Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EGV-Probleme
Hallo
Ich weiss nicht ob ich das hier so mit reinschreiben darf aber ich habe auch eine EGV bekommen und sollte diese Unterschreiben.
Habe dann um eine 2 Wöchige Bedenkzeit gebeten da ich mich beraten lassen wollte.
Nun habe ich sie unterschrieben und persönlich eingeworfen.
Nun kam eine Anhörung ich die EGV nicht abgegeben und es käme nun eine Sanktion.
Diese bekam ich dann promt und mir wurden dann insgesamt 40 prozent gestrichen auf 3 Monate.
Ich habe Einspruch eingelegt dagegen und hatte sogar meine Schwester dabei als ich die EGV eingeworfen hatte, da ich keinen PKW besitze hat sie mich zur Arge gefahren.
Was kann ich den nun machen mir wurden 147 euro gestrichen auf 3 Monate und ich kann mit dem Geld absolut nicht über die Runden kommen.
Weiss nicht mehr weiter obwohl ich doch die EGV eingeworfen hatte.
Nun hat mir das Amt statt den 147 Euro die sie mir Monatlich streichen Lebensmittelgutscheine angeboten in höhe von 15 euro pro Monat aber das reicht hinten und vorne mit.
Bitte könnte mir jemand helfen in meiner Not mit ein paar infos oder tips!
Rotkäppchen
31.07.2008, 01:08
Leider hast du da eine ganze Menge Fehler gemacht, und das Amt hat das voll ausgenutzt:
Dazu noch viele Fragen:
1.Du hast um 2-wöchige Bedenkzeit gebeten. Hast du dich denn beraten lassen? Diese EGVs sind so gut wie nie in Ordnung. In der Regel erstellt man einen Gegenvorschlag aus und lässt das von einer Erwerbsloseninitiative, einem Forum oder einem Anwalt überprüfen.
2.Du hast den unveränderten Vertrag unterschrieben und unter Zeugen eingeworfen. War das innerhalb der 2 Wochen?
3.Sanktion kann nur bei „Weigerung“ auferlegt werden. D.h. wenn du innerhalb der 2 Wochen dich nicht darüber geäußert hast, kann man dir das als Weigerung auslegen. Aber selbst bei „Weigerung“ beträgt die Sanktion 30% (§ 31 Abs. 1 Punkt 1a), und das machen 104 Euros über 3 Monate aus.
4.Mit welcher Begründung hast du denn den Widerspruch eingereicht?
Nun hast du ja eine ganze Menge Fehler bereits gemacht. Aber zumindest das mit der Sanktion (vor allem die 40%!) muss wieder geradegebogen werden. Das ist rechtswidrig. Bei dem Rest müsste man mal die Unterlagen sehen.
Ich rate dir, dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Wenn du keinen kennst, dann findest du hier eine Datenbank Fachanwälte für Sozialrecht SGB II. (http://www.my-sozialberatung.de)
Mit einem Beratungsschein bezahlst du beim Anwalt nur 10 Euros. Das sollte es dir Wert sein. Mach das bitte sofort, denn hier muss schnell gehandelt werden (evtl. Widerspruch und einstweilige Anordnung). Gehe mit dem Bewilligungsbescheid und dem Sanktionsbescheid zum Amtsgericht. Nur wenn es mit dem Anwalt nicht klappt, dann melde dich hier nochmal im Forum.
Dankeschön für deine Hilfe.
Ich werde am Montag aufs Amtsgericht gehen und den Schein Beantragen.
Was für fehler habe ich den genau gemacht ausser die EGV zu unterschreiben nach Bedenkzeit?
Ich melde mich dann wieder, dir ein schönes Wochenende und echt von Herzen ein Danke für die Hilfestellung.
Leider hast du da eine ganze Menge Fehler gemacht, und das Amt hat das voll ausgenutzt:
Dazu noch viele Fragen:
1.Du hast um 2-wöchige Bedenkzeit gebeten. Hast du dich denn beraten lassen? Diese EGVs sind so gut wie nie in Ordnung. In der Regel erstellt man einen Gegenvorschlag aus und lässt das von einer Erwerbsloseninitiative, einem Forum oder einem Anwalt überprüfen.
2.Du hast den unveränderten Vertrag unterschrieben und unter Zeugen eingeworfen. War das innerhalb der 2 Wochen?
3.Sanktion kann nur bei „Weigerung“ auferlegt werden. D.h. wenn du innerhalb der 2 Wochen dich nicht darüber geäußert hast, kann man dir das als Weigerung auslegen. Aber selbst bei „Weigerung“ beträgt die Sanktion 30% (§ 31 Abs. 1 Punkt 1a), und das machen 104 Euros über 3 Monate aus.
4.Mit welcher Begründung hast du denn den Widerspruch eingereicht?
Nun hast du ja eine ganze Menge Fehler bereits gemacht. Aber zumindest das mit der Sanktion (vor allem die 40%!) muss wieder geradegebogen werden. Das ist rechtswidrig. Bei dem Rest müsste man mal die Unterlagen sehen.
Ich rate dir, dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Wenn du keinen kennst, dann findest du hier eine Datenbank Fachanwälte für Sozialrecht SGB II. (http://www.my-sozialberatung.de)
Mit einem Beratungsschein bezahlst du beim Anwalt nur 10 Euros. Das sollte es dir Wert sein. Mach das bitte sofort, denn hier muss schnell gehandelt werden (evtl. Widerspruch und einstweilige Anordnung). Gehe mit dem Bewilligungsbescheid und dem Sanktionsbescheid zum Amtsgericht. Nur wenn es mit dem Anwalt nicht klappt, dann melde dich hier nochmal im Forum.
Rotkäppchen
02.08.2008, 15:21
Da du meine Fragen nicht genau beantwortet hast, kann ich dir hierüber auch keine genauen Auskünfte geben, was du hier falsch gemacht hast. Ich gehe aber mal davon aus,
1. dass du die EGV nicht "innerhalb von 2 Wochen" eingeworfen hast, sondern später. Das haben sie dir als "Weigerung" ausgelegt und eine Sanktion auferlegt.
2. du die EGV anscheinend nicht prüfen gelassen hast und unverändert unterschrieben hast. Hier hätte evtl. ein Gegenvorschlag ausgearbeitet werden müssen.
3. Du äußerst dich nicht über den Text deines Widerspruches. Ich kann dir deshalb nicht genau sagen, ob du den richtig erstellt hast.
4. Du hast die EGV doch mit der Sanktion mit Sicherheit als Verwaltunsakt danach erhalten. Darüber hast du nichts geschrieben.
Zu deiner Info: Der Rechtsanwalt ist erforderlich , weil hier ein korrekter Widerspruch gegen die Sanktion und wahrscheinlich gegen den Inhalt der EGV geschrieben werden muss und eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht eingereicht werden muss. Auch das mit den 40% ist zu klären. Das ist alles nicht so schwer und verläuft meistens erfolgreich. Es kostet dich auch nicht mehr als 10 Euros. Das sollte dir diese Sanktion und der damit verbundene Ärger Wert sein.
Und bitte nicht vergessen: Das muss sofort gemacht werden!!! Lass bitte keinen Tag verstreichen. Hole dir den Termin beim Anwalt noch heute, denn der hat manchmal auch keine Zeit. Sag ihm auch gleich, dass es um Sanktion und einstweilige Anordnung geht, damit er dich nicht noch 14 Tage warten lässt. Die Richter entscheiden nicht selten erst ab Eingang der einstweiligen Anordnung, und dann geht dir evtl. ein Teil der Sanktion vorerst verloren bzw. du bekommst es erst, wenn endgültig entschieden wird (ca. 1 Jahr). Außerdem kann der Widerspruch nur innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden.
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