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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab Dienstag arbeitslos und Minijob in Aussicht


Luise1963
02.08.2008, 17:33
Hallo,
nun ist es also so weit, meine Tochter hat Sonntag und Montag ihre praktische Gesellenprüfung als Friseurin, und ab Dienstag ist sie dann arbeitslos.

Ihren Antrag hat sie fertig, Termin zur Abgabe im Amt ist am Dienstag.
Außerdem war sie vor zwei Wochen zu einem Gespräch bei ihrer Vermittlerin, die ihr einen Bildungsgutschein ausgehändigt hat,
der Kurs würde 6 Monate dauern und beginnt Montag in einer Woche.

Wieviel sie Arbeitslosengeld bekommen würde weiß ich nicht genau, aber ihre Schulkollegin bekommt so um die 230 Euro,
also würde das bei uns sicher auch so sein.

Nun hat sie mitlerweile einen Friseur gefunden, der Interesse an ihr hat, war zu einem Vorstellungsgespräch, er möchte daß sie mal ein paar Tage probearbeitet ab kommenden Mittwoch und stellt ihr dann vorerst mal einen 400 Euro Job in Aussicht und auch einen Kurs Richtung Gesichtspflege, falls sie gut in sein Team paßt.

Schon seit Donnerstag versucht meine Tochter ihre Beraterin zu erreichen – diese war aber immer beschäftigt, hatte keine Zeit.
Aber am Montag würde sie mich im Büro zurückrufen wurde dann mir gesagt (da Tochter da ja Prüfung hat).

Tja, aber was macht man nun ?

Wenn die Beraterin nicht einverstanden ist, und evtl. sagt, der Kurs geht vor ………. ?!
Könnte ja sein…………… kann Kind dann sagen, sie verzichtet auf alles, gibt Antrag auf Arbeitslosengeld gar nicht ab und probiert das mit dem Job ?
Und wenn es aber dann doch irgendwie in die Hose gehen würde – könnte sie sich dann einfach in ein paar Wochen oder Monaten dann doch arbeitslos und arbeitssuchend melden und bekommt dann wieder einen Bildungsgutschein ohne Schwierigkeiten zu bekommen, weil sie jetzt abgesprungen ist ?

Ich habe von der Krankenkasse erfahren, daß unsere Tochter sich wieder familienversichern kann bei meinem Mann und Kindergeld würde es ja auch geben.
Also müsste sie ja finanziell über die Runden kommen fürs erste und man könnte sehen wie es sich dort weiterentwickelt.

Hat jemand einen Rat für mich / uns wie wir uns verhalten sollen ?

Vielen vielen Dank im Voraus :).
Luise

Betroffener
03.08.2008, 14:38
Sofern die Eltern in der Familie Sozialgeld oder ALG II bekommen, solltet ihr unbedingt auf folgendes achten:

Kindergeldabzweigung direkt auf die Tochter herbeiführen


Wohngeldantrag für die Tochter stellen bzw. muss sie das selbst veranlassen.

Damit hat sie ausreichend eigenes Einkommen, damit sie aus einer eventuell noch bestehenden Bedarfsgemeinschaft raus fällt und nur noch zur Haushaltsgemeinschaft gehört, wo es höhere Freibeträge gibt - also weniger angerechnet werden kann. Ihren Mietanteil muss sie allerdings weiter leisten.

Luise1963
03.08.2008, 19:11
Hallo,

also es ist so, daß sie seit November eine eigene Wohnung bewohnt, die sie sich jetzt eigentlich nicht mehr leisten kann und deshalb gekündigt hat. Mein Mann und ich sind beide berufstätig, er ganztags, ich Teilzeit als 16 StundenKraft. Ein eigenes Haus hab ich auch. Aber schlecht mit Platz ist es schon, denn untere Etage bewohnen meine Eltern und als die Tochter ausgezogen ist, haben wir uns hier ausgebreitet und alles belegt. Irgendwie müssen wir halt ein Zimmerchen frei machen gezwungenermaßen...... Leider. Kann mir nicht vorstellen, daß sie Wohngeld bekommt, wo wir doch beide Arbeit haben und ein eigenes Haus, oder gibt es so was ?

