Sommerblumen
01.08.2008, 08:54
Hallo!
Ich hab keine Sperre, will mich aber grundsätzlich informieren (falls mal der Fall eintritt, anscheinend ist man nicht nur vor Gericht und auf hoher See "in Gottes Hand").
Sollte es mal eine Sperre geben (dazu ist ja seitens des Amts ein Anschreiben, dann ein Klärungstermin nötig und ich kann widersprechen):
1. Wird dann bis zu Klärung das Geld gesperrt?
2. Wird das Geld "verrechnet"? Soll heissen: Wenn ich Anspruch auf 6 Monate habe, mir irgendwann eine Sperre von 2 Wochen oder so auferlegt wird, ist dann das Geld für die zwei Wochen "futsch" und das ALG I endet regulär?
3. Wenn es sich bei der Sperre um 1-3 Monate handelt, kann man dann ALGII beantragen? Damit man buchstäblich nicht verhungert und irgendwie für seine Miete etc aufkommen kann?
Müsste ich - falls der Fall eintritt - dann quasi den Sperr-Bescheid mit zur Arge nehmen und da einen Antrag stellen? Und würden die dem stattgeben können, auch wenn ich gegen die Sperre Widerspruch einlegte?
Ich hab gottseidank noch keine Sperre, aber wenn ich hier so mitlese, dann möchte ich mich für alle Eventualitäten absichern und informieren!
Ich hab keine Sperre, will mich aber grundsätzlich informieren (falls mal der Fall eintritt, anscheinend ist man nicht nur vor Gericht und auf hoher See "in Gottes Hand").
Sollte es mal eine Sperre geben (dazu ist ja seitens des Amts ein Anschreiben, dann ein Klärungstermin nötig und ich kann widersprechen):
1. Wird dann bis zu Klärung das Geld gesperrt?
2. Wird das Geld "verrechnet"? Soll heissen: Wenn ich Anspruch auf 6 Monate habe, mir irgendwann eine Sperre von 2 Wochen oder so auferlegt wird, ist dann das Geld für die zwei Wochen "futsch" und das ALG I endet regulär?
3. Wenn es sich bei der Sperre um 1-3 Monate handelt, kann man dann ALGII beantragen? Damit man buchstäblich nicht verhungert und irgendwie für seine Miete etc aufkommen kann?
Müsste ich - falls der Fall eintritt - dann quasi den Sperr-Bescheid mit zur Arge nehmen und da einen Antrag stellen? Und würden die dem stattgeben können, auch wenn ich gegen die Sperre Widerspruch einlegte?
Ich hab gottseidank noch keine Sperre, aber wenn ich hier so mitlese, dann möchte ich mich für alle Eventualitäten absichern und informieren!