARGE können andere sicherlich mehr sagen, aber ich nehme an, dass auch dort das Problem ist, dass Du noch U 25 bist und es keinen schwerwiegenden Grund gibt, nicht mit Deinen Eltern umzuziehen.
Hat die Arge denn überhaupt was damit zu tun? Die Eltern gehen doch in Thüringen arbeiten.
Ich würde mal an deiner Stelle dies durcharbeiten http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3
einen Teil hab ich schon mal rauskopiert
Bafög wird er bekommen, weil die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt
Kindergeld gibts auch
Der Bedarf setzt sich folgendermaßen zusammen:
Nicht bei den Eltern wohnend Grundbetrag 383 € Mietkostenzuschlag bis zu 72 €(wenn Miete > 57 €)
KV-Zuschlag1 50 € PV-Zuschlag1 9 € Möglicher
Höchstbetrag1 514 € 1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, siehe oben "Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung"!
Für Bewilligungszeiträume, die ab dem 1. März 2009 beginnen, wird sich der Krankenversicherungszuschlag nochmals erhöhen und zwar von 50 auf 54 €. Der Pflegeversicherungszuschlag steigt von 9 auf 10 €.
bei den Studies gibt es auch ein Forum speziell für dieses Problem mit Bafög
Hat die Arge denn überhaupt was damit zu tun? Die Eltern gehen doch in Thüringen arbeiten.
Ich würde mal an deiner Stelle dies durcharbeiten http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3
einen Teil hab ich schon mal rauskopiert
Bafög wird er bekommen, weil die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt
Kindergeld gibts auch
Der Bedarf setzt sich folgendermaßen zusammen:
Nicht bei den Eltern wohnend Grundbetrag 383 € Mietkostenzuschlag bis zu 72 €(wenn Miete > 57 €)
KV-Zuschlag1 50 € PV-Zuschlag1 9 € Möglicher
Höchstbetrag1 514 € 1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, siehe oben "Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung"!
Für Bewilligungszeiträume, die ab dem 1. März 2009 beginnen, wird sich der Krankenversicherungszuschlag nochmals erhöhen und zwar von 50 auf 54 €. Der Pflegeversicherungszuschlag steigt von 9 auf 10 €.
bei den Studies gibt es auch ein Forum speziell für dieses Problem mit Bafög
2. Versuch mit der Tabelle,
Nicht bei den Eltern wohnend Grundbetrag 383 € Mietkostenzuschlag bis zu 72 €(wenn Miete > 57 €)
KV-Zuschlag1 50 € PV-Zuschlag1 9 € Möglicher
Höchstbetrag1 514 €
2. Versuch mit der Tabelle,
Nicht bei den Eltern wohnend Grundbetrag 383 € Mietkostenzuschlag bis zu 72 €(wenn Miete > 57 €)
KV-Zuschlag1 50 € PV-Zuschlag1 9 € Möglicher
Höchstbetrag1 514 €
Aber jetzt!
Der Bedarf setzt sich folgendermaßen zusammen:
Nicht bei den Eltern wohnend
Grundbetrag
383 €
Mietkostenzuschlag
bis zu 72 €
(wenn Miete > 57 €)
KV-Zuschlag1
50 €
PV-Zuschlag1
9 €
Möglicher
Höchstbetrag1
514 €
Bafög wird er bekommen, weil die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt
Nein das gilt nur wenn es eine entsprechende zumutbare Schule in der Nähe des Haushaltes der Eltern nicht gibt. Das ist hier nicht der Fall. Gymnasien gibt es auch in Thürngen. Daher wird er kein BaföG bekommen.
Das er wegen den Freunden nicht mit umziehen will ist sein Privatvergnügen.
Nochmal vielen Dank an euch.
Hat die Arge denn überhaupt was damit zu tun? Die Eltern gehen doch in Thüringen arbeiten.
Nein, hat sie nicht. Wir sind da noch nie gewesen.
Nochmal vielen Dank an euch.
Nein, hat sie nicht. Wir sind da noch nie gewesen.
Dann hast du noch einen Grund mehr, das du nicht mitziehen musst. Außerdem bist du volljährig.
Ich würde alle Anträge stellen, für Bafög wird allerdings das Einkommen der Mutter berücksichtigt.
Neben der Schule kannst du ja auch noch jobben , zumindest eh der Stress mit den Klausuren losgeht.
Jetzt gibt es auch irgendwelche Änderungen beim Bafög - schau mal hier
http://www.bafoeg.bmbf.de/
Hallo ela,
ich meinte, wir sind noch nie bei der ARGE gewesen :lol:
Meine Mutter kommt gebürtig aus Thüringen.
Da hatte ich schon verstanden. Ohne Arge ist doch alles viel einfacher. Du brauchst keine Umzugsgenehmigung.
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