Tja und das andere ist, daß sie halt unheimlich gerne dieses Probearbeiten machen möchte und evtl. den Minijob annehmen anstelle des Kurses mit dem Bildungsgutschein. Leider haben wir die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt eben Donnerstag und Freitag nicht erreicht, hoffe nun sie ruft uns morgen an, denn das muß ja abgeklärt werden ob sie einverstanden ist, denn dann könnte Tochter ja diesen Kurs nicht mitmachen.
Dachten schon wir fragen einfach, ob man das Ganze nicht einfach vorerst auf Eis legen kann, d.h. kein ARbeitslosengeld beantragt und es erst versucht mit dem Job. Oder geht das nicht ? Kann sie sich nicht erst auch in 1 oder zwei Monaten arbeitslos melden und einen neuen Bildungsgutschein bekommen, wenn das mit dem Job nicht klappen würde?

Ob das Probleme mit dem Arbeitsamt gibt wenn sie nun das alles absagen würde ? Leistungen hat sie bis jetzt ja noch keine bekommen. Sie hat morgen ja erst den letzten Tag ihrer praktischen Prüfung. Arbeitslos ist sie dann erst ab Dienstag.

Mir raucht der Kopf. :oops:
Ich hab hier schon viel gelesen, es ist ja ein Jammer was da so alles passiert und mit welchen Problemen so viele Menschen zu kämpfen haben.

Vielen vielen Dank für die Antwort und Hilfe. :)

Luise

Betroffener
03.08.2008, 22:36
Luise,

hat Deine Tochter am 17. Februar 2006 schon eine eigene Wohnung gehabt?

Das wäre der Stichtag bezüglich der Rückkehrpflicht von U25 ins elterliche Nest im Falle von ALG II. Mit 230 € Arbeitslosengeld ALG I (selbst mit Wohngeld) käme sie auch nicht weit und bräuchte aufstockendes ALG II. Kindergeld gibt es meines Wissen nach beendeter Berufsausbildung auch nicht mehr - nur wenn die Ausbildung weiter geht.

Die Frage wäre also, was die Tochter im 6-monatigen Kurs für Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben könnte - denn oft sind diese Kurse meistens inhaltlich weder besonders zielführend noch wirklich berufsbezogen hilfreich - also vergeudete Zeit und raus geworfene Steuergelder.

Andererseits ist ein 400 € Job als Friseurin (+ Trinkgelder) nun auch nicht besonders prickelnd, könnte aber mit Wohngeld am Hartz IV vorbeiführen - denn diese Erfahrung muss man sich nicht antun, wenn es auch noch irgendwie anders geht.

Leider hast Du keine Angaben zum Alter, Schulabschluss und Ziel des Kurses gemacht - was im Zusammenhang zu sehen wäre.

Luise1963
04.08.2008, 03:52
Hallo ,

oh Verzeihung :oops:. Also meine Tochter hat den qualifizierenden Hauptschulabschluß gemacht, und im August wird sie 20 Jahre alt. Wie gesagt, heute hat sie ihren letzten Tag der Gesellenprüfung. Ausgezogen hier daheim von uns ist sie erst im November 2007. Das Alleinewohnen hatte sie sich auch einfacher vorgestellt, und uns nicht geglaubt, daß das nicht funktioniert als Lehrling. Der Lohn im letzten Lehrjahr betrug 508 Euro Brutto.

Eigentlich wollte sie nun nach Ende der Lehre zu ihrem Freund ziehen. Doch er hat die Beziehung beendet. Sie hat die Wohnung bereits gekündigt, kann aber schon länger drin bleiben, einen Nachmieter gibt es noch nicht. Sie könnte sich auch eine kleinere Wohnung suchen, bei uns einziehen ist übergangsweise auch schon möglich, aber halt schwierig, wir haben uns nun so schön ausgebreitet hier und genießen unser Leben zu zweit.

Wenn sie den 400 Euro Job bekommen würde plus Wohngeld plus Trinkgeld, und ein bischen was von uns, das müßte ihr doch reichen denk ich fürs erste. Sie kann dann ja trotzdem sich weiter umschauen nach Ganztagsjob oder so.

Wenn sie den 400 Euro Job annimmt und bei Arbeitsamt sich abmeldet und auf ALG verzichten würde, kann das schlimme Folgen für sie haben ? Eine Sperre oder so für eventuell später ? Oder keinen Bildungsgutschein mehr ?
Wo wäre das Wohngeld denn in diesem Fall zu beantragen ? Bei der Stadtverwaltung ? Wir wohnen in Oberfranken.

Habe etwas Angst, weil mir eben jemand gesagt hat, das Arbeitsamt könne "Sanktionen" über Tochter verhängen, wenn sie nun an der Bildungsmaßnahme nicht teilnimmt. Aber das Arbeitsamt hat überhaupt noch keine Leistungen gemacht, sie ist ja bis einschließlich heute, dem Tag der Prüfung, noch bei ihrem alten Chef angestellt.

Am Dienstag hat meine Tochter ihren Termin beim Arb.amt zum Abgeben vom Antrag wegen Arbeitslosengeld und heute vormittag wurde mir versprochen daß die zuständige Vermittlerin bei mir im Büro anruft, da sie ja Donnerstag und Freitag nicht zu erreichen war. Hab so Angst daß Tochter Probleme kriegt und daß wir etwas falsch machen.............

Vielen Dank noch mal, es ist wirklich toll, daß Du mir so hilfst.

Luise

Betroffener
04.08.2008, 12:44
Jetzt muss ich noch mal ganz dumm fragen:

Bezieht irgend jemand in der Familie bislang ALG2 oder andere Sozialleistungen?

Wenn NEIN, dann solltet ihr alls daran setzen, dass es so bleibt. Also 400 € Job + Wohngeld + ggf. Kindergeld für die Tochter (falls das nicht wg. abgeschlossener Berufsausbildung endet).

Wenn JA, (oder wenn der Minijob nicht reicht mit Wohngeld + ggf. Kindergeld), dann käme zum ALG1 aufstockendes ALG2 für die Tochter in Frage, was auf das sonstige Einkommen angerechnet wird (also die ggf. 230 € ALG1 + ggf. Kindergeld). Das würde bedeuten, dass allenfalls 51 € ALG2 Aufstockung erfolgt + Mitanteil, was sich noch durch ggf. Kindergeld + ggf. 400 Job (160 € frei) reduziert auf möglicherweise nichts, solange die Versicherungsleistung ALG1 gezahlt wird (die bei einem 400 € Job ausläuft).

Das bedeutet dann aber, dass die Tochter als U25 zurück muss ins "Hotel Mama" und ihr dort insgesamt nur maximal 281 € zustehen zzgl. ihrem Mietanteil bei Euch (1/3). Einkommen wie Kindergeld, 400 € Job (Freibetrag ca. 160) werden auf diese Leistungen angerechnet.

Ausserdem müsst ihr als Eltern auch noch die Hosen runterlassen bezüglich Eures Einkommens und Vermögensverhältnisse und werdet unter Umständen selbst zum Hartz IV Empfänger gemacht durch diese Bedarfsgemeinschaftenregelungen (mit allen Nachteilen, die daraus erwachsen können). Denn jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist dazu verpflichtet, die Bedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft schnellstmöglich zu beenden.

Das erstmal zur Situation. Solange weder ein ALG2 Antrag gestellt ist noch irgendwas unterschrieben ist, erwachsen Euch üblicherweise keine Nachteile, wenn ihr jetzt den geordneten Rückzug antretet. Das ganze ist auch ein Rechenexempel und Abwägen von Vor- und Nachteilen.

Insofern stellt sich jetzt wirklich die Frage, welchen Sinn und Zweck der Kurs für die Tochter haben könnte, die nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich einen Gesellenbrief als Berufsabschluss in der Tasche hat - oder ob das eher nur dazu dient, die Arbeitslosenzahlen weiter zu "frisieren".

Höherer Schulabschluss scheidet wohl aus, dann dürften eher allgemeingültige Fertigkeiten wie Bewerbungstraining, Umgang mit dem PC und Office-Programmen usw. auf dem Lehrplan stehen.

Die Inhalte und Ziele solltest Du also ganz konkret hinterfragen - insbesondere wenn nicht ALG1 (SGB III - Arbeitsagentur) sondern ALG2 (SGB II - ArGe oder Kommune) dahinter steht. Das sind total unterschiedliche Welten.

Luise1963
05.08.2008, 07:22
Hallo,

nein, keiner von uns bezieht ALG 2 oder Sozialleistungen. Mein Mann ist ganztags und ich eine 16 Stundenkraft und ich habe ein eigenes Haus. Entschuldige bitte, aber ich bin etwas durcheinander und vielleicht klingt auch alles ein bischen durcheinander.

Also nun hat gestern die Betreuerin von Agentur für Arbeit angerufen und gesagt, daß sie dieProbearbeit machen soll und sich auch der evtl. zukünfige Arbeitgeber mit ihr bereits unterhalten hat und nach dem Probearbeiten würden wir uns wieder zusammensetzen. Einen Schein für entstehende Fahrtkosten hat Tochter auch bekommen und den Antrag auf Arbeitslosengeld soll sie trotzdem abgeben, weil sie ja nicht weiß ob sie übernommen wird.

Ich bin so unsicher. Ist es nun richtig so oder ist es besser sie gibt den Antrag nicht ab und zieht alles zurück und wir machen das mit dem Probearbeiten und den Minijob auf eigene Faust und sie stellt den Antrag auf ALG erst, falls das mit dem Minijob nichts wird?

Danke Du hast das alles so ausführlich erklärt und es tut mir leid, daß ich das alles nicht so gut verstehe. Ich bin ein richtiger Schwarzseher....:oops:

Ich versuche vom Büro aus noch mal reinzuschauen hier im Laufe des Tages.

:)

Roady
05.08.2008, 08:19
Würde aber immer noch das Problem mit Renten- und Krankenversicherung anfallen, die ja bei Arbeitslosigkeit und entsprechender Meldung beim Amt auch weiterhin vom Amt gezahlt werden würden.

Betroffener
05.08.2008, 12:32
Solange die Tochter nur ALG1 benabtragt und ggf. Wohngeld für sich, sehe ich da keine großen Probleme. Da ist auch KV/RV mit drin.

Wenn es allerdings um (aufstockendes) ALG2 zusätzlich zum ALG1 geht, wird es spannend, da dann auch die Eltern nach Bedarfsgemeinschaftlichen Regeln "überprüft" werden - sofern die Tochter nicht gleich in eine Haushaltsgemeinschaft ausgegliedert wird.

Ich denke - ALG1-Antrag und Wohngeld alternativ 400 € Job + Wohngeld sind auf jeden Fall die bessere Alternative, wenn es finanziell nicht zu sehr klemmt, weil dann viele Zwänge wegfallen oder erst gar nicht entstehen.

Roady
05.08.2008, 14:40
@ Betroffener, hab den letzten Beitrag eher so verstandengehabt, als ob garnix beantragt werden soll, so frei nach dem Motto "warum arbeitlos melden wenn die Tochter doch nen Minijob hat" deshalb mein Einwand wegen RV & KV.

ela1953
05.08.2008, 17:26
Sie kann sich doch auch arbeitslos melden mit ALG I
ALG II nehm ich von der Freundin, 230 Euro

Sie ist versichert, die Zeit gilt für die Rente (wenn es die dann noch gibt)
Sie bekommt die Bewerbungskosten erstattet
allerdings muss sie dann auch Kurse machen (musste meine Tochter auch sofort)

wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist, bekommt sie auch noch Kindergeld = 154 Euro (oder irre mich?)

zusätzlich kann sie einen 400 Euro Job machen bis zu 14,99 Stunden in der Woche (ab 15 Stunden ist sie nicht mehr arbeitslos)

hiervon darf sie 165 Euro behalten (allerdings würde dann bei genau 400 Euro mehr einbehalten wie sie an ALG I bekommt?)

am einfachsten ohne viel Rechnerei wäre es dann, wenn sie nur 165 Euro in dem Minijob verdient

ALG I und Minijob geben dann auch beinahe 400 Euro, wie Minijob alleine
Sie hat aber den Vorteil der Versicherung + Kindergeld

wenn sie nicht arbeitsuchend gemeldet ist, bekommt sie kein Kindergeld

ela1953
05.08.2008, 17:29
Sie kann sich doch auch arbeitslos melden mit ALG I
ALG II nehm ich von der Freundin, 230 Euro muss ALG I heißen

Sie ist versichert, die Zeit gilt für die Rente (wenn es die dann noch gibt)
Sie bekommt die Bewerbungskosten erstattet
allerdings muss sie dann auch Kurse machen (musste meine Tochter auch sofort)

wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist, bekommt sie auch noch Kindergeld = 154 Euro (oder irre mich?)

zusätzlich kann sie einen 400 Euro Job machen bis zu 14,99 Stunden in der Woche (ab 15 Stunden ist sie nicht mehr arbeitslos)

hiervon darf sie 165 Euro behalten (allerdings würde dann bei genau 400 Euro mehr einbehalten wie sie an ALG I bekommt?)

am einfachsten ohne viel Rechnerei wäre es dann, wenn sie nur 165 Euro in dem Minijob verdient

ALG I und Minijob geben dann auch beinahe 400 Euro, wie Minijob alleine
Sie hat aber den Vorteil der Versicherung + Kindergeld

wenn sie nicht arbeitsuchend gemeldet ist, bekommt sie kein Kindergeld

es heißt also erstmal: rechnen, rechnen, rechnen

ums noch komplizierter zu machen: bei dem Minijob kann man auch "aufstocken", dann bezahlt man selbst in seine Versicherung ein und verringert dadurch sein Einkommen fürs Arbeitsamt
genaueres steht bei www.minijobzentrale.de

Luise1963
05.08.2008, 19:09
Hallo Ihr Alle,

vielen vielen Dank für Eure Mühe und Antworten. Das ist aber auch wirklich kompliziert. Ich kann gar nicht verstehen, daß sich da überhaupt jemand auskennen kann.

Ihr seid alle super und so hilfsbereit. Bin so froh, hierher gefunden zu haben.

Sie war heute beim Amt und hat ihren Antrag abgegeben, bekommt nun etwa 230 Euro monatlich Arbeitslosengeld. Morgen hat sie Probearbeiten. Ich werde wieder schreiben, wenn sich etwas ergibt - gibt sicher wieder neuer Fragen :oops:

Danke noch mal :razz:.

Luise

Luise1963
09.08.2008, 06:02
Hallo,
also ich berichte nun mal den Erzählungen meiner Tochter von gestern:
der "neue Chef" war bei Probearbeit sehr zufrieden und sagt ihr einen Teilzeitjob ab Januar zu;
bis einschl. Dezember bleibt sie arbeitslos gemeldet, bekommt also ihre 238,00 Euro (?) + das Kindergeld 154 Euro (?) und besucht den BFZ Kurs und macht Praktikum ohne Bezahlung bei dem zukünftigen Chef.
Was sie nicht wußte, ist, ob sie die Fahrten zur Praktikumsstelle bezahlt bekommt . Für die Fahrten zum BFZ gibt es Kilometergeld. Und was sie auch nicht wußte ist, ob sie sich trotzdem noch wöchentlich an 2 Stellen bewerben muß.

Also wie gesagt, das hier Geschriebene gibt das wieder, was sie mir gestern erzählt hat ..... ich werde am Wochende noch mal bei ihr nachfragen ob ich das richtig verstanden habe :)

Nächste Woche geht sie zur Stadtverwaltung, sich erkundigen und Antrag stellen wegen Wohngeld.
Und ich werde nun noch ein bischen hier im Forum rumstöbern ob ich hilfreiches finde wegen dem Betrag, mit dem wir die Tochter unterstützen monatlich finanziell, daß man da nicht zu viel bzw. nicht zu wenig angibt wegen dem Wohngeld :oops:.

Und hab ich Euch jetzt richtig verstanden, dürfte sie nun dann auch noch irgendwo anders einen Minijob annehmen mit bis zu 14,99 Stunden wöchentlich. Ist nur eine theoretische Frage von mir, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß sie wenn sie ganztags BFZ bzw. Praktikum macht noch außerdem jobt, aber man kann ja nie wissen .

Ihr selber gefällt es übrigens auch sehr, sehr gut dort. Sie sagt sie hat in den wenigen Tagen schon soviel Neues gelernt und vor allem freut sie sich, daß sie dort so viel an den Kunden arbeiten darf.:)

Luise

Roady
09.08.2008, 12:01
Vorsicht wegen dem kostenlosen Praktikum während des Leistungsbezuges. Denn dadurch wäre sie nicht vermittelbar und somit eigentlich auch nicht berechtigt Leistungen zu beziehen, es sei denn, das Amt würde diesem Praktikum zustimmen.

Luise1963
10.08.2008, 07:11
Hallo Roady,
also das hatte ich von ihr wohl am Telefon falsch verstanden :oops: . Gestern sagte sie August und September wäre Praktikum, nicht bis Dezember. Und ab Oktober dann der Job. Sie sagte das wäre schon mit dem Amt so abgesprochen.
Vielen Dank Dir für den Tipp :).

Roady
10.08.2008, 09:00
Hoffentlich hat sie das auch schriftlich, soll ja SBs geben, die plötzlich an totalem Gedächtnisverlust leiden, wenn sie eine Möglichkeit sehen Gelder einzusparen.

Luise1963
11.08.2008, 06:28
Hallo Roady,
schriftlich hat sie bis jetzt noch gar nichts. :oops:
Werd sie mal drauf ansprechen. Danke.