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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug aus Einsamkeit?


KatjaS
04.08.2008, 12:50
Hallo zusammen,

erst mal sorry für diese komische Überschrift. Aber ich wusste nicht, wie ich es sonst schreiben sollte.

Ich hab eigentlich eine ganz einfache Frage: kann mir das Amt den "Rück"-Umzug zu meiner Familie verwehren, wenn da kein Job hinter steht? Also, ich will eigentlich nur mit Job umziehen. Auf der anderen Seite vermisse ich meine Familie einfach super doll und würde zur Not auch ohne Job zurückgehen. Wie muss ich das dem Amt verkaufen und wie ist die "Reihenfolge"? Also, zu wem zuerst und so was.

Danke schon mal für Antworten.

LG
Katja

fragi
04.08.2008, 15:00
Hallo Katja,

in Deutschland herrscht Freizügigkeit, das heißt du kannst jederzeit umziehen.

Allerdings ist es so, dass du ohne deren Genehmigung keine Umzugskosten und keine Kaution bezahlt bekommst...

Du bekommst aber max. die bisherige Miete weiter, das heißt ist die neue Wohnung billiger oder genauso teuer muss die bisherige Miete weiter getragen werden.

Für eine Genehmigung wäre ein Grund erforderlich wie Job, oder dass die bisherige Wohnung die angemessenheit übersteigt... Nur aus dem Wunsch heraus zur Familie zurück, denke ich nicht dass die ARGE das anerkennt...

KatjaS
07.08.2008, 12:32
Hallo fragi und danke für deine Antwort.

So was habe ich mir schon fast gedacht. Na ja, werde ich wohl weiter auf nen Job warten müssen. Bewerbungen hab ich einige am laufen.

Allerdings doch noch mal eine Frage wegen der Miete: wird dabei die Kaltmiete oder die Warmmiete genommen? Ich mein, ich hab im Moment keine Ahnung, was da die Wohnungen so kosten, weil es halt ne kleine Gemeinde auf dem platten Land ist und da die meisten Privatvermieter sind und somit nicht auf den großen Wohnungsmarktseiten inserieren.

LG
Katja

fragi
07.08.2008, 19:47
Es geht hier normal um die KdU (Warmmiete).

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
Quelle: §22 Abs.1 Satz 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

KatjaS
13.08.2008, 13:36
Danke für die Antworten. Werde ich wohl doch warten müssen, bis ich da nen Job bekomme. Alles andere bringt ja eh nichts.