PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewilligungsbescheid ALGI u. ALGII


Weasel
03.08.2008, 17:36
Hab da mal eine Frage, ich hoffe ich krieg das ohne Wirrwarr hin.
Bin seit 1.8. arbeitslos, hatte einen sozialversicherungspflichtigen Job (2JAHRE), der etwas über 400€ war.
Somit musste ich nach dieser Zeit ALGI beantragen, ALGII habe ich vorher schon dazugekriegt.
Dies wurde auch letzten Monat, aber viel weniger als sonst überwiesen.(31.07.)
Der Bescheid von ALGI liegt mir auch vor, darin steht ab 1.8.08, würde sich mit dem ALGII ausgleichen, ist aber noch nicht auf meinem Konto. Bekomme ich das Geld jetzt Ende des Monats erst, hallo, das wird hart wg. Miete usw. oder wie ich irgendwo gelesen habe zum 1. Arbeitstag dieses Monats.
Da soll Eine noch durchblicken!:wut::patsch:
Antworten von Euch wären lieb!

Das Weasel:weg:

Marsleuchte
03.08.2008, 18:50
Hallo und guten Abend,

das kommt jetzt drauf wie das mit dem ALG I und ALG II Träger ist.
Sollte es ein und der selbe sein könntest Du Glück haben das man es mit einmal überweist, was ich allerdings kaum glaube weil es nur mir in sehr geringen Fällen bekannt ist.
ALG I ist eine Versicherungsleistung und wird demzufolge rückwirkend gezahlt.
ALG II wiederum wird für den laufenden Monat gezahlt und sollte am letzten Werktag auf Deinem Konto sein.


MfG
Marslicht

Weasel
03.08.2008, 22:46
Hallo,

ALGII ist bereits auf meinem Konto, ALGI noch nicht.
Für II ist der Träger die Arge in I. Für I das Arbeitsamt in B.
Musste also 2 Anträge stellen.
Gruß das Weasel:patsch:

restart
03.08.2008, 23:11
Hallo Weasel,

erstmal, wann deine Miete fällig ist, regelt entweder dein Mietvertrag oder § 556b BGB - Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556b.html): (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.Da du ab 1.8. arbeitslos bist, solltest du Ende Juli oder im Laufe des Augustes noch Geld aus deinem Job bekommen haben oder bekommen. Das sollte ggf. für die Miete und die laufenden wichtigsten Kosten ausreichen.

Wenn nicht, dann solltest du uns die Zahlungen (letzter Lohn, ALG II, ALG I und Miete) noch mal genauer von Datum und Höhe nennen. Dann könnten wir das auch etwas besser nachvollziehen und ggf. Hinweise (wie Ratenzahlungsvereinbarung mit deinem Vermieter, Vorschuss auf ALG I oder ALG II oder ein Darlehen durch die ARGE) geben.