traveller
21.08.2006, 17:47
Hallo zusammen,
hoffe jemand von Euch weiß Rat: die AA hat Sperrzeit (1 Woche) wegen angeblich verspäteter Meldung verhängt, Widerspruch eingelegt, abgelehnt, Klage beim SG läuft mit sehr guten Aussichten für mich. Im Anschluß habe ich mich nun selbständig gemacht und mir wurde noch das alte Überbrückungsgeld (ÜG) bewilligt - nach der alten Regelung mit Kürzung der ÜG-Anspruchsdauer um die Zeit der Sperrzeit.
Sollte das Gericht - wovon ich ausgehe - nun auf Rücknahme der Sperrzeit entscheiden, würde sich die Anspruchsdauer auf ÜG um diese Dauer der Sperrzeit natürlich wieder erweitern. Muss ich gegen den Zeitraum / Dauer der ÜG-bewilligung nun auch noch Widerspruch einlegen (prophylaktisch) oder muss die AA automatisch bei für mich erfolgreichem Ausgang der Klage die Anspruchsdauer ÜG neu berechnen und diesen Bescheid ebenfalls korrigieren?
Danke im Voraus,
Gruß Traveller
hoffe jemand von Euch weiß Rat: die AA hat Sperrzeit (1 Woche) wegen angeblich verspäteter Meldung verhängt, Widerspruch eingelegt, abgelehnt, Klage beim SG läuft mit sehr guten Aussichten für mich. Im Anschluß habe ich mich nun selbständig gemacht und mir wurde noch das alte Überbrückungsgeld (ÜG) bewilligt - nach der alten Regelung mit Kürzung der ÜG-Anspruchsdauer um die Zeit der Sperrzeit.
Sollte das Gericht - wovon ich ausgehe - nun auf Rücknahme der Sperrzeit entscheiden, würde sich die Anspruchsdauer auf ÜG um diese Dauer der Sperrzeit natürlich wieder erweitern. Muss ich gegen den Zeitraum / Dauer der ÜG-bewilligung nun auch noch Widerspruch einlegen (prophylaktisch) oder muss die AA automatisch bei für mich erfolgreichem Ausgang der Klage die Anspruchsdauer ÜG neu berechnen und diesen Bescheid ebenfalls korrigieren?
Danke im Voraus,
Gruß Traveller