StephanK
19.08.2006, 17:20
Ärgerlicher politischer Kuhhandel zulasten von Eltern
Vor fünf Wochen hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (als PDF-Datei nachlesbar hier (http://dip.bundestag.de/btd/16/022/1602250.pdf)). Liest sich nicht so besonders spannend, aber der Einleitung kann man entnehmen, welchen politischen deals so gemacht werden und welchen Unsinn sie bewirken.
Man muss das ein bisschen ausführlich erklären, damit es verständlich wird:
Der Bund verfolgt die Zielsetzung, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung außerhalb der Familie für unter 3jährige auszuweiten, um mehr Eltern eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Weil der Bund aber nur einen einzigen Kindergarten selbst unterhält (für die Kinder von Bundestagsabgeordneten und -angestellten), liegt diese Aufgabe bei den Gemeinden. Die meisten Gemeinden sind aber finanziell dazu nicht in der Lage oder setzen andere Prioritäten.
Der Bund will trotzdem finanziell helfen, kann das aber nicht direkt, weil es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und einzelnen Gemeinden gibt, denn da sind die Länder dazwischen. Also hat er mit den Ländern verabredet, dass die Länder ihre Gemeinden dazu drängeln, das Kinderbetreuungsangebot auszuweiten. Das Geld dafür sollen sie deswegen haben, weil der Bund sich an den kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung von Alg II-Beziehern beteiligt, die Gemeinden also entlastet und ihnen Ausgaben abnimmt, die sie sonst hätten. Diese Entlastung ist so geregelt, dass der Bund einen festen Anteil, nämlich 29,1 % trägt. Die zugrundeliegende Annahme war, dass diese Entlastung im Jahr 2,5 Milliarden Euro ergibt.
Nun ist es aber so, dass die Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft deutlich höher liegen als man erwartet hatte. Pro Bedarfsgemeinschaft lagen sie im Juli dieses Jahres im Durchschnitt bei € 278,13 (
(Quelle:
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200607/iiia7/geldleistungen-bedarfd.xls#'Tabelle 3'!A1 (Achtung: link ist länger als der rot unterlegte Teil!)
und eigene Berechnung). Weil die Beteiligung des Bundes aber eine prozentuale ist (und keine Rest-Finanzierung) "stöhnen" die Kommunen nun (Beispiel (http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/pressemeldungen/inhalt/staedte_muessen_draussen_bleiben_wegen_hartz_iv_gi bt_es_streit_zwischen_bund_und_kommunen/index.html)) - und bauen die Kinderbetreuung nicht so aus, wie von ihnen erwartet wird.
In seinem (diplomatisch-zurückhaltend formulierten) Bericht winkt der Bund jetzt mit dem Zaunpfahl und schreibt in seinem Bericht (Seite 3)Der Bund hat damit seinen Beitrag zur Sicherstellung der Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. Euro jährlich geleistet. Nach der gegenwärtigen Datenlage wird die Entlastung in den beiden Jahren diesen Betrag sogar übersteigen. Hierbei kommt es jedoch auch darauf an, dass die Länder ihre durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt entstehenden Entlastungen vollständig an die Kommunen weiterleiten.Im Klartext: Das Geld versickert teilweise auf der Zwischenstation namens Landeshaushalt und stopft dort irgendwelche Löcher. Bei den Gemeinden kommt es nicht so und/oder nicht in der Höhe an, wie es soll - und die Gemeinden hinken zum einen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung hinterher und sind zum anderen extrem knauserig bei den Kosten der Unterkunft für Alg II-Bezieher.
Das ganze Elend beruht letztlich darauf, dass man den Kommunen eine große und teure sozialpolitische Aufgabe gegeben, sie aber nicht dementsprechend finanziell ausgestattet hat. Diese Finanzausstattung ist Aufgabe der Länder - und die erfüllen diese Aufgabe denkbar schlecht! Nun gibt es einen elenden Kuhhandel, der darauf hinausläuft, dass die Kommunen nur dann mehr Kinderbetruung bereitstellen können, wenn sie bei den Alg II-Beziehern noch knickeriger mit den Kosten der Unterkunft umgehen.
Wundert Euch also nicht, wenn Ihr noch mehr Druck in Richtung "Deine Wohnung ist zu teuer!" kriegt - es ist nur zum Wohle der Kleinkinder und ihrer Eltern!
Letzteres ist natürlich nicht ernst gemeint und es wäre idiotisch, die Interessen von Eltern und von Alg II-Beziehern, die sowieso oft identisch sind, gegeneinander auszuspielen. Dieser Beitrag soll nur aufzeigen, welche Spiele in der Politik gespielt werden - und auf wessen Rücken!
Vor fünf Wochen hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (als PDF-Datei nachlesbar hier (http://dip.bundestag.de/btd/16/022/1602250.pdf)). Liest sich nicht so besonders spannend, aber der Einleitung kann man entnehmen, welchen politischen deals so gemacht werden und welchen Unsinn sie bewirken.
Man muss das ein bisschen ausführlich erklären, damit es verständlich wird:
Der Bund verfolgt die Zielsetzung, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung außerhalb der Familie für unter 3jährige auszuweiten, um mehr Eltern eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Weil der Bund aber nur einen einzigen Kindergarten selbst unterhält (für die Kinder von Bundestagsabgeordneten und -angestellten), liegt diese Aufgabe bei den Gemeinden. Die meisten Gemeinden sind aber finanziell dazu nicht in der Lage oder setzen andere Prioritäten.
Der Bund will trotzdem finanziell helfen, kann das aber nicht direkt, weil es keine direkten Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und einzelnen Gemeinden gibt, denn da sind die Länder dazwischen. Also hat er mit den Ländern verabredet, dass die Länder ihre Gemeinden dazu drängeln, das Kinderbetreuungsangebot auszuweiten. Das Geld dafür sollen sie deswegen haben, weil der Bund sich an den kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung von Alg II-Beziehern beteiligt, die Gemeinden also entlastet und ihnen Ausgaben abnimmt, die sie sonst hätten. Diese Entlastung ist so geregelt, dass der Bund einen festen Anteil, nämlich 29,1 % trägt. Die zugrundeliegende Annahme war, dass diese Entlastung im Jahr 2,5 Milliarden Euro ergibt.
Nun ist es aber so, dass die Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft deutlich höher liegen als man erwartet hatte. Pro Bedarfsgemeinschaft lagen sie im Juli dieses Jahres im Durchschnitt bei € 278,13 (
(Quelle:
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/200607/iiia7/geldleistungen-bedarfd.xls#'Tabelle 3'!A1 (Achtung: link ist länger als der rot unterlegte Teil!)
und eigene Berechnung). Weil die Beteiligung des Bundes aber eine prozentuale ist (und keine Rest-Finanzierung) "stöhnen" die Kommunen nun (Beispiel (http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/pressemeldungen/inhalt/staedte_muessen_draussen_bleiben_wegen_hartz_iv_gi bt_es_streit_zwischen_bund_und_kommunen/index.html)) - und bauen die Kinderbetreuung nicht so aus, wie von ihnen erwartet wird.
In seinem (diplomatisch-zurückhaltend formulierten) Bericht winkt der Bund jetzt mit dem Zaunpfahl und schreibt in seinem Bericht (Seite 3)Der Bund hat damit seinen Beitrag zur Sicherstellung der Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Mrd. Euro jährlich geleistet. Nach der gegenwärtigen Datenlage wird die Entlastung in den beiden Jahren diesen Betrag sogar übersteigen. Hierbei kommt es jedoch auch darauf an, dass die Länder ihre durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt entstehenden Entlastungen vollständig an die Kommunen weiterleiten.Im Klartext: Das Geld versickert teilweise auf der Zwischenstation namens Landeshaushalt und stopft dort irgendwelche Löcher. Bei den Gemeinden kommt es nicht so und/oder nicht in der Höhe an, wie es soll - und die Gemeinden hinken zum einen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung hinterher und sind zum anderen extrem knauserig bei den Kosten der Unterkunft für Alg II-Bezieher.
Das ganze Elend beruht letztlich darauf, dass man den Kommunen eine große und teure sozialpolitische Aufgabe gegeben, sie aber nicht dementsprechend finanziell ausgestattet hat. Diese Finanzausstattung ist Aufgabe der Länder - und die erfüllen diese Aufgabe denkbar schlecht! Nun gibt es einen elenden Kuhhandel, der darauf hinausläuft, dass die Kommunen nur dann mehr Kinderbetruung bereitstellen können, wenn sie bei den Alg II-Beziehern noch knickeriger mit den Kosten der Unterkunft umgehen.
Wundert Euch also nicht, wenn Ihr noch mehr Druck in Richtung "Deine Wohnung ist zu teuer!" kriegt - es ist nur zum Wohle der Kleinkinder und ihrer Eltern!
Letzteres ist natürlich nicht ernst gemeint und es wäre idiotisch, die Interessen von Eltern und von Alg II-Beziehern, die sowieso oft identisch sind, gegeneinander auszuspielen. Dieser Beitrag soll nur aufzeigen, welche Spiele in der Politik gespielt werden - und auf wessen Rücken!