KaMcDon
30.07.2008, 20:30
Hallo,
in den meisten Fällen geht ja eine Weiterbildungsmaßnahme 6 Monate (kein Urlaubsanspruch). Es gibt aber auch Regelungen, die bis zu 8 Monaten geht (12 Tage Urlaubsanspruch).
1. Wie kommt das zustande?
2. Wie kann ich eine Verlängerung der Maßnahme beantragen bzw. geht das überhaupt?
3. Bekommt man über die 2Monate auch noch ALG I?
Danke!
in den meisten Fällen geht ja eine Weiterbildungsmaßnahme 6 Monate (kein Urlaubsanspruch). Es gibt aber auch Regelungen, die bis zu 8 Monaten geht (12 Tage Urlaubsanspruch).
1. Wie kommt das zustande?
2. Wie kann ich eine Verlängerung der Maßnahme beantragen bzw. geht das überhaupt?
3. Bekommt man über die 2Monate auch noch ALG I?
Danke!