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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg I abgelehnt - zurecht?


Unsure
30.07.2008, 13:13
Hallo zusammen,

auch ich möchte euch eine Frage stellen, dann nachdem was ich von euch gelesen hab, traue ich den Bearbeitern bei der Agentur der Arbeit nicht mehr.

Ich beschreibe als erstes mal meine Situation:

Am 31.10.2006 bin ich als Soldat auf Zeit (8 Jahre) nach Ablauf der Verpflichtungszeit ausgeschieden.

Anschließend habe ich studiert und nach Abbruch des Studiums eine andere Ausbildung im April 2008 abgeschlossen.

Seit dem Zeitpunkt der Entlassung bei der Bundeswehr bis 31.07.2008 erhielt ich Übergangsgebührnisse.

Nun stellte ich den Antrag auf Alg I - selbstverständlich suche ich Arbeit seit April, aber bis jetzt noch ohne Erfolg - und erhielt folgenden Bescheid:

Zitat: "Die Anwartschaftszeit - eine der Voraussetzungen für den Bezug von Alg I - ist nicht erfüllt. Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor dem 01.08.2008 nicht mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden. Durch Ihren Bezug von Übergangsgebührnissen in der Zeit vom 01.11.2006 - 31.07.2008 (625 Kalendertage) konnten Sie sich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben. Die Entscheidung beruht au §§ 117, 123, 124 SGB III".

Könnte die Agentur für Arbeit recht haben? Hab ich meinen Anspruch auf Alg I vielleicht schon abgegolten mit den 625 Tagen der Übergangsgebührnisse? Hab ich eine Meldefrist nicht eingehalten?

Andererseits dachte ich, daß auf mich die Regelungen des § 86a SVG zutreffen und nicht die o.a.

Ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte.

Gruß

Seebarsch
30.07.2008, 18:34
Hallo unsure,
:welcome:
Recht hast Du!
Die Schlafmützen haben einfach nicht erkannt, dass Du einen Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe für SaZ (AlbSZ) nach § 86a SVG gestellt hast.
Allerdings ändert das an dem Ergebnis nichts.
Nach dem § 86a SVG hättest du einen Anspruch auf 360 Kalendertage AlbSZ. Allerdings werden diese 360 Kalendertage durch den Bezug der Übergangsgebührnisse in der Zeit vom 31.10.06 - 31.07.08 "aufgefressen"!
Siehe auch § 86a Absatz 1 Nr. 2 SVG! (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-anh8.pdf)
Allerdings würde ich von der Agentur den richtigen Bescheid verlangen!
:wut:

Unsure
31.07.2008, 11:23
Vielen Dank Seebarsch. :sensationell: Der Widerspruch ist raus. Sollen sie doch was dazu lernen. Ansonsten bleibt mir wohl nur Harz IV zu beantragen. Mal schauen wie lustig die Antragstellung hierbei wird. Vielleicht treffen wir uns hier nochmal ;-)

Seebarsch
31.07.2008, 17:21
Vielen Dank für die Reaktion! :razz:
Lass sie bei der Agentur ruhig dazulernen. Wie heißt der Volksspruch?
"Aus Fehlern lernt man!"
:razz:

rachelito
01.08.2008, 20:42
Hallo zusammen...

auch ich war SaZ 8 (1.11.98 - 31.10.06) .. habe danach meine Übergangsgebührnisse, bis zum 31.7.08, bekommen.

Habe mich dann vor ein paar Wochen Arbeitslos gemeldet und die dame sagte mir das ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe. Sie hat mir dann nen Termin gegeben zu dem ich den Antrag abgeben sollte. Bei diesem termin wurde mir gesagt das ich kein Anspruch habe.

Habe dann mit einem ehem. SaZ 8 von uns telefoniert. Dieser hat hach Ablauf der ÜgangsG. ALG I bekommen. Auch die WBV, die ich kontaktiert habe weil mir noch was gefahlt hat, hat gemeint das ich Anspruch auf ALG I habe.

Was stimmt denn nun??

Habe ich ein Recht auf ALG I oder nur auf hartz IV????

Aus euren Antworten bin ich irgendwie nicht schlau geworden!

Danke schonmal im Vorraus für die Aufklärung!

Mr_Fresh
21.09.2008, 20:05
ICH GLAUBE ES GEHT LOS !!!

mir ergeht es genuaso wie euch.

SaZ 8 --> Studium abgebrochen --> Arbeislosenbeihilfe abgelehnt.
Begründung: Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren blablabla.

Also die Begründung ist ja schon mal falsch.
Das einzige was zieht, ist die Sache mit der Minderung der Anspruchsdauer durch die Zeit der Übergangsgebührnisse.

DAS HEISST DOCH IM KLARTEXT:
Übergangsgebührnisse = Arbeitslosenbeihilfe !!!

@rachelito:
Hat die WBV wirklich behauptet du hättest einen Anspruch auf ALG1 bzw Arbeitslosenbeihilfe?

Ich habe grad eine Halsschlagader wie ein Gartenschlauch.
Und die "Zivilisten" erzählen uns immer, was wir für eine tolle Versorgung nach der BW-Zeit haben!!
VON WEGEN: selbst als Studierender kann man unter Umständen ALG1 bekommen.

Das ist alles so zum Kotzen.
Wenn ich jetzt wirklich Hartz4 bekomme, stelle ich mich vor die Zentren für Nachwuchsgewinnung und kläre die jungen Leute mal richtig auf !!