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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei ALG I-Sperre ALG II beantragen?


Sommerblumen
01.08.2008, 08:54
Hallo!
Ich hab keine Sperre, will mich aber grundsätzlich informieren (falls mal der Fall eintritt, anscheinend ist man nicht nur vor Gericht und auf hoher See "in Gottes Hand").

Sollte es mal eine Sperre geben (dazu ist ja seitens des Amts ein Anschreiben, dann ein Klärungstermin nötig und ich kann widersprechen):
1. Wird dann bis zu Klärung das Geld gesperrt?
2. Wird das Geld "verrechnet"? Soll heissen: Wenn ich Anspruch auf 6 Monate habe, mir irgendwann eine Sperre von 2 Wochen oder so auferlegt wird, ist dann das Geld für die zwei Wochen "futsch" und das ALG I endet regulär?
3. Wenn es sich bei der Sperre um 1-3 Monate handelt, kann man dann ALGII beantragen? Damit man buchstäblich nicht verhungert und irgendwie für seine Miete etc aufkommen kann?

Müsste ich - falls der Fall eintritt - dann quasi den Sperr-Bescheid mit zur Arge nehmen und da einen Antrag stellen? Und würden die dem stattgeben können, auch wenn ich gegen die Sperre Widerspruch einlegte?


Ich hab gottseidank noch keine Sperre, aber wenn ich hier so mitlese, dann möchte ich mich für alle Eventualitäten absichern und informieren!

restart
03.08.2008, 11:22
1. Wird dann bis zu Klärung das Geld gesperrt? Wenn du dir keine Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht besorgst, dann ja. Wichtig, holst du dir eine für den Widerspruch, dann gilt sie auch nur bis zu dessen Bescheidung. Für eine Klage benötigst du dann eine weiter.

Die EA kannst du auch nur beantragen, wenn du einen Widerspruch oder Klage eingereiht hast, also nicht vorher. Die Entscheidung über die EA kann auch einige Wochen dauern, in denen du erstmal ohne Geld dastehst.

2. Wird das Geld "verrechnet"? Soll heissen: Wenn ich Anspruch auf 6 Monate habe, mir irgendwann eine Sperre von 2 Wochen oder so auferlegt wird, ist dann das Geld für die zwei Wochen "futsch" und das ALG I endet regulär? Das sollte dir jemand anders klar beantworten.

3. Wenn es sich bei der Sperre um 1-3 Monate handelt, kann man dann ALGII beantragen? Damit man buchstäblich nicht verhungert und irgendwie für seine Miete etc aufkommen kann? Du kannst ALG II für die Dauer der Sperrzeit beantragen. Dann bekommst du aber auch da nur 70% vom Regelsatz + angemessene Mietkosten. Problem ist jedoch, dass ALG II auch nur ab dem Tag der Antragstellung gezahlt wird. Die Sperrzeit wird oft rückwirkend verhängt (ab dem Tag des Verstoßes). Ist dir die drohende Sperrzeit also bekannt, dann solltest du rechtzeitig einen Antrag auf ALG II stellen.

Müsste ich - falls der Fall eintritt - dann quasi den Sperr-Bescheid mit zur Arge nehmen und da einen Antrag stellen? Und würden die dem stattgeben können, auch wenn ich gegen die Sperre Widerspruch einlegte? Die ARGE wird den Sperrzeitbescheid von dir fordern. Du musst aber nicht mit deinem Antrag bis dahin warten. Den Bescheid kannst du dann nachreichen.

Wird dem ALG II-Antrag stattgegeben und du gewinnst den Widerspruch oder die Klage, dann verrechnen Agentur und ARGE das unter sich.

fragi
03.08.2008, 13:30
Zitat:
Zitat von Sommerblume http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=161597#post161597)
2. Wird das Geld "verrechnet"? Soll heissen: Wenn ich Anspruch auf 6 Monate habe, mir irgendwann eine Sperre von 2 Wochen oder so auferlegt wird, ist dann das Geld für die zwei Wochen "futsch" und das ALG I endet regulär?

Das sollte dir jemand anders klar beantworten.

Er endet regulär und das Geld ist futsch, genau.

Es gibt nichts mehr oben drauf!

Sommerblumen
04.08.2008, 08:22
@fragi: Dachte ich mir schon. Obwohl es schon krass ist, dass ich erst einzahle und dann quasi "mein Anspruch" verfällt.

Danke für die Antworten. Ich hoffe mal, dass es nicht zu einer Sperre kommt (noch rührt sich nix). Wenn doch, bin ich jetzt besser vorbereitet